Welche Leistungen bietet diese Form der Versicherung?
Kommen wir aber nun zu den Leistungen, welche diese Form der Versicherung bietet.
Kurz zusammengefasst, könnte man sagen, dass eine Privathaftpflichtversicherung die Kosten für Schäden übernimmt, welche Sie oder Mitversicherte einer dritten Person zugefügt haben. Dabei gilt der Versicherungsschutz lediglich bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Die Gültigkeit wiederum betrifft in erster Linie die folgenden Schäden:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Falls Sie das Eigentum einer dritten Person beschädigen oder eine dritte Person verletzen, selbstverständlich nicht vorsätzlich, und Sie tatsächlich die schuldige Person sind, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung jegliche Schadensersatzansprüche. (inklusive der Folgekosten!)
Des Weiteren sind folgende Leistungen versichert:
- Sach-, Personen-, Vermögensschäden an Dritten
- Mietsachschäden an Wohnräumen oder beweglichen Dingen wie z.B. in Hotels oder Ferienwohnungen
- Verlust genutzter Schlüssel im fremden privaten, ehrenamtlichen oder beruflichen Bereich
- Schäden durch die Nutzung des Internets
- Eine Verletzung der Aufsichtspflicht von Minderjährigen
- Als Teilnehmer im Straßenverkehr (Fußgänger, Radfahrer)
- Die Ausübung privater ehrenamtlicher Tätigkeiten
- Die Verletzung von Verkehrssicherheitspflichten (für Wohnungseigentümer)
- Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen im Inland
- Entstandene Schäden durch private Bauvorhaben (Bauherrenhaftpflicht)
Um Ihnen unter anderem die genannten Leistungen übersichtlich darzustellen, haben wir Ihnen ein Schaubild erstellt:

Gibt es auch Leistungen, welche eine private Haftpflicht nicht abdeckt?
Ja, es gibt auch einige Leistungen, welche nicht Teil der Versicherung sind, diese haben wir nachfolgend kurz für Sie aufgelistet:
- Schäden, verursacht durch Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit
- Schäden, verursacht im Zusammenhang mit Ihrem Beruf oder der ausgeübten Tätigkeit innerhalb eines Vereins
- Schäden, welche vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Schäden, entstanden aus Straftaten
- Ersatzleistungen für Geldstrafen, Bußgelder oder Schäden durch Vertragsverletzungen
- Schäden, entstanden durch Ihr Auto oder Ihren Hund (dafür sind anderweitige Haftpflichtversicherungen zuständig)
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