2024
KFZ-Versicherung: Rechner & Vergleich

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Eine Kfz-Versicherung ist ein Muss für jedermann!

So schnell ist etwas passiert, was wir in den meisten Fällen nicht verhindern können. Seien Sie auf der sicheren Seite und schließen Sie Ihre individuelle KFZ-Versicherung ab.

Arten einer KFZ-Versicherung:

  • Haft­pflichtversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Teilkaskoversicherung

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Warum ist eine KFZ-Versicherung sinnvoll?

 

Eine KFZ-Versicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn man ein Auto anmeldet, muss man mindestens eine KFZ-Haft­pflichtversicherung abgeschlossen haben. Einen umfassenderen Schutz erhalten Sie mit einer Kaskoversicherung für Ihr Auto. Hier können Sie frei wählen. Es kommt natürlich darauf an, welches Auto versichert werden soll und wie alt es ist.

Gerne rechnen wir Ihnen hier Voll- oder Teilkaskoversicherungen für Ihr Auto.

 

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Versichern Sie Ihr Auto auch mit Schufa/Bonitätproblemen

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier: 

Versicherung trotz Schufa!


  Info

Eine Vollkaskoversicherung kann nur in Kombination mit einer Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Eine Teilkasko kann allerdings auch einzeln abgeschlossen werden.


KFZ Versicherungsvergleich

 

Täglich sind auf deutschen Straßen mehr als 50 Millionen Fahrzeuge unterwegs. Da kracht es auch mal. Genau gesagt: Im Jahr ereignen sich bei uns etwa 2,4 Millionen Autounfälle. Dann kommt es nicht nur auf den Airbag, sondern auch auf den richtigen Versicherungsschutz an.Wir bieten Ihnen deshalb einen besonders leistungsstarken Kfz-Versicherungsvergleich.

Profitieren Sie von diesen Vorteilen:
 

  • Sie erhalten maßgeschneiderten Schutz durch flexible, optionale Bausteine, wie etwa unseren Leistungsbaustein Kasko-Service.
  • Wir sorgen mit unseren Anbietern für hohen pauschalen Deckungs­summen und verlässliche Sicherheit.

 

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Hier Beispielberechnungen der Top-Angebote:

 

Versicherer

beinhaltet

monatlicher Beitrag
BavariaDirekt  freie Werkstattwahl 42,08 €
SparkasseDirekt  Fahrerschutz, freie Werkstattwahl, Zusammenstoß mit Tieren aller Art 55,05 €
Allianz freie Werkstattwahl, Zusammenstoß mit Tieren aller Art 62,11 €

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein Beispiel-Fahrzeug handelt und der Beitrag sich natürlich bei jeden Fahrzeug unterscheidet.


Ihre Kfz-Versicherung im Check!

Das Wichtigste in Kürze:
 
  • Wenn Sie sich für ein neues Auto anmelden, können Sie sofort mit dem Abschluss einer neuen günstigen Versicherung beginnen.
  • Die Kündigungsfrist für Ihre Gebrauchtwagenversicherung ist in der Regel der 30. November. Aber meist gibt es mehrere Möglichkeiten zu wechseln. 

 

So gehen Sie vor:

 
  • Beginnen Sie mit der Berechnung der günstigsten Auto­ver­si­che­rung und ver­gleichen Sie die verschiedenen Angebote miteinander.
  • Wählen Sie dann den Versicherungsvertrag, der die empfohlene Mindestdeckung zum besten Preis bietet.

 

Jetzt auf der sicheren Seite / unserer Seite sein und Versicherung checken:

 

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Auch autobild.de setzt sich mit dem Thema Kfz-Versicherung auseinander. Mehr dazu hier:

Kfz-Versicherung Vergleich 2022 | Die besten Tarife – AUTO BILD - AUTO BILD


Allgemeine Infos zur KFZ-Versicherung

 

Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es ver­sichern.

 

Kfz-Versicherung

 

Die Kfz-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haft­pflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag


Die Höhe der Beiträge zur Kfz-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab – vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.

 

KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haft­pflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Die KFZ-Haft­pflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.

Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.

Hohe Deckungs­summen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungs­summen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.

 

Teil- und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.

Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.

Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.

 

Die Kosten

Typenklassen in der Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haft­pflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet.

Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.

Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.

Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.

 

Schadenfreiheitsrabatt

Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haft­pflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.

Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.

Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.

 

So sparen Sie Beiträge

Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haft­pflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.

Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat. 

Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.

Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.

Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.

 

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Beitragsrechner zur KFZ-Versicherung!

Häufige Fragen zur KFZ-Versicherung!


FAQ KFZ-Versicherung

 

Welchen Schutz beinhaltet meine KFZ-Versicherung?

 Die Pflichtversicherung bei uns in Deutschland ist die KFZ-Haft­pflichtversicherung, die im In- und Ausland Sach- und Per­sonenschäden bei Dritten abdeckt.

Es gibt die Möglichkeit Teil- oder Vollkasko aufzustocken, die zusätzlich für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen.

Es gibt auch noch Zusatz-Versicherungen wie den Autoschutzbrief oder die Rechtschutzversicherung, die zusätzlich abgeschlossen werden können.

Wie setzt sich der Versicherungsbetrag zusammen?

 Der wichtigste Punkt ist dabei Ihre Schadenfreiheitsklasse, die sich aus Ihren unfallfreien Jahren ergibt. Je länger Sie schadenfrei gefahren sind, desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag.

Ein Wechsel mit eventuellem günstigerem Versicherungsbeitrag ist immer zum Jahreswechesel möglich – eine Kündigung muss bis zum 30.11. erfolgen.

Weitere Faktoren zur Berechnung Ihres Versicherngsbetrages sind Ihre Typklasse (Autotyp) und Ihre Regionalklasse (Zulassungsbezirk). Die Typklasse und die Regionalklasse werden jährlich erneut berechnet und angepasst.

Zusätzlich beeinflussen natürlich noch Punkte wie Anzahl der Fahrer, die eingetragen werden, ob das Fahrzeug in einer Garage steht oder wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren. Zudem gibt es natürlich auch verschiedene Versicherungsmodelle mit jeweiligem Leistungsumfang, die den Beitrag beeinflussen.

Wer ist Halter eines Fahrzeugs?

Halter eines Fahrzeugs ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.

Für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.).

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

 In folgenden Fällen gilt für Sie ein Sonderkündigungsrecht:

  • Erhöhung des Beitrages bei gleich gleichbleibenden Leistungen.
  • Abmeldung, Verkauf oder Wechsel Ihres KFZ
  • Nach einer Schadensregulierung.

Beiträge, die bis dahin gezahlt wurden, werden zurückerstattet.

Übertragung von Schadenfreiheitsklassen?

 Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sollte gut überlegt sein, da dies nicht widerrufen werden kann. Unter folgenden Bedingungen ist eine Übernahme möglich:

  • Nur an Verwandte  Großeltern, Eltern, Geschwister, (Ehe-) Partner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder
  • Empfänger muss regelmäßig mit KFZ der Person gefahren sein
  • Person verliert alle Schadenfreiheitklassen und Rabatte
  • Die Jahre der Schadenfreiheitklassen darf die Jahre des Besitzes des Führerscheins nicht überschreiten
  • Todesfall

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

 Diese Versicherung kostet einen geringen Mehrbeitrag und versichert damit Ihr eigenen PKW bei diversen Schäden – was eine Haft­pflichtversicherung hingegen nicht leistet. Mitversichert sind hier Diebstahl, Glasbruch, Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag, Schäden durch Brand oder Explosionen und Zusammenstöße mit Haarwild, während der Fahrt (z. B. Wildschweine, aber keine Wildkatzen). Natürlich variieren Leistung und Preis je nach Anbieter.

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

 Mit dieser Versicherung sind Sie komplett abgedeckt – ob Schäden durch Eigenverschulden beim eigenen KFZ oder nicht zu ermittelnde /nicht zahlungsfähige Unfallverursacher, Fahrerflucht oder Tierschäden, die die Teilkasko nicht trägt. Zudem sind Sie auch gegen Vandalismus geschützt.

Hier lohnt sich ein Vergleich der Versicherer.

Was ist ein Autoschutzbrief?

 Wenn Sie viel Zeit im Auto im Auto verbringen ist dieser Autoschutzbrief eine gute Sache. 

Der Schutzbrief beinhaltet, dass dem Pkw und allen Insassen bei Unfällen, Pannen und im Krankheitsfall im Inland und europäischen Ausland geholfen wird. Je nach Tarif umfasst er den Krankenrücktransport, Übernachtungskosten, Ersatzteilversand, Mietwagen- und Abschleppkosten.

 

Ist mein Auto im Ausland versichert?

 Generell sollte man bei Fahrten ins Ausland einen Autoschutzbrief mit abschließen, da man sonst nur eine Haft­pflichtversicherung hast. Mit diesem Autoschutzbrief greift dann auch ein umfänglicher Versicherungsschutz im Ausland. Hierzu beraten wir Sie gern näher.

 


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