2024
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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Vergleich

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Was kostet die ideale Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung im Vergleich, was ist abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten.

Inhalt dieser Seite

  1. Übernahme der Krankenkassen

  2. Leistungen

  3. Lohnt sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

  4. Kosten

  5. Fazit 

 Das Wichtigste in Kürze
 

 Gesetzliche Krankenkassen übernehmen oft weniger als 20 % der Behandlungskosten, somit muss oft ein großer Anteil in Eigenleistung erbracht werden.

 Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hingegen übernimmt zumeist den Eigenteil ganzheitlich oder teilweise.

 Die Monatsbeiträge können je nach Alter und Umfang verhältnismäßig hoch ausfallen, daher ist es oftmals profitabler eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung im jungen Alter abzuschließen.

 

 Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung im Vergleich: Die besten Tarife für schöne Zähne | Stiftung Warentest


1. Was zahlen die Krankenkassen bei Zahnbehandlungen?


Leistungen für Zahnbehandlungen im Vergleich

Die Leistungen für Zahnbehandlungen werden oftmals völlig unterschätzt. Als Otto-Normal-Verbraucher gehen Sie in erster Linie davon aus, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse zahnärztliche Behandlungen abdeckt. Im Grunde ist das auch der Fall, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur die Grundversorgung. Sämtliche Zusatzleistungen müssen Sie selbst tragen.

Wenn Sie zum Beispiel eine Wurzelbehandlung vor sich haben, bei der bereits im Vorfeld feststeht, dass dieser Zahn nur durch einen aufwendigen Eingriff gerettet werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, da diese das Ziehen des Zahnes bevorzugen.

Demnach ist auch bei solchen Eingriffen ratsam, auf den Anteil der Versicherung zu achten.

 

 

 

Zahnzusatzversicherung Vergleich Leistungen


Zahnärztliche Leistung

Kosten

Anteil 70 %

Anteil 80 %

Anteil 90 %

Paradontose Behandlung

200 - 1.000 €

700 €*

800 €*

900 €*

Wurzelbehandlung

200 - 1.000 €

700 €*

800 €*

900 €*

Kunststoff-Füllung

50 - 250 €

175 €*

200 €*

225 €*

Professionelle Zahnreinigung

50 - 150 €

105 €*

120 €*

135 €*


Professionelle Zahnreinigung wird nicht bezuschusst!

 

Trotz der Tatsache, dass eine professionelle Zahnreinigung als effektive Maßnahme zur Zahngesundheit angesehen wird und mindestens zweimal im Jahr empfohlen wird, gewähren nur wenige Krankenkassen einen finanziellen Beitrag für diese Leistung. Nor­malerweise müssen die Kosten für eine Zahnreinigung von 80-120 Euro pro Sitzung selbst getragen werden.


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2. Leistungen einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung


Welche Leistungen bietet eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

 

Bevor wir ins Detail gehen, fassen wir kurz zusammen, welche Leistungen eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung im generellen abdeckt.

Die Leistungen beziehen sich im weitesten Sinne auf die Kostenerstattung zahnärztlicher Behandlungen, welche von den gesetzlichen Krankenkassen, kurz GKV, nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Bedeutet für Sie im Klartext, dass eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ihnen helfen soll, die Kosten ganzheitlich oder zumindest anteilig zu erstatten.

 

Wissenswert!

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen übernehmen ebenfalls private zahnärztliche Leistungen, welche von der gesetzlichen Krankenkasse vollkommen ausgeschlossen sind.

 

Zahnzusatzversicherung
Die Kieferorthopädie

(Einlagefüllungen, Inlays und Onlays)

 

Auf Ihren Wunsch können Sie ebenfalls im Versicherungsschutz, die anfallenden Kosten für eine Kieferorthopädie einschließen. Ab dem 18. Lebensjahr werden anfallende Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Auch vor dem 18ten Lebensjahr werden die Kosten nur teilweise übernommen.

Wenn Sie in Folge eines Unfalls beim Sport einen Zahnverlust erleiden, müssten Sie ohne diesen Versicherungsschutz die Kosten vollständig alleine tragen. Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sind Sie allerdings vor diesen Kosten geschützt.

 


ZahnzusatzversicherungDie Prophylaxe oder auch „professionelle Zahnreinigung“

(Parodontosebehandlungen, Prophylaxe)

 

Mittlerweile stechen die ein oder anderen gesetzlichen Krankenkasse, mit der vollständigen oder teilweisen Übernahme der anfallenden Kosten einer professionellen Zahnreinigung, heraus. Jedoch existieren immer noch genügend Krankenkassen, welche nicht einmal einen Zuschuss gewähren. Die Zahnreinigung wird zur Erhaltung gesunder Zähne, mindestens 1-2 Zahl jährlich von Zahnärzten empfohlen.

Je nach Arztpraxis können die Kosten einer solchen Behandlung unterschiedlich ausfallen. In der Regel belaufen sich die Kosten dabei allerdings im höheren zweistelligen Bereich. Demnach schrecken einige Patienten davor zurück, die Kosten 1 bis 2 im Jahr in die Hand zu nehmen. Die Reinigung selbst ist allerdings unglaublich wichtig, da diese unter anderem Zahnzwischenräume reinigt, an die Sie nur schwer gelangen. Somit können präventiv Erkrankungen vorgebeugt werden. 

Aus diesem Grund ist es unerlässlich auf eine volle Kostenerstattung bei Abschluss, einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, zu achten.

 

ZahnzusatzversicherungDie Übernahme von Wurzelbehandlungen

(Wurzelbehandlungen)

 

Ein Zuschuss zur Wurzelbehandlung erhalten Sie nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen, wenn es sich dabei um einen erhaltungswürdigen Zahn handelt. Andernfalls müssen Sie ohne Zusatzversicherung die Kosten vollständig alleine tragen.

 

ZahnzusatzversicherungDie Übernahme von Kunststofffüllungen

(Kunststofffüllungen)

 

Ebenfalls in diesen Fällen werden die Kosten nur dann und begrenzt von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich dabei um einen Zahn im sichtbaren Bereich handelt (Vorderzähne). Als gesetzlich versicherter Patient müssen Sie mindestens mit einem Eigenanteil von 50 % rechnen. Zum Vergleich, kann Ihnen eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bis zu 100 % der Kosten erstatten.

 

 

 


Was ist eine Zahnstaffel?

 

Die Zahnstaffel bezieht sich auf die anfängliche Begrenzung der Beträge oder Leistungen in den ersten Jahren einer Versicherung. Dies bedeutet, dass unabhängig von der prozentualen Erstattungsrate (z. B. 100 Prozent) die Versicherung nur einen Höchstbetrag für die versicherten Leistungen zahlt. Dies tritt häufig bei Tarifen auf, die auf die Wartezeit verzichten.

Ein Beispiel für eine solche Zahnstaffel könnte wie folgt aussehen:

Versicherungsjahr Erstattungsgrenze

 1.- 3. 3.000 €

 3. - 4. 6.000 €

 ab 5. wie vertraglich vereinbart (z. B. ohne Begrenzung)


Kostenerstattung für Zahnersatz

 

Besonders im Erwachsenenalter ist die Kostenerstattung für einen Zahnersatz besonders wichtig. Die Kosten für einen Zahnersatz können schnell hohe Beträge einfordern, 3.500 € sind dabei nicht unbedingt eine Seltenheit. In diesem Betrag sind weder die Arbeitsleistung des Zahnarztes selbst eingerechnet, noch die Kosten für Laboruntersuchungen und Material. Ohne eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung liegt der Eigenanteil hierbei bei ca 3.000 €. Sofern Sie bei Ihrer Tarifauswahl auf einen guten Tarif achten, kann Ihnen durchaus 80 - 100 % der Gesamtkosten erstattet werden.

 

 

Zahnzusatzversicherung Vergleich

Quelle Bild: DFV Deutsche Familienversicherung AG

 

 

Dennoch ist es wichtig, dass Sie für sich die Frage klären, wie es um Ihre finanziellen Mittel steht. Selbst wenn Sie einen Tarif wählen, welcher eine Zahnersatzleistung zu 70% übernimmt, bringt Ihnen das wenig, wenn Sie die restlichen 30 % Eigenleistung überhaupt nicht tragen können.

Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht mit verschiedenen zahnärztlichen Leistungen bereitgestellt, welche deutlich macht, wie wichtig ein hoher Übernahmeanteil, durch die Versicherer ist:

 

Zahnärztliche Leistung

Kosten

Anteil 70 %

Anteil 80 %

Anteil 90 %

Implantat

2.500 - 4.500 €

3.150 €*

3.600 €*

4.050 €*

Brücke

1.000 - 2.500 €

1.750 €*

2.000 €*

2.250 €*

Krone

500 - 1.000 €

700 €*

800 €*

900 €*

Inlay

500 - 1.000 €

700 €*

800 €*

900 *

 

*Prozentual berechnet an den maximal anfallenden Kosten der jeweiligen zahnärztlichen Leistung

 

Wie Sie sicherlich beim Betrachten der Tabelle feststellen, hat die tarifliche Übernahme der Leistungen einen hohen Einfluss auf Ihren Eigenanteil. Beim Vergleich für eine Implantats Leistung von 4.500 € liegt der Unterschied bei einem Anteil von 70 % gegenüber einem Anteil von 90 % bei 900 €! Das sind am Ende 900 € weniger Eigenanteil für Sie! Achten Sie also unbedingt darauf, dass Ihr Tarif einen möglichst hohen Anteil abdeckt.

 

 

Auch für Zahnbehandlungen haben wir selbstverständlich eine Übersicht vorbereitet:

 

Zahnärztliche Leistung

Kosten

Anteil 70 %

Anteil 80 %

Anteil 90 %

Paradontose Behandlung

200 - 1.000 €

700 €*

800 €*

900 €*

Wurzelbehandlung

200 - 1.000 €

700 €*

800 €*

900 €*

Kunststoff-Füllung

50 - 250 €

175 €*

200 €*

225 €*

Professionelle Zahnreinigung

50 - 150 €

105 €*

120 €*

135 €*

 

*Prozentual berechnet an den maximal anfallenden Kosten der jeweiligen zahnärztlichen Leistung

 

Leistungen für Zahnprophylaxe

 

Wenn Sie regelmäßig Ihren Zahnarzt aufsuchen haben Sie sicherlich schon öfters den Rat erhalten mindestens zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen zu lassen. Die PZR ist dabei keinerlei „Werbegag“ der Zahnärzte, sondern viel mehr der Grundstein für langanhaltend gesunde Zähne. Die regelmäßige Durchführung einer professionellen Zahnreinigung beugt nachweislich Erkrankungen vor.

Gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung gewähren durchaus eine Erstattung der Reinigungen pro Jahr. Im Sinne Ihrer Zahngesundheit lohnt sich daher schon die jährliche Behandlung in Form einer professionellen Zahnreinigung.

 


 

Zahnzusatzversicherung

Wartezeiten?

 

Oftmals müssen Patienten, die eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen, mit einer Wartezeit rechnen. Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf dieser Wartezeit für Behandlungen und andere Leistungen aufkommt. Die übliche Wartezeit beträgt häufig drei Monate. Jedoch entfällt die Wartezeit grundsätzlich bei Zahnersatz oder einer zahnärztlichen Behandlung aufgrund eines Unfalls.

Es gibt jedoch auch Angebote ohne Wartezeit, bei denen sogenannte Sofortleistungen oder Sofortzuschüsse gewährt werden. Weitere Informationen zu solchen Tarifen finden Sie im Kapitel "Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Wartezeit".


Experten-Tipp:


„Sie sollten darüber informiert sein, dass sich einige Versicherungsgesellschaften einer Art „Vorprüfung“ bedienen. Bedeutet, für Sie im Klartext, dass Sie unter anderem bereits getätigte Behandlungen in einem Gesundheitsbogen angeben müssen. Falls aufgrund der Vielzahl der Behandlungen, die Leistungserfüllung entsprechend absehbar ist, kann es sein, dass Sie von der ein oder anderen Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden oder Sie lediglich Angebote mit horrenden Beitragszahlungen erhalten.“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


Was ist nicht in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung versichert?

 

  • Falls zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits eine zahnärztliche Behandlung im Gange ist oder empfohlen wurde
  • Für kosmetische Zusatzleistungen gelten besondere Bedingungen. Nur wenige Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men übernehmen beispielsweise die Kosten für ein Zahnbleaching.

3. Lohnt sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?


Für wen lohnt sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

 

Grundsätzlich profitiert nahezu jeder von einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Die meisten von uns kommen früher oder später in eine Lebenslage, in der ein Zahnersatz unumgänglich ist. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgeschlossen haben, müssen Sie mindestens mit einem Eigenanteil von 50 % rechnen. Besonders in Hinsicht auf einen hochwertigen Zahnersatz fallen die Zuschüsse einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung recht gering aus.

Des Weiteren werden von den meisten Krankenkassen, prophylaktische Maßnahmen zur Vorsorge und Erhalt Ihrer gesunden Zähne, nur anteilig oder gar nicht übernommen.

Zu guter Letzt ist der allgemeine Gesundheitszustand Ihrer Zähne ein Faktor, welchen Sie in Ihre Entscheidung mit einfließen lassen sollten. Wenn Sie über die Jahre bereits mehrfach in Behandlungen waren, kann sich für Sie zukünftig eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lohnen.


 

Zahnzusatzversicherungen

Zahnbehandlungen sind absehbar und teuer

 

Für viele Menschen ist es absehbar, dass teure Zahnbehandlungen erforderlich werden. Hier sind einige Beispiele:

Nach einer Wurzelbehandlung besteht ein erhöhtes Risiko, dass der behandelte Zahn letztendlich entfernt und durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt werden muss.

Zähne, die bereits mit Füllungen versorgt wurden, benötigen häufig später Kronen oder Inlays.

Ältere Kronen, Brücken oder anderer Zahnersatz müssen irgendwann ausgetauscht werden, normalerweise nach etwa 15 oder 20 Jahren.

Per­sonen mit Parodontitis verlieren oft frühzeitig Zähne und benötigen Ersatzbehandlungen.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass Zahnbehandlungen oft mit hohen Kosten verbunden sind. Während die Zuzahlungen für Kronen und Brücken noch im akzeptablen Bereich liegen, kann ein Implantat leicht ein ganzes Monatsgehalt kosten. Insbesondere im Bereich des Zahnersatzes sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oft unzureichend (weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Was zahlen gesetzliche Krankenkassen?").


Gründe für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 

 Es gibt keine Notwendigkeit, sich übermäßig hohe Eigenkosten für kostspielige Zahnbehandlungen oder Zahnersatz Sorgen zu machen.

 Die Kosten für regelmäßige professionelle Zahnreinigungen werden übernommen.

 Außerdem werden die Ausgaben für eine Zahnspange für Kinder abgedeckt.

 Auf diese Weise können Sie gesunde Zähne haben, ohne sich über hohe Kosten Gedanken machen zu müssen.


Experten-Tipp:


„Der Verzicht auf die Wartezeit bedeutet nicht, dass zum Vertragsabschluss bereits angeratene und laufende Behandlungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden können.“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


Wie finde ich den passenden Tarif?

 

 

Vergleichsportale sind unserer Zeit umfangreich aufgebaut. Bereits vor dem eigentlichen Vergleich können die Tarife zum Teil personalisiert auf Ihre Bedürfnisse verglichen werden. Dennoch können die Portale unter Umständen nicht alles berücksichtigen.

Demnach ist eine personalisierte Beratung an der Stelle durchaus sinnvoll. Erst wenn alle persönlichen Daten umfassend zusammengetragen wurden, können wir Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten.

Wenn Sie sich allerdings für einen Online Vergleich der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen entscheiden sollten, existieren noch die sogenannten „Berechnungsvarianten“. Diese sollen Ihnen zumindest einen Anhaltspunkt bieten, um den optimalen Tarif, speziell für Sie, zu ermitteln.

Dabei werden die Varianten in „Maximale Leistung ab Beginn“ und „Günstig mit Eigenbeteiligung“ unterschieden. Bei der Variante Maximalen Leistung ab Beginn werden über einen Zeitraum von 5 Jahren, die Tarife verglichen. Hingegen werden bei der Variante Günstig mit Eigenbeteiligung, empfohlene Zahntarife über einen Zeitraum von 10 Jahren verglichen.

 

Wann sollten Sie die Variante „maximale Leistung ab Beginn“ wählen?

  • Wenn Sie zukünftig mit hohen Zahnarztkosten rechnen
  • Wenn der übernommene Kostenanteil der Versicherung, 100% entsprechen soll
  • Wenn für Sie keinen Verzicht auf Leistungen besteht und Sie den bestmöglichen Umfang haben möchten 
  • Wenn Sie generell gesundheitlich bedingt, anfällige Zähne haben, welche öfters als im Normalfall, vom Zahnarzt behandelt werden müssen

Wann sollten Sie die Variante „günstig mit Eigenbeteiligung“ wählen?

  • Wenn Sie bereit sind einen Teil der Zahnarzt Leistungen mit einem Eigenanteil zu zahlen, um dabei den Beitragssatz geringer zu halten
  • Wenn Sie grundsätzlich keinerlei gesundheitliche Probleme mit Ihren Zähnen haben und daher etwaige Kosten nicht absehbar sind
  • Wenn Sie regelmäßig das Angebot einer Zahnprophylaxe in Anspruch nehmen, um sich so vor kommenden Kosten zu schützen
  • Wenn Sie bereits eine kostenintensive Zahnmaßnahme hinter sich haben und Sie sich fortan vor weiteren hohen Kosten schützen wollen

 

Am Ende obliegt es letztendlich stets Ihrer Entscheidung, ob Sie bequem ein Vergleichsportal nutzen oder eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Ganz unabhängig und abgesehen davon, dass es in unserem Interesse ist, Sie optimal zu beraten, würden wir Ihnen dennoch jederzeit eine persönliche Beratung empfehlen. Besonders in dieser Form der Versicherung ist die richtige Wahl des Tarifs von vielen Faktoren abhängig. Oftmals bemerken Sie diese Faktoren im Online Vergleich gar nicht, sodass Sie am Ende für etwas zahlen, was Ihnen gar nicht den Schutz gibt, welchen Sie tatsächlich benötigen.

 


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4. Was kostet eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?


Kostenfaktoren

 

Folgende Faktoren bestimmen den Beitrag einer Wochenendhausversicherung: 

 

 Art der Versicherung: Es gibt verschiedene Arten von Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen mit unterschiedlichen Leistungsumfängen. Je umfangreicher die Leistungen, desto höher sind in der Regel die Kosten.

 Alter: Das Eintrittsalter ist ein entscheidender Faktor für die Beiträge zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Je jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto niedriger sind in der Regel die Kosten.

 Gesundheitszustand: In einigen Fällen können Gesundheitsprüfungen oder -fragen Teil des Antragsprozesses sein. Bei bestehenden Zahnproblemen oder Vorerkrankungen können die Kosten steigen oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden.

 Leistungsumfang: Der Umfang der Leistungen, die von der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abgedeckt werden, kann variieren. Beispielsweise können Leistungen wie Zahnreinigungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Prothesen oder Implantate enthalten sein. Ein umfangreicheres Leistungspaket führt oft zu höheren Kosten.

 Selbstbeteiligung: Einige Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen bieten die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Dabei tragen Sie einen Teil der Kosten selbst, was zu niedrigeren Versicherungsprämien führen kann.

 Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men: Die Kosten können je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men variieren. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu ver­gleichen, um die besten Leistungen zum besten Preis zu erhalten.



Preisbeispiel: Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 

Alter & Wartezeit monatlicher Beitrag
34 Jahre / Ja 19,60 € 
50 Jahre/ Ja 33,88 € 
20 Jahre / Ja 8,20 € 


 


Was kostet eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?


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5. Fazit


Jeder kennt es und keiner mag es gerne, der lästige Gang zum Zahnarzt wird wiedermal fällig. Ob nun zur Routineuntersuchung oder weil Sie unter Schmerzen leiden, meistens ist ein Besuch beim Zahnarzt keine freudige Aktivität. Zu allem Übel ist das Ergebnis Ihres Besuches eine anstehende Behandlung, welche von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. Sie mussten sich also nicht nur aufrappeln, um den Zahnarzt einen Besuch abzustatten, sondern erhalten im Anschluss auch noch eine dicke Rechnung.

Je nach Behandlung und unter Berücksichtigung des Aufwands sowie der verwendeten Materialien kann diese Rechnung schnell in die Höhe schießen. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nimmt Ihnen zumindest die Sorgen rund um den finanziellen Aspekt. Je nach Wahl des Tarifs übernimmt die Versicherung den Großteil der anfallenden Kosten. Deshalb sind wir uns sicher, dass sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mehr als lohnt. Dabei gilt, je früher, desto besser für Sie.

Bevor wir Sie allerdings überzeugt haben, sich Gedanken über eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zu machen, sollten Sie unbedingt bedenken, dass bei dieser Form der Versicherung eine persönliche Beratung ratsam ist. Ihr Monatsbeitrag sowie Ihre Gesundheit sind unter anderem abhängig davon, wie gut Sie Ihren Tarif ausgewählt haben. 

Genau dafür sind wir von Finanzgewissen da. Wir möchten Sie bei Ihrer Zahngesundheit unterstützen, sodass Sie völlig sorgenfrei eine zahnärztliche Behandlung in Anspruch nehmen können.

Darüber hinaus sollten Sie bitte die Tarife mit- und ohne Wartezeit bedenken. Ein Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, besonders mit Wartezeit, lohnt sich, nur, wenn Sie nicht unbedingt in den nächsten Wochen eine Behandlung geplant haben. Denn die Behandlung wird aufgrund der Wartezeit nicht von der Versicherung übernommen werden.


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Die häufigsten Fragen zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 

Wozu eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

 Mit der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bekommt man nur Leistungen der Regelversorgung erstattet. Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung deckt man Übernahmen oder Zuschüsse (je nach Tarif) für eine optische Zahnsarnierung, die die gesetzliche Versicherung nicht übernommen hätte.

 

Für wen ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ratsam?

 Sinnvoll ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für dienigen, die zur Abdeckung der Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung auch / zusätzlich ästhetische Zahnsarnierungen bevorzugen.

 

In welchem Alter sollte man abschließen?

 Empfehlenswert ist in der Regel ein Abschluss in den Dreißigern oder frühen Vierzigern, da in der Regel noch kein akuter Handlungsbedarf besteht, jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass in Zukunft teure Maßnahmen erforderlich sind , höher ist.

Ein Abschluss macht aber auch für Kindergartenkinder Sinn, da diese später bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen Rechnungen übernehmen.

 

Wie wird der Beitrag berechnet?

 Setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Alter
  • Zahngesundheitszustand
  • gewünschter Tarif

 

Welche Behandlungen bezahlt meine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung?

 Der Punkt der Regelversorgung ist die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme. Vollständig kommt diese für folgende Maßnahmen auf:

  • halbjährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt
  • Kariesentfernung
  • Füllungen
  • Paradontose- und Wurzelkanalbehandlungen

Keramik- oder Kunststofffüllungen gehören nicht zur Regelversorgung.

Auch Implantate gehören nicht zur Regelversorgung, gezahlt wird nur der Festkostenzuschuss für die Lücke oder Brücke. 

Manche Krankenkassen beteiligen sich freiwillig an bestimmten Maßnahmen, dies ist immer individuell abzuklären.

Müssen Sie die Fragen rund um Ihre Gesundheit zwingend beantworten?

Zunächst möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie natürlich niemand dazu zwingen kann. ABER, sollten Sie sich bewusst entscheiden, die Gesundheitsfragen nicht oder nur teilweise auszufüllen, kann unter Umständen Ihr Antrag von der Versicherung nicht bearbeitet werden. Falls Sie jedoch alle Angaben tätigen, sollten Sie diese wahrheitsgetreu angeben. Im Falle einer Falschangabe kann dies die Kostenübernahme des Versicherungsfalls maßgeblich beeinflussen.

Tipp: Falls Sie sich in Ihrem Persönlichkeitsrecht angegriffen fühlen, können Sie auch explizit nach Tarifen ohne Gesundheitsbogen suchen.

 

Was bezeichnet eine sogenannte Zahnstaffel?

Eine Zahnstaffel oder auch Leistungsstaffel und Summenbegrenzung genannt, gibt Ihnen Aufschluss über den maximal auszuzahlenden Betrag in den ersten Versicherungsjahren. Dabei bezieht sich der Betrag meistens auf die verschiedenen Leistungen, die im Tarif enthalten sind. Demnach werden fast alle Leistungen gleichermaßen abgedeckt. Allerdings behalten sich die Versicherungen vor, bestimmte Leistungen mit abweichenden Maximalbeträgen zu versehen. Nach 5 Jahren Versicherungszeitraum entfällt die Zahnstaffel.

 

Was ist mit einer Regelversorgung gemeint?

  • Gesetzliche Krankenkassen leisten die sogenannte Regelversorgung. Gemeinsam vom Bundesausschuss der Zahnärzte sowie Krankenkassen beschlossen, enthält die Regelversorgung eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz. Kurz und einfach gesagt, wird nur die Grundversorgung von der GKV gedeckt. Ein Festzuschuss von 60% der anfallenden Kosten, leistet die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung. Bei lückenloser Führung Ihres Bonusheftes kann der Zuschuss sogar auf 75 % erhöht werden. Der restliche Anteil muss in Eigenleistung erbracht werden.

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