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Photovoltaik­versicherung
Vergleich & Test

Was kostet eine Photovoltaikversicherung, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten? Hier finden Sie alle Antworten.

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Illustration: Photovoltaikversicherung
Illustration: Laptop mit Tarifvergleich
Vor dem Abschluss lohnt der genaue Blick in Leistungen und Vertragsbedingungen.

1. Die ideale Photovoltaikversicherung

Was genau ist eine Photovoltaikversicherung? Das lässt sich recht schnell erklären: Diese Form der Versicherung schützt Ihre Photovoltaikanlage vor Schäden — inklusive Schäden durch Umwelteinflüsse oder menschliches Versagen. Die Anschaffung einer solchen Anlage ist meist mit einer hohen Investition verbunden. Sie davor zu bewahren, dieses Investment durch Beschädigungen zu verlieren, ist Sinn und Zweck der Photovoltaikversicherung.

Der Leistungsumfang im Überblick: Sachschäden — Absicherung gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl und Vandalismus. Ertragsausfall — Entschädigung bei Ertragsverlusten durch unvorhergesehene Ereignisse. Betriebsunterbrechung — Schutz bei Störungen oder Ausfällen, die zu Einnahmeverlusten führen. Haftpflicht — Deckung von Schäden, die durch die Anlage an Dritten verursacht werden.

Nach der Anschaffung stellt sich für viele Anlagenbesitzer schnell die Frage, wie sich das neue Herzstück auf dem Dach am besten schützen lässt. Genau hier setzt die Photovoltaikversicherung an: Sie kombiniert die Absicherung der Technik mit dem Schutz Ihrer laufenden Einnahmen aus der Einspeisung — und nimmt Ihnen damit gleich zwei Sorgen auf einmal ab.

Warum ist eine Photovoltaikversicherung so wichtig? Wann immer es um hohe Kosten oder kostspielige Investitionen geht, ist eine Versicherung sinnvoll — schließlich wollen Sie Ihr privates Vermögen nicht umsonst investiert haben. Eine Photovoltaikanlage ist zudem schutzlos äußeren Einflüssen ausgesetzt: Sie können nicht gewährleisten, dass Ihre Anlage ein Leben lang schadenfrei bleibt. Für einen geringen Kostenaufwand schützen Sie Ihre Investition langfristig — und können unbesorgt sein, wenn es draußen einmal stürmischer wird. Im Schadensfall übernimmt die Photovoltaikversicherung die entstandenen Kosten.

Die Vorteile einer guten Photovoltaikversicherung

  • Kostenübernahme im Schadensfall
  • Umfangreiches Basis-Leistungspaket
  • Zwei Versicherungsvarianten verfügbar — Erweiterung der Gebäudeversicherung oder eigenständige Police
  • Zusätzliche Bausteine erweitern den Schutz
  • Geringe Monatsbeiträge
  • Entschädigung bei Ertragsausfall

Ideale Photovoltaikversicherung finden: So gehen Sie vor

1

Tarife vergleichen

Vergleichen Sie die Tarife unterschiedlicher Versicherer zur Absicherung Ihrer Anlage.

2

Leistungsumfang prüfen

Prüfen Sie die Leistungen der Photovoltaikversicherung und die Möglichkeit, die Anlage Ihrer Gebäudeversicherung hinzuzufügen.

3

Alter der Anlage beachten

Seien Sie sich des Alters Ihrer Anlage bewusst: Verschleiß und Alterung sind nicht Teil des Versicherungsschutzes.

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Der Leistungsumfang entscheidet: Prüfen Sie genau, welche Schäden der Tarif abdeckt.

2. Diese Gefahren sind versichert

Die folgenden Gefahren sind Teil der Photovoltaikversicherung:

  • Explosion
  • Brand
  • Lawinen und Schneedruck
  • Hagel und Sturm
  • Ertragsausfall
  • Überspannung
  • Tierbiss
  • Kurzschluss
  • Sabotage
  • Bedienfehler
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Vandalismus

Was zahlt die Versicherung im Schadensfall?

Abhängig von der Wahl Ihres Tarifs und den vereinbarten Vertragsbedingungen zahlt der Versicherer entweder eine festgelegte Summe oder übernimmt die anfallenden Reparaturkosten an der Solaranlage. Versichert sind dabei: Bewegungs- und Schutzkosten, Feuerlöschkosten, Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sowie Schadensuchkosten.

Zu guter Letzt glänzt die Photovoltaikversicherung mit einem Ertragsausfallschutz: Er gewährleistet, dass im Falle eines Ertragsausfalls die laufenden Verbindlichkeiten weiterhin getilgt werden können. Abhängig vom Tarif wird eine Übernahme der Kosten für 6 bis 12 Monate gewährt.

Dennis Becker
Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„PV-Anlage separat absichern. Unsere Empfehlung: Wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen oder planen, prüfen Sie, ob diese explizit in Ihrer Gebäudeversicherung mitversichert ist — oder ob eine separate Photovoltaikversicherung sinnvoll ist. Diese deckt oft mehr Schäden ab, z. B. Diebstahl, Kurzschluss oder Ertragsausfall. Aus der Praxis: Ein Kunde von uns hatte einen Blitzschlag in der Nähe — die Module waren beschädigt, doch die Gebäudeversicherung zahlte nur anteilig. Erst mit einer separaten PV-Versicherung wurde beim Austausch alles übernommen, inklusive Ertragsausfall während der Reparaturzeit. Fazit: Wer in eine PV-Anlage investiert, sollte auch in den passenden Versicherungsschutz investieren — am besten mit genauem Blick ins Kleingedruckte.“

Worin unterscheiden sich die zwei Arten der Photovoltaikversicherung?

Variante 1: Erweiterung der Wohngebäudeversicherung

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, Ihre Photovoltaikanlage gegen Aufpreis in die bestehende Wohngebäudeversicherung einzubinden — in manchen Tarifen ist die Anlage ohnehin schon Teil des Schutzes. Wichtig: Prüfen Sie den Leistungsumfang genau! Als Erweiterung deckt dieser Schutz oft nur grundlegende Schäden ab. So kann Ihre Anlage z. B. gegen direkten Blitzeinschlag geschützt sein — nicht aber, wenn der Blitz vom Nachbarn überspringt und einen Kurzschluss erzeugt. Zudem schützt die Wohngebäudeversicherung die Anlage teils nur bis zu einer bestimmten Größenordnung.

Variante 2: Eigenständige Photovoltaikversicherung

Auf diese Variante konzentrieren wir uns hauptsächlich — denn eine eigenständige Photovoltaikversicherung deckt grundsätzlich alle möglichen Gefahren ab. Sie funktioniert nach dem Prinzip der „Allgefahrendeckung“: Zerstörung, Diebstahl und Elementarschäden sind Teil des Leistungsumfangs. Unsere Einschätzung: Die Erweiterungs-Variante rechnet sich mit ihren Leistungseinbußen selten — die Beiträge der eigenständigen Photovoltaikversicherung sind verhältnismäßig gering und bieten den höheren Mehrwert.

Leistungserweiterungen für Ihre Photovoltaikversicherung

Ähnlich wie bei der Rechtsschutzversicherung können Sie den Schutz um weitere Bausteine erweitern:

Photovoltaik-Betreiberhaftpflicht

Schadensfälle, die durch den Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage oder die Einspeisung von elektrischem Strom verursacht werden, sind nicht Teil der privaten Haftpflicht oder der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Dieser Baustein kann sich daher für Sie lohnen.

Montageversicherung

Richtet sich insbesondere an Unternehmen, die für den Aufbau von Photovoltaikanlagen zuständig sind. Kern dieses Schutzes: die Kosten bei Zerstörung oder Diebstahl der Anlage im Zuge der Montage zu übernehmen.

Solarparkversicherung

Sichert besonders großzügige Freiflächen, Solarparks und Großanlagen ab. Die herkömmliche Versicherungssumme einer Photovoltaikversicherung reicht oft nicht aus, um die Investitionskosten im Schadensfall abzudecken.

3. Lohnt sich eine Photovoltaikversicherung?

Eine Photovoltaikversicherung lohnt sich grundsätzlich für jeden Besitzer einer solchen Anlage. Je nach Umfang und Größe sollte jedoch entschieden werden, ob eine eigenständige Photovoltaikversicherung sinnvoll ist oder die Anlage über eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung geschützt werden kann.

Ein Versicherungsschutz ergibt in jedem Fall Sinn: Eine solche Anlage birgt hohe Anschaffungskosten — nicht auszudenken, welches Ausmaß der Verlust der Anlage durch einen Schaden für Sie hätte. Ohne entsprechende Versicherung können Sie keine finanzielle Unterstützung erwarten. Ob nur ein erweiterter oder ein eigenständiger Schutz infrage kommt, finden wir für Sie individuell und kostenfrei heraus — zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

4. Was kostet eine Photovoltaikversicherung?

Die monatlichen bzw. jährlichen Kosten sind überschaubar — was das im Detail bedeutet, zeigt unser Rechenbeispiel:

MerkmalWert
Anlagenkapazität60 kWp
Versicherungssumme5.000 €
Selbstbeteiligungkeine
Versicherungsbeitrag4,90 € monatlich*

*Der Monatsbeitrag wurde vom Jahresbeitrag heruntergerechnet. Bitte beachten Sie, dass Ihr Versicherer unter Umständen einen Aufschlag für eine monatliche Zahlungsweise veranschlagt.

5. Fazit zur Photovoltaikversicherung

Abschließend lässt sich festhalten, dass sich eine Photovoltaikversicherung für alle Anlagenbesitzer lohnt. Die hohe Investition und die hohen Reparaturkosten im Schadensfall führen zu finanziellen Belastungen, die sich nicht mal „eben so“ aufbringen lassen. Hinzu kommt: Den Eintritt eines Schadensfalls können Sie nicht beeinflussen.

Mit der globalen Erwärmung wird das Wetter stetig unbeständiger. Heute noch sonnig und schön — und am nächsten Tag zerlegt ein Unwetter Ihre Photovoltaikanlage. Wir müssen uns der Realität stellen, dass solche Szenarien auch in Europa vermehrt vorkommen.

Folglich ist es beinahe unerlässlich, Ihre Anlage zu schützen. Welchen Schutz Sie bevorzugen, bleibt Ihnen überlassen: Sie können Ihre Wohngebäudeversicherung erweitern — oder unserem Rat folgen und eine eigenständige Photovoltaikversicherung abschließen. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Um den passenden Tarif zu finden, nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifvergleich — kostenfrei und unverbindlich.

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Die häufigsten Fragen zur Photovoltaik­versicherung

Eigenständige Versicherung oder Erweiterung der Gebäudeversicherung?
Sie haben die Wahl zwischen einer eigenständigen Photovoltaikversicherung und der Erweiterung Ihrer Wohngebäudeversicherung. Letzteres reduziert den Leistungsumfang allerdings deutlich — prüfen Sie daher ganz genau die Unterschiede im Leistungsumfang.
Braucht man eine Photovoltaikversicherung überhaupt?
Definitiv! Um diese Investition zu schützen, sollten Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Schäden sind schnell passiert und können immens teuer werden. Lassen Sie sich gern von uns beraten.
Welche Gefahren sind versichert?
  • Brand, Blitzschlag / Überspannung durch Blitz
  • Sturm, Hagel
  • Elementargefahren wie Schneedruck und Lawinen
  • Diebstahl
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschluss
  • Wasser, Frost
  • Tierbiss (bis mindestens 1.000 €)
  • Ertragsausfall
  • Grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2.500 €
Nicht nur die kompletten Wiederherstellungskosten der Anlage werden erstattet, sondern auch der komplette Ertragsausfall während der vereinbarten 12 Monate.
Was bedeutet „Allgefahrendeckung“?
Dies bedeutet, dass alle Gefahren versichert sind, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind: Vorsatz des Versicherungsnehmers, Krieg, Kernenergie, betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung (für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet), Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren, Schäden, für die ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag eintreten muss, sowie Garantieschäden.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Im Versicherungsschein ist der Zeitpunkt angegeben, an dem der Schutz beginnt. Damit der volle Versicherungsschutz greift, muss die PV-Anlage betriebsfertig sein — bis dahin greift die Baudeckung: Der Schutz beginnt bereits mit dem Eintreffen der zu versichernden Sachen am Versicherungsort und gilt bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme. Abgedeckt sind in dieser Phase: Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material sowie Sturm/Hagel.
Was zahlt die Versicherung im Schadensfall?
Abhängig von Tarif und Vertragsbedingungen zahlt der Versicherer entweder eine festgelegte Summe oder übernimmt die anfallenden Reparaturkosten an der Solaranlage. Mitversichert sind Bewegungs- und Schutzkosten, Feuerlöschkosten, Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sowie Schadensuchkosten. Hinzu kommt der Ertragsausfallschutz: Er stellt sicher, dass bei einem Ertragsausfall die laufenden Verbindlichkeiten weiter getilgt werden können — je nach Tarif für 6 bis 12 Monate.
Was ist eine Betreiberhaftpflicht?
Unter Betreiberhaftpflicht versteht man die Absicherung von Schäden, die durch den Betrieb der Anlage Dritten zugefügt werden. Wenn Ihre Anlage aufgrund eines Kurzschlusses Feuer fängt und sich dieses zum Nachbarn ausbreitet, sind die dadurch anfallenden Kosten mit einer Betreiberhaftpflicht ebenfalls abgedeckt.
Marvin Becker Melanie Kenkenberg

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