Beamte

Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflicht­versicherung
Schützen Sie sich vor nicht vorhersehbaren Risiken

Eine Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung kostet je nach Tarif zwischen 3,88 € und 5,57 € im Monat. Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte vor Schäden, die sie durch fahrlässige Fehler im Dienst verursachen.

ab 3,88 € / Monat 4,9 · 500+ Bewertungen 300+ Gesellschaften im Vergleich
Illustration: Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung

1. Die ideale Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte

Die Vorteile einer guten Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung:

  • Finanzieller Schutz: Deckt Schäden ab, die Beamte während der Ausübung ihres Dienstes anderen zufügen
  • Berufliche Sicherheit: Beamte haften persönlich für Fehler im Dienst — die Versicherung übernimmt solche Haftungsfälle
  • Rechtsschutz: Die Diensthaftpflicht deckt auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Beamte wegen eines Vorfalls belangt wird
  • Schutz bei Fahrlässigkeit: Auch bei unbeabsichtigten Fehlern ist der Beamte abgesichert
  • Vermögensschutz: Die Diensthaftpflichtversicherung schützt das private Vermögen vor Ansprüchen Dritter

Ihre Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflicht­versicherung — ab 3,88 € im Monat

Beschreiben Sie uns Ihren Bedarf — unser Team erstellt Ihnen ein individuelles Angebot. Kostenlos & unverbindlich, Antwort in 24 h.

Jetzt Angebot anfragen
Illustration: Schutzschild mit Checkliste als Symbol für den Leistungsumfang
Der Leistungsumfang entscheidet: Prüfen Sie genau, welche Schäden der Tarif abdeckt.

2. Leistungen der Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung

Welche Leistungen sollten abgedeckt sein? Anders als bei der normalen Privathaftpflichtversicherung lässt sich bei einer Diensthaftpflichtversicherung der Leistungsumfang mittels individueller Vereinbarungen auf die persönlichen Bedürfnisse von Beamten anpassen. So sollte in einer Diensthaftpflichtversicherung der Verlust von Dienstschlüsseln mit abgesichert sein: Denn bei der Schließanlage eines größeren Gebäudes kann der Verlust des Schlüssels schnell einen finanziellen Schaden von mehreren Tausend Euro verursachen. Bei einer guten Diensthaftpflichtversicherung sollte deshalb der Dienstschlüsselverlust bis 15.000 Euro Schadenssumme abgesichert sein. Gegen einen Zuschlag lassen sich ebenfalls die Haftpflichtansprüche mitversichern, die aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenstände) entstehen.

Besonders für Polizisten, Soldaten und Beamte/Angestellte des Zolls ist dieser Zusatz empfehlenswert. Auch Vermögensschäden sollten in dem Versicherungsschutz für Beamte mit eingeschlossen sein — denn die meisten Schäden, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung verursacht werden, sind nicht Personen- und Sachschäden, sondern reine Vermögensschäden. Gerade bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, insbesondere Richtern und Amtsleitern, sollte der Versicherungsschutz die Vermögensschadenshaftpflicht unbedingt mit abdecken.

Ist ein Schaden entstanden, ist die Diensthaftpflichtversicherung zunächst immer auf der Seite des entsprechenden Beamten/Angestellten: Bei einer Schadensersatzforderung prüft die Versicherung, ob die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer tatsächlich gerechtfertigt sind. Kann der Beamte/Angestellte nicht dafür haftbar gemacht werden — liegt also kein fahrlässiges Verschulden vor —, werden die Schadensersatzansprüche von der Versicherung abgewehrt.

Die Leistungen zusammengefasst

  • Schadenersatz: Übernahme von Forderungen, die durch fahrlässiges Handeln im Dienst entstehen (z. B. Personen- oder Sachschäden)
  • Prüfung der Haftung: Die Versicherung prüft, ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Falls Ansprüche gegen den Beamten unbegründet sind, übernimmt die Versicherung die Kosten der Abwehr
  • Rechtsschutz: Deckung von Anwalts- und Prozesskosten, wenn der Beamte vor Gericht gestellt wird
  • Deckungssummen: Hohe Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden

Ist eine Diensthaftpflicht für Beamte sinnvoll?

Bei einer Diensthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung für alle Staatsdiener. Sie soll vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen, die aus verursachten Schäden während der Dienstzeit entstehen können. Eine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht aus, um das Haftungsrisiko abzusichern — denn die private Haftpflicht übernimmt nur die Schäden, die als Privatperson verursacht wurden. Schäden während der Dienstzeit fallen demnach aus dem Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung.

Diensthaftpflicht — warum? Eine Diensthaftpflichtversicherung ist als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst notwendig! „Normale“ Arbeitnehmer haften nicht für Schäden während ihrer Dienstzeit — der Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes dagegen schon. Für Schäden an Dritten während der Dienstzeit müssen Beamte selbst haften: Das Bundesbeamtengesetz (§ 78 Haftung) und § 839 BGB besagen, dass Arbeiter des öffentlichen Dienstes und Beamte für Schäden haftbar gemacht werden, die im Zuge einer Dienstpflichtverletzung entstehen. Sollte bei dem Vergehen fahrlässig gehandelt worden sein, drohen seitens des Dienstherrn Regressforderungen. Die Diensthaftpflichtversicherung kann von allen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden — außer von Ärzten, Hebammen und Rettungssanitätern.

Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„Der Verlust eines Dienstschlüssels kann zu einem kostenintensiven Austausch der Schließanlage führen, wodurch eine zusätzliche Absicherung des Dienstschlüssels empfohlen wird.“

3. Was kostet eine Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung?

Rechenbeispiel: Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für einen 30-jährigen Beamten.

rhion.digital 3,88 € 30-jähriger Beamter · monatlicher Beitrag Angebot anfragen
GVO 4,52 € 30-jähriger Beamter · monatlicher Beitrag Angebot anfragen
Württembergische 5,57 € 30-jähriger Beamter · monatlicher Beitrag Angebot anfragen

4. Fazit: Diensthaftpflicht & Amtshaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflicht- und Amtshaftpflichtversicherung sind für Beamte essenzielle Versicherungen, die einen umfassenden Schutz im Beruf bieten. Die Diensthaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Beamte im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten zufügen, während die Amtshaftpflichtversicherung die Beamten bei Pflichtverletzungen schützt, die zu Schadensersatzansprüchen führen können.

Beide Versicherungen gewährleisten, dass Beamte vor finanziellen Risiken abgesichert sind und ihre beruflichen Pflichten ohne Angst vor persönlichen Haftungsansprüchen ausüben können. Dadurch wird nicht nur das individuelle Risiko minimiert, sondern auch das Vertrauen in die Beamten und die öffentliche Verwaltung gestärkt. Um den passenden Tarif zum besten Preis für Sie zu finden, nutzen Sie gerne unser Anfrageformular — kostenfrei und unverbindlich.

Beratung vor Ort

Dienst- und Amtshaftpflicht gehören zum Alltag im öffentlichen Dienst. Fragen dazu betreut schwerpunktmäßig unser Standort Plauen, der auf die Absicherung von Soldatinnen, Soldaten und Beamten spezialisiert ist — persönlich vor Ort oder per Video.

ProvenExpert ProvenExpert Kundenbewertungen
4,88 von 5 SEHR GUT 610 Bewertungen
99 % Empfehlungen
KundenserviceSEHR GUT (4,87)
Preis / LeistungSEHR GUT (4,83)
Top-Kompetenzen: KundenzufriedenheitKundentreueZielerreichung Alle Bewertungen ansehen →

Die häufigsten Fragen zur Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflicht­versicherung

Wer benötigt eine Diensthaftpflichtversicherung?
Alle Beamten, ungeachtet des Tätigkeitsbereichs, können von dieser Versicherung profitieren. Besonders empfehlenswert ist sie für Beamte mit hohem Schadensrisiko, wie Lehrer, Polizisten oder Finanzbeamte.
Was deckt die Diensthaftpflichtversicherung ab?
Personenschäden (z. B. Verletzungen von Schülern oder Bürgern im Dienst), Sachschäden (z. B. Schäden an dienstlich genutztem Eigentum oder an Sachen Dritter), Vermögensschäden (z. B. finanzielle Nachteile durch fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen) sowie Regressforderungen des Dienstherrn (z. B. wenn der Beamte fahrlässig handelt und der Dienstherr dafür aufkommen musste).
Deckt die Versicherung auch private Haftpflichtschäden ab?
Viele Diensthaftpflichtversicherungen bieten Kombitarife an, die sowohl dienstliche als auch private Haftpflichtansprüche abdecken. Es lohnt sich, auf solche Angebote zu achten.
Ist die Diensthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, sie ist nicht gesetzlich verpflichtend. Dennoch wird sie dringend empfohlen, da Beamte in bestimmten Fällen persönlich haftbar gemacht werden können.
Was ist bei der Auswahl einer Diensthaftpflichtversicherung zu beachten?
Die Höhe der Deckungssummen, der Umfang der abgedeckten Schadensarten, die Inklusion von privaten Haftpflichtleistungen, die Berücksichtigung spezieller Berufsrisiken (z. B. für Lehrer oder Polizisten) sowie Zusatzleistungen wie Schutz bei grober Fahrlässigkeit.

Haben Sie alles gefunden?

Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:

Marvin Becker Melanie Kenkenberg

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Professionelle Beratung von echten Menschen — rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns.

Noch nicht das Richtige gefunden?

Über 120 Versicherungsthemen, zehn Standorte, ein Ansprechpartner. Sagen Sie uns, worum es geht.