Einbruch
Was jetzt zu tun ist
Aufgebrochene Tür, durchwühlte Schränke, ein Einbruch ist ein Schock. Wichtig ist jetzt die richtige Reihenfolge: Polizei, nichts anfassen, Stehlgutliste, Karten sperren. Diese Anleitung führt Sie durch.
1. Die ersten Stunden nach dem Einbruch
Sicherheit zuerst
Deutet etwas darauf hin, dass der Täter noch im Haus ist (Geräusche, offene Tür): nicht hineingehen, Abstand halten, sofort 110 rufen. Konfrontieren Sie niemals einen Einbrecher.
Polizei rufen: Tatort unverändert lassen
Auch wenn der Einbruch offensichtlich vorbei ist: 110 wählen und bis zum Eintreffen möglichst nichts anfassen, nichts aufräumen, nichts wegwerfen. Fingerabdrücke und Spuren erhöhen die Aufklärungschance, und die Anzeige mit Aktenzeichen ist Pflicht für die Hausratversicherung.
Schäden dokumentieren
Nach Freigabe durch die Polizei: Fotos von aufgebrochenen Türen/Fenstern, durchwühlten Räumen und allen Beschädigungen. Beschädigte Türen und Schlösser erst einmal nur notdürftig sichern (Notdienst-Rechnung aufheben), nicht komplett erneuern.
Karten, Handy, Dokumente sperren
EC- und Kreditkarten über den Sperr-Notruf 116 116 sperren, Online-Banking-Zugang ändern, bei gestohlenem Ausweis/Pass die Ausweissperrung und Neubeantragung beim Bürgeramt veranlassen, auch zum Schutz vor Identitätsmissbrauch (Anzeige hilft auch hier).
Stehlgutliste erstellen
Systematisch Raum für Raum: Was fehlt? Mit Kaufdatum, Neupreis und Belegen (Rechnungen, Fotos, Kontoauszüge). Die Liste braucht die Polizei (Fahndung) und die Versicherung (Regulierung). Sie darf in den ersten Tagen ergänzt werden: Vollständigkeit vor Schnelligkeit, aber ohne unnötige Verzögerung.
Hausrat melden, wir übernehmen
Einbruchdiebstahl unverzüglich der Hausratversicherung melden, ein Anruf bei uns genügt. Wir reichen Anzeige, Stehlgutliste und Fotos ein und kümmern uns auch um die Nebenkosten: Türreparatur, Schlossaustausch, Hotel bei unbewohnbarer Wohnung.
2. Was die Hausratversicherung beim Einbruch zahlt
| Position | Versichert? | Hinweis |
|---|---|---|
| Gestohlener Hausrat | Ja, zum Neuwert | Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck (Achtung: Entschädigungsgrenzen für Wertsachen) |
| Bargeld | Begrenzt | Typisch ca. 1.000–2.000 € frei liegend, mehr im Tresor: Grenze im Tarif prüfen |
| Schmuck & Wertsachen | Begrenzt | Oft 20–40 % der Versicherungssumme; hochwertige Stücke ggf. separat versichern |
| Aufgebrochene Türen, Fenster, Schlösser | Ja | Reparatur und Schlossaustausch inkl. neuer Schlüssel |
| Vandalismusschäden beim Einbruch | Ja | Verwüstete Einrichtung ist mitversichert |
| Hotelkosten bei unbewohnbarer Wohnung | Ja, zeitlich begrenzt | Meist bis 100 Tage: Belege aufheben |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruchspuren) | Nein | Ohne Aufbruchspuren keine Leistung, deshalb Spuren dokumentieren lassen! |
Neuwert heißt: Sie bekommen den heutigen Wiederbeschaffungspreis, nicht den Zeitwert. Voraussetzung ist eine ausreichende Versicherungssumme (Faustregel: 650 €/m² Wohnfläche).
3. Was Sie NICHT tun sollten
- Nicht aufräumen, bevor die Polizei da war: Jede verwischte Spur senkt die Aufklärungschance, und die Spurensicherung dokumentiert den Einbruch auch für die Versicherung.
- Einbruchschäden nicht sofort komplett reparieren: Erst Fotos, dann Notsicherung, die endgültige Reparatur nach Freigabe durch den Versicherer.
- Stehlgutliste nicht „großzügig" auffüllen: Falsche Angaben können den kompletten Anspruch kosten: Versicherer prüfen bei Einbruch genau.
- Den Vorfall nicht in sozialen Medien breittreten: Details zu Sicherungen und Wertsachen sind eine Einladung, und können in der Regulierung gegen Sie verwendet werden.
„Zwei Dinge entscheiden beim Einbruch über die Entschädigung: die Anzeige mit Aktenzeichen und eine belastbare Stehlgutliste. Mein Rat schon vor dem Ernstfall: Fotografieren Sie einmal im Jahr Ihre Wohnung, jeden Raum, geöffnete Schränke, Schmuck und Elektronik einzeln, und legen Sie die Bilder mit den Rechnungen digital ab, etwa in der simplr-App. Im Schadenfall ist diese halbe Stunde Arbeit Gold wert, weil niemand aus dem Gedächtnis weiß, was alles fehlt.“
Einbruch? Wir kümmern uns um die Regulierung.
Anzeige, Stehlgutliste, Nebenkosten, wir wissen, worauf der Versicherer achtet, reichen alles korrekt ein und verhandeln, bis fair reguliert ist.
Einbruch melden4. Checkliste: Das braucht die Versicherung
- Polizeiliches Aktenzeichen der Einbruchsanzeige
- Vollständige Stehlgutliste mit Alter, Neupreis und Belegen (auch bei der Polizei eingereicht)
- Fotos der Aufbruchspuren und der durchwühlten Räume
- Rechnungen für Notsicherung (Schlüsseldienst, Notverglasung)
- Versicherungsschein-Nummer der Hausratversicherung
- Belege für Hotelkosten, falls die Wohnung unbewohnbar war
Die häufigsten Fragen zum Einbruch
Zahlt die Versicherung auch, wenn ein Fenster gekippt war?
Was ist, wenn die gestohlenen Sachen wieder auftauchen?
Wie schnell muss die Stehlgutliste fertig sein?
Ich wohne zur Miete, was übernimmt der Vermieter?
Bin ich im Urlaub gegen Einbruch versichert?
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Professionelle Beratung von echten Menschen, rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns.
Lesen Sie auch
Hausratversicherung
Der zentrale Schutz gegen Einbruchdiebstahl, worauf es ankommt.
Beitrag lesenGebäudeversicherung
Für Schäden an Türen, Fenstern und am Haus selbst.
Beitrag lesenKunstversicherung
Wertvolle Sammlungen und Kunst gesondert absichern.
Beitrag lesenWasserschaden
Die ersten 30 Minuten entscheiden über die Schadenhöhe.
Beitrag lesenSturm- & Hagelschaden
Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung, worauf es ankommt.
Beitrag lesen