Schadenfall-Hilfe

Einbruch
Was jetzt zu tun ist

Aufgebrochene Tür, durchwühlte Schränke — ein Einbruch ist ein Schock. Wichtig ist jetzt die richtige Reihenfolge: Polizei, nichts anfassen, Stehlgutliste, Karten sperren. Diese Anleitung führt Sie durch.

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Illustration: Einbruch
Dominic Offers
fachlich geprüft durchDominic Offers
zuletzt aktualisiert17. Juli 2026

1. Die ersten Stunden nach dem Einbruch

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Sicherheit zuerst

Deutet etwas darauf hin, dass der Täter noch im Haus ist (Geräusche, offene Tür): nicht hineingehen, Abstand halten, sofort 110 rufen. Konfrontieren Sie niemals einen Einbrecher.

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Polizei rufen — Tatort unverändert lassen

Auch wenn der Einbruch offensichtlich vorbei ist: 110 wählen und bis zum Eintreffen möglichst nichts anfassen, nichts aufräumen, nichts wegwerfen. Fingerabdrücke und Spuren erhöhen die Aufklärungschance — und die Anzeige mit Aktenzeichen ist Pflicht für die Hausratversicherung.

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Schäden dokumentieren

Nach Freigabe durch die Polizei: Fotos von aufgebrochenen Türen/Fenstern, durchwühlten Räumen und allen Beschädigungen. Beschädigte Türen und Schlösser erst einmal nur notdürftig sichern (Notdienst-Rechnung aufheben), nicht komplett erneuern.

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Karten, Handy, Dokumente sperren

EC- und Kreditkarten über den Sperr-Notruf 116 116 sperren, Online-Banking-Zugang ändern, bei gestohlenem Ausweis/Pass die Ausweissperrung und Neubeantragung beim Bürgeramt veranlassen — auch zum Schutz vor Identitätsmissbrauch (Anzeige hilft auch hier).

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Stehlgutliste erstellen

Systematisch Raum für Raum: Was fehlt? Mit Kaufdatum, Neupreis und Belegen (Rechnungen, Fotos, Kontoauszüge). Die Liste braucht die Polizei (Fahndung) und die Versicherung (Regulierung). Sie darf in den ersten Tagen ergänzt werden — Vollständigkeit vor Schnelligkeit, aber ohne unnötige Verzögerung.

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Hausrat melden — wir übernehmen

Einbruchdiebstahl unverzüglich der Hausratversicherung melden — ein Anruf bei uns genügt. Wir reichen Anzeige, Stehlgutliste und Fotos ein und kümmern uns auch um die Nebenkosten: Türreparatur, Schlossaustausch, Hotel bei unbewohnbarer Wohnung.

2. Was die Hausratversicherung beim Einbruch zahlt

PositionVersichert?Hinweis
Gestohlener HausratJa — zum NeuwertMöbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck (Achtung: Entschädigungsgrenzen für Wertsachen)
BargeldBegrenztTypisch ca. 1.000–2.000 € frei liegend, mehr im Tresor — Grenze im Tarif prüfen
Schmuck & WertsachenBegrenztOft 20–40 % der Versicherungssumme; hochwertige Stücke ggf. separat versichern
Aufgebrochene Türen, Fenster, SchlösserJaReparatur und Schlossaustausch inkl. neuer Schlüssel
Vandalismusschäden beim EinbruchJaVerwüstete Einrichtung ist mitversichert
Hotelkosten bei unbewohnbarer WohnungJa, zeitlich begrenztMeist bis 100 Tage — Belege aufheben
Einfacher Diebstahl (ohne Einbruchspuren)NeinOhne Aufbruchspuren keine Leistung — deshalb Spuren dokumentieren lassen!

Neuwert heißt: Sie bekommen den heutigen Wiederbeschaffungspreis, nicht den Zeitwert. Voraussetzung ist eine ausreichende Versicherungssumme (Faustregel: 650 €/m² Wohnfläche).

3. Was Sie NICHT tun sollten

  • Nicht aufräumen, bevor die Polizei da war: Jede verwischte Spur senkt die Aufklärungschance — und die Spurensicherung dokumentiert den Einbruch auch für die Versicherung.
  • Einbruchschäden nicht sofort komplett reparieren: Erst Fotos, dann Notsicherung, die endgültige Reparatur nach Freigabe durch den Versicherer.
  • Stehlgutliste nicht „großzügig" auffüllen: Falsche Angaben können den kompletten Anspruch kosten — Versicherer prüfen bei Einbruch genau.
  • Den Vorfall nicht in sozialen Medien breittreten: Details zu Sicherungen und Wertsachen sind eine Einladung — und können in der Regulierung gegen Sie verwendet werden.
Dennis Becker
Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„Zwei Dinge entscheiden beim Einbruch über die Entschädigung: die Anzeige mit Aktenzeichen und eine belastbare Stehlgutliste. Mein Rat schon vor dem Ernstfall: Fotografieren Sie einmal im Jahr Ihre Wohnung — jeden Raum, geöffnete Schränke, Schmuck und Elektronik einzeln — und legen Sie die Bilder mit den Rechnungen digital ab, etwa in der simplr-App. Im Schadenfall ist diese halbe Stunde Arbeit Gold wert, weil niemand aus dem Gedächtnis weiß, was alles fehlt.“

Einbruch? Wir kümmern uns um die Regulierung.

Anzeige, Stehlgutliste, Nebenkosten — wir wissen, worauf der Versicherer achtet, reichen alles korrekt ein und verhandeln, bis fair reguliert ist.

Einbruch melden

4. Checkliste: Das braucht die Versicherung

  • Polizeiliches Aktenzeichen der Einbruchsanzeige
  • Vollständige Stehlgutliste mit Alter, Neupreis und Belegen (auch bei der Polizei eingereicht)
  • Fotos der Aufbruchspuren und der durchwühlten Räume
  • Rechnungen für Notsicherung (Schlüsseldienst, Notverglasung)
  • Versicherungsschein-Nummer der Hausratversicherung
  • Belege für Hotelkosten, falls die Wohnung unbewohnbar war

Die häufigsten Fragen zum Einbruch

Zahlt die Versicherung auch, wenn ein Fenster gekippt war?
Das gekippte Fenster ist der Klassiker der „grob fahrlässigen Herbeiführung": Ältere Tarife kürzen hier deutlich oder lehnen ab. Gute moderne Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit — bis zur vollen Versicherungssumme. Wir prüfen gern, wie Ihr Tarif hier aufgestellt ist, bevor etwas passiert.
Was ist, wenn die gestohlenen Sachen wieder auftauchen?
Melden Sie das sofort. Wurde noch nicht entschädigt, bekommen Sie die Sachen zurück und der Fall ist erledigt. Nach der Entschädigung haben Sie meist die Wahl: Entschädigung zurückzahlen und Sachen behalten — oder die Sachen dem Versicherer überlassen.
Wie schnell muss die Stehlgutliste fertig sein?
Bei Polizei und Versicherer gilt: unverzüglich — in der Praxis innerhalb weniger Tage. Lieber eine erste Liste schnell einreichen und später ergänzen, als wochenlang auf Vollständigkeit zu warten. Wichtig: Die Liste muss bei der Polizei UND beim Versicherer eingereicht werden, sonst drohen Kürzungen.
Ich wohne zur Miete — was übernimmt der Vermieter?
Die aufgebrochene Wohnungstür und beschädigte Fenster gehören zum Gebäude und laufen über den Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung. Ihr gestohlener und beschädigter Besitz läuft über Ihre Hausratversicherung. Informieren Sie den Vermieter deshalb sofort schriftlich.
Bin ich im Urlaub gegen Einbruch versichert?
Ja — die Hausratversicherung gilt ganz gleich, ob Sie zu Hause sind. Wichtig ist nur, dass die Wohnung verschlossen war. Manche Tarife verlangen bei längerer Abwesenheit (z. B. über 60–90 Tage) besondere Sorgfalt. Übrigens: Über die Außenversicherung ist Ihr Gepäck im Hotel ebenfalls begrenzt mitversichert.
Marvin Becker Melanie Kenkenberg

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