Welche Leistungen bietet die Rechtsschutzversicherung?
Die Kosten in einem Rechtsstreit erreichen schnell mehrere tausend Euro. Wird in Folge des Rechtsstreites noch ein Gang vor Gericht angeordnet, summieren sich die Kosten erneut. Hinzu kommt, dass Sie oftmals in Streitfällen mit Ihrem Arbeitgeber oder Vermieter sowie den Behörden, den Kürzeren ziehen. Die oben genannten sind oft gut versichert und ohne entsprechenden Schutz für Sie, stehen die Chancen sehr schlecht. Die Rechtsschutzversicherung bewahrt Sie genau vor diesen finanziellen Krisen. Oft wird ein großer Teil der Kosten gedeckt und somit vom Versicherer übernommen. Das bewahrt Sie unter anderem vor Zurückhaltung. Als Privatperson sind Sie sich sicherlich über die Kosten bewusst und überlegen es sich zweimal, ob Sie den Rechtsstreit eingehen wollen oder Sie weiterhin mit der Situation verbleiben. Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen eben diese Flexibilität und Sicherheit, um Ihr Recht durchzusetzen!
Nachfolgend eine Übersicht aller enthaltenen Leistungen:
- Die freie Wahl eines Anwalts
- Die Kostenübernahme des Anwalts
- Die Übernahme von Gerichtskosten
- Die Gebühren der Gegenseite
- Die Übernahme der Kosten für Sachverständige, sowie Gutachter und Zeugen
- Die Kostenübernahme für Schieds- oder Schlichtungsverfahren
- Mediationsverfahren
- Die Strafverfolgungskaution im Ausland
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Doch wann zahlt die Rechtsschutzversicherung letztendlich?
Die Kostenübernahme für verschiedene Szenarien/Fälle sind in erster Linie abhängig von Ihrem gewählten Versicherungstarif. Das Beachten der folgenden Punkte kann Ihnen bereits Aufschluss geben, ob und wann Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt:
Ist der betroffene Rechtsbereich überhaupt Teil des Tarifs?
- Klingt eigentlich total logisch und ist dennoch nicht jedem bewusst. Denn die Wahl der Bausteine entscheidet letztens Endes, ob die Kostenübernahme greift. Als private Person wählen Sie vermutlich nur bestimmte Bausteine wie die Bereiche „Privatrecht“ oder „Berufsrechts“. Wenn Sie allerdings im Zuge eines Rechtsstreits im Bereich „Verkehrsrecht“ Kosten verursachen, werde diese logischerweise nicht übernommen, da sie nicht Teil Ihres Tarifs sind.
Ist Ihre vereinbarte Wartezeit bereits abgelaufen oder sind Sie noch innerhalb der Wartezeit?
- Die Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten kann von der Rechtsschutzversicherung nur dann übernommen werden, wenn der Sachverhalt vor oder nach der Wartezeit begann, jedoch nicht innerhalb der Wartezeit.
Beispiel: Sie haben vor 3 Monaten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und unterschreiben nun einen neuen Arbeitsvertrag, dann wird Ihnen im Falle eines Rechtsstreites die Kostenübernahme gewährleistet. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Kostenübernahme.
Wichtiger Hinweis:
Anders als angenommen, bedeutet die Wartezeit nicht, dass Stetigkeiten erst nach Ablauf der Wartezeit gemeldet werden können. Dem Versicherer geht es in erster Linie um den zeitlichen Ausgangspunkt des Sachverhalts. Bedeutet, ab wann es zur Streitigkeit kam.
Wie hoch fällt die Selbstbeteiligung aus?
- Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig vom gewählten Tarif. Falls Sie beim Vertragsabschluss eine Selbstbeteiligung von 500 Euro vereinbart haben, müssen diese in Eigenleistung erbracht werden, sofern es zu einem Rechtsstreit kommt. Übersteigen die Kosten Rechtsstreites 500 Euro, werden alle weiteren Kosten vom Versicherungsgeber übernommen.
Wichtiger Hinweis:
Für jede anfallende Rechtsangelegenheit muss die Selbstbeteiligung nur einmal entrichtet werden. Wenn es für Sie im Zuge eines Gerichtsurteils in mehrere Runden geht, müssen Sie die Selbstbeteiligung nicht vor jeder Verhandlung, sondern nur einmalig zahlen.
Gibt es auch Rechtsansprüche, in denen eine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt?
- Ja, die gibt es definitiv, nämlich immer dann, wenn der Rechtsfall nicht Inhalt Ihres gebuchten Rechtsbereichs ist. Wenn Sie sich zum Beispiel nur für den Privatrechtsschutz entschieden haben und Ihr Rechtsstreit in den Bereich Arbeitsrecht fällt, erhalten Sie keinerlei finanzielle Unterstützung von Ihrem Versicherer. Einiger Versicherer bieten allerdings eine kostenlose telefonische Anwaltsberatung an. Auch dann, wenn der Fall außerhalb des Geltungsbereichs liegt.