Wohnen & Recht

Rahmenvertrag Gebäudeversicherung
Sonderkonditionen für Ihre Immobilie

Sie sind Hausverwalter, Immobilieninvestor oder privater Immobilienbesitzer und suchen eine Gebäudeversicherung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Immobilie einfach und übersichtlich zu versichern?

4,9 · 500+ Bewertungen 300+ Gesellschaften im Vergleich
Illustration: Rahmenvertrag Gebäudeversicherung
Dennis Becker
fachlich geprüft durchDennis Becker
zuletzt aktualisiertAugust 2026

Rahmenvertrag Wohngebäudeversicherung

✔️ Einfache Wohneinheiten-Berechnung

✔️Private Immobilienbesitzer profitieren von „Großkundenkonditionen“

✔️ Viele Optionen zusätzlich wählbar

Sie sind Hausverwalter, Immobilieninvestor oder privater Immobilienbesitzer und suchen eine Gebäudeversicherung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Immobilie einfach und übersichtlich zu versichern?

Versichern können Sie ihren Neubau-, die Bestandsimmobilie sowie ihr kernsaniertes Objekt mit unserem Rahmenvertrag. Auch ein Gewerbeanteil kann innerhalb ihrer Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden, sofern der überwiegende Teil der Gebäudefläche mit über 51 % wohnwirtschaftlich genutzt wird.

Folgende Optionen können zu dem Grundschutz eingeschlossen werden:

  • Baustein Elementar
  • Baustein Glas
  • Baustein Unbenannte Gefahren
  • Baustein Gebäudetechnik
  • Baustein Schäden durch Mieter (an vermietetem Wohneigentum)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Baustein Gewässerschadenhaftpflicht

Was Hausverwalter wissen sollten

Als gewerblicher Hausverwalter mit einem Bestand können Sie alle verwalteten Gebäude in einer speziellen Wohngebäudeversicherung für Hausverwalter absichern.

Die Berechnung erfolgt dabei nach Wohneinheiten und der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung für eine Hausverwaltung bewegt sich auf höchstem Niveau. Absicherbar sind alle Bausteine individuell, so dass der Hausverwalter den Versicherungsschutz auf die speziellen Bedürfnisse seines Bestands anpassen kann ohne zuviel zahlen zu müssen.

Entscheidend ist dabei nur, dass bei Beginn die Schadenquote insgesamt für alle Gebäude nicht über 75% lag. Einzelne Gebäude mit höherer Schadenquote, bei denen bei Einzelverträgen z.B. keine Absicherung mehr für Leitungswasserschäden möglich wäre, sind dadurch kein Problem.

Da ein Hausverwalter bei Auswahl des Versicherungsschutzes auch dann eine gewisse Beratungshaftung übernimmt, wenn er den Versicherungsschutz vorschlägt aber z.B. der Eigentümer der Versicherungsnehmer wird, sollte die Absicherung der Gebäude am besten gleich in einer speziellen Wohngebäudeversicherung für Hausverwalter organisiert werden, deren Versicherungsschutz die wichtigsten Eventualitäten berücksichtigt. Dies spart zum einen Beitrag, zum anderen aber schützt es vor der Haftung.

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Marvin Becker Melanie Kenkenberg

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