2024
Bauleistungsversicherung

Versicherungsschutz für den Hausbau

Die Bauleistungsversicherung

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Das erwartet Sie hier

Wie können Sie als Bauherr mit einer Bauleistungsversicherung Ihren Rohbau schützen, was müssen Sie beachten und wie hoch sind die Kosten für den Versicherungsschutz?

 

Inhalt dieser Seite

  1. Was ist eine Bauleistungsversicherung

  2. Die Leistungen der Bauleistungsversicherung

  3. Was kostet die Versicherung

  4. Welche Bauleistungsversicherung ist die Beste?

  5. Vorgehen im Schadensfall

 Das Wichtigste in Kürze

 

  • Mit der Bauleistungsversicherung schützen Sie Ihren Hausbau gegen unvorhergesehene Schäden.
  • Je nach Tarif sind Sie bei Schäden durch Unwetter, Vandalismus, Material- oder Konstruktionsfehler, Diebstahl, Krieg und Ausschreitungen
  • Achten Sie auf einen gründlichen Vergleich der Anbieter!
  • Statistisch betrachtet kommt es bei jedem zweiten Bauvorhaben zu einem Schadensfall.

1. Was ist eine Bauleistungsversicherung?


Um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, nehmen Bauherren viel Geld in die Hand. Doch bei einem Hausbau kann einiges schiefgehen, was nicht nur die Fertigstellung verzögert, sondern auch erhebliche Mehrkosten bedeuten kann. Schlimmstenfalls führen Schäden wie ein durch Unwetter beschädigtes Mauerwerk oder Fehler in der Konstruktion zum Erliegen der Baustelle. Das macht es umso wichtiger, dass sich Bauherren umfangreich gegen diese Risiken absichern.

Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor den Mehrkosten bei unvorhergesehenen Schäden. Dazu gehören Unwetter und Elementarschäden wie eine Unterspülung des Rohbaus durch Starkregen oder Risse nach Erdbeben. Auch Vandalismus sowie Konstruktions- und Materialfehler sind in der Bauleistungsversicherung versichert.

Darüber hinaus kann Diebstahl mitversichert sein. Dann kommt der Versicherer dafür auf, wenn Diebe bereits fest verbautes Material entwenden. Der Versicherungsschutz ist allerdings immer von Ihrem gewählten Tarif der Bauleistungsversicherung abhängig.

 


Die Vorteile einer guten Bauleistungsversicherung

 

 Finanzieller Schutz vor Mehrkosten bei unvorhergesehenen Schäden während der Bauphase.

 Bauleistungsversicherung stellt sicher, dass das Bauvorhaben nicht zum Erliegen kommt.

 Diebstahl von bereits verbautem Material mitversicherbar.

 Versicherungsschutz wird mit einer Feuerrohbau- und einer Bau­herren­haft­pflichtversicherung optimal ergänzt.


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Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?

 

Selbst bei bester Planung kann es beim Hausbau zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen. Führt Starkregen oder Hochwasser beispielsweise zu einer Unterspülung des Rohbaus, kann das Bauprojekt für lange Zeit stillstehen – und erhebliche Mehrkosten verursachen. Auch wenn Bauherren mit einem finanziellen Puffer kalkulieren sollten, reicht dieser nicht immer aus, um die zusätzlichen Kosten aufzufangen.

Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren und Bauunternehmer vor dem finanziellen Verlust durch unvorhergesehene Schäden. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer die Kosten, die für das Aufräumen und Wiederherstellen der Baustelle anfallen. Eine Bauleistungsversicherung ist sinnvoll, um für den Ernstfall über die Versicherung abgesichert zu sein. Und um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht zum Erliegen kommt.

 


 

Experten-Tipp:

 

„In Kombination mit einer Feuerrohbauversicherung und einer Bau­herren­haft­pflichtversicherung ist das Bauvorhaben optimal abgesichert.“

  • Eine Bauleistungsversicherung ersetzte die Mehrkosten für das Aufräumen und Wiederherstellen der Baustelle nach Schäden wie Unwetter, Vandalismus, Materialfehler, Konstruktionsfehler und Diebstahl.
  • Die Feuerrohbauversicherung schützt bei Schäden durch Feuer, Explosion und Implosion, solange der Hausbau noch nicht abgeschlossen ist.
  • Mit einer Bau­herren­haft­pflichtversicherung sichern sich Bauherren bei Schadensersatzforderungen Dritter infolge eines Per­sonen-, Sach- oder Vermögensschadens ab.

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


Ist eine Bauleistungsversicherung Pflicht?

 

Nein, es besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Dennoch ist der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll. Denn ein Schaden kann nicht nur erhebliche Mehrkosten verursachen, das gesamte Bauprojekt kann zum Erliegen kommen.

Hinweis:

Seitens des Gesetzgebers besteht keine Pflicht für die Bauleistungsversicherung. Banken können jedoch den Abschluss einer solchen Versicherung für die Kreditvergabe vorschreiben. Selbiges gilt für die Feuerrohbauversicherung und die Bau­herren­haft­pflicht.

 


2. Die Leistungen der Bauleistungsversicherung


 

Leistungen der Bauleistungsversicherung

 

Das leistet die Versicherung

Die Leistungen dieser Bauversicherung können abhängig vom jeweiligen Anbieter und Tarif der Versicherung abweichen. Das macht einen Vergleich der Angebote noch wichtiger. Doch gilt wie bei allen Versicherungen: Umso umfangreicher der Versicherungsschutz, desto höher sind auch die Kosten. Aber gerade bei kostenintensiven Bauprojekten können unvorhergesehene Schäden den finanziellen Ruin bedeuten. Versichert sind:

  • Schäden durch höhere Gewalt (Elementarereignisse und Unwetter wie Stürme, Erdbeben, Überschwemmung, Starkregen)
  • Unabwendbare Gewalt wie Aufruhr und Krieg
  • Material- und Konstruktionsfehler beim Bau
  • Kosten für Schadensuche, Baugrund und Baumasse
  • Diebstahl von fest verbauten Teilen
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden

Beachten Sie, dass die Kosten nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen werden. Außerdem kann je nach Tarif der Versicherung ein Selbst­behalt gelten, um dessen Höhe die Erstattung gekürzt wird.

Gute Tarife der Bauleistungsversicherung sollten grobe Fahrlässigkeit ohne Einschränkung mitver­sichern!

 

Dafür leistet sie nicht

Die Ausschlüsse können sich je nach Tarif der Bauleistungsversicherung ebenso wie die versicherten Leistungen unterscheiden. In den folgenden Fällen besteht aber allgemein kein Versicherungsschutz mit der Bauleistungsversicherung:

  • Witterungsschäden – etwa durch Frost
  • Insolvenz des ausführenden Bauunternehmens
  • Diebstahl nicht fest-verbauter Teile

Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sind nicht versichert. Gegen solche Risiken schützt die Feuerrohbauversicherung. Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht bei Schadensersatzforderungen Dritter. Kommt es im Zusammenhang mit der Baustelle zu einem Per­sonen-, Sach- oder Vermögensschaden, greift die Bau­herren­haft­pflichtversicherung.

 

 

 

Bauleistungsversicherung Leistungsumfang


3. Das kostet die Bauleistungsversicherung


Für den Versicherungsbeitrag relevant ist neben dem gewünschten Deckungsumfang, wie teuer das Bauvorhaben ist. Berücksichtigt werden alle Kosten vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung – auch die Eigenleistungen! Nicht berücksichtigen müssen Sie den Grundstückspreis und die Erschließung an Strom und Kanalisation. Zusätzlich spielt die Bauweise des Gebäudes eine Rolle für die Kosten der Bauleistungsversicherung.

Beachten Sie, dass die Tarife der Bauleistungsversicherung unterschiedliche Deckungs­summen vorsehen. Darüber hinaus kann ein Selbst­behalt gelten.


Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

 

Bauunternehmen können die Kosten für die Bauleistungsversicherung von der Steuer absetzen. Die Beiträge zur Versicherung fallen unter die Betriebsausgaben. Bauherren hingegen können den Beitrag nicht in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn sie das Eigenheim selbst bewohnen.

 


Was kostet die Bauleistungsversicherung? 


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4. Welche Bauleistungsversicherung ist die Beste?


Die Bauleistungsversicherung ist eine wichtige Versicherung für Bauherren, da sie im Schadensfall ihre finanzielle Existenz retten kann. Mit dieser Absicherung sorgen Sie nicht nur dafür, dass die Mehrkosten nach einem unvorhergesehenen Ereignis gedeckt werden; Sie stellen auch sicher, dass es bei Ihrem Bauvorhaben nicht aufgrund zusätzlicher Ausgaben zu einem Baustillstand kommt.

Wichtig ist aber, auf einen umfassenden und bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu achten. Die jeweiligen Tarifbestimmungen der Versicherung spielen eine erhebliche Rolle, um im Ernstfall ordentlich abgesichert zu sein. Achten Sie auf die Höhe der Deckungs­summen und die versicherten Leistungen. Vor allem grobe Fahrlässigkeit sollte uneingeschränkt in der Bauleistungsversicherung mitversichert werden. Relevant ist zudem der Selbst­behalt: Der Eigenanteil sollte nicht zu hoch sein, um im Schadensfall für finanzielle Schwierigkeiten zu sorgen.

Die beste Bauleistungsversicherung passt immer zu Ihrem individuellen Bedarf. Unsere Versicherungsberater helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben zu finden. Wir sind Experten auf unserem Gebiet und wissen, wo Fallstricke lauern und worauf es bei der Bauleistungsversicherung zu achten gilt. Außerdem unterstützen wir Sie im Schadensfall für eine unkomplizierte und schnelle Regulierung.

 


Darauf sollten Sie bei Vertragsschluss der Versicherung achten:

 

 Schließen Sie die Versicherung vor Baubeginn ab. Die Bauleistungsversicherung bietet Schutz vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung.

 Achten Sie auf hohe Deckungs­summen. Für verschiedene Deckungsbereiche können unterschiedliche Deckungs­summen gelten.

 Senken Sie die Kosten mit einem Selbst­behalt. Der Eigenanteil sollte aber nicht so hoch sein, um im Schadensfall für finanzielle Schwierigkeiten zu sorgen.

 Achten Sie auf grobe Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sollten ohne Einschränkungen mitversichert sein.

 Schützen Sie sich vor weiteren Gefahren. Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer Feuerrohbau- und einer Bau­herren­haft­pflichtversicherung.

 


5. Das ist im Schadensfall zu tun


 

Ein Schaden muss immer zeitnah bei der Versicherung gemeldet werden. Setzen Sie den Versicherer also umgehend nach Schadenseintritt in Kenntnis. Dies kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Einige Gesellschaften bieten auch online ein Portal, über das Sie den Schaden melden können. Unsere Versicherungsberater sind Ihnen gerne dabei behilflich.

Um den Schaden schnell regulieren zu können, muss der Vorgang für den Versicherer nachvollziehbar sein. Dokumentieren Sie den Schadenhergang umfassend, z. B. mit Fotos. Beschädigte Teile sollten außerdem aufbewahrt und nicht entsorgt werden. Unter Umständen wird die Bauleistungsversicherung einen Gutachter zur Begehung schicken. Auch in diesem Fall sind unsere Versicherungsberater für Sie da. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation des Schadens und der Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.

Tipp:

Sie haben eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern!

 

 

 

Bauleistungsversicherung Schaden melden


Die häufigsten Fragen zur Bauleistungsversicherung

 

Welchen Schutz bietet die Bauleistungsversicherung?

 Je nach gewähltem Tarif leistet die Bauleistungsversicherung bei unvorhergesehenen Schäden durch Naturgewalten und Elementarereignisse, Material- und Konstruktionsfehler, Krieg, Ausschreitungen, Vandalismus und Diebstahl.

 

Für wen ist die Bauleistungsversicherung sinnvoll?

Eine Bauleistungsversicherung ist für alle Bauherren sinnvoll. Denn sie fängt im Schadensfall die unvorhergesehenen Mehrkosten auf und sorgt dafür, dass das Bauprojekt fortgeführt werden kann.

 

Was kostet der Versicherungsschutz?

 Der Beitrag ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Dauer der Bauzeit ist genauso relevant wie die Bauweise des Gebäudes. Darüber hinaus wirken sich der Versicherungsumfang, die Deckungs­summen und die Höhe des Eigenanteils auf die Prämie aus.

 

Wann endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz endet mit Fertigstellung des Bauvorhabens oder wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.

 

Lässt sich die Bauleistungsversicherung von der Steuer absetzen?

Nein, Bauherren können die Kosten für ihre Bauleistungsversicherung bei einer selbst genutzten Immobilie nicht von der Steuer absetzen. Für Bauunternehmen wiederum fällt der Beitrag unter die Betriebsausgaben.

 


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von Pascal – zuletzt aktualisiert am 24.09.2024

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