Wertermittlung im Kleingarten
Was Ihre Laube beim Pächterwechsel wirklich wert ist
Wer seinen Kleingarten abgibt, bekommt nicht, was er dafür bezahlt hat. Und wer einen übernimmt, zahlt nicht, was der Vorpächter verlangt. Zwischen beiden steht die Wertermittlung — eine Schätzung nach festen Regeln. Hier erfahren Sie, was bewertet wird, wie Altersabschläge wirken und welche Fristen für den Einspruch gelten.
Der Moment, in dem es um echtes Geld geht
Je nach Laube, Gewächshaus und Baumbestand kommen bei einem Pächterwechsel vierstellige Beträge zusammen. Es ist zugleich der Moment, in dem am häufigsten gestritten wird — meist, weil niemand vorher wusste, wie die Schätzung überhaupt funktioniert.
Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren. Er ersetzt nicht die Richtlinie Ihres Landesverbands, die allein verbindlich ist. Er sorgt dafür, dass Sie sie verstehen.
Die Richtlinie Ihres Landesverbands
In Deutschland gibt es 20 Landesverbände, unter denen rund 15.000 Kleingartenvereine mit über einer Million Pächtern organisiert sind. Dachverband ist der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD), der bis 2023 Bundesverband Deutscher Gartenfreunde hieß. Jeder Landesverband gibt eine eigene Wertermittlungsrichtlinie heraus — verbindlich ist immer die Ihres Verbands.
„Die Wertermittlung liefert Ihnen nebenbei eine Zahl, die die meisten Kleingärtner vorher nicht kennen: den tatsächlichen Wert dessen, was auf der Parzelle steht. Wer schwarz auf weiß gelesen hat, dass Laube, Gewächshaus und Zaun zusammen mehrere tausend Euro wert sind, sollte zwei Dinge prüfen — ob dieser Wert überhaupt versichert ist, und ob die Versicherungssumme noch passt. Wer vor zehn Jahren abgeschlossen und seitdem neu gebaut hat, ist häufig unterversichert.“
Kleingartenversicherung: Beitrag berechnen
Das Wertermittlungsprotokoll liefert genau die Zahlen, die der Rechner braucht: den Gebäudewert für Laube und Gewächshaus, den Hausratwert für Inventar und Geräte.
Die Berechnung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ist der ermittelte Wert auch versichert?
Die Wertermittlung sagt Ihnen, was auf Ihrer Parzelle steht. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Police das abdeckt — und was fehlt. Kostenlos und unverbindlich.
Police prüfen lassenDie häufigsten Fragen zur Wertermittlung im Kleingarten
Muss ich die Wertermittlung machen lassen?
Kann ich meinen Kleingarten selbst schätzen?
Was ist, wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin?
Wie lange gilt das Wertermittlungsprotokoll?
Wer zahlt den Wertermittler?
Bekomme ich meine Arbeitsleistung bezahlt?
Haben Sie alles gefunden?
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