Der Kleingarten – Das sollten Kleingärtner wissen

fachlich geprüft durchDennis Becker
veröffentlicht am1. Juli 2020
Lesezeit3 Min.
Illustration: Der Kleingarten – Das sollten Kleingärtner wissen

Vor allem in Großstädten ist der gepachtete Kleingarten sehr beliebt! Es wird immer mehr Wohnraum geschaffen und dabei haben in den seltensten Fällen die Wohnungen einen eigenen Garten. Um sich eine eigene „Oase“ zu schaffen, mieten sich viele einen Kleingarten. Vor allem mit Kindern ist dies eine sehr gute Alternative, vor die Türe zu kommen und sich zu erholen.

Nachstehend haben wir ein paar allgemeine Infos zusammengestellt:

In Deutschland gibt es mehr als eine Million Kleingärten und Lauben! In Thüringen gibt es aktuell ca. 1.400 Kleingartenvereine mit ca. 63.000 Mitgliedern, in Sachsen-Anhalt ca. 86.000 Mitglieder in einem Verband und in Sachsen gibt es 3.700 Vereine mit ca. 200.000 Mitgliedern.

Zu den Städten mit den meisten Kleingärten gehören:

  • Leipzig
  • Dresden
  • Chemnitz

Was genau zeichnet einen Kleingarten aus?

Bei einem Kleingarten greift das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), das besagt, dass dieser im Gegensatz zu einem „normalen“ Garten zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung dient. Es darf also für den Eigenbedarf angebaut werden. Man muss allerdings Mitglied im dazugehörigen Kleingartenverein sein, mit dem ein Mietvertrag geschlossen wurde. Im Regelwerk dieses Vereins ist genau festgelegt, was erlaubt ist und was nicht. Ein Kleingarten ist laut Gesetz nicht größer als 400 m².

Kosten

Die Kosten variieren je nach Standort. Mit Strom, Wasser und dem Beitrag für den Verein sollte man mit ca. 300 bis 400 € pro Jahr rechnen. Hierbei kommt es natürlich aber auch wieder auf die Größe des Grundstücks an. Bei Übernahme eines Kleingartens ist es meist auch so, dass für die vorhandene Laube eine Ablösesumme gezahlt werden muss. Die Höhe bestimmt der Verpächter oder der Verein und ist natürlich unterschiedlich.

In vielen Vereinen ist es auch vorgeschrieben, eine Kleingartenversicherung oder auch im Volksmund genannt „Laubenversicherung“ abzuschließen. Hierzu sollten Kleingärtner wissen, dass die Beiträge ab 34,59 € pro Jahr starten. Hiermit schützen Sie natürlich auch Ihre Wohlfühloase und können mit einem besseren Gefühl nach Hause fahren.

Regeln

Die Grundsatz-Regeln sind im Bundeskleingartengesetz festgelegt. Eine wichtige Info aus diesem wäre z. B., dass die Grundfläche der Laube nicht größer als 24 m² sein darf und man dort auch nicht wohnen darf. Alle im BKleingG festgesetzten Regeln sorgen dafür, dass die Gemeinschaft der Anlage funktioniert.

Kleingärten in Zeiten der Corona-Krise

Momentan steigt die Nachfrage nach Kleingärten in Deutschland natürlich an. Gerade zur Lockdown-Zeit waren die Menschen froh, wenn sie wenigstens in ihren Garten konnten. Auch trotz der Aufhebung der Reisewarnung haben die Menschen noch Angst wegzufahren und wollen ihren Urlaub lieber in Deutschland verbringen und investieren das Urlaubsgeld lieber in den Garten oder auch Kleingarten. Es werden Planschbecken für die Kinder oder auch ein Pool für die Großen aufgebaut. Auch Gemüse und Obst kann angepflanzt werden. Es ist auf jeden Fall ein Stück Freiheit, die man sich durch einen eigenen Garten schafft.

In ganz Deutschland haben sich die Anfragen in den letzten 14 Tagen teilweise sogar verdoppelt! Die Vereine kommen mit den Anfragen nur schwer hinterher. Für den bisherigen Leerstand ist dies natürlich super! Auch die ländlich gelegenen Kleingärten sind nun gefragter denn je, da die Gärten in den Städten bereits voll sind.

Jetzt Ihren Kleingarten versichern!

Fragen zu Ihrer Absicherung?

Professionelle Beratung von echten Menschen — kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E-Mail.

Kostenlose Beratung

Noch nicht das Richtige gefunden?

Über 120 Versicherungsthemen, zehn Standorte, ein Ansprechpartner. Sagen Sie uns, worum es geht.