Lebensereignis

Versicherungen im Todesfall
Was Angehörige jetzt wissen müssen

Wenn ein Mensch stirbt, bleibt den Angehörigen neben der Trauer ein Berg an Formalitäten. Diese Seite nimmt Ihnen den Versicherungsteil ab: Was sofort zu melden ist, was automatisch endet und welche Fristen wirklich zählen.

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Illustration: Versicherungen im Todesfall
Dominic Offers
fachlich geprüft durchDominic Offers
zuletzt aktualisiert17. Juli 2026

1. Was mit den Verträgen passiert

VertragWas passiertWas zu tun ist
Risikoleben / Kapitalleben / SterbegeldLeistung wird an Bezugsberechtigte fälligUnverzüglich melden (Fristen beachten!); Sterbeurkunde und Police nachreichen
UnfallversicherungBei Unfalltod: TodesfallleistungSehr kurze Meldefrist — oft 48 Stunden; im Zweifel sofort formlos melden
KrankenversicherungEndet mit dem TodKasse/Versicherer mit Sterbeurkunde informieren; PKV: zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern
Privathaftpflicht (Familientarif)Schutz für mitversicherte Hinterbliebene läuft meist bis zur nächsten Hauptfälligkeit weiterVertrag auf den Partner umschreiben lassen
HausratversicherungGeht auf die Erben über, gilt für die Wohnung weiterWeiterlaufen lassen, bis die Wohnung aufgelöst ist — dann kündigen
WohngebäudeversicherungGeht auf die Erben überNicht kündigen — das Haus braucht durchgehend Schutz; später neu ordnen
KFZ-VersicherungGeht mit dem Fahrzeug auf die Erben überUmmelden oder bei Verkauf/Stilllegung kündigen; SF-Klasse kann u. U. übernommen werden
Renten-/AltersvorsorgeverträgeJe nach Vertrag: Hinterbliebenenrente, Beitragsrückgewähr oder VerfallBedingungen prüfen lassen — hier liegt oft Geld, das niemand abruft
Laufende Schadenversicherungen (Rechtsschutz, Unfall, Zusatz)Enden oder gehen über, je nach VertragListe machen, melden, Beitragsstopp veranlassen

Grundregel: Personenversicherungen sofort melden, Sachversicherungen erst ordnen, dann kündigen.

2. Der Fahrplan für die ersten Wochen

Die Frage, die uns dazu am häufigsten erreicht

Welche Unterlagen brauche ich für die Lebensversicherung?
Ihr Berater Üblich sind: Sterbeurkunde im Original oder beglaubigt, der Versicherungsschein (falls auffindbar), ggf. ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache und der Nachweis der Bezugsberechtigung (Personalausweis; ohne benannten Bezugsberechtigten: Erbschein). Fehlt die Police, hilft der Versicherer weiter — die Meldung nicht deshalb aufschieben.
Dennis Becker
Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„Zwei Dinge gebe ich Angehörigen immer mit: Erstens — melden Sie Lebens- und Unfallversicherungen lieber heute formlos als morgen perfekt. Die kurzen Fristen klingen hart, aber zur Fristwahrung genügt ein Anruf; alle Dokumente dürfen folgen. Zweitens — kündigen Sie in den ersten Wochen gar nichts. Ich habe erlebt, dass Erben die Gebäudeversicherung „aufgeräumt" haben und drei Wochen später der Sturm kam. Erst ordnen, dann kündigen. Und wenn Sie mögen: Geben Sie uns einfach den Ordner, wir erledigen den Rest.“

Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab.

Im Trauerfall kümmern wir uns um sämtliche Versicherungsmeldungen, Beitragsstopps und Auszahlungen — mit so wenig Aufwand für Sie wie möglich.

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Die häufigsten Fragen zu Versicherungen im Todesfall

Was passiert, wenn die Meldefrist überschritten wurde?
Nicht verzweifeln: Die kurzen Fristen (48–72 Stunden bei Unfalltod) dienen dem Versicherer zur Prüfmöglichkeit. Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch zum Leistungsverlust — der Versicherer muss nachweisen, dass ihm dadurch ein Nachteil entstand. Melden Sie so schnell wie möglich und begründen Sie die Verzögerung; wir unterstützen bei der Argumentation.
Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung — Erben oder Bezugsberechtigte?
Der im Vertrag benannte Bezugsberechtigte — ungeachtet des Testaments und außerhalb des Nachlasses. Nur wenn kein Bezugsrecht benannt ist, fällt die Leistung in den Nachlass und geht an die Erben. Deshalb ist die Leistung mit Bezugsrecht auch bei ausgeschlagenem Erbe (z. B. wegen Schulden) erreichbar — ein oft übersehener Punkt.
Müssen die laufenden Beiträge des Verstorbenen weitergezahlt werden?
Bis zur Vertragsbeendigung grundsätzlich ja — sie gehen zulasten des Nachlasses. Praktisch heißt das: Personenversicherungen enden mit dem Tod (zu viel gezahlte Beiträge gibt es zurück), Sachversicherungen laufen bis Kündigung oder Umschreibung weiter. Wir veranlassen Beitragsstopps, wo immer es geht.
Marvin Becker Melanie Kenkenberg

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