2024
Häufige Fragen zu Laubenversicherung

FAQ zur Laubenversicherung


Häufige Fragen zur Laubenversicherung!

Wer sich einen Kleingarten anschaffen möchte, der sollte sich möglichst frühzeitig mit dem Thema Laubenversicherung, auch Kleingartenversicherung genannt, beschäftigen. Anbieter wie Generali bieten eine Kleingartenversicherung an. Doch häufig sind die vertraglichen Bedingungen nicht so übersichtlich, wie sich das Verbraucher wün­schen. Daher beantworten wir an dieser Stelle wichtige Fragen zum Thema Kleingartenversicherung.

 

Kleingartenversicherug

 

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Fragen vor Antragsstellung:

Muss ich in einem Verein sein, um eine Kleingartenversicherung abschließen zu können?

Bei Generali können Sie auch dann eine Laubenversicherung abschließen, wenn Sie keinem Verein angehören. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen hierzu unbedingt erfüllt sein. Welche das ganz konkret sind, finden Interessierte bei einem Gespräch mit einem der freundlichen Mitarbeiter heraus. Alternativ hierzu können Sie sich auf der Website des Anbieters informieren. In seltenen Fällen sind derartige Sondervereinbarungen nicht möglich. Auch dann finden wir gemeinsam mit den Gartenbesitzern eine adäquate Lösung, damit die Laube auf jeden Fall versichert werden kann.

Versicherung auch ohne Parzellennummer möglich?

In Ihrem Pachtvertrag sollte entweder eine Parzellennummer oder ein Flurstück genannt sein. Damit sollte dem Versicherungsabschluss nichts im Wege stehen.

Ab wann gilt die Versicherung, wenn ich mich jetzt ver­sichern lasse?

 Versicherte können den Beginn des Versicherungsschutzes selbst festlegen. Generell ist das früheste Datum für eine Kleingartenversicherung der erste Kalendertag nach einer Antragsstellung. Sofern erwünscht, ist der Kleingarten somit fast ab sofort versichert. Anders als bei anderen Verträgen spielt es hier keine Rolle, ob der Antrag rechtzeitig vor dem ersten des Monats gestellt wurde oder am Anfang eines Jahres. Wenn es zum Beispiel in letzter Zeit vermehrt zu Einbrüchen oder Vandalismus kam, kann der Versicherungsschutz sofort sichergestellt werden – sicher ist sicher.

Mit welchen Laufzeiten muss ich bei einer Laubenversicherung rechnen?

Der Versicherte selbst kann die Laufzeit der Kleingartenversicherung individuell bestimmen. Generell beläuft sich die Laufzeit auf mindestens ein Jahr, kann jedoch beliebig und vor allem flexibel verlängert werden. Sofern ein Vertrag bereits besteht und nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Das ist gängige Praxis und ist besonders für all diejenigen praktisch, die das Verlängern ansonsten regelmäßig vergessen würden. Wer eine Kleingartenversicherung mit einer längeren Laufzeit abschließt, der kann unter Umständen ein Zehntel des Beitrages sparen.

Sollte etwas dazwischenkommen, so gilt selbstverständlich ein gesondertes Recht zur Kündigung. Wenn der Garten zum Beispiel verkauft wird, haben Besitzer die Möglichkeit, die Kleingartenversicherung zu kündigen und müssen keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Hierzu muss der Verkauf anhand geeigneter Dokumente nachgewiesen werden.

Habe ich ein Widerrufsrecht bei einer online abgeschlossenen Versicherung?

Na klar! Das ist kein Problem. Sie haben ein Widerrufsrecht von 2 Wochen ab Zugang des Versicherungsscheins. Den Widerruf richten Sie bitte direkt an die Versicherungsgesellschaft.

 

 


Allgemeine Fragen:

Was muss ich im Falle eines akuten Schadens tun?

 Ein Schaden muss so schnell wie möglich – oder am besten sofort – beim Versicherer gemeldet werden. In der Regel werden im Vertrag zu einer Kleingartenversicherung Fristen sehr knapp kalkuliert. Wer den Schaden nicht unverzüglich meldet, bleibt im schlechtesten Fall auf den Kosten sitzen oder muss zumindest mit einem erheblichen Mehraufwand bei der Beweisführung rechnen. Generali verfügt über eine spezielle Schadenstelle, welche die Schadensmeldung schnell und unkompliziert annimmt. Ein Mitarbeiter des Versicherers nimmt den Schaden auf und berät Kunden hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Im Falle einer Kleingartenversicherung sollten Gartenbesitzer zusätzlich den Vorstand des Kleingartenvereins über den Schadensfall informieren. Dieser wird ebenfalls wichtige Hinweise geben.

 

Sofern es zu einem Einbruch kommt, muss auch die Polizei informiert werden. Die hierbei entstandene Dokumentation kann dann bei der Versicherung eingereicht werden. Das ist natürlich nur dann hilfreich, wenn eine Kleingartenversicherung rechtzeitig abgeschlossen wurde. Werden zusätzlich auch noch gut erkennbare Fotos vom Schaden aufgenommen, sind Versicherte mit einer Versicherung für die Laube auf der sicheren Seite.

 

Von wem bekomme ich schnelle Hilfe im Schadenfall?

Zum einen können sich Besitzer eines Kleingartens an den Vorstand des Kleingartens wenden und zum anderen natürlich direkt an den Versicherer. Speziell beim Anbieter Generali dürfen Versicherte sich entweder per E-Mail oder telefonisch an einen Berater wenden. Auf der Website der Gesellschaft finden Verbraucher im Schadensfall alle wichtigen Daten für die Kontaktaufnahmen.

 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme optimalerweise sein?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern wird je nach individuellem Fall bewertet. In erster Linie ist der Wert des Gebäudes und des Hausrates ausschlaggebend für die konkrete Summe. Generell gilt natürlich: Je mehr teure Einrichtungsgegenstände sich in der Laube befinden und je neuer das Gebäude selbst ist, desto höher sollte die Versicherungssumme für die Versicherung gewählt werden. Verbraucher müssen sich vorab überlegen, welche Kosten bei einem Totalschaden zum Beispiel durch ein Feuer, auf sie zukommen würden. Je genauer kalkuliert wird, desto eher lohnt sich eine Kleingartenversicherung. Um so besser können wir Ihre Gartenlaube ver­sichern.

 

Wann ergibt eine spezielle Laubenversicherung überhaupt einen Sinn?

Kurz gesagt: In jedem Fall, in welchem ein Kleingarten zum privaten Eigentum gehört oder gepachtet wurde. Laut Gesetz sind Verbraucher nicht dazu verpflichtet, eine Kleingartenversicherung abzuschließen. Allerdings schreiben zahlreiche Vereine eine adäquate Kleingartenversicherung vor – ohne diese werden neue Kleingärtner gar nicht erst aufgenommen. Die Versicherung ergibt allerdings auch dann Sinn, wenn Vereine nicht explizit auf einen Nachweis bestehen. Generell sollten sich alle Gartenbesitzer für eine Kleingartenversicherung entscheiden, wenn sie eventuelle Schäden an der Laube oder am Garten nicht privat tragen möchten. Zu solchen Schäden kann es zum Beispiel aufgrund eines Unwetters oder eines Einbruchs theoretisch jederzeit kommen.

 

Lohnt sich eine zusätzliche Versicherung, wenn ich bereits über den Verein versichert bin?

Zu dieser Frage gibt es keine pauschale Antwort. In erster Linie kommt es darauf an, welche Leistungen konkret bei einer Kleingartenversicherung über den Verein enthalten sind. In der Regel wird an dieser Stelle nur ein recht geringer Wert der Laube veranschlagt. Kommt es aufgrund dessen zu einer sogenannten Unterversicherung, zahlen Versicherungen in der Regel nicht oder unzureichend. Fragen Sie bei Ihrem Verein explizit nach, welche Schäden und vor allem welche Schadenshöhe versichert sind. Erscheint Ihnen die Angabe zu vage, dann schließen Sie privat eine zusätzliche Kleingartenversicherung ab.

 

Was ist mit dem Begriff Unterversicherung gemeint?

 Im Zusammenhang mit Versicherungen im Allgemeinen stoßen Verbraucher immer wieder auf diesen Begriff. Hierbei geht es darum, dass die Kosten für eine Wiederbeschaffung der versicherten Sache zum Beispiel bei einer Laubenversicherung zu niedrig angesetzt wurden. Generell gilt allerdings eine dringende Empfehlung: Der Wert der versicherten Gegenstände oder des Gebäudes sollte nicht höher sein als die tatsächlich angegebene Versicherungssumme. Das ist enorm wichtig, damit der Schaden in voller Höhe von einer Versicherung übernommen wird. Versicherte sollten also darauf achten, dass der für die Kleingartenversicherung angegebene Wert möglichst exakt dem entspricht, was tatsächlich versichert werden soll. Nur dann sind die Sachen wirklich versichert und Verbraucher können sich im Schadensfall entspannt zurücklehnen.

 

In diesem Zusammenhang sollte außerdem nicht vergessen werden, dass sich der Wert eines Gartens durchaus ändern kann. Neue Anschaffungen oder kostspielige Baumaßnahmen werden sich immer auf die Versicherungssumme auswirken. Gartenbesitzer müssen daran denken, eine Änderung des Wertes der Versicherung zeitnah mitzuteilen. Optional sollte der Wert von Vornherein höher gewählt werden, sodass eventuelle Umbauten gleich mitversichert sind.

 

 

Genügt es, wenn ich eine gewöhnliche Haus­rat­ver­si­che­rung abgeschlossen habe?

 Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist nur für Schäden zuständig, welche in einem Haus oder in einer Wohnung entstehen. In der Regel gehört hierzu außerdem das zugehörige Grundstück. Da sich die Laube nicht auf dem gleichen Grundstück wie das Wohnhaus befindet, ist eine Kleingartenversicherung unbedingt erforderlich. Genauso wenig sind ganz andere Versicherungen zuständig, wie zum Beispiel die Haft­pflichtversicherung und Co. Für den Fall eines Einbruchs oder bei Vandalismus müssen Verbraucher zu hundert Prozent allein aufkommen, wenn keine Laubenversicherung abgeschlossen wurde.

 

 

 


Fragen nach Antragstellung:

Was passiert nach einer Antragsstellung?

 Der Eingang eines offiziellen Antrags wird bestätigt und anschließend von den zuständigen Sachbearbeitern im Detail geprüft. Sind alle wichtigen Kriterien erfüllt, wird der Antrag weiter bearbeitet und die Police wird innerhalb von maximal zehn Werktagen an den Antragssteller geschickt. Eine Kleingartenversicherung kann allerdings auf Wunsch bereits vor dem Erhalt der Police gültig werden. Im schriftlichen Antrag tragen Antragsteller hierzu einfach das gewünschte Datum ein, ab welchem die Laube versichert werden soll.

Kann ich einen Vertrag auch im Nachhinein noch verändern oder erweitern?

Es kommt hin und wieder vor, dass sich bei der Antragsstellung ein Fehler einschleicht. Aus diesem Grund haben Sie natürlich die Möglichkeit, einen Vertrag für eine Kleingartenversicherung auch im Nachhinein noch zu ändern. Hierzu müssen Versicherte lediglich die Versicherung entweder per Telefon oder per E-Mail kontaktieren und um eine Änderung bitten. Zudem können auch nachträglich Leistungen in eine bereits bestehende Kleingartenversicherung aufgenommen werden. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Anpassung der Versicherungssumme.   

Wie läuft die Kündigung einer Kleingartenversicherung ab?

 Versicherte haben die Möglichkeit, die Versicherung drei Monate vor dem Ablauf der offiziellen Vertragslaufzeit zu kündigen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben, welches am besten per Post an Generali gesendet wird. Einen konkreten Grund müssen Versicherte hierzu nicht angeben. Generell kann die Kleingartenversicherung auch vor dem Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Allerdings ist in diesem Fall ein konkreter Grund erforderlich, der auch bei der Kündigung angegeben und ggf. nachgewiesen werden muss. Wird der Garten zum Beispiel verkauft, so gibt es ein Recht zur Kündigung. Gleiches gilt beim Ablauf der Pacht.

Können im Nachgang noch Leistungen hinzugefügt werden?

Das ist überhaupt kein Problem – sprechen Sie uns hierzu gern an!

 

 

 


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