Versicherungen bei Scheidung
Wer bleibt versichert, wer braucht Neues?
Bei Trennung und Scheidung endet vieles automatisch — auch Versicherungsschutz, von dem einer der Partner gar nicht wusste, dass er am anderen hängt. Die nüchterne Checkliste für einen ohnehin schweren Schritt.
1. Die To-do-Liste bei Trennung und Scheidung
| Vertrag | Was zu tun ist | Wichtig |
|---|---|---|
| Privathaftpflicht | Wer nur mitversichert war, schließt einen eigenen Vertrag ab | Schutz endet je nach Tarif schon mit Auszug, spätestens mit Scheidung |
| Hausratversicherung | Vertrag folgt meist der Wohnung; der Ausziehende braucht einen neuen Vertrag | Übergangsschutz für die neue Wohnung prüfen |
| Krankenversicherung | Familienversicherte müssen sich selbst versichern (freiwillige GKV/eigene Mitgliedschaft) | Frist: 3 Monate nach Rechtskraft der Scheidung |
| Rechtsschutzversicherung | Mitversicherung des Partners endet; Familienrechtsschutz deckt Scheidung selbst meist NICHT | Nur Beratungsleistungen sind oft enthalten |
| Risikoleben / Kapitalleben | Bezugsrecht ändern — sonst erhält der Ex-Partner die Leistung | Bezugsrecht schlägt Testament! |
| KFZ-Versicherung | Fahrzeuge und SF-Klassen den tatsächlichen Haltern zuordnen; Fahrerkreis anpassen | SF-Klasse kann ggf. auf den Partner übertragen werden, der das Auto gefahren hat |
| Altersvorsorge / Rentenversicherungen | Versorgungsausgleich abwarten, danach Verträge neu ordnen und ggf. Lücken schließen | Der Ausgleich halbiert die in der Ehe erworbenen Anrechte |
| Unfall-/Zusatzversicherungen der Kinder | Klar regeln, welcher Elternteil welchen Vertrag führt und zahlt | Doppelversicherung vermeiden, Lücken auch |
2. Die häufigsten Fallen
- „Ich dachte, ich bin noch versichert": Wer in der Ehe nur mitversichert war (Haftpflicht, Rechtsschutz, teils Zusatzpolicen), steht nach der Scheidung ohne Schutz da — oft unbemerkt bis zum Schadenfall.
- Das vergessene Bezugsrecht: Lebensversicherungen zahlen an die im Vertrag benannte Person — auch wenn das Testament längst anders lautet. Nach der Trennung sofort ändern.
- Die KV-Frist verpassen: Nach Ende der Familienversicherung haben Sie 3 Monate für den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der GKV — danach wird es kompliziert.
- BU in der Krise kündigen: Geldknappheit nach der Trennung verleitet zur Kündigung — Beitragsstundung oder -reduzierung sind fast immer die bessere Lösung als der Verlust des Gesundheitsstatus.
Die Frage, die uns dazu am häufigsten erreicht
„Eine Scheidung ist emotional genug — die Versicherungen sollten kein zweites Schlachtfeld werden. Mein Rat: Machen Sie früh eine nüchterne Liste, wer in welchem Vertrag Versicherungsnehmer und wer nur mitversichert ist. Daraus ergibt sich fast mechanisch, wer was neu braucht. Und ändern Sie Bezugsrechte sofort bei der Trennung, nicht erst bei der Scheidung — dazwischen liegen oft anderthalb Jahre, in denen sonst im Ernstfall der falsche Mensch das Geld bekommt.“
Trennung? Wir sortieren die Vertragsseite.
Diskret und pragmatisch: Wir zeigen, wer was behält, wer was neu braucht und wo sich Beiträge sparen lassen — für beide Seiten fair.
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