2024
Häufige Fragen zur Hörgeräteversicherung

FAQ zur Hörgeräteversicherung


Die häufigsten Fragen zur Hörgeräteversicherung!

Haben Hörgeräteversicherungen eine Selbstbeteiligung?

Ja, Hörgeräteversicherungen können eine Selbstbeteiligung haben. Dies ist allerdings vom Tarif abhängig und nicht immer der Fall.

Kann man eine Hörgeräteversicherung steuerlich absetzen?

Nein, die Hörgeräteversicherung kann nicht steuerlich abgesetzt werden, da es eine Sachversicherung ist. Das ist zum Beispiel vergleichbar mit einer Fahrradversicherung. Ausnahmen können allerdings bestehen, wenn das Hörgerät zum Beispiel zur Ausübung des Berufes benötigt wird.

Bei welchen Schäden zahlt die Hörgeräteversicherung?

Die meisten Versicherungen Übernehmen in der Regel fast alle Schäden, die nicht mutwillig verursacht worden sind. Zum Beispiel beschädigte Elektronik durch Kondenswasser. Aber auch Schäden durch versehentliches Eigenverschulden wie zum Beispiel durch eine Fehlbedienung kann von der Versicherung übernommen werden.

Sind Hörgeräte in der Haus­rat­ver­si­che­rung mit inbegriffen?

Wenn das Hörgerät nicht aus dem eigenen Haus / Wohnung gestohlen worden ist oder durch einen Haus/Wohnungsbrand beschädigt worden ist, greift die Hausratsversicherung nicht. Also sind Schäden, die durch Per­sonen verursacht wurden, nicht inbegriffen.

 


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