Schadenfall-Hilfe

Autounfall
Was jetzt zu tun ist

Es hat gekracht — und jetzt? Wer am Unfallort die richtigen Schritte kennt, schützt sich vor Gesundheits- UND Geldschäden. Diese Anleitung führt Sie durch: von der Warnweste bis zur Schadenmeldung.

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Illustration: Autounfall
Dominic Offers
fachlich geprüft durchDominic Offers
zuletzt aktualisiert17. Juli 2026

1. Am Unfallort: die richtige Reihenfolge

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Unfallstelle absichern

Warnblinker einschalten, Warnweste noch im Auto anziehen, Warndreieck aufstellen: innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen ca. 100 m, auf der Autobahn 150–400 m vor der Unfallstelle. Auf der Autobahn: hinter die Leitplanke stellen.

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Verletzte versorgen — Notruf 112

Erste Hilfe leisten, dazu sind Sie verpflichtet. Bei Verletzten immer den Rettungsdienst rufen. Die Polizei (110) sollte zusätzlich kommen bei Personenschaden, hohem Sachschaden, Mietwagen/Firmenwagen, ausländischem Unfallgegner oder wenn die Schuldfrage strittig ist.

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Beweise sichern

Fotos aus mehreren Perspektiven: Gesamtsituation mit Fahrzeugpositionen, alle Schäden im Detail, Kennzeichen, Bremsspuren, Straßenschilder. Erst danach — wenn die Polizei nicht kommt — Fahrzeuge aus dem Verkehrsraum entfernen.

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Daten austauschen

Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und Versicherungsschein-Nummer des Unfallgegners notieren (Europäischer Unfallbericht hilft dabei — am besten immer im Handschuhfach). Zeugen mit Telefonnummer festhalten. Kennt der Gegner seinen Versicherer nicht: Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 25 026 00) findet ihn über das Kennzeichen.

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Nichts unterschreiben, nichts anerkennen

Schildern Sie den Hergang sachlich, aber geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab — mündlich nicht und schriftlich erst recht nicht. Damit würden Sie Ihrer Versicherung die Verteidigung nehmen und riskieren Ihren Schutz.

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Unfall melden — wir übernehmen

Melden Sie den Unfall zeitnah — als Faustregel innerhalb einer Woche, bei Personenschaden sofort. Ein Anruf bei uns genügt: Wir klären, ob Haftpflicht oder Kasko greift, ob sich die Meldung lohnt (Stichwort Rückstufung) und übernehmen die komplette Abwicklung.

2. Wer zahlt was nach dem Unfall?

SituationZuständige VersicherungDas sollten Sie wissen
Der andere ist schuldDessen KFZ-HaftpflichtSie haben Anspruch auf Reparatur, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung und ggf. eigenen Gutachter — auf Kosten der gegnerischen Versicherung
Sie sind schuld — Schaden beim GegnerIhre KFZ-HaftpflichtPflichtversicherung; Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse folgt
Sie sind schuld — eigenes AutoIhre Vollkasko (falls vorhanden)Selbstbeteiligung + Rückstufung — bei kleinen Schäden lohnt oft das Selbstzahlen, wir rechnen das durch
Wildunfall, Hagel, Glasbruch, DiebstahlTeilkaskoKeine Rückstufung; bei Wildunfall Polizei/Förster rufen und Wildunfallbescheinigung geben lassen
Teilschuld beider SeitenAnteilig beide HaftpflichtversichererQuote richtet sich nach Verursachungsbeiträgen — hier lohnt anwaltliche Prüfung, mit Verkehrsrechtsschutz kostenfrei

3. Was Sie NICHT tun sollten

  • Keine Fahrerflucht — auch nicht beim Parkrempler: Ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt NICHT. Warten Sie eine angemessene Zeit und rufen Sie dann die Polizei — sonst droht ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
  • Kein Schuldanerkenntnis und keine Barzahlung am Unfallort: Auch vermeintlich kleine Schäden entpuppen sich später oft als teurer.
  • Nicht ungefragt den Reparatur-Dienstleister der gegnerischen Versicherung akzeptieren: Als Geschädigter haben Sie Wahlrecht bei Werkstatt und (ab ca. 750–1.000 € Schadenhöhe) Anspruch auf einen eigenen Gutachter.
  • Verletzungen nicht abtun: Schleudertrauma & Co. zeigen sich oft erst Stunden später — zeitnah zum Arzt und dokumentieren lassen.
Dennis Becker
Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„Wenn der Unfallgegner schuld ist, lassen Sie die Regulierung nie allein über dessen Versicherung laufen — die reguliert naturgemäß so günstig wie möglich. Als Ihr Makler stellen wir sicher, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht: Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten. Und bei eigener Schuld rechnen wir vor der Meldung durch, ob sich der Kaskoschaden angesichts der Rückstufung überhaupt lohnt. Dieser eine Anruf spart regelmäßig mehrere Hundert Euro.“

Unfall gehabt? Ein Anruf, wir übernehmen.

Wir prüfen Haftung und Ansprüche, melden den Schaden richtig und holen für Sie raus, was Ihnen zusteht — inklusive Rückstufungs-Check vor jeder Kaskomeldung.

Unfall melden

4. Checkliste: Das braucht die Versicherung

  • Fotos der Unfallstelle, Fahrzeugpositionen und aller Schäden
  • Daten des Unfallgegners: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer, Versicherungsschein-Nummer
  • Zeugen mit Kontaktdaten
  • Polizeiliches Aktenzeichen bzw. Unfallbericht (falls Polizei vor Ort war)
  • Ausgefüllter Europäischer Unfallbericht (falls verwendet)
  • Bei Wildunfall: Wildunfallbescheinigung von Polizei, Jäger oder Förster
  • Arztbericht bei Verletzungen — auch bei zunächst „kleinen" Beschwerden

Die häufigsten Fragen zum Autounfall

Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein. Bei einem reinen Blechschaden mit klarer Sachlage und kooperativem Unfallgegner reicht der Datenaustausch. Rufen Sie die Polizei bei Verletzten, größeren Schäden, Streit über den Hergang, Verdacht auf Alkohol/Drogen, ausländischem Fahrzeug, Mietwagen oder Fahrerflucht. Bei einem Wildunfall brauchen Sie die Bescheinigung für die Teilkasko.
Wie lange habe ich Zeit, den Unfall meiner Versicherung zu melden?
Als Faustregel gilt: unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Bei Personenschäden und größeren Schäden sofort. Wer zu spät meldet, verletzt seine Obliegenheiten und riskiert Kürzungen. Unsere Empfehlung: noch am Unfalltag kurz bei uns anrufen — wir erledigen den Rest fristgerecht.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoschaden?
Die KFZ-Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko deckt Ereignisse ohne eigenes Verschulden wie Wildunfall, Hagel, Glasbruch, Marderbiss und Diebstahl — ohne Rückstufung. Die Vollkasko zahlt zusätzlich Schäden am eigenen Auto bei selbst verschuldeten Unfällen und bei Vandalismus, dafür mit Rückstufung im Schadenfall.
Lohnt es sich, einen kleinen Schaden selbst zu zahlen?
Oft ja. Nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden werden Sie zurückgestuft und zahlen über Jahre höhere Beiträge — das kann den Schaden übersteigen. Viele Versicherer erlauben den Rückkauf eines Schadens bis 6 oder 12 Monate nach der Regulierung. Eine erste Einschätzung liefert unser Rückstufungsrechner — und wir rechnen Ihnen beides konkret vor, bevor gemeldet wird.
Welche Ansprüche habe ich als unschuldig Geschädigter?
Mehr als viele denken: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung des Fahrzeugs, Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Schmerzensgeld bei Verletzungen und eine Unkostenpauschale. Die gegnerische Versicherung zahlt davon freiwillig oft nur einen Teil — deshalb begleiten wir die Regulierung.
Marvin Becker Melanie Kenkenberg

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