Schadenfall-Hilfe

Sturm- & Hagelschaden
Was jetzt zu tun ist

Abgedeckte Ziegel, umgestürzter Baum, Hagel auf dem Autodach: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung. Was jetzt zählt: Folgeschäden verhindern, dokumentieren, richtig melden.

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Illustration: Sturm- & Hagelschaden
Dominic Offers
fachlich geprüft durchDominic Offers
zuletzt aktualisiert17. Juli 2026

1. Nach dem Sturm: die richtige Reihenfolge

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Gefahren meiden

Lose Ziegel, abgeknickte Äste und beschädigte Stromleitungen sind lebensgefährlich. Betreten Sie beschädigte Bereiche erst, wenn es sicher ist. Bei akuter Gefahr (herabstürzende Teile über Gehweg, Leitungen): Feuerwehr 112.

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Folgeschäden verhindern

Offene Stellen am Dach oder zerbrochene Fenster mit Planen und Brettern provisorisch sichern, eindringendes Wasser aufnehmen, empfindliche Sachen aus dem betroffenen Bereich räumen. Kosten für Notmaßnahmen ersetzt die Versicherung: Belege aufheben.

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Schäden fotografieren, bevor aufgeräumt wird

Dach, Fassade, Fenster, Garten, Auto: Übersichts- und Detailfotos, am besten mit Datum. Den umgestürzten Baum oder abgedeckte Ziegel erst nach der Dokumentation beseitigen (lassen).

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Schaden melden, wir übernehmen

Rufen Sie uns an oder melden Sie den Schaden über den Kundenservice. Wir ordnen den Schaden dem richtigen Vertrag zu (Gebäude, Hausrat, Kasko, Photovoltaik), reichen die Fotos ein und koordinieren Handwerker- und Gutachtertermine.

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Reparatur erst nach Freigabe

Die Notsicherung sofort, die endgültige Reparatur erst, wenn der Versicherer zugestimmt hat oder nicht rechtzeitig reagiert. Bei Großschadenlagen (Unwetter in der Region) sind Handwerker knapp, wir helfen bei der Priorisierung.

2. Wer zahlt was beim Sturm- und Hagelschaden?

SchadenZuständige VersicherungHinweis
Dach, Fassade, SchornsteinWohngebäudeversicherungAb Windstärke 8; inkl. Folgeschäden durch eindringendes Wasser
Möbel & Hausrat (durch eindringenden Regen)HausratversicherungVoraussetzung: Der Regen kam durch eine sturmbeschädigte Öffnung
Auto (Hagel, herabfallende Äste)TeilkaskoOhne Rückstufung; Selbstbeteiligung beachten
Baum des Nachbarn fällt auf Ihr HausIhre GebäudeversicherungRegress gegen den Nachbarn nur, wenn dessen Baum erkennbar krank/morsch war
Ihr Baum fällt auf das NachbarhausGebäudeversicherung des Nachbarn; Ihre Haftpflicht nur bei VerschuldenGesunde Bäume, die einem Orkan nicht standhalten = höhere Gewalt
Gartenmöbel, Trampolin, GartenhausHausrat bzw. Gebäude (Nebengebäude-Klausel)Je nach Tarif: Begrenzungen prüfen
Photovoltaik-AnlagePhotovoltaikversicherung oder Gebäude (Klausel)Hagel ist Hauptrisiko für Module
Überschwemmung durch StarkregenNUR ElementarschadenversicherungSturmversicherung deckt kein Hochwasser: Zusatzbaustein nötig

Nachweis Windstärke 8: Bestätigung des Wetterdienstes genügt, oder der Umstand, dass der Sturm in der Umgebung weitere Schäden angerichtet hat.

3. Was Sie NICHT tun sollten

  • Nicht bei laufendem Unwetter aufs Dach oder in den Garten: Kein Sachwert rechtfertigt das Risiko: Notsicherung erst nach dem Sturm.
  • Nicht alles wegräumen, bevor Fotos existieren: Ohne Dokumentation wird die Regulierung zäh, besonders beim umgestürzten Baum.
  • Nicht vorschnell teure „Dachhaie" beauftragen: Nach Unwettern ziehen Haustürkolonnen durch die Straßen, überteuert und oft mangelhaft. Beauftragen Sie Fachbetriebe, gern über unsere Empfehlung.
  • Die Meldung nicht aufschieben, „bis alles beziffert ist": Erst melden, dann beziffern, die Schadenhöhe darf nachgereicht werden.
Dennis Becker
Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„Der wichtigste Satz beim Sturmschaden: „Windstärke 8 muss nicht bei Ihnen gemessen worden sein." Es genügt, wenn der Sturm in Ihrer Umgebung Schäden angerichtet hat oder der Wetterdienst ihn bestätigt, die Versicherer wissen bei Unwetterlagen ohnehin Bescheid. Und denken Sie an die Elementarlücke: Sturm und Hagel sind im Standard versichert, Starkregen und Hochwasser NICHT. Gerade nach den Unwetterjahren der letzten Zeit ist der Elementarbaustein die wichtigste Vertragsergänzung überhaupt, wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos.“

Sturmschaden? Wir bringen die Regulierung durch.

Vom Foto bis zur Handwerker-Koordination: Wir melden den Schaden beim richtigen Versicherer und bleiben dran, bis Dach, Auto und Garten wieder in Ordnung sind.

Schaden melden

4. Checkliste: Das braucht die Versicherung

  • Fotos aller Schäden (Übersicht + Details), möglichst mit Datum
  • Liste der beschädigten Gegenstände bzw. Gebäudeteile
  • Belege für Notmaßnahmen (Plane, Dachdecker-Notdienst)
  • Versicherungsschein-Nummern (Gebäude, Hausrat, ggf. Kasko)
  • Datum und Uhrzeit des Unwetters (für den Windstärke-Nachweis)
  • Kostenvoranschläge für die Reparatur, gern koordinieren wir die Fachbetriebe

Die häufigsten Fragen zum Sturmschaden

Woher weiß ich, ob Windstärke 8 erreicht wurde?
Sie müssen es nicht selbst messen. Es reicht, wenn der Deutsche Wetterdienst für Ihre Region Sturm bestätigt oder der Sturm in der Nachbarschaft weitere Schäden angerichtet hat. Bei überregionalen Unwetterlagen stellen die Versicherer den Nachweis in der Regel gar nicht infrage.
Zahlt die Versicherung auch Schäden durch Starkregen?
Nur bedingt: Dringt Regen durch eine sturmbeschädigte Stelle ein, ist das ein versicherter Folgeschaden. Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation oder Hochwasser sind dagegen NUR über die Elementarschadenversicherung gedeckt, ein Zusatzbaustein, den wir dringend empfehlen.
Der Baum des Nachbarn ist auf mein Grundstück gefallen, muss er zahlen?
Meist nein. War der Baum gesund und ist einem außergewöhnlichen Sturm zum Opfer gefallen, gilt das als höhere Gewalt: Ihre eigene Gebäude- bzw. Hausratversicherung reguliert. Der Nachbar haftet nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, etwa bei einem erkennbar morschen Baum. Die Beseitigungskosten für den Baum übernimmt je nach Tarif Ihre Gebäudeversicherung.
Hagelschaden am Auto, wird mein Beitrag teurer, wenn ich melde?
Nein. Hagel ist ein Teilkaskoschaden, und Teilkaskoschäden führen nicht zur Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Sie zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Bei Großhagellagen organisieren Versicherer oft Sammelbesichtigungen, wir melden Sie an und begleiten den Termin.
Mein Dach war schon älter, kann die Versicherung deshalb kürzen?
Ein altersschwaches, schlecht gewartetes Dach kann zum Problem werden: Der Versicherer kann einwenden, der Schaden wäre auch ohne Sturm entstanden oder Wartungsmängel hätten ihn begünstigt. Dokumentierte Instandhaltung (Dachdecker-Checks) beugt vor. Im Streitfall verhandeln wir mit dem Versicherer, pauschale Kürzungen müssen Sie nicht akzeptieren.
Marvin Becker Melanie Kenkenberg

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