Versicherungen im Todesfall
Was Angehörige jetzt wissen müssen
Wenn ein Mensch stirbt, bleibt den Angehörigen neben der Trauer ein Berg an Formalitäten. Diese Seite nimmt Ihnen den Versicherungsteil ab: Was sofort zu melden ist, was automatisch endet und welche Fristen wirklich zählen.
1. Was mit den Verträgen passiert
| Vertrag | Was passiert | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Risikoleben / Kapitalleben / Sterbegeld | Leistung wird an Bezugsberechtigte fällig | Unverzüglich melden (Fristen beachten!); Sterbeurkunde und Police nachreichen |
| Unfallversicherung | Bei Unfalltod: Todesfallleistung | Sehr kurze Meldefrist, oft 48 Stunden; im Zweifel sofort formlos melden |
| Krankenversicherung | Endet mit dem Tod | Kasse/Versicherer mit Sterbeurkunde informieren; PKV: zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern |
| Privathaftpflicht (Familientarif) | Schutz für mitversicherte Hinterbliebene läuft meist bis zur nächsten Hauptfälligkeit weiter | Vertrag auf den Partner umschreiben lassen |
| Hausratversicherung | Geht auf die Erben über, gilt für die Wohnung weiter | Weiterlaufen lassen, bis die Wohnung aufgelöst ist, dann kündigen |
| Wohngebäudeversicherung | Geht auf die Erben über | Nicht kündigen, das Haus braucht durchgehend Schutz; später neu ordnen |
| KFZ-Versicherung | Geht mit dem Fahrzeug auf die Erben über | Ummelden oder bei Verkauf/Stilllegung kündigen; SF-Klasse kann u. U. übernommen werden |
| Renten-/Altersvorsorgeverträge | Je nach Vertrag: Hinterbliebenenrente, Beitragsrückgewähr oder Verfall | Bedingungen prüfen lassen, hier liegt oft Geld, das niemand abruft |
| Laufende Schadenversicherungen (Rechtsschutz, Unfall, Zusatz) | Enden oder gehen über, je nach Vertrag | Liste machen, melden, Beitragsstopp veranlassen |
Grundregel: Personenversicherungen sofort melden, Sachversicherungen erst ordnen, dann kündigen.
2. Der Fahrplan für die ersten Wochen
Die Frage, die uns dazu am häufigsten erreicht
„Zwei Dinge gebe ich Angehörigen immer mit: Erstens, melden Sie Lebens- und Unfallversicherungen lieber heute formlos als morgen perfekt. Die kurzen Fristen klingen hart, aber zur Fristwahrung genügt ein Anruf; alle Dokumente dürfen folgen. Zweitens, kündigen Sie in den ersten Wochen gar nichts. Ich habe erlebt, dass Erben die Gebäudeversicherung „aufgeräumt" haben und drei Wochen später der Sturm kam. Erst ordnen, dann kündigen. Und wenn Sie mögen: Geben Sie uns einfach den Ordner, wir erledigen den Rest.“
Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab.
Im Trauerfall kümmern wir uns um sämtliche Versicherungsmeldungen, Beitragsstopps und Auszahlungen, mit so wenig Aufwand für Sie wie möglich.
Kontakt aufnehmenDie häufigsten Fragen zu Versicherungen im Todesfall
Was passiert, wenn die Meldefrist überschritten wurde?
Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung: Erben oder Bezugsberechtigte?
Müssen die laufenden Beiträge des Verstorbenen weitergezahlt werden?
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
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