Autounfall
Was jetzt zu tun ist
Es hat gekracht — und jetzt? Wer am Unfallort die richtigen Schritte kennt, schützt sich vor Gesundheits- UND Geldschäden. Diese Anleitung führt Sie durch: von der Warnweste bis zur Schadenmeldung.
1. Am Unfallort: die richtige Reihenfolge
Unfallstelle absichern
Warnblinker einschalten, Warnweste noch im Auto anziehen, Warndreieck aufstellen: innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen ca. 100 m, auf der Autobahn 150–400 m vor der Unfallstelle. Auf der Autobahn: hinter die Leitplanke stellen.
Verletzte versorgen — Notruf 112
Erste Hilfe leisten, dazu sind Sie verpflichtet. Bei Verletzten immer den Rettungsdienst rufen. Die Polizei (110) sollte zusätzlich kommen bei Personenschaden, hohem Sachschaden, Mietwagen/Firmenwagen, ausländischem Unfallgegner oder wenn die Schuldfrage strittig ist.
Beweise sichern
Fotos aus mehreren Perspektiven: Gesamtsituation mit Fahrzeugpositionen, alle Schäden im Detail, Kennzeichen, Bremsspuren, Straßenschilder. Erst danach — wenn die Polizei nicht kommt — Fahrzeuge aus dem Verkehrsraum entfernen.
Daten austauschen
Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und Versicherungsschein-Nummer des Unfallgegners notieren (Europäischer Unfallbericht hilft dabei — am besten immer im Handschuhfach). Zeugen mit Telefonnummer festhalten. Kennt der Gegner seinen Versicherer nicht: Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 25 026 00) findet ihn über das Kennzeichen.
Nichts unterschreiben, nichts anerkennen
Schildern Sie den Hergang sachlich, aber geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab — mündlich nicht und schriftlich erst recht nicht. Damit würden Sie Ihrer Versicherung die Verteidigung nehmen und riskieren Ihren Schutz.
Unfall melden — wir übernehmen
Melden Sie den Unfall zeitnah — als Faustregel innerhalb einer Woche, bei Personenschaden sofort. Ein Anruf bei uns genügt: Wir klären, ob Haftpflicht oder Kasko greift, ob sich die Meldung lohnt (Stichwort Rückstufung) und übernehmen die komplette Abwicklung.
2. Wer zahlt was nach dem Unfall?
| Situation | Zuständige Versicherung | Das sollten Sie wissen |
|---|---|---|
| Der andere ist schuld | Dessen KFZ-Haftpflicht | Sie haben Anspruch auf Reparatur, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung und ggf. eigenen Gutachter — auf Kosten der gegnerischen Versicherung |
| Sie sind schuld — Schaden beim Gegner | Ihre KFZ-Haftpflicht | Pflichtversicherung; Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse folgt |
| Sie sind schuld — eigenes Auto | Ihre Vollkasko (falls vorhanden) | Selbstbeteiligung + Rückstufung — bei kleinen Schäden lohnt oft das Selbstzahlen, wir rechnen das durch |
| Wildunfall, Hagel, Glasbruch, Diebstahl | Teilkasko | Keine Rückstufung; bei Wildunfall Polizei/Förster rufen und Wildunfallbescheinigung geben lassen |
| Teilschuld beider Seiten | Anteilig beide Haftpflichtversicherer | Quote richtet sich nach Verursachungsbeiträgen — hier lohnt anwaltliche Prüfung, mit Verkehrsrechtsschutz kostenfrei |
3. Was Sie NICHT tun sollten
- Keine Fahrerflucht — auch nicht beim Parkrempler: Ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt NICHT. Warten Sie eine angemessene Zeit und rufen Sie dann die Polizei — sonst droht ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
- Kein Schuldanerkenntnis und keine Barzahlung am Unfallort: Auch vermeintlich kleine Schäden entpuppen sich später oft als teurer.
- Nicht ungefragt den Reparatur-Dienstleister der gegnerischen Versicherung akzeptieren: Als Geschädigter haben Sie Wahlrecht bei Werkstatt und (ab ca. 750–1.000 € Schadenhöhe) Anspruch auf einen eigenen Gutachter.
- Verletzungen nicht abtun: Schleudertrauma & Co. zeigen sich oft erst Stunden später — zeitnah zum Arzt und dokumentieren lassen.
„Wenn der Unfallgegner schuld ist, lassen Sie die Regulierung nie allein über dessen Versicherung laufen — die reguliert naturgemäß so günstig wie möglich. Als Ihr Makler stellen wir sicher, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht: Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten. Und bei eigener Schuld rechnen wir vor der Meldung durch, ob sich der Kaskoschaden angesichts der Rückstufung überhaupt lohnt. Dieser eine Anruf spart regelmäßig mehrere Hundert Euro.“
Unfall gehabt? Ein Anruf, wir übernehmen.
Wir prüfen Haftung und Ansprüche, melden den Schaden richtig und holen für Sie raus, was Ihnen zusteht — inklusive Rückstufungs-Check vor jeder Kaskomeldung.
Unfall melden4. Checkliste: Das braucht die Versicherung
- Fotos der Unfallstelle, Fahrzeugpositionen und aller Schäden
- Daten des Unfallgegners: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer, Versicherungsschein-Nummer
- Zeugen mit Kontaktdaten
- Polizeiliches Aktenzeichen bzw. Unfallbericht (falls Polizei vor Ort war)
- Ausgefüllter Europäischer Unfallbericht (falls verwendet)
- Bei Wildunfall: Wildunfallbescheinigung von Polizei, Jäger oder Förster
- Arztbericht bei Verletzungen — auch bei zunächst „kleinen" Beschwerden
Die häufigsten Fragen zum Autounfall
Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Wie lange habe ich Zeit, den Unfall meiner Versicherung zu melden?
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoschaden?
Lohnt es sich, einen kleinen Schaden selbst zu zahlen?
Welche Ansprüche habe ich als unschuldig Geschädigter?
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Professionelle Beratung von echten Menschen — rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns.
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