Wasserschaden
Was jetzt zu tun ist
Rohrbruch, ausgelaufene Waschmaschine oder Wasser aus der Wohnung darüber: Die ersten 30 Minuten entscheiden über die Schadenhöhe. Hier ist Ihre Anleitung — Schritt für Schritt.
1. Die ersten 30 Minuten: Sofortmaßnahmen
Wasser abstellen
Haupthahn (meist im Keller oder Bad) oder Absperrventil des betroffenen Geräts zudrehen. Bei Wasser von oben: sofort die Nachbarn darüber informieren bzw. klingeln.
Strom abschalten
Sicherungen der betroffenen Räume ausschalten — Wasser und Strom sind eine lebensgefährliche Kombination. Elektrogeräte im Nassbereich nicht mehr berühren, solange Strom anliegt.
Wasser aufnehmen und Sachen retten
Stehendes Wasser aufwischen, Möbel auf Folie oder Untersetzer stellen, Teppiche hochnehmen. Das ist Ihre Schadenminderungspflicht — die Kosten für Eimer, Notdienst & Co. übernimmt in der Regel die Versicherung.
Fotografieren, bevor Sie aufräumen
Übersichtsfotos vom Raum, Detailfotos der Schadenstelle und aller beschädigten Gegenstände, Video vom austretenden Wasser (falls noch sichtbar). Datum notieren.
Bei größeren Schäden: Notdienst rufen
Bei Rohrbruch einen Installateur-Notdienst beauftragen, um das Leck provisorisch zu schließen. Rechnung aufheben — Notmaßnahmen sind erstattungsfähig. Die endgültige Reparatur erst nach Freigabe der Versicherung.
Schaden melden
Rufen Sie uns an (02528 418 97 97) oder nutzen Sie den Kundenservice. Wir melden den Schaden beim richtigen Versicherer und begleiten die Regulierung — auch wenn ein Gutachter kommt.
2. Wer zahlt was beim Wasserschaden?
| Schaden | Zuständige Versicherung | Beispiel |
|---|---|---|
| Gebäude & fest Verbautes | Wohngebäudeversicherung | Durchnässte Wände, Parkett, Fliesen, fest verlegte Böden |
| Möbel & persönlicher Besitz | Hausratversicherung | Sofa, Teppich, Elektrogeräte, Kleidung |
| Schaden beim Nachbarn (von Ihnen verursacht) | Privathaftpflicht | Ihre Waschmaschine läuft aus, die Decke des Nachbarn ist durchnässt |
| Schaden durch Nachbarn (bei Ihnen) | Dessen Haftpflicht — Sie melden zusätzlich Ihrer Hausrat | Wasser aus der Wohnung darüber beschädigt Ihre Möbel |
| Rohrbruch als Mieter | Gebäudeversicherung des Vermieters — Vermieter sofort informieren | Geplatztes Leitungsrohr in der Mietwohnung |
Wichtig: Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Hochwasser sind kein Leitungswasserschaden — dafür braucht es die Elementarschadenversicherung.
3. Was Sie NICHT tun sollten
- Nicht sofort renovieren oder entsorgen: Beschädigte Gegenstände und ausgetauschte Teile (z. B. das geplatzte Rohrstück) aufbewahren, bis die Versicherung den Schaden freigegeben hat.
- Nicht ohne Freigabe die Großreparatur beauftragen: Nur Notmaßnahmen sofort — sonst riskieren Sie, auf Kosten sitzen zu bleiben.
- Trocknung nicht auf eigene Faust abbrechen: Zu früh beendete Trocknung führt zu Schimmel — und der Folgeschaden wird schwierig durchzusetzen.
- Keine pauschalen Schuldeingeständnisse gegenüber Nachbarn oder Vermieter — die Haftungsfrage klärt die Versicherung.
„Der häufigste Fehler beim Wasserschaden: zu schnell aufräumen und zu spät melden. Machen Sie erst Fotos von allem — auch von Dingen, die Ihnen unwichtig erscheinen — und rufen Sie uns dann direkt an. Wir wissen, welche Angaben der Versicherer braucht, und formulieren die Meldung so, dass die Regulierung nicht ins Stocken gerät. Und: Heben Sie das kaputte Rohrstück auf! Der Versicherer will die Schadenursache oft sehen.“
Wasserschaden melden — wir übernehmen ab hier
Ein Anruf genügt: Wir melden den Schaden bei Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherer, koordinieren Gutachter und Trocknung und bleiben dran, bis gezahlt ist.
Schaden melden4. Checkliste: Das braucht die Versicherung
- Fotos/Videos von Schadenstelle und allen beschädigten Gegenständen (vor dem Aufräumen)
- Liste der beschädigten Sachen mit Alter und ungefährem Neupreis
- Versicherungsschein-Nummer (Gebäude/Hausrat/Haftpflicht)
- Rechnung des Notdienstes und Belege für Notmaßnahmen
- Das defekte Teil (z. B. Rohrstück, Schlauch) als Beweisstück
- Bei Mietwohnung: Information an den Vermieter (schriftlich, mit Datum)
Die häufigsten Fragen zum Wasserschaden
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich den Wasserschaden selbst verursacht habe?
Wie lange dauert die Regulierung eines Wasserschadens?
Wer zahlt die Wassertrocknung und wer organisiert sie?
Was gilt bei Wasserschaden in der Mietwohnung?
Ist Schimmel nach einem Wasserschaden mitversichert?
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Professionelle Beratung von echten Menschen — rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns.
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