Bauherrenhaftpflichtversicherung
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Was kostet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, welche Schäden sind auf der Baustelle versichert und wann reicht die Privathaftpflicht? Vergleichen Sie Tarife ab 14,89 € und schützen Sie sich als Bauherr zuverlässig vor existenziellen Risiken.
1. Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?
Vom ersten Spatenstich bis zur endgültigen Fertigstellung haften Bauherren für Schäden, die im Zusammenhang mit ihrer Baustelle entstehen. Darunter fallen nicht nur umfangreiche Bauprojekte wie die Errichtung eines Neubaus, sondern auch Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien.
Wird durch das Bauprojekt eine dritte Person geschädigt, muss der Bauherr dafür aufkommen, auch wenn er den Schaden selbst nicht verursacht hat. Die Haftung ist dabei unbegrenzt. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor diesem Risiko: Die Versicherung leistet, wenn es im Zusammenhang mit der Baustelle zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kommt.
Die Vorteile einer guten Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Finanzieller Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das Bauvorhaben
- Prüfung der Haftbarkeit durch den Versicherer und Abwehr durch rechtlichen Beistand, wenn Sie nicht haftbar gemacht werden können
- Versicherungsschutz vom ersten Spatenstich bis zum Abschluss der Bauarbeiten
- Individuelle und bedarfsgerechte Versicherungssumme
Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Eine Baustelle birgt viele Gefahren: Gerüste werden gestellt, es gibt offene Baugruben, viele unterschiedliche Menschen hantieren mit Maschinen, Werkzeugen und Baustoffen. Dadurch ist das Risiko, dass unbeteiligte Personen zu Schaden kommen, sehr hoch. Vor allem Personenschäden können Bauherren finanziell ruinieren, denn sie haften mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe!
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für alle Bauherren sinnvoll, sowohl für Neubauprojekte als auch bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten. Denn sie schützt im Schadensfall ihre finanzielle Existenz: Wird durch die Baustelle eine dritte Person geschädigt, kommt die Bauherrenhaftpflicht für den daraus resultierenden Schaden auf. Somit ist diese Versicherung ein unverzichtbarer Schutz für Ihr Bauprojekt.
Diese Pflichten werden Bauherren auferlegt
Bei Nichterfüllung dieser Pflichten kann der Bauherr haftbar gemacht werden:
Verkehrssicherungspflicht
Der Bauherr muss dafür Sorge tragen, dass sowohl die Baustelle als auch die Zufahrtswege in einem Zustand sind, durch den andere Menschen nicht zu Schaden kommen können.
Auswahlpflicht
Der Bauherr muss einer erhöhten Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der beauftragten Gewerke nachkommen. Das heißt, er ist beispielsweise dafür verantwortlich, dass die von ihm betrauten Handwerker ausreichend qualifiziert sind.
Organisations- und Überwachungspflicht
Der Bauherr muss sich um seine Baustelle kümmern. Außerdem muss er gegebenenfalls zusammen mit der von ihm betrauten Person das Bauvorhaben überwachen.
2. Muss ich eine Bauherrenhaftpflicht abschließen?
Die Bauherrenhaftpflicht ist keine Pflicht, sie wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz ist der Versicherungsschutz für Bauherren essenziell: Ein Schaden kann sie finanziell ruinieren.
„Haftpflicht beim Bauen? Unverzichtbar! Unsere Empfehlung: Wenn Sie bauen, umbauen oder ein größeres Projekt auf dem eigenen Grundstück starten, brauchen Sie unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn jemand auf der Baustelle zu Schaden kommt, z. B. durch herabfallende Bauteile, ungesicherte Gruben oder herumliegendes Material. Aus der Praxis: Ein Finanzgewissen-Kunde hatte auf seinem Grundstück einen privaten Anbau geplant. Ein Spaziergänger verletzte sich am ungesicherten Baustellenzaun. Die Bauherrenhaftpflicht übernahm die Schadensersatzforderungen, inklusive Schmerzensgeld. Ohne Versicherung hätte der Bauherr selbst haften müssen. Fazit: Als Bauherr tragen Sie die volle Verantwortung für Ihre Baustelle, auch wenn Sie selbst gar nicht bauen. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor hohen Forderungen und sichert Ihr Projekt ab.“
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3. Leistungen der Bauherrenhaftpflicht
Das leistet die Versicherung: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn im Zusammenhang mit der Baustelle dritte Personen geschädigt werden. Versicherungsschutz besteht bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Überwachungspflicht oder der Auswahlpflicht geeigneter Gewerke. Zudem werden abgedeckt: Schäden durch Baumaschinen und Baufahrzeuge, die nicht selbst einer Versicherungspflicht unterliegen, sowie Umweltschäden.
Darüber hinaus umfassen die Leistungen die Prüfung der Haftbarkeit: Wird der Kunde unberechtigt für einen Schaden verantwortlich gemacht, wehrt der Versicherer die Ansprüche für den Bauherren ab, auch vor Gericht.
Dafür leistet sie nicht
Die folgenden Leistungsausschlüsse und Deckungseinschränkungen müssen Sie beim Abschluss berücksichtigen, abhängig vom Anbieter kann es Unterschiede im Leistungsspektrum und den Ausschlüssen geben:
- Schäden an der eigenen Person oder dem eigenen Besitz
- Schäden von Angehörigen im selben Haushalt
- Vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln
- Bußgelder
- Schäden durch Eigenleistung
- Bekannte Mängel, beispielsweise durch den Verbau von mangelhaftem Baumaterial
- Nicht gerechtfertigte Ansprüche
4. Kosten der Bauherrenhaftpflicht
Ausschlaggebend für die Kosten sind verschiedene Faktoren: Der Deckungsumfang ist genauso relevant wie die Höhe der Deckungssumme. Außerdem berücksichtigen die Versicherer die Baukosten und den Standort wie auch spezifische Risikofaktoren wie die Bauweise, Eigenleistungen und die voraussichtliche Bauzeit. Für kleinere Renovierungsmaßnahmen zahlen Sie entsprechend weniger als für den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Generell ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung aber verhältnismäßig preiswert. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme bei mindestens fünf Millionen Euro liegt.
Preisbeispiele: Bauherrenhaftpflicht
| Versicherer | Deckungssumme | Selbstbehalt | Einmalbetrag |
|---|---|---|---|
| degenia | 15.000.000 € | keiner | 65,45 € |
| inter | 5.000.000 € | keiner | 76,16 € |
| Gothaer | 5.000.000 € | keiner | 99,96 € |
| GVO | 10.000.000 € | keiner | 119,00 € |
Stand 08/2024: Versicherungsschutz für ein Neubauprojekt im Raum Dortmund mit 200 qm bis 400.000 €, Bauzeit bis zu einem Jahr, 20.000 € Eigenleistung.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung lassen sich von der Steuer absetzen: Den Beitrag können Sie im Rahmen der Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Und falls Sie die Kosten für Ihre Bauherrenhaftpflicht berechnen lassen möchten: schnell, einfach und unkompliziert, wir sind für Sie da.
5. Welche Bauherrenhaftpflicht ist die beste?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen eines Bauherren. Denn vor allem Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe reichen und sind damit ein existenzielles Risiko bei jedem Bauvorhaben. Mit einer Bauherrenhaftpflicht schützen Sie sich vor dieser Gefahr, damit Sie sich gänzlich auf Ihr Bauprojekt konzentrieren können.
Entscheidend ist, bei Vertragsabschluss auf die Tarifbestimmungen zu achten. Berücksichtigen Sie nicht nur die versicherten Leistungen, sondern auch die Deckungsausschlüsse. Ebenso relevant sind die Versicherungssummen. Lesen Sie das Kleingedruckte, um im Leistungsfall unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Und auch wenn ein Bauprojekt bereits teuer genug ist: Der Preis sollte nur zweitrangig sein, wichtiger ist, dass der Tarif ausreichend Versicherungsschutz bei allen für Sie relevanten Gefahren bietet.
Ziehen Sie einen Versicherungsberater hinzu, der Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs zur Seite steht. Als Experte auf dem Gebiet weiß Ihr Berater, worauf es zu achten gilt. Er ist außerdem Ihr Ansprechpartner im Leistungsfall und unterstützt Sie bei einem Schaden, um für eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung zu sorgen.
Darauf sollten Sie bei Vertragsschluss achten
Vor Baubeginn abschließen
Schließen Sie die Versicherung noch vor Baubeginn ab: Ihre Haftung beginnt bereits bei der Beauftragung eines Architekten.
Ausreichend hohe Deckungssummen
Wir empfehlen Tarife mit mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden.
Selbstbeteiligung abwägen
Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung senken Sie die Kosten, der Eigenanteil sollte aber nicht so hoch sein, dass er im Leistungsfall zu finanziellen Schwierigkeiten führt.
Versicherungsdauer prüfen
Mit Fertigstellung der Bauarbeiten endet der Versicherungsschutz, je nach Tarif aber auch losgelöst davon zwei bis drei Jahre nach Baubeginn.
6. Vorgehen im Schadensfall
Entscheidend ist, dass Sie einen Schaden frühzeitig melden. Die Schadensmeldung kann über die Hotline des Versicherers erfolgen, per E-Mail oder gegebenenfalls online auf der Webseite. Als Versicherungsberater sind wir Ihnen dabei selbstverständlich gerne behilflich.
Korrekte und detaillierte Angaben erleichtern eine schnelle Regulierung. Dokumentieren Sie den Schaden außerdem umfangreich, z. B. mit Bildern, der Versicherer sollte den Schadenshergang möglichst gut nachvollziehen können. Auch hier können Sie sich Hilfe durch unsere Versicherungsexperten holen: Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, und übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Versicherer. Tipp: Im Schadensfall müssen Sie unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu mindern bzw. weitere Schäden abzuwenden!
Die häufigsten Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Was ist versichert?
Für wen ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?
Was kostet die Bauherrenhaftpflicht?
Wann endet der Versicherungsschutz?
Kann ich den Beitrag steuerlich absetzen?
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