Schadenfall-Hilfe

Fahrraddiebstahl
Was jetzt zu tun ist

Das Fahrrad oder E-Bike ist weg? Ärgerlich — aber mit Anzeige, Rahmennummer und der richtigen Versicherung bekommen Sie in vielen Fällen Ihr Geld zurück. So gehen Sie jetzt vor.

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Illustration: Fahrraddiebstahl
fachlich geprüft durchDominic Offers
zuletzt aktualisiert17. Juli 2026

1. Die ersten Schritte nach dem Diebstahl

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Umgebung prüfen und dokumentieren

Manchmal wurde das Rad nur umgestellt oder abgeschleppt (z. B. vom Ordnungsamt). Ist es wirklich gestohlen: Fotos vom Tatort machen — vor allem vom aufgebrochenen Schloss, falls es noch da liegt. Das Schloss aufbewahren.

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Anzeige bei der Polizei erstatten

Innerhalb von 48 Stunden, persönlich auf der Wache oder bequem über die Online-Wache Ihres Bundeslandes. Sie brauchen: Rahmennummer, Marke/Modell, Farbe, besondere Merkmale und den ungefähren Wert. Das Aktenzeichen der Anzeige ist Pflicht für die Versicherung.

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Rahmennummer und Belege zusammensuchen

Kaufbeleg, Fahrradpass, Fotos des Rads, Rechnung des Schlosses. Beim E-Bike zusätzlich Schlüsselnummern und ggf. Codierung. Keine Rechnung mehr? Kontoauszug und Fotos helfen als Nachweis.

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Schaden der Versicherung melden

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den Kundenservice: Wir klären, ob Ihre Hausratversicherung (Fahrradklausel) oder Ihre Fahrradversicherung zuständig ist, und reichen Anzeige, Belege und Stehlgutliste korrekt ein.

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Im Fundportal und lokal suchen

Fundbüro, eBay Kleinanzeigen & Co. im Blick behalten — gestohlene Räder tauchen oft zum Verkauf auf. Falls Sie Ihr Rad entdecken: nicht selbst „zurückstehlen", sondern die Polizei einschalten. Taucht das Rad nach der Entschädigung wieder auf, gehört es in der Regel dem Versicherer.

2. Hausrat oder Fahrradversicherung — wer zahlt was?

SituationHausrat mit FahrradklauselSpezielle Fahrradversicherung
Diebstahl aus verschlossenem Keller/WohnungJa — ohne Fahrradklausel gedecktJa
Diebstahl von der Straße (abgeschlossen)Nur mit Fahrradklausel; oft auf 1–5 % der Versicherungssumme begrenztJa — meist zum Neuwert
Nachtzeitklausel (22–6 Uhr draußen)Bei älteren Tarifen ausgeschlossen — prüfen!Moderne Tarife: rund um die Uhr
Vandalismus, Sturz-/UnfallschädenNeinJa, je nach Tarif
E-Bike: Akku, Motor, ElektronikNein bzw. stark begrenztJa — inkl. Verschleiß und Feuchtigkeitsschäden je nach Tarif
Teilediebstahl (Sattel, Laufrad, Akku)Meist neinJa, je nach Tarif

Faustregel: Rad bis ca. 1.000 € — Fahrradklausel in der Hausrat prüfen. Hochwertiges Rad oder E-Bike — eigene Fahrradversicherung lohnt fast immer.

3. Was Sie NICHT tun sollten

  • Anzeige nicht aufschieben: Wer erst nach Tagen anzeigt, riskiert die Leistung — Versicherer werten das als Obliegenheitsverletzung.
  • Das aufgebrochene Schloss nicht wegwerfen: Es beweist, dass das Rad gesichert war.
  • Beim Wert nicht übertreiben: Falsche Angaben gefährden den gesamten Anspruch. Zubehör ehrlich auflisten.
  • Neues Rad nicht sofort kaufen, ohne den alten Fall zu klären: Erst Regulierung abwarten oder mit uns abstimmen — sonst gibt es Diskussionen über den Restwert.
Experten-TippNicole Schiermeyer · Standortleiterin & Beraterin
„Der Klassiker aus der Praxis: Das E-Bike für 3.500 € wird nachts vor der Eisdiele gestohlen — und die alte Hausratpolice zahlt wegen der Nachtzeitklausel keinen Cent. Deshalb: Wer ein Rad über 1.000 € fährt, sollte die Fahrradklausel seiner Hausrat kennen oder besser eine eigene Fahrradversicherung abschließen. Die kostet für ein E-Bike oft weniger als ein guter Kaffee pro Woche und deckt auch Akku-Defekte und Vandalismus. Wir prüfen Ihre bestehende Police kostenlos darauf.“

Rad geklaut? Wir holen Ihr Geld zurück.

Wir prüfen, welche Versicherung greift, reichen alle Unterlagen ein und kümmern uns um die Regulierung — von der Anzeige bis zur Auszahlung.

Diebstahl melden

4. Checkliste: Das braucht die Versicherung

  • Polizeiliches Aktenzeichen der Diebstahlanzeige
  • Rahmennummer sowie Marke, Modell und Farbe des Rads
  • Kaufbeleg oder Kontoauszug (Wert- und Eigentumsnachweis)
  • Fotos des Fahrrads und ggf. des aufgebrochenen Schlosses
  • Versicherungsschein-Nummer (Hausrat oder Fahrradversicherung)
  • Liste gestohlenen Zubehörs (Licht, Taschen, Kindersitz, Akku)

Die häufigsten Fragen zum Fahrraddiebstahl

Zahlt die Versicherung auch ohne Kaufbeleg?
Grundsätzlich ja, aber Sie müssen Eigentum und Wert anders glaubhaft machen: Kontoauszug, Fotos mit Ihnen und dem Rad, Zeugen, Werkstattrechnungen. Mit Beleg geht die Regulierung deutlich schneller — heben Sie Rechnungen deshalb digital auf.
Bekomme ich den Neupreis oder den Zeitwert ersetzt?
Die Hausratversicherung ersetzt grundsätzlich zum Neuwert — Sie bekommen also, was ein gleichwertiges neues Rad heute kostet. Gute Fahrradversicherungen leisten ebenfalls Neuwertersatz, teils zeitlich gestaffelt. Achtung bei Entschädigungsgrenzen: Ist das Rad nur mit 1 % der Hausrat-Versicherungssumme gedeckt, sind das bei 60.000 € Summe maximal 600 €.
Was gilt, wenn das Rad nicht abgeschlossen war?
Dann zahlt in aller Regel keine Versicherung — das Anschließen mit einem eigenständigen Schloss ist Grundvoraussetzung. Wichtig: „Abschließen" heißt idealerweise Anschließen an einen festen Gegenstand, nicht nur das Blockieren des Rahmens. Manche Tarife schreiben zudem eine Mindest-Schlossqualität vor.
Ist mein E-Bike-Akku beim Diebstahl mitversichert?
Wird das komplette E-Bike gestohlen, ist der Akku Teil des Rads und mitversichert. Wird nur der Akku gestohlen (Teilediebstahl), zahlen Hausratversicherungen meist nicht — gute Fahrradversicherungen schon. Akku deshalb nach Möglichkeit mitnehmen oder separat sichern.
Mein Rad wurde aus dem Gemeinschaftskeller gestohlen — bin ich versichert?
Ja, der abgeschlossene Gemeinschaftskeller gehört zum Versicherungsort der Hausratversicherung — hier braucht es nicht einmal die Fahrradklausel, solange der Keller verschlossen war. Stand das Rad unabgeschlossen im offenen Hausflur, wird es schwierig.
Marvin Becker Melanie Kenkenberg

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