Sturm- & Hagelschaden
Was jetzt zu tun ist
Abgedeckte Ziegel, umgestürzter Baum, Hagel auf dem Autodach: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung. Was jetzt zählt: Folgeschäden verhindern, dokumentieren, richtig melden.
1. Nach dem Sturm: die richtige Reihenfolge
Gefahren meiden
Lose Ziegel, abgeknickte Äste und beschädigte Stromleitungen sind lebensgefährlich. Betreten Sie beschädigte Bereiche erst, wenn es sicher ist. Bei akuter Gefahr (herabstürzende Teile über Gehweg, Leitungen): Feuerwehr 112.
Folgeschäden verhindern
Offene Stellen am Dach oder zerbrochene Fenster mit Planen und Brettern provisorisch sichern, eindringendes Wasser aufnehmen, empfindliche Sachen aus dem betroffenen Bereich räumen. Kosten für Notmaßnahmen ersetzt die Versicherung: Belege aufheben.
Schäden fotografieren, bevor aufgeräumt wird
Dach, Fassade, Fenster, Garten, Auto: Übersichts- und Detailfotos, am besten mit Datum. Den umgestürzten Baum oder abgedeckte Ziegel erst nach der Dokumentation beseitigen (lassen).
Schaden melden, wir übernehmen
Rufen Sie uns an oder melden Sie den Schaden über den Kundenservice. Wir ordnen den Schaden dem richtigen Vertrag zu (Gebäude, Hausrat, Kasko, Photovoltaik), reichen die Fotos ein und koordinieren Handwerker- und Gutachtertermine.
Reparatur erst nach Freigabe
Die Notsicherung sofort, die endgültige Reparatur erst, wenn der Versicherer zugestimmt hat oder nicht rechtzeitig reagiert. Bei Großschadenlagen (Unwetter in der Region) sind Handwerker knapp, wir helfen bei der Priorisierung.
2. Wer zahlt was beim Sturm- und Hagelschaden?
| Schaden | Zuständige Versicherung | Hinweis |
|---|---|---|
| Dach, Fassade, Schornstein | Wohngebäudeversicherung | Ab Windstärke 8; inkl. Folgeschäden durch eindringendes Wasser |
| Möbel & Hausrat (durch eindringenden Regen) | Hausratversicherung | Voraussetzung: Der Regen kam durch eine sturmbeschädigte Öffnung |
| Auto (Hagel, herabfallende Äste) | Teilkasko | Ohne Rückstufung; Selbstbeteiligung beachten |
| Baum des Nachbarn fällt auf Ihr Haus | Ihre Gebäudeversicherung | Regress gegen den Nachbarn nur, wenn dessen Baum erkennbar krank/morsch war |
| Ihr Baum fällt auf das Nachbarhaus | Gebäudeversicherung des Nachbarn; Ihre Haftpflicht nur bei Verschulden | Gesunde Bäume, die einem Orkan nicht standhalten = höhere Gewalt |
| Gartenmöbel, Trampolin, Gartenhaus | Hausrat bzw. Gebäude (Nebengebäude-Klausel) | Je nach Tarif: Begrenzungen prüfen |
| Photovoltaik-Anlage | Photovoltaikversicherung oder Gebäude (Klausel) | Hagel ist Hauptrisiko für Module |
| Überschwemmung durch Starkregen | NUR Elementarschadenversicherung | Sturmversicherung deckt kein Hochwasser: Zusatzbaustein nötig |
Nachweis Windstärke 8: Bestätigung des Wetterdienstes genügt, oder der Umstand, dass der Sturm in der Umgebung weitere Schäden angerichtet hat.
3. Was Sie NICHT tun sollten
- Nicht bei laufendem Unwetter aufs Dach oder in den Garten: Kein Sachwert rechtfertigt das Risiko: Notsicherung erst nach dem Sturm.
- Nicht alles wegräumen, bevor Fotos existieren: Ohne Dokumentation wird die Regulierung zäh, besonders beim umgestürzten Baum.
- Nicht vorschnell teure „Dachhaie" beauftragen: Nach Unwettern ziehen Haustürkolonnen durch die Straßen, überteuert und oft mangelhaft. Beauftragen Sie Fachbetriebe, gern über unsere Empfehlung.
- Die Meldung nicht aufschieben, „bis alles beziffert ist": Erst melden, dann beziffern, die Schadenhöhe darf nachgereicht werden.
„Der wichtigste Satz beim Sturmschaden: „Windstärke 8 muss nicht bei Ihnen gemessen worden sein." Es genügt, wenn der Sturm in Ihrer Umgebung Schäden angerichtet hat oder der Wetterdienst ihn bestätigt, die Versicherer wissen bei Unwetterlagen ohnehin Bescheid. Und denken Sie an die Elementarlücke: Sturm und Hagel sind im Standard versichert, Starkregen und Hochwasser NICHT. Gerade nach den Unwetterjahren der letzten Zeit ist der Elementarbaustein die wichtigste Vertragsergänzung überhaupt, wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos.“
Sturmschaden? Wir bringen die Regulierung durch.
Vom Foto bis zur Handwerker-Koordination: Wir melden den Schaden beim richtigen Versicherer und bleiben dran, bis Dach, Auto und Garten wieder in Ordnung sind.
Schaden melden4. Checkliste: Das braucht die Versicherung
- Fotos aller Schäden (Übersicht + Details), möglichst mit Datum
- Liste der beschädigten Gegenstände bzw. Gebäudeteile
- Belege für Notmaßnahmen (Plane, Dachdecker-Notdienst)
- Versicherungsschein-Nummern (Gebäude, Hausrat, ggf. Kasko)
- Datum und Uhrzeit des Unwetters (für den Windstärke-Nachweis)
- Kostenvoranschläge für die Reparatur, gern koordinieren wir die Fachbetriebe
Die häufigsten Fragen zum Sturmschaden
Woher weiß ich, ob Windstärke 8 erreicht wurde?
Zahlt die Versicherung auch Schäden durch Starkregen?
Der Baum des Nachbarn ist auf mein Grundstück gefallen, muss er zahlen?
Hagelschaden am Auto, wird mein Beitrag teurer, wenn ich melde?
Mein Dach war schon älter, kann die Versicherung deshalb kürzen?
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