Freizeit & Garten

Wertermittlung im Kleingarten
Was Ihre Laube beim Pächterwechsel wirklich wert ist

Wer seinen Kleingarten abgibt, bekommt nicht, was er dafür bezahlt hat. Und wer einen übernimmt, zahlt nicht, was der Vorpächter verlangt. Zwischen beiden steht die Wertermittlung — eine Schätzung nach festen Regeln. Hier erfahren Sie, was bewertet wird, wie Altersabschläge wirken und welche Fristen für den Einspruch gelten.

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Illustration: Wertermittlung im Kleingarten
Dennis Becker
fachlich geprüft durchDennis Becker
zuletzt aktualisiert2026

Der Moment, in dem es um echtes Geld geht

Je nach Laube, Gewächshaus und Baumbestand kommen bei einem Pächterwechsel vierstellige Beträge zusammen. Es ist zugleich der Moment, in dem am häufigsten gestritten wird — meist, weil niemand vorher wusste, wie die Schätzung überhaupt funktioniert.

Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren. Er ersetzt nicht die Richtlinie Ihres Landesverbands, die allein verbindlich ist. Er sorgt dafür, dass Sie sie verstehen.

Die Richtlinie Ihres Landesverbands

In Deutschland gibt es 20 Landesverbände, unter denen rund 15.000 Kleingartenvereine mit über einer Million Pächtern organisiert sind. Dachverband ist der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD), der bis 2023 Bundesverband Deutscher Gartenfreunde hieß. Jeder Landesverband gibt eine eigene Wertermittlungsrichtlinie heraus — verbindlich ist immer die Ihres Verbands.

LandesverbandWebsiteWertermittlungsrichtlinie
Baden-Württemberg (Gartenfreunde)gartenfreunde-landesverband-bw.deNur für Mitglieder
Baden-Württemberg (Kleingärtner)kleingarten-bawue.deRichtlinie 2024 (PDF)
Bayernl-b-k.deNur für Mitglieder
Berlingartenfreunde-berlin.deRichtlinie 2023
Brandenburggartenfreunde-lv-brandenburg.deBewertungsgrundsätze
Braunschweiggartenfreunde-braunschweig.deNur für Mitglieder
Bremengartenfreundebremen.deNur für Mitglieder
Hamburggartenfreunde-hh.deRichtlinie 2024 (PDF)
Hessenkleingarten-hessen.deRichtlinie & Index
Mecklenburg-Vorpommerngartenfreunde-mv.deNur für Mitglieder
Niedersachsengartenfreunde-niedersachsen.deNur für Mitglieder
OstfrieslandProfil beim BKDKeine eigene Website
Rheinlandgartenfreunde-rheinland.deRichtlinie (PDF)
Rheinland-Pfalzlrp-kleingaertner.deNur für Mitglieder
Saarlandlsk-saarland.deNur für Mitglieder
Sachsenlsk-kleingarten.deRichtlinie 2026
Sachsen-Anhaltgartenfreunde-sachsen-anhalt.deRichtlinie 2022
Schleswig-Holsteinkleingarten-sh.deNur für Mitglieder
Thüringengartenfreunde-thueringen.deVerfahrensrichtlinie
Westfalen und Lippekleingarten.deRichtlinie (PDF)
Dominic Offers
Experten-TippDominic Offers · Geschäftsführer & Berater
„Die Wertermittlung liefert Ihnen nebenbei eine Zahl, die die meisten Kleingärtner vorher nicht kennen: den tatsächlichen Wert dessen, was auf der Parzelle steht. Wer schwarz auf weiß gelesen hat, dass Laube, Gewächshaus und Zaun zusammen mehrere tausend Euro wert sind, sollte zwei Dinge prüfen — ob dieser Wert überhaupt versichert ist, und ob die Versicherungssumme noch passt. Wer vor zehn Jahren abgeschlossen und seitdem neu gebaut hat, ist häufig unterversichert.“

Kleingartenversicherung: Beitrag berechnen

Das Wertermittlungsprotokoll liefert genau die Zahlen, die der Rechner braucht: den Gebäudewert für Laube und Gewächshaus, den Hausratwert für Inventar und Geräte.

Die Berechnung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Ist der ermittelte Wert auch versichert?

Die Wertermittlung sagt Ihnen, was auf Ihrer Parzelle steht. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Police das abdeckt — und was fehlt. Kostenlos und unverbindlich.

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Die häufigsten Fragen zur Wertermittlung im Kleingarten

Muss ich die Wertermittlung machen lassen?
In organisierten Kleingartenanlagen ja. Sie ist Voraussetzung für den Pächterwechsel und schützt beide Seiten — den abgebenden Pächter vor einer zu niedrigen Entschädigung, den übernehmenden vor einer überhöhten Forderung.
Kann ich meinen Kleingarten selbst schätzen?
Nein. Die Bewertung übernimmt ein vom Landesverband geschulter Wertermittler. Eine eigene Aufstellung mit Rechnungen und Baujahren hilft aber sehr, damit beim Termin nichts übersehen wird.
Was ist, wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin?
Legen Sie Einspruch ein, in der Regel binnen 14 Tagen. Die konkrete Frist steht im Protokoll oder in der Richtlinie Ihres Landesverbands. Danach entscheidet der Verband über eine Nachbewertung.
Wie lange gilt das Wertermittlungsprotokoll?
Häufig zwei Jahre, solange sich der Zustand des Gartens nicht wesentlich ändert. Findet sich in dieser Zeit kein Nachpächter, muss in der Regel nicht neu geschätzt werden.
Wer zahlt den Wertermittler?
Üblicherweise der abgebende Pächter. Höhe und Aufteilung der Gebühr regelt der jeweilige Landesverband.
Bekomme ich meine Arbeitsleistung bezahlt?
Nein. Arbeitsleistung und Bodenverbesserung werden nicht entschädigt — auch dann nicht, wenn sie den Garten objektiv wertvoller gemacht haben. Entschädigt wird nur, was als Sache auf der Parzelle bleibt.

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