Schadenfall-Hilfe

Wasserschaden
Was jetzt zu tun ist

Rohrbruch, ausgelaufene Waschmaschine oder Wasser aus der Wohnung darüber: Die ersten 30 Minuten entscheiden über die Schadenhöhe. Hier ist Ihre Anleitung — Schritt für Schritt.

4,9 · 500+ Bewertungen 300+ Gesellschaften im Vergleich
Illustration: Wasserschaden
fachlich geprüft durchDominic Offers
zuletzt aktualisiert17. Juli 2026

1. Die ersten 30 Minuten: Sofortmaßnahmen

1

Wasser abstellen

Haupthahn (meist im Keller oder Bad) oder Absperrventil des betroffenen Geräts zudrehen. Bei Wasser von oben: sofort die Nachbarn darüber informieren bzw. klingeln.

2

Strom abschalten

Sicherungen der betroffenen Räume ausschalten — Wasser und Strom sind eine lebensgefährliche Kombination. Elektrogeräte im Nassbereich nicht mehr berühren, solange Strom anliegt.

3

Wasser aufnehmen und Sachen retten

Stehendes Wasser aufwischen, Möbel auf Folie oder Untersetzer stellen, Teppiche hochnehmen. Das ist Ihre Schadenminderungspflicht — die Kosten für Eimer, Notdienst & Co. übernimmt in der Regel die Versicherung.

4

Fotografieren, bevor Sie aufräumen

Übersichtsfotos vom Raum, Detailfotos der Schadenstelle und aller beschädigten Gegenstände, Video vom austretenden Wasser (falls noch sichtbar). Datum notieren.

5

Bei größeren Schäden: Notdienst rufen

Bei Rohrbruch einen Installateur-Notdienst beauftragen, um das Leck provisorisch zu schließen. Rechnung aufheben — Notmaßnahmen sind erstattungsfähig. Die endgültige Reparatur erst nach Freigabe der Versicherung.

6

Schaden melden

Rufen Sie uns an (02528 418 97 97) oder nutzen Sie den Kundenservice. Wir melden den Schaden beim richtigen Versicherer und begleiten die Regulierung — auch wenn ein Gutachter kommt.

2. Wer zahlt was beim Wasserschaden?

SchadenZuständige VersicherungBeispiel
Gebäude & fest VerbautesWohngebäudeversicherungDurchnässte Wände, Parkett, Fliesen, fest verlegte Böden
Möbel & persönlicher BesitzHausratversicherungSofa, Teppich, Elektrogeräte, Kleidung
Schaden beim Nachbarn (von Ihnen verursacht)PrivathaftpflichtIhre Waschmaschine läuft aus, die Decke des Nachbarn ist durchnässt
Schaden durch Nachbarn (bei Ihnen)Dessen Haftpflicht — Sie melden zusätzlich Ihrer HausratWasser aus der Wohnung darüber beschädigt Ihre Möbel
Rohrbruch als MieterGebäudeversicherung des Vermieters — Vermieter sofort informierenGeplatztes Leitungsrohr in der Mietwohnung

Wichtig: Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Hochwasser sind kein Leitungswasserschaden — dafür braucht es die Elementarschadenversicherung.

3. Was Sie NICHT tun sollten

  • Nicht sofort renovieren oder entsorgen: Beschädigte Gegenstände und ausgetauschte Teile (z. B. das geplatzte Rohrstück) aufbewahren, bis die Versicherung den Schaden freigegeben hat.
  • Nicht ohne Freigabe die Großreparatur beauftragen: Nur Notmaßnahmen sofort — sonst riskieren Sie, auf Kosten sitzen zu bleiben.
  • Trocknung nicht auf eigene Faust abbrechen: Zu früh beendete Trocknung führt zu Schimmel — und der Folgeschaden wird schwierig durchzusetzen.
  • Keine pauschalen Schuldeingeständnisse gegenüber Nachbarn oder Vermieter — die Haftungsfrage klärt die Versicherung.
Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„Der häufigste Fehler beim Wasserschaden: zu schnell aufräumen und zu spät melden. Machen Sie erst Fotos von allem — auch von Dingen, die Ihnen unwichtig erscheinen — und rufen Sie uns dann direkt an. Wir wissen, welche Angaben der Versicherer braucht, und formulieren die Meldung so, dass die Regulierung nicht ins Stocken gerät. Und: Heben Sie das kaputte Rohrstück auf! Der Versicherer will die Schadenursache oft sehen.“

Wasserschaden melden — wir übernehmen ab hier

Ein Anruf genügt: Wir melden den Schaden bei Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherer, koordinieren Gutachter und Trocknung und bleiben dran, bis gezahlt ist.

Schaden melden

4. Checkliste: Das braucht die Versicherung

  • Fotos/Videos von Schadenstelle und allen beschädigten Gegenständen (vor dem Aufräumen)
  • Liste der beschädigten Sachen mit Alter und ungefährem Neupreis
  • Versicherungsschein-Nummer (Gebäude/Hausrat/Haftpflicht)
  • Rechnung des Notdienstes und Belege für Notmaßnahmen
  • Das defekte Teil (z. B. Rohrstück, Schlauch) als Beweisstück
  • Bei Mietwohnung: Information an den Vermieter (schriftlich, mit Datum)

Die häufigsten Fragen zum Wasserschaden

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich den Wasserschaden selbst verursacht habe?
Ja — einfache Fahrlässigkeit (z. B. Waschmaschinenschlauch nicht geprüft) ist versichert. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen, gute Tarife verzichten aber auf diesen Einwand. Vorsatz ist nie versichert.
Wie lange dauert die Regulierung eines Wasserschadens?
Kleine Schäden sind oft in 1–2 Wochen erledigt. Bei größeren Schäden mit Trocknung und Gutachter können mehrere Wochen bis Monate vergehen — die Trocknungsphase allein dauert oft 2–4 Wochen. Wir halten den Druck auf den Versicherer aufrecht, damit nichts liegen bleibt.
Wer zahlt die Wassertrocknung und wer organisiert sie?
Die Trocknung des Gebäudes zahlt die Wohngebäudeversicherung, bei Mietwohnungen läuft das über den Vermieter. Organisiert wird sie meist von einer Fachfirma, die der Versicherer oder Vermieter beauftragt. Auch erhöhte Stromkosten durch Trocknungsgeräte können Sie geltend machen — Zählerstand vorher und nachher notieren.
Was gilt bei Wasserschaden in der Mietwohnung?
Informieren Sie sofort den Vermieter — er ist für das Gebäude zuständig. Ihre eigenen Möbel und Ihr Hausrat laufen über Ihre Hausratversicherung. Haben Sie den Schaden verursacht (z. B. Aquarium, Waschmaschine), reguliert Ihre Privathaftpflicht die Schäden am Gebäude und bei Nachbarn. Bei unbewohnbarer Wohnung kommt eine Mietminderung in Betracht.
Ist Schimmel nach einem Wasserschaden mitversichert?
Schimmel als direkte Folge eines versicherten Leitungswasserschadens ist grundsätzlich mitversichert — vorausgesetzt, Sie haben Ihre Obliegenheiten erfüllt (schnell gemeldet, Trocknung zugelassen). Deshalb: Trocknung nie abkürzen und jeden Verdacht sofort melden.
Marvin Becker Melanie Kenkenberg

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Professionelle Beratung von echten Menschen — rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns.

Noch nicht das Richtige gefunden?

Über 120 Versicherungsthemen, zehn Standorte, ein Ansprechpartner. Sagen Sie uns, worum es geht.