2024
Photovoltaik wie ver­sichern?

Welche Versicherung für eine Photovoltaik-Anlage?

 Photovoltaikversicherung

Photovoltaik-Versicherung, wie ver­sichern?

Folgende Versicherungen gibt es für Photovoltaik-Anlagen:

Montage­ver­si­che­rung
Bei der Montage der empfindlichen Technik der Photovoltaikanlage kann viel passieren. Mit der Montageversicherung ver­sichern Sie alle Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Montage.
 
Be­trei­ber­haft­pflicht
Es kann immer was passieren und dann haften Sie für Ihre Anlage. Wenn z. B. jemand durch herunterfallende Teile verletzt wird, oder benachbarte Häuser/Bauten beschädigt werden oder aber Ihr Strom beim Einleiten in das Netz des Energieversorgers einen Netzschaden verursacht. 
 
Pho­to­vol­ta­ik-Ver­si­che­rung
Die Photovoltaikanlage ist mit allen dazu gehörenden Bestandteilen gegen alle versicherten Gefahren versichert. Beispiele dafür sind Schäden durch Überspannung, Kurzschluss, Tierbiss oder Vandalismus. Auch Schäden durch extreme Witterung, wie z. B. Hagel, Sturm, Schneedruck und durch Diebstahl sind in Ihrer Versicherung mit abgedeckt.
 
Schutz für sämtliche Bestandteile
Falls Ihre Anlage einen Totalschaden erleidet, kümmert sich die Versicherung um die komplette Wiederherstellung in den frühreren Zustand. 
 
Zusätzliche Kostenabdeckung

Auch Schadennebenkosten, wie z. B.  Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten, Bergungskosten sowie Kosten für das Aufstellen eines Gerüstes, fallen unter Ihren Versicherungsschutz.

Entschädigung bei Ertragsausfall
Ein Ertragsausfall wird erstattet, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden so versichert hat. Die letzendliche Versicherungssumme berechnet sich je nach Anlage, Leistung und Dauer des Ausfalls.
 
GAP-Deckung
Die Differenz-Entschädigung (GAP-Deckung) ersetzt bei unterbliebenem Wiederaufbau der Photovoltaikanlage im Fall eine Totalschadens den Zeitwert der versicherten Sache. Ist der Wiederaufbau der versicherten Anlage nicht möglich, wird bei Bestehen eines Kreditvertrages zu Finanzierung der versicherten Sache mindestens die Restschuld aus dem Kreditvertrag erstattet. Grenze ist die vereinbarte Versicherungssumme.
 
 

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