Soforthilfe

Im Schadenfall
Was jetzt zu tun ist — Schritt für Schritt

Rohrbruch, Unfall, Einbruch? Hier finden Sie für jede Schadensart eine klare Anleitung: Sofortmaßnahmen, Dokumentation, Fristen — und was Sie auf keinen Fall tun sollten. Als Ihr Makler übernehmen wir die Schadenmeldung für Sie.

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Illustration: Im Schadenfall

Wählen Sie Ihre Schadensart

Jede Anleitung führt Sie in wenigen Schritten durch den Ernstfall — mit Checkliste zum Ausdrucken.

Wasserschaden

Rohrbruch, Waschmaschine ausgelaufen, Wasser von oben: Leitung zu, dokumentieren, trocknen — wer zahlt was?

Autounfall

Unfallstelle sichern, Beweise sichern, kein Schuldanerkenntnis — und wann die Polizei kommen muss.

Fahrraddiebstahl

Anzeige erstatten, Rahmennummer melden, Hausrat oder Fahrradversicherung — so bekommen Sie Ihr Geld.

Hundebiss / Hundeschaden

Ihr Hund hat jemanden verletzt oder etwas beschädigt? Erste Hilfe, Datenaustausch, Haftpflicht richtig einschalten.

Einbruch

Nichts anfassen, Polizei rufen, Stehlgutliste erstellen, Karten sperren — die richtige Reihenfolge zählt.

Sturm- & Hagelschaden

Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung: Schäden am Dach, Auto oder Garten richtig melden und Folgeschäden vermeiden.

Schaden online melden

Schildern Sie uns Ihren Schaden — wir übernehmen die Meldung beim Versicherer und bleiben dran, bis reguliert ist. Je vollständiger Ihre Angaben, desto schneller geht es. Alternativ erreichen Sie uns unter 02528 418 97 97.

Leistungsantrag Krankenversicherung

Rechnungen, Rezepte oder Heil- und Kostenpläne reichen Sie hier direkt ein — wir übernehmen die Einreichung bei Ihrer Krankenversicherung und behalten die Erstattung im Blick. Belege können Sie im Formular direkt mit der Kamera abfotografieren.

Die 5 Grundregeln für jeden Schadenfall

1

Menschen zuerst

Verletzte versorgen, bei Gefahr den Notruf 112 wählen. Kein Sachschaden ist so dringend wie die Gesundheit der Beteiligten.

2

Schaden stoppen (Schadenminderungspflicht)

Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten (§ 82 VVG): Wasser abstellen, Fenster abdichten, Unfallstelle absichern. Was Sie dafür ausgeben (z. B. Notdienst), ersetzt in der Regel die Versicherung.

3

Dokumentieren, bevor Sie aufräumen

Fotos und Videos aus mehreren Perspektiven, Datum notieren, Zeugen mit Kontaktdaten festhalten. Beschädigte Gegenstände nicht entsorgen, bis der Versicherer zugestimmt hat.

4

Unverzüglich melden — am besten über uns

Rufen Sie uns an (02528 418 97 97) oder melden Sie den Schaden über den Kundenservice. Wir übernehmen die Meldung beim Versicherer, formulieren richtig und haken nach — das ist unser Job als Ihr Makler.

5

Nichts vorschnell unterschreiben

Kein Schuldanerkenntnis, keine Abfindungserklärung, keine Reparaturfreigabe ohne Rücksprache. Einmal unterschrieben, ist eine Korrektur schwer durchzusetzen.

Mitarbeiter von Finanzgewissen bearbeitet einen Schadenfall am Laptop
Ihr Schaden wird bei uns im Haus bearbeitet — nicht weitergereicht.

Schaden passiert? Wir kümmern uns.

Ein Anruf genügt — wir melden den Schaden bei Ihrem Versicherer, übernehmen den Schriftverkehr und bleiben dran, bis reguliert ist.

Schaden melden

Diese Unterlagen will jede Versicherung sehen

  • Fotos/Videos des Schadens vor dem Aufräumen — Übersicht und Details
  • Liste der beschädigten Gegenstände mit ungefährem Alter und Neupreis (Rechnungen, Kontoauszüge oder Fotos als Beleg)
  • Versicherungsschein-Nummer — finden Sie in Ihrem Vertrag oder in der simplr-App
  • Zeugen mit Name und Telefonnummer, falls vorhanden
  • Bei Diebstahl und Einbruch zusätzlich: polizeiliches Aktenzeichen der Anzeige
  • Belege über Notmaßnahmen (Notdienst-Rechnung, Material) — diese Kosten sind meist erstattungsfähig

Die häufigsten Fragen zum Schadenfall

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Die meisten Bedingungswerke verlangen eine „unverzügliche" Meldung — also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: innerhalb weniger Tage, bei Einbruch und Leitungswasserschäden möglichst sofort. Melden Sie lieber zu früh als zu spät: Eine verspätete Meldung kann die Leistung gefährden. Am einfachsten: Sie rufen uns an, wir übernehmen den Rest.
Darf ich vor der Schadenregulierung reparieren lassen?
Notmaßnahmen zur Schadenminderung (z. B. Leck abdichten, Fenster notverglasen) dürfen und sollen Sie sofort veranlassen. Die eigentliche Reparatur sollten Sie erst nach Freigabe durch den Versicherer beauftragen — oder wenn dieser nicht innerhalb angemessener Frist reagiert. Bewahren Sie ausgetauschte Teile auf.
Was passiert, wenn ich etwas Falsches angebe?
Vorsätzlich falsche Angaben können den kompletten Versicherungsschutz kosten — auch bei an sich gedecktem Schaden. Schätzen Sie ehrlich, kennzeichnen Sie Unsicherheiten als Schätzung und übertreiben Sie nicht bei Werten. Wir helfen Ihnen, die Schadenmeldung korrekt und vollständig zu formulieren.
Die Versicherung zahlt nicht oder kürzt — was nun?
Erst prüfen (lassen), ob die Ablehnung berechtigt ist: Oft liegt es an fehlenden Unterlagen oder unklaren Formulierungen in der Meldung. Als Ihr Makler legen wir bei unberechtigten Kürzungen Widerspruch ein und verhandeln direkt mit dem Versicherer. Hilft das nicht, ist der Versicherungsombudsmann (kostenlos) die nächste Stufe — danach der Rechtsweg, idealerweise mit Rechtsschutzversicherung.
Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich einen Schaden melde?
Nur in der KFZ-Versicherung gibt es Schadenfreiheitsklassen — dort kann eine Rückstufung nach einem selbstverschuldeten Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden den Beitrag erhöhen. Bei kleinen Schäden lohnt manchmal das Selbstzahlen; das rechnen wir gern für Sie durch. Hausrat, Wohngebäude & Co. kennen keine Rückstufung, allerdings kann der Versicherer nach einem Schaden kündigen.

Schaden im Kleingarten?

Im Kleingarten gelten eigene Regeln — Verein und Verpächter reden mit:

Marvin Becker Melanie Kenkenberg

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