2024
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Kurz & knapp


Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst

  • Eine private Unfall­ver­si­che­rung zählt zu den freiwilligen Versicherungen. Falls Sie durch einen Unfall bleibende Schäden davontragen, zahlt den zuvor, vereinbarten, Geldbetrag.
  • Eine Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie vor allen Unfällen des täglichen Lebens. Dies schließt Unfälle auf der Arbeit sowie Unfälle in der Freizeit ein.
  • Sinnvoll ist die Unfall­ver­si­che­rung durchaus für Hausfrauen und Hausmänner, Rentner, Kinder und Sportler-/innen. Darüber könnte die Form der Versicherung interessant für all diejenigen sein, welche keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.

Und so gehen Sie am besten dabei vor

  • Bevor Sie sich mit einer Unfall­ver­si­che­rung auseinandersetzen, sollten Sie prüfen, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Diese Versicherungsform bietet nämlich grundlegend einen besseren Schutz.
  • Wenn Sie Tarife ver­gleichen, sollten Sie unbedingt bei den Anbietern auf eine gute Gliedertaxe achten.
  • Sie sollten die Höhe der Versicherungssumme so wählen, dass Ihr Anbieter auch Bergungskosten sowie notwendige kosmetische Operationen für Sie übernimmt.

Wobei handelt es sich bei einer Privathaftpflichtversicherung?

 

Zunächst einmal möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der Unfall­ver­si­che­rung um eine freiwillige Versicherung handelt. Falls Sie Opfer eines Unfalls geworden sind, zahlt sie einen festgelegten Betrag (Einmal Leistung) oder eine Unfallrente, falls Sie aufgrund der Geschehnisse dauert eingeschränkt sind. In erster Linie spielt es dabei keine Rolle, ob der Unfall auf Ihrer Arbeit und in Ihrer Freizeit passiert ist.

Ein Unfall in der Freizeit oder ein Unfall auf der Arbeit

Unabhängig davon, ob Sie sich bei Ihrem liebsten Hobby verletzt haben oder doch während des Treppensteigens auf der Arbeit, die private Unfall­ver­si­che­rung springt in allen nur denkbaren Unfällen ein. Und das wohl beste daran? – Sie sind weltweit zu jeder Tages- und Nachtzeit abgesichert! Hingegen zahlt die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung nur, wenn Ihnen der Unfall, bei der Arbeit, in der Uni, beim Ehrenamt oder auf dem Weg zur Arbeit, widerfährt.

Was wird als Unfall von den Versicherungen definiert?

Eins können wir Ihnen bereits vorwegnehmen. Was als „tatsächlicher“ Unfall gilt, wird nach strengsten Kriterien, vom jeweiligen Versicherer, bewertet.

 

 

Unfallversicherung

 

 

Ein plötzliches Ereignis

Als solches werden Unfälle bezeichnet, auf die Sie keinen Einfluss haben und völlig unvorhergesehen passieren. Ein gutes Beispiel ist dabei der klassische Verkehrsunfall. In der Regel planen Sie schließlich nicht einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu haben. Wenn Sie hingegen mit einer Prellung am Fuß weiterhin Skateboard fahren und sich schlussendlich doch den Fuß brechen, ist dies kein plötzliches Ereignis. Der gebrochene Fuß resultiert in diesem Beispiel aus der fehlenden Heilungsphase der Prellung und ist somit bewusst provoziert worden.

 

Die Krafteinwirkung von außen 

Sie sind begeisterter MTB Sportler und fahren unter anderem Downhill? – Dann ist die Möglichkeit eines Aufpralls, etwa gegen einen Baum, gar nicht so unwahrscheinlich. Die Kraft, die dabei gewirkt wurde, entstand dabei von außen und nicht aus Ihrem inneren. Ein solcher Fall wäre also abgesichert. Wenn Sie allerdings einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten haben, kommt dieser Unfall aus Ihrem Inneren und zählt somit nicht als Unfall. Wirklich gute Anbieter von Unfall­ver­si­che­rungen, decken allerdings auch Unfälle, entstanden durch bestimmte Krank­hei­ten, ab. Es lohnt sich also die Anbieter miteinander zu ver­gleichen!

 

Ein unfreiwilliger Unfall 

Sollten Sie sich vorsätzlich verletzt haben, zählt dies nicht mit in den Versicherungsschutz.

 

Die Invalidität 

Als Invalidität wird eine dauerhafte Gesundheitsschädigung bezeichnet. In solchen Fällen zahlt der Versicherer Ihnen die ausgemachte Summe. Als „dauerhaft“ ist ein Zeitraum von mehr als drei Jahren, ohne Aussicht auf Verbesserung, definiert. Hierunter zählen auch psychische Schäden, welche als Folge des Unfalls zurückzuführen sind.

 

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Für wen lohnt sich eine Unfall­ver­si­che­rung?

 

Zu Beginn dieses Kapitels sollten wir den ersten lohnenswerten Grund allen voranstellen. Eine Unfall­ver­si­che­rung ist nämlich immer dann besonders lohnenswert, wenn Sie keine Absicherung durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung bekommen.

Ganz verallgemeinert ist die Unfall­ver­si­che­rung, abgesehen von der fehlenden Berufs­unfähig­keitsversicherung, allerdings auch lohnenswert für Rentner, Hausfrauen, Hausmänner und Risikosportler. Nachfolgend gehen wir gerne noch einmal im Detail darauf ein.

 

UnfallversicherungUnfallversicherungUnfallversicherung


Die Rentner

Die Rentner

Besonders unsere Großeltern sind Ihnen vermutlich genauso wichtig wie uns unsere. Jeder der noch Großeltern hat, weiß, dass ein Unfall oft schneller passieren kann wie es bei jüngeren Menschen der Fall ist. Hinzu kommt, dass ältere Menschen im Ruhestand keinen Anspruch auf die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung oder über eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Demnach ist für die Altersgruppe eine Unfall­ver­si­che­rung definitiv lohnenswert. Die Versicherung hilft nicht nur die Einschränkungen des Lebens so gering wie möglich zu halten, sondern bietet oft auch die sogenannten „Assistance Leistungen“ an. Diese Leistungen unterstützen die älteren Menschen im Alltag (Haushaltshilfe, Fahrdienst, Besorgungen etc.).

Aber Achtung! Eine Unfall­ver­si­che­rung für Rentner abzuschließen, gestaltet sich oftmals alles andere als einfach. Einige Versicherer haben zum einen eine Altersobergrenze vorgegeben und zum anderen sind aufgrund des erhöhten Risikos die Beiträge sehr hoch. Möglicherweise sollten Sie daher die Assistance Tarife in Betracht ziehen. Diese sind oft preiswerter und schließen lediglich die Hilfeleistungen nach einem Unfall ein.

Die Hausfrauen und Hausmänner

Die Hausfrauen und Hausmänner

Als Hausfrau/Hausmann sind Sie aufgrund der fehlenden Anstellung nicht von einem Arbeitgeber durch eine gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung abgesichert. Was bedeutet im Falle eines Unfalls steht in Ihnen nichts zu. Darüber hinaus wird es für Sie schwer werden, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Aus diesen Gründen ist eine private Unfall­ver­si­che­rung eine lohnenswerte Alternative für Sie.

Ihre Kinder

Ihre Kinder

Bei vielen Versicherern ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erst ab einem Alter von 10 Jahren möglich. Möchten Sie Ihre Kinder jedoch vor Erreichen des 10ten Lebensjahrs ver­sichern, bleiben Ihnen die folgenden zwei Möglichkeiten:

  1. Kinderunfallversicherung
  2. Kinderinvaliditätsversicherung

Aufgrund dessen, dass die Kinderinvaliditätsversicherung auch bei krankheitsbedingter Invalidität zahlt und daher im Allgemeinen umfangreicher schützt als eine reine Unfall­ver­si­che­rung, sind die Beiträge entsprechend hoch.

In den meisten Fällen gelingt es Kindern, sich schnell von einem Unfall zu erholen. Und in noch weniger Fällen tragen sie bleibende Schäden von sich, dennoch obliegt es Ihrer Entscheidung, ob eine Versicherung lohnenswert ist.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, sollte Ihnen ohnehin ein Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen. Dennoch sollten Sie wissen, dass grundsätzlich die Beiträge für Kinder relativ kostengünstig ausfallen. Der Schnitt für gute Tarife liegt zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr. Lediglich die Invaliditätsversicherung kostet etwas mehr mit 100 bis 400 Euro im Jahr.

Die Risikosportler

Die Risikosportler

Jede Art von Sport kann bei falscher Ausführung zu Unfällen führen. Wie hoch das Risiko ist, hängt natürlich dennoch von der Sportart selbst ab. Ein Tennisspieler wird vermutlich ein geringeres Risiko eines Unfalls aufweisen, als ein Downhill Mountainbike Fahrer, welcher mit 50 km/h über Stock und Stein fährt. Dennoch ist eine Unfall­ver­si­che­rung bei regelmäßiger Ausübung durchaus lohnenswert.

Vorsicht! Es existieren Tarife, welche bereits ausgeführte Sportarten ausschließen und somit im Falle eines Unfalls nicht zahlen. Sie sollten daher vor Abschluss einer Versicherung unbedingt prüfen, ob Ihre Sportart versichert ist.

Wenn Sie also planen zukünftig ein neues Hobby auszuprobieren, welches durchaus Risiken birgt wie etwa, Reiten, Klettern, Tauchen oder Mountainbiken, sollten Sie bereits im Vorfeld eine Unfall­ver­si­che­rung abschließen. Achten Sie aber bitte unbedingt darauf, dass Ihre Sportart nicht grundsätzlich von den Leistungen ausgeschlossen ist. Als Beispiele lassen sich hier Hobbys, aus den Bereichen, Luft- und Flugsport sowie Auto- und Motorradrennen, nennen.


Welche Leistungen bietet eine Unfall­ver­si­che­rung?

 

Als die wohl wichtigste Leistung der Unfall­ver­si­che­rung zählt die sogenannte Invaliditätsleistung. Diese Form der Leistung zahlt an Sie an einmaligen Geldbetrag aus. Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere Leistungen zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem eine Unfallrente oder ein Todesfallschutz.

Nachfolgend präsentieren wir Ihnen zunächst eine Übersicht der Leistungen bevor wir gemeinsam, weiter ins Detail gehen:

  • Bergungskosten
  • Unfallrente
  • Übergangsleistungen
  • Hinterbliebenenschutz
  • Tages­geld / Krankenhausgeld
  • Kosmetisch Operationen
  • Invaliditätsleistung / Einmalzahlung

Bergungskosten

Gehen Sie gerne Wandern in den Bergen? Ein falscher Schritt und hoch oben in den Bergen kann das fatale Konsequenzen haben. In solch beispielhaften Situationen werden von der Unfall­ver­si­che­rung die Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen übernommen. Das schließt ein Transport per Helikopter ins nächstgelegene Krankenhaus ein.

Unfallrente

Falls Sie einen schweren gesundheitlichen Schaden nach einem Unfall erleiden, zahlen einige Versicherer eine monatliche Unfallrente. Das Besondere dabei ist, dass dies ein Leben lang gilt. Allerdings tritt die Zahlung der Unfallrente erst ein, wenn ein Invaliditätsgrad von 50% festgestellt wurde.

Übergangsleistungen

Die Auszahlung der vereinbarten Summe kann unter Umständen einige Monate Wartezeit mit sich bringen. In der Regel steht es den Versicherern zu, sich bis zu einem Jahr Zeit mit der Auszahlung zu lassen. Um die Zeit zu überbrücken, bieten einige Versicherungen eine Zwischenlösung in Form einer Einmalzahlung an. Hierbei gilt allerdings zu beachten, dass Sie bereits seit 6 Monaten zu meist 50% gesundheitlich eingeschränkt sind.

Hinterbliebenenschutz

Falls Sie eine Familie haben, könnte eine Unfall­ver­si­che­rung alleine schon wegen des Hinterbliebenenschutzes sinnvoll. Versterben Sie an den Folgen des Unfalls innerhalb von einem Jahr, erhalten Ihre Hinterbliebenen die Versicherungssumme.

Tages­geld / Krankenhausgeld

Einige der Tarife heutzutage bieten Ihnen die Möglichkeit Sie auch bei einer „kurzweiligen“ Arbeitsunfähigkeit zu unterstützen. Das sogenannte Krankentagegeld soll Ihnen bis zu einem Jahr, nach dem Unfall, den Lohn ersetzen. Falls Sie aufgrund des Unfalls an einen längerfristigen Krankenhausaufenthalt gebunden sind, unterstützt Sie das Krankenhausgeld für bis zu zwei Jahre.

Kosmetische Operationen

Falls Sie durch den Unfall unter anderem Schäden kosmetischer Natur erleiden mussten, zahlen Ihnen einige Versicherungen die Operationskosten.

Invaliditätsleistung / Einmalzahlung

Zu guter Letzt die wohl wichtigste Leistung der Unfall­ver­si­che­rung, die Invaliditätsleistung. Nach einem Unfall zahlt Ihnen die Versicherung einmalig einen bestimmten Betrag aus. Der Betrag soll Ihnen helfen, nachträglich alle weiteren anfallenden Kosten zu tragen. Ein Beispiel für weitere Kosten könnte der behindertengerechte Umbau Ihrer Wohnung / Hauses sein oder auch anfallende Kosten für eine benötigte Therapie.

Der Auszahlungsbetrag ist abhängig von der zuvor vereinbarten Versicherungssumme und dem Ausmaß Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Der Invaliditätsgrad wird nach der sogenannten Gliedertaxe ermittelt. Die Gliedertaxe wird dabei in einer Tabelle dargestellt, mit der Versicherungen den Grad der Beeinträchtigung verschiedener Gliedmaßen bestimmen können. Die Tabelle ist fester Bestandteil des Versicherungsvertrags. Kurz gesagt: Je Höhe Ihre Versicherung Ihren Invaliditätsgrad einstuft, desto höher fällt der ausgezahlte Betrag für Sie aus.

 

Eine Unfall­ver­si­che­rung ist sinnvoll für jedermann und jedes Alter, da Unfälle jedem passieren können!

 

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  Info

Eine gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung greift nicht, wenn der Unfall im Haushalt oder in der Freizeit geschieht – und dies ist bei ca. 70 % der Unfällen der Fall!


Warum ist eine Unfall­ver­si­che­rung sinnvoll?

 

Das „Warum“ sollte bei der Unfall­ver­si­che­rung eher in „für Wen“ getauscht werden. Warum sie grundsätzlich sinnvoll ist sollte klar sein. Sind die Opfer eines Unfalls, ob Privat oder auf der Arbeit, springt, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, die Unfall­ver­si­che­rung für Sie an.

Viel interessanter sollte für Sie allerdings sein, für wen eine Unfall­ver­si­che­rung letzten Endes überhaupt sinnvoll ist.

Pauschal lässt sich folgendes festhalten: Wo immer Sie alltäglich oder regelmäßig mit einer stetigen Gefahr konfrontiert werden, sei es beruflich oder privat und Sie keine bezahlbare Berufs­unfähig­keitsversicherung, kurz BU, bekommen, sollten Sie über eine Unfall­ver­si­che­rung nachdenken. Denn spätestens dann ist diese für Sie mehr als sinnvoll.

Nachfolgend möchten wir Ihnen noch weitere Aspekte vorstellen, welchen Ihnen Aufschluss über die Sinnhaftigkeit geben sollen.


Punkt 1: Es werden nur wenige Risiken abgedeckt

Punkt 1: Es werden nur wenige Risiken abgedeckt

Sie sollten sich dessen bewusst machen, dass eine Unfall­ver­si­che­rung ausschließlich nach einem Unfall zahlt. Krank­hei­ten hingegen sind vom Versicherer ausgeschlossen. Laut Statistiken wie etwa dem Bundesamt sind nur 1% aller Schwerbehinderungen aus den Folgen eines Unfalls zurückzuführen. Hingegen sind 89% aus den Folgen einer Krankheit schwerstbehindert.

Darüber hinaus zahlt die Versicherung nur dann, wenn Ihr Gesundheitsschaden voraussichtlich länger als drei Jahre, ohne Sicht auf Besserung, besteht. Kurz gesagt, sind Sie nach einer Downhill-Abfahrt vorm Baum gelandet und liegen mit sämtlichen Knochenbrüchen im Krankenhaus, kann es durchaus sein, dass Ihnen die Unfall­ver­si­che­rung keinen Cent auszahlt. Warum? – Weil in erster Linie eine Sicht auf gesundheitlicher Besserung nach der Heilung der Brüche besteht.

Was schließen wir daraus?

  • Unfälle im privaten Bereich sind allgegenwärtig und passieren jedes Jahr. Die wenigsten davon sind allerdings so schwerwiegend, dass die daraus entstanden Schäden, langjährige gesundheitliche Folgen haben. Allerdings sind es GENAU DIESE Fälle, welche von der privaten Unfall­ver­si­che­rung ausbezahlt werden. 

Demnach ist die Unfall­ver­si­che­rung immer dann sinnvoll, wenn Sie ein hohes Unfallrisiko aufweisen oder keinerlei Anspruch auf anderweitige Absicherung haben.

Punkt 2: Wir profitieren von einer gesetzlichen Absicherung

Punkt 2: Wir profitieren von einer gesetzlichen Absicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, kann es sein, dass Sie von staatlichen Hilfen profitieren. Sind Sie unglücklicherweise Langzeit krank, erhalten Sie zunächst die Lohnfortzahlung und können anschließend vom Krankengeld profitieren. Wenn Sie allerdings nicht gesetzlich krankenversichert sind, sollten Sie unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Des Weiteren werden von der Krankenkasse die Arztkosten übernommen, sowie notwendige Hilfsmittel. Hilfsmittel könnten etwa einen Rollstuhl, Prothesen oder Stützgriffe für das Bad sein.

Die Kosten für eine Reha und einem Arbeitsausfall wird von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Des Weiteren erhalten Sie eine „Erwerbsminderungsrente“, für den Fall, dass Sie längerfristig arbeitsunfähig sind. Falls Sie fortan schwerbehindert sind, können Sie außerdem Zuschüssen von sogenannten „Integrationsämtern“ erhalten.

Sind Sie Teil einer Gewerkschaft, wie Verdi oder dem DGB? Dann ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag auch eine Freizeit-Unfall­ver­si­che­rung enthalten. Ebenso Vereinsmitglieder einer Sportart profitieren von einem geringen Leistungspaket durch die Sportversicherung des jeweiligen Landessportbundes.

Punkt 3: Ihr Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung

Punkt 3: Ihr Schutz durch die Berufs­unfähig­keitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet Ihnen bei schweren Unfallfolgen und Krank­hei­ten einen umfassenden Schutz. Falls Sie wegen eines Unfalls, voraussichtlich mindestens sechs Monate arbeitsunfähig sind, zahlt Ihnen die Versicherung einen monatlichen Beitrag. Dabei ist die Ursache für die Versicherung irrelevant. Der Beitrag wird sowohl nach Unfällen als auch bei körperlichen und psychischen Krank­hei­ten gezahlt. Wichtig zu erwähnen ist allerdings, dass die BU aufgrund des Umfangs, deutlich teurer ausfällt.

Sofern Sie aufgrund einer Vorerkrankung oder einer speziellen körperlichen Arbeit keine bezahlbare BU erhalten, sollten Sie sich ernsthaft Gedanken um eine private Unfall­ver­si­che­rung machen. Diese bietet eine lohnenswerte Alternative. Im Zuge dessen sollten Sie sich ebenfalls über die folgenden Versicherungsarten informieren:

  • Multi-Risk-Versicherung
  • Dread-Disease-Versicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Grundfähigkeitsversicherung

Die genannten Versicherungen bieten allerdings keinen gleichwertigen Ersatz. Ebenso wie die private Unfall­ver­si­che­rung bieten diese einen wesentlich geringeren Schutz wie die BU.


Ein Wichtiger Vorteil

  • Der wohl größte Vorteil der privaten Unfall­ver­si­che­rung stellt der Kostenfaktor dar. Falls Sie nicht die finanziellen Mittel für eine BU aufbringen können, aber dennoch im Alltag von einem höheren Unfallrisiko betroffen sind, ist die Unfall­ver­si­che­rung die wohl beste Alternative, um zumindest von einem Schutz zu profitieren.

Wie wir es gerne unseren Klienten ans Herz legen: Ein Schutz, ist besser als kein Schutz!

 

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Welche Vorteile bietet eine Unfall­ver­si­che­rung

 

Die Vorteile einer Unfall­ver­si­che­rung sind relativ klar. Dennoch möchten wir Ihnen diese nicht vorenthalten und kurz auflisten:

 

  • geringere Beitragssätze im Vergleich zu einer BU
  • ausreichender Leistungsumfang
  • eine gute Alternative, falls Sie keine BU bekommen
  • zahlt bei Unfällen auf der Arbeit oder in privaten Unfällen (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • unterstützt Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit
  • übernimmt anfallende Kosten im direkten Zusammenhang mit dem Unfall (Beispiel: Hubschrauber Transfer zum nächstgelegenen Krankenhaus)
  • interessant für Rentner, da diese Per­sonengruppe keinen Anspruch auf eine gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung oder BU hat
  • viele Anpassungsmöglichkeiten durch etliche Zusatzleistungen

 

Der wohl größte Vorteil sollte für Sie dennoch, der Schutz selber sein. Unfälle gehören zum Alltag, wenn Ihr Alltag turbulenter ist wie der von anderen, dann bietet die Unfall­ver­si­che­rung einen finanziellen Schutz, um Sie im tragischen Fall zu unterstützen.

 

 

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Welche Leistungen sind besonders wichtig für Sie?

 

Unter all den Tarifen, werben einige Versicherer mit den unterschiedlichsten Leistungsumfängen. Doch gibt es unter all den Tarifen, Leistungen die für Sie besonders wichtig sind? – Darüber möchten wir Sie in diesem Kapital aufklären.


Gliedertaxe

Gliedertaxe ist aus dem Grund besonders wichtig für Sie, weil gute Gliedertaxe am Ende darüber entscheiden, wie viel Geld Sie bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils, erhalten.

Die Gliedertaxe ist dabei in einer Tabelle, prozentual definiert. Dabei bezieht sich der Prozentsatz immer auf die vereinbarte Versicherungssumme.

Was bedeutet das?

Wenn Sie zum Beispiel einen Fuß als Folge eines Unfalls verlieren, wird Ihnen der festgelegte Prozentsatz des Glieds ausgezahlt. Angenommen der Prozentsatz für den Verlust Ihres Fußes beträgt 45 % und Sie haben eine Versicherungssummer von 100.000 € festgelegt, dann würden Sie von der Versicherung 45.000 € erhalten.

Leistung im Fall von Erkrankung

Versicherer können Ihnen Leistungen kürzen, falls eine Krankheit einen Unfall zur Folge hat bzw. mitverantwortlich ist. Wenn Ihr Heilungsprozess zum Beispiel durch eine bestehende Diabetes- Krankheit beeinträchtigt wird, kann Ihnen die Versicherung die Leistungen kürzen.

Umso wichtiger ist, auf den richtigen Anbieter zu achten. Es gibt durchaus Versicherungen, welche die Leistungen erst dann mindert, wenn die Erkrankung die Beeinträchtigung zu mindestens 50 % mitverursacht hat.

Die Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung

Bei der Auswahl Ihrer privaten Unfall­ver­si­che­rung sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass die Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung mitversichert ist. Wenn Sie zum Beispiel das Bett beziehen und sich dabei eine Sehne im Finger reißen, wäre das ohne diesen Schutz nicht mitversichert.


Schlaganfall, Herzinfarkt und Alkohol

Die meisten der oben genannten Beispiele sind Krank­hei­ten. Wenn Sie allerdings im Straßenverkehr einen epileptischen Anfall bekommen und aus Folge dessen einen Unfall verursachen, sollte Ihre Versicherung auch das decken.

Oder waren Sie auf einer Geburtstagsfeier und haben einen über den Durst getrunken und infolgedessen geschah ein Unfall? – Dann sollte dies ebenfalls abgesichert sein.

Schutz vor Infektionen und Zeckenbissen

Informieren Sie sich, ob auch Beeinträchtigungen in Folge eines Zeckenbisses vom Tarif gedeckt werden. Falls Sie durch den Biss mit Borreliose infiziert wurden und Sie unter Folgeschäden leiden, deckt auch dies die Versicherung ab.

Kosmetische Operationen & Bergungskosten

Beide der genannten Optionen sollten in Ihrem Tarif enthalten sein. Dabei sollten sie mit mindestens 10.000 € versichert sein.


  Info

Sollten Sie sich für eine Unfall­ver­si­che­rung entscheiden, ist es wichtig auf eine ausreichende Grundinvaliditätssumme zu achten. Hierbei zählt das Alter und das Jahresbruttoeinkommen mit rein. Mindestens das dreifache des Jahresbruttos, besser jedoch noch mehr – die Leistung sollte im Falle eines Unfalls auch Löhne und Rehabilitationskosten für eine längere Zeit absichern!

Es gibt zur Berechnung eine Formel, an die man sich orientieren kann:

Grundinvalidität x Progressionssatz = Vollinvaliditätssumme

Hier ein Rechenbeispiel:

Die Grundinvalidität liegt bei 250.000 € liegt und ein Progressionssatz von 350 % gewählt wird (was wir empfehlen) zahlt die Versicherung bei Vollinvalidität 875.000 €.


Welche Zusatzleistungen könnten für Sie überflüssig sein?

Im Wettbewerbskampf locken viele Anbieter mit „Extra Leistungen“ doch sind diese immer lohnenswert?

Wir informieren Sie nachfolgend über Leistungen, die Sie nicht unbedingt benötigen.


Tarife mit Beitragsrückgewehr

Eine besondere Mogelpackung verbirgt sich hinter der Beitragsrückgewehr. Versicherer werben damit, dass Sie nach Ihrer Vertragslaufzeit alle geleisteten Beiträge zurückerhalten, sofern Sie während der Laufzeit keinen Unfall hatten. Was jedoch gerne ausgelassen wird ist, dass die Beiträge in der Summe um ein Vielfaches höher ausfallen.

Verzicht auf Krankenhaustagegeld

Falls Sie befürchten bei längerer Erkrankung in finanzielle Nöte zu geraten, sollten Sie eher zur Krankentagegeldversicherung greifen.

Eigenfinanzierung der Unfallrente

Die Unfallrente als Zusatzoption zum Tarif ist meistens sehr kostspielig. Daher ist lohnenswerter, in dem Sie einen Teil der Kapitalauszahlung der Versicherung anlegen und Sie sich anschließend damit behelfen.

keine Dynamik-Option

Bei einer Dynamik-Option erhöht sich Ihre Versicherungssumme jährlich um ein Prozentsatz X. Damit einhergehend erhöht sich ebenfalls Ihr Beitrag. Sinnvoller ist es, gleich zu Beginn eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.


Wann sollten Sie eine Unfall­ver­si­che­rung abschließen?

Der richtige Zeitpunkt ist stets subjektiv, wir können Ihnen jedoch ein paar Stichpunkte nennen, welche bei Erfüllung, einen guten Zeitpunkt für den Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung, darstellen.

Sie sollten über den Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung nachdenken, wenn Sie:

 

  • über keine BU verfügen
  • einem gefährlichen Hobby nachgehen
  • nicht gesetzlich Unfallversichert sind
  • Rentner sind
  • einen risikoreichen Beruf ausüben
  •  Kosten, zugunsten eines geringeren Leistungsumfanges, einsparen möchten

 

Die oben genannten Stichpunkte sollen Ihnen lediglich einen Denkanstoß geben. Wann Sie letztendlich eine Unfall­ver­si­che­rung abschließen sollten, ist natürlich Ihnen überlassen. Wir von Finanzgewissen sind allerdings der Meinung, dass immer dann, wenn Sie weder Anspruch auf eine BU noch auf eine gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung haben, Sie sich schnellstmöglich über die private Unfall­ver­si­che­rung erkundigen sollten. 

Gerne helfen wir Ihnen dabei, den richtigen Tarif für Sie zu finden.

 

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Ammerländer Versicherung überwiegend köperlich tätige Berufe ab 75 % 13,80 €

Fazit

Was lässt sich abschließend festhalten?

Kurz gesagt, eine private Unfall­ver­si­che­rung kann für Sie durchaus lohnenswert sein. Ob sie lohnenswert ist, ist allerdings von Ihren persönlichen Bedingungen abhängig.

Können Sie weder eine Absicherung durch die BU noch der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung erhalten? – Dann sollten Sie schleunigst über eine private Unfall­ver­si­che­rung nachdenken. 

Oder sind Sie Rentner und haben keinen Einfluss auf eine gesetzliche Absicherung? Auch dann ist die private Unfall­ver­si­che­rung absolut sinnvoll.

Sind Sie jedoch im Besitz einer BU und/oder der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung, benötigen Sie keine zusätzliche private Unfall­ver­si­che­rung. Der Leistungsumfang der BU und der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung ist weitaus umfangreicher im Vergleich zur privaten Unfall­ver­si­che­rung. Das Geld können Sie sich also sparen!

 

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Auch test.de setzt sich mit dem Thema Unfall­ver­si­che­rung auseinander. Mehr dazu hier:

Private Unfall­versicherungen im Vergleich: 112 Tarife im Test | Stiftung Warentest


Beitragsrechner zur Unfall­ver­si­che­rung

Häufige Fragen zur Unfall­ver­si­che­rung


FAQ Unfall­ver­si­che­rung

Warum braucht man eine Unfall­ver­si­che­rung?

Eine Unfall­ver­si­che­rung kommt für Schäden in Folge eines Unfalles in der Freizeit oder Zuhause auf. 

 

Was zahlt die private Kranken­ver­si­che­rung zusätzlich zur gesetzlichen?

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung trägt keine Kosten, wenn der Unfall in der Freizeit passiert ist. Sie trägt nur die Folgekosten, wenn der Unfall im direktem Zusammen­hang mit der Beschäftigung steht oder beim Schul- und Kita-Besuch passiert bzw. auf dem Weg dorthin.

 

Wie ist die genaue Definition für einen Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person durch Ereignis unfreiwillig gesundheitlich geschädigt wird! Es wirkt plötzlich von außen auf den Körper ein. Dazu gehören: Verrenkungen, Risse und Zerrungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind. Man spricht hier auch von „PAUKE“: Ein Unfall ist ein Plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung geführt hat.

 

Wie wird die Höhe der Leistung festgelegt?

Durch den Invaliditätsgrad richtet sich die Versicherungsleistung! Dieser wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Die Höhe der genauen Entschädigungen/Leistungen wird dann anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Die Gliedertaxe ist allerdings von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Hier lohnt sich ein Vergleich.

 

Was bezeichnet die sogenannte "Gliedertaxe"?

Jeder Unfallversicherer ermittelt mithilfe der Gliedertaxe Ihren Invaliditätsgrad. Dargestellt wird die sogenannte Gliedertaxe dabei in einer Tabelle. Dort sind die verschiedenen Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Graden angegeben. Der Grad bestimmt am Ende über die Höhe der zu erhaltenen Versicherungssumme. Die Tabelle ist in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten.

 

Was zahlt eine private Unfall­ver­si­che­rung?

Von der Versicherung erhalten Sie eine einmalige Auszahlung, wenn Sie nach einem Unfall weiterhin körperlich beeinträchtigt bleiben. Entspricht Ihr Invaliditätsgrad 50% oder mehr, zahlt Ihnen die Versicherung eine Unfallrente. Darüber hinaus werden die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen übernommen.

 

Worauf sollten Sie zwingend bei einer Unfall­ver­si­che­rung achten?

Sie sollten bei einer privaten Unfall­ver­si­che­rung nicht am falschen Ende sparen. Aus diesem Grunde ist es ratsam, gleich zu Beginn eine erhöhte Versicherungssumme zu vereinbaren. Das führt zwar zu höheren Beitragssätzen, schützt Sie ab im Ernstfall besser ab. Des Weiteren sollten Sie auf „gute“ Gliedertaxe achten. Zu guter Letzt ist es lohnenswert, auf eine hohe Progression zu achten. Dabei sollte die Progression mindestens 225% entsprechen. Das hat zur Folge, dass je höher Ihr Invaliditätsgrad ist, Ihre Versicherungssumme sich mit erhöht. 

 

Welche Leistungen können sie getrost ignorieren?

Die sogenannte „Beitragsrückgewehr“ ist ein ausgeklügelter Marketingstreich. Geworben werden mit Rückzahlungen der Beiträge, falls Sie während der Vertragslaufzeit keinen Unfall erlitten haben und letzten Endes verdienen die Versicherer sich eine goldene Nase mit den Extrakosten. Denn wie Sie im o.g. Kapitel bereits gelernt haben, entspricht die Rückzahlungssumme nicht dem Wert der gezahlten Beitragssätze in Summe.


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Von Pascal Bolus – zuletzt aktualisiert am 17

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