2024
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Privathaftpflichtversicherung

Die Versicherung für Ihre Privathaftpflicht (2024)

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Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Privathaftpflicht, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten.

Inhalt dieser Seite

  1. Die ideale Privathaftpflicht

  2. Leistungen und Deckungs­summe

  3. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)

  4. Fazit 

 Das Wichtigste in Kürze
 

1. So sieht die ideale Privathaftpflicht aus


 

 

 

 

 

 

Privathaftpflichtversicherung

 

Wobei handelt es sich bei einer Privathaftpflichtversicherung?

Die meisten von uns, sowie sicherlich auch Sie, haben einen stressigen Alltag. Neben Job, Kindern und Haushalt, kann es durchaus vorkommen, dass man nicht immer Herr seiner Sinne ist. Aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder auch einfach durch ein blödes Missgeschick können daraus resultierend Situationen entstehen, welche zu Schäden an dritten führen. Per Gesetz sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. 

 

Je nach Ausmaß des Schadens und der betroffenen dritten Person können die dabei entstandenen Schäden unter Umständen Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Denn Sie haften nicht nur mit Ihrem Privatvermögen im Sinne vom Bankguthaben, Lohn und Gehalt, sondern ebenfalls mit Wertanlagen wie z.B Ihrer Immobilie. Aber auch Lottogewinne sowie Erbschaften können zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden. Für genau solche Fälle ist die Privathaftpflichtversicherunggedacht. Sie schützt in erster Linie Ihr Privatvermögen, falls Sie Schadensersatz an Dritte leisten müssen.

Für wen lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung?

Im Grunde lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung für jeden. Schadensersatzansprüche können im Alltag jeden betreffen, dabei ist es auch völlig egal, ob Sie alleinstehend sind oder bereits eine eigene Familie haben. Die finanziellen Kosten und die Haftung kommen in beiden Fällen auf Sie zu.

Dennoch ist die Haft­pflicht besonders für Familien interessant. Die zu holenden Wertanlagen betreffen in einer Familie oftmals nicht nur Sie als alleinige Privatperson, sondern auch die Familie. Wenn Ihnen im Schadensfall also das Haus weggenommen wird, betrifft dies ganz klar nicht nur Sie. Schützen Sie also nicht nur Ihr eigenes Vermögen, sondern auch das Ihrer Liebsten.

 

Unsere Empfehlung:

  • Falls Sie sich nicht alleine leben und bereits eine eigene Familie haben, schauen Sie sich unbedingt nach Familientarifen um. Oftmals ist es wesentlich günstiger mehrere Per­sonen in einer Versicherung zu ver­sichern, anstelle von mehreren Einzelverträgen.
 

 

 

 

 

 

Privathaftpflichtversicherung


Die Vorteile einer guten Privathaftpflicht

 

 Die vollständige finanzielle Entlastung bei Schadensersatzforderungen Dritter

 Die volle rechtliche Unterstützung bei unberechtigten Schadensersatzforderungen (wird auch „Passiver Rechtsschutz“ genannt)

 Aufgrund der Wichtigkeit der Versicherung, existieren viele starke Tarife und Anbieter

 Die eigene Familie kann oft problemlos integriert werden

 Die Monatsbeiträge sind Vergleichsbar gering. Bereits für unter 5 Euro im Monat können Sie von dem großartigen Schutz einer Haft­pflicht profitieren. Unter Umständen profitieren Sie sogar von Rabatten für die papierlose Nutzung oder etwas, weil Sie noch recht jung sind. Kombiverträge oder die Wahl der Selbstbeteiligung können den Monatsbeitrag ebenfalls schmälern.


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Warum ist eine Privathaftpflicht sinnvoll?

 

Der Alltag kann oft stressig, schnell und chaotisch sein. Mangelende Konzentration, Unwissenheit oder auch Unaufmerksamkeit können gegebenenfalls Schaden an einem Dritten zufügen. Wenn die entstandenen Schäden auch noch begründet sind, haften Sie per Gesetz mit Ihrem vollen Privatvermögen, und zwar in ganzer Höhe! Falls Ihnen beim Betrachten des neuen Handys Ihres Freundes, jenes aus den Händen rutscht und Sie es damit kaputt machen, zählt das der Regel nach noch zu den kleineren Schäden.

Oft können solche Schäden problemlos aus eigener Tasche aufgewandt werden. Doch wenn Sie einen Unfall mit schweren Folgen verursacht haben, tragen Sie ohne eine Haft­pflichtversicherung auch die Folgeschäden. Das inkludiert Krankenhausaufenthalte genauso wie die Lohnfortzahlung des Geschädigten.

Oft sind es jene Dinge, welche unbewusst und unvermeidlich im Alltag auftreten und doch ein hohes Maß an finanzieller Aufwendung erfordern. Mit einer privaten Haft­pflicht sichern Sie sich genau vor solch einem Risiko ab.

In der Regel deckt die Versicherung die meisten der verursachten Schäden ab. Lediglich einige Besonderheiten sind exkludiert.

Hinweis: Schauen Sie dazu noch einmal in das Kapitel 3. Dort haben wir für Sie übersichtlich die Schäden aufgelistet, welche nicht Inhalt der privaten Haft­pflichtversicherung sind.


Experten-Tipp:


„Achten Sie in Ihrem Vertrag auf die Deckungs­summe!

Eine gute Privathaftpflicht sollte eine Deckungs­summe von mindestens 5 Millionen Euro enthalten!“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


2. Leistungen einer Privathaftpflicht


Welche Leistungen bietet eine Privathaftpflicht?

 

Kurz zusammengefasst, könnte man sagen, dass eine Privathaftpflichtversicherung die Kosten für Schäden übernimmt, welche Sie oder Mitversicherte einer dritten Person zugefügt haben. Dabei gilt der Versicherungsschutz lediglich bis zur vereinbarten Deckungs­summe. 

Die Gültigkeit wiederum betrifft in erster Linie die folgenden Schäden:

  • Per­sonenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Falls Sie das Eigentum einer dritten Person beschädigen oder eine dritte Person verletzen, selbstverständlich nicht vorsätzlich, und Sie tatsächlich die schuldige Person sind, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung jegliche Schadensersatzansprüche. (inklusive der Folgekosten!)

 

Des Weiteren sind folgende Leistungen versichert:

 

  • Sach-, Per­sonen-, Vermögensschäden an Dritten
  • Mietsachschäden an Wohnräumen oder beweglichen Dingen wie z.B. in Hotels oder Ferienwohnungen
  • Verlust genutzter Schlüssel im fremden privaten, ehrenamtlichen oder beruflichen Bereich
  • Schäden durch die Nutzung des Internets
  • Eine Verletzung der Aufsichtspflicht von Minderjährigen
  • Als Teilnehmer im Straßenverkehr (Fußgänger, Radfahrer)
  • Die Ausübung privater ehrenamtlicher Tätigkeiten
  • Die Verletzung von Verkehrssicherheitspflichten (für Wohnungseigentümer)
  • Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen im Inland
  • Entstandene Schäden durch private Bauvorhaben (Bau­herren­haft­pflicht)

 

Um Ihnen unter anderem die genannten Leistungen übersichtlich darzustellen, haben wir Ihnen ein Schaubild erstellt:

 

Privathaftpflichtversicherung

 

Gibt es auch Leistungen, welche eine private Haft­pflicht nicht abdeckt?

 

Ja, es gibt auch einige Leistungen, welche nicht Teil der Versicherung sind, diese haben wir nachfolgend kurz für Sie aufgelistet:

  • Schäden, verursacht durch Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit
  • Schäden, verursacht im Zusammenhang mit Ihrem Beruf oder der ausgeübten Tätigkeit innerhalb eines Vereins
  • Schäden, welche vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden, entstanden aus Straftaten
  • Ersatzleistungen für Geldstrafen, Bußgelder oder Schäden durch Vertragsverletzungen
  • Schäden, entstanden durch Ihr Auto oder Ihren Hund (dafür sind anderweitige Haft­pflichtversicherungen zuständig)

 


Wer ist Teil des Versicherungsschutzes?

 

Wer Teil des Versicherungsschutzes ist, ist letztendlich von der Wahl des Vertrages/Tarifs abhängig. Als Single profitieren Sie oftmals von einem günstigeren Tarif, da Sie nur sich selbst ver­sichern und somit das Risiko eines Schadensfalles minimieren. 

 

Sie können allerdings auch eine Haft­pflicht für Ihre Familie abschließen. In dem Fall würde Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner/in inklusive der Kinder mitver­sichern. In der Regel lassen sich Einzelverträge zukünftig auf einen Familientarif umstellen. Sie sollten die Tarife allerdings im Vorfeld ver­gleichen, denn oftmals profitieren Sie von günstigeren Angeboten, wenn Sie ab Beginn des Versicherungszeitraumes, bereits Ihre Familie inkludieren.

 

Achtung: Falls Sie in keinem Eheverhältnis mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin leben, kann der Versicherer unter Umständen die namentliche Benennung der Person, im Vertrag, fordern.

Des Weiteren sollten Sie wissen, dass in der Regel nur Paare mit Kindern als Familie gelten.

Über die Haft­pflicht für Alleinstehende und Familien gibt es allerdings noch weitere Gruppen, welche unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden können.

 

Nachfolgend eine Übersicht der Gruppen inklusive der damit verknüpften Bedingungen:

 

Pflegebedürftige Angehörige erst ab Pflegegrad 3 und nur wenn Sie mit Ihnen in einem gemeinsamen Wohnverhältnis leben
Eltern und Großeltern nur wenn Sie mit Ihnen in einem Haushalt leben
Pflegekinder nur falls Sie der/die gesetzlichen Betreuer/in sind
Au-Pairs und Austauschschüler/innen oft auf maximal 1 Jahr begrenzt
Hausangestellte nur im Rahmen der Arbeitszeit
Kleine Haustiere

Hinweis: Größere Tiere wie Hunde oder Pferde benötigen eine zusätzliche Tierhaftpflichtversicherung


Ist eine Privathaftpflicht Pflicht?

 

Nein, eine Privathaftpflicht ist keine Pflichtversicherung! ABER, wir raten Ihnen dringend zum Abschluss einer solchen Versicherung! Je nach Art und Umfang des Schadens kann das für Sie unter Umständen enorme finanzielle Folgen haben. Mit einer Privathaftpflicht schützen Sie sich davor und das gegen einen vergleichsweisen geringen Beitrag. Nicht nur das, Sie können sich darüber hinaus sicher sein, dass ein guter Versicherer stets jede gestellte Schadensersatzforderung prüft, jede Forderung zahlt, vorausgesetzt diese war begründet und jegliche ungerechtfertigte Schadensansprüche abwehrt. Im Zweifelsfall zieht der Versicherer für Sie vor Gericht. Sie sind also mit einer Haft­pflicht stets auf der sicheren Seite, falls doch mal im Alltag was schiefläuft.

 


3. Kosten einer Privathaftpflicht


Rechenbeispiel: Privathaftpflicht

 

Versicherer Docura VVaG Versicherung
Deckungs­summe 15.000.000 €
monatlicher Beitrag 5,26 €
   
Versicherer Axa Sondertarif WIFO
Deckungs­summe 20.000.000 €
monatlicher Beitrag 6,13 €
   
Versicherer Helevtia
Deckungs­summe 50.000.000 €
monatlicher Beitrag 12,10 €


 


Was kostet Ihre Privathaftpflicht?


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Haustiere sind mitversichert!

 

Tierhalterhaftpflicht

 

Die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys und Esel muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

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4. Fazit


 

Was lässt sich abschließend festhalten. Im Grunde genommen ist die private Haft­pflichtversicherung ein waschechtes MUSS für jede volljährige Privatperson. Vielen der inkludierten Leistungen für Schadensersatzforderungen sind oftmals alltägliche Situationen, welche nur schwer beeinflussbar sind. Demnach kann jeder früher oder später zu einer Schadensersatzforderung aufgefordert werden. Ohne die Absicherung der privaten Haft­pflicht haften Sie mit Ihrem gesamten und vollen privaten Vermögen.

 

Für die vergleichsweise geringen Beitragssätze ist der Schutz eine absolute Empfehlung unsererseits. Achten Sie allerdings unbedingt darauf, ob Sie einer der zusätzlichen Haft­pflichtversicherungen (siehe Kapitel 8) benötigen. Unter Umständen ist in Ihrem Alltag eine zusätzliche Haft­pflicht unerlässlich.

Falls Sie sich nach wie vor unschlüssig sind, zögern Sie nicht, uns gerne kostenfrei zu kontaktieren. Wir beraten und helfen Ihnen gerne.


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Die häufigsten Fragen zur Privathaftpflicht

 

Was ist eine Haft­pflichtversicherung?

Eine Versicherung, die Sie gegen unbeabsichtigte Schäden im privatem Umfeld versichert. Darunter zählen: Per­sonen-, Sach- und Vermögenschäden.

 

Wer braucht eine Haft­pflichtversicherung?

Jeder erwachsene Mensch sollte ich eine Haft­pflichtversicherung haben, da Sie bei Schäden mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Kinder sind, bis sie mit ihrer Ausbildung oder dem Erststudium fertig sind und nicht in einer eigenen Lebensgemeinschaft leben, mit über Ihre Eltern versichert. Wie schnell ist mal ein Missgeschick passiert? Der Glastisch der Schwiegereltern, die Katze zerkratzt die neuen Gartenmöbel der Nachbarn ...

 

Welche Per­sonen können sich als Gruppe ver­sichern?

Es können Lebensgemeinschaften, Partnerschaften und Ehe, Familien mit leiblichen Kindern, Pflege-, Adoptiv- und Stiefkindern gemeinsam versichert werden. 

Haustiere können – je nach Tierart – Teil der Haft­pflichtversicherung sein oder separat mit z. B. einer Hundehaftpflichtversicherung abgesichert werden.

 

Wie hoch sollte die Deckungs­summe sein?

 Die Deckungs­summe sollte mindestens 5 MIllionen Euro betragen, da Schäden und deren Folgeschäden sehr kostenintensiv werden können. Wenn man bei einem Schaden über die vereinbarte Deckungs­summe kommt, muss dieser selber beglichen werden. Aus diesem Grund lohnt eine hohe Deckungs­summe auf jeden Fall.

 

Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden im beruflichen Umfeld ab?

 Nein, die Privathaftpflichtversicherung deckt nur den Schadenfall im privaten Umfeld an. Für die beruflichen Risiken gibt es die Berufshaftpflicht- oder eine Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung bzw. wann nicht?

Sie zahlt bei Sach-, Vermögen- und Per­sonenschäden, die Sie oder andere Versicherte Ihres Haushalts außerhalb des Berufslebens unabsichtlich bei Dritten verursachen. Je nach Tarif und Bausteinen sind dabei verschiedenste Risiken abgedeckt.

Ein Schaden mit Vorsatz, durch strafbare Handlungen oder bei Vertragsverletzungsverfahren zahlt die Haft­pflichtverischerung nicht. Eigenschäden oder Schäden, die die Versicherten eines gemeinsamen Vertrages untereinander verursachen, gehören nicht dazu. 

Es gibt Schäden, die von den Versicherungen ausgeschlossen werden – jedoch aber über Zusatzbausteine hinzu gebucht werden können.

 
 

Ist man nach Abschluss direkt versichert? Oder gibt es eine Wartezeit ohne Versicherungsschutz?

 Nein – sobald Sie die Versicherung abgeschlossen haben, gibt es einen Versicherungsschutz.

 

Was für eine Kündigungsfrist gibt es bei einer Haft­pflichtversicherung?

 Sollte die Laufzeit nicht über ein Jahr betragen, wird eine Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres gesetzt. Bitte kündigen Sie schriftlich. Weitere Infos zu Kündigungen entnehmen Sie Ihrem Vertrag.

Sonderkündigungsrechte gibt es nach einem Schadenfall oder bei einer Doppelversicherung.

Wie lange sind Kinder mitversichsert?

In der Regel sind Kinder in der Haft­pflichtversicherung der Eltern mitversichert, sofern diese minderjährig und unverheiratet sind. In den meisten Fällen allerdings können Sie mit dem Familientarif Ihre Kinder über das 18te Lebensjahr hinaus ver­sichern. Als Altersgrenze wird dazu oft 25 Jahre vorgegeben. Voraussetzung dafür sind:

  • Wenn die Kinder mit Ihnen in einem Haushalt leben
  • Wenn die Kinder sich in einer Schuld- der beruflichen Ausbildung befinden (Lehre oder Studium)
  • Wenn zwischen dem Bachelor- und Masterstudium eine Wartezeit von maximal einem Jahr anfällt
  • Wenn die Kinder während oder unmittelbar nach Abschluss der beruflichen Ausbildung einen freiwilligen Wehrdienst oder einen befristeten freiwilligen sozialen Dienst leisten. Oder die Kinder Work & Travel sowie einen Au-Pair Dienst ausüben

Ist die private Haft­pflichtversicherung auch im Ausland gültig?

Grundsätzlich inkludiert der Versicherungsschutz ebenfalls das Ausland. Allerdings können einige Versicherer den Zeitraum des Versicherungsschutzes beschränken. Hingegen innerhalb der EU gilt der Versicherungsschutz oftmals unbegrenzt. Fall Sie planen länger Auslandsaufenthalte in der Zukunft zu tätigen, sollten Sie unbedingt auf die Vertragsdetails vor Abschluss achten.

 

Worauf sollte ich noch achten?

In Zeiten der Inflation, bemühen wir uns Kosten einzusparen, wo wir nur können. Berechtigterweise orientiert man sich unter anderem an die geringsten Beitragssätze. Doch Achtung! Bevor Sie Blindwegs den nächst günstigsten Vertrag abschließen, sollten Sie unbedingt verschiedene Leistungen und Tarife ver­gleichen. Am Ende kann Sie das unter Umständen vor finanzielle Kosten bewahren.

 

Tipp: Vergleichen Sie regelmäßig nach Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung die Tarife neu. Aufgrund der vielen Anbieter ergeben sich durchaus tolle Angebote, mit denen Sie im Folgejahr Geld sparen können!

 

Besteht ein Unterschied zwischen Haft­pflicht und Privathaftpflicht?

Nein, Haft­pflicht wird lediglich umgangssprachlich genutzt und bezeichnet in der Regel die private Haft­pflichtversicherung.


weitere Haft­pflichtversicherungen


Hundehaftpflichtversicherung

Hundehaftpflichtversicherung

Falls Sie stolzer Hundebesitzer sind, sollten Sie über eine gesonderte Hundehaftpflichtversicherung nachdenken.

Nachdenken ist hier beinahe das falsche Wort, denn für viele Hundebesitzer ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung in Abhängigkeit des Bundeslandes, Pflicht! Diese speziellere Form der Haft­pflicht übernimmt Schadenersatzforderungen, falls Ihr Vierbeiner Schaden an Dritte angerichtet hat. Die Kosten können je nach Hunderasse variieren.

Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdehaftpflichtversicherung

Ebenso beliebt in Deutschland ist der Reitsport und somit die Haltung von Pferden. Sollten Sie stolzer Besitzer eines eigenen Pferdes sein, ist der zusätzliche Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung unumgänglich. Die Anschaffung des Pferdes stellt bereits eine hohe finanzielle Investition dar, wenn das Pferd dann noch Schäden an Dritte zufügt, können die Kosten rasch in die Höhe schießen. Ähnlich wie bei der Hundehaftpflichtversicherung sind die Beitragskosten hier von Alter und Rasse des Pferdes abhängig.

KFZ-Haftpflichtversicherung

KFZ-Haft­pflichtversicherung

Unser allzeit beliebtes Fortbewegungsmittel, unser PKW. Beinahe jeder deutsche Haushalt verfügt über mindestens ein gemeldetes Kraftfahrzeug. Um Ihr Auto im Straßenverkehr führen zu dürfen, müssen Sie eine Kfz-Haft­pflichtversicherung abschließen. Es bedarf allerdings Ihrer persönlichen Entscheidung, ob Sie dieses Voll- oder Teilkasko und mit oder ohne Selbstbeteiligung ver­sichern möchten. Diese Form der Versicherung deckt alle Schäden an Dritte im Straßenverkehr ab.

Bootshaftpflichtversicherung

Bootshaftpflichtversicherung

Weniger häufig hingegen sind Bootsbesitzer. Auch in dem Fall lohnt es sich, eine spezielle Form der Haft­pflichtversicherung abzuschließen. Die sogenannte Bootshaftpflicht deckt in erster Linie Schäden verursacht durch Ihr Boot an Dritte ab. Die Beitragskosten sind in der Versicherung unter anderem abhängig von Größe, Art und Nutzung des Bootes.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bau­herren­haft­pflichtversicherung

Als Bauherr sollten Sie den Abschluss einer Bau­herren­haft­pflicht in Erwägung ziehen. Bei Schäden an Dritte würde der Bauherr ohne eine Absicherung mit dem privaten Vermögen haften. Darüber hinaus ist eine Absicherung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Falls Sie ein Eigentümer unbebauter Grundstücke, Vermieter sind oder aber zu einer Eigentümergemeinschaft gehören, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, um die mit Ihrem Immobilienbesitz einhergehenden Haftungsrisiken abzusichern. Es ist allerdings lohnenswert vorab zu prüfen, welche Risiken in der Bau­herren­haft­pflicht bereits abgedeckt sind (falls vorhanden). 

Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Als Gewerbetreibender sollten Sie sich zusätzlich mit einer Betriebshaftpflicht absichern. Diese Form der Versicherung stellt einen besonders wichtigen Schutz für Selbstständige und Unternehmen dar. Alle Mitarbeiter sind im Versicherungsschutz inkludiert und die Schadensersatzforderungen Dritter im Zuge der gewerblichen Tätigkeit sind abgesichert. Ebenfalls, ähnlich wie bei allen anderen Haft­pflichtversicherungen sind die Kosten stark von der Betriebsgröße und der Art der Tätigkeit abhängig.

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Zu guter Letzt haben wir die Berufshaftpflichtversicherung. Für bestimmte Berufsgruppen ist diese sogar verpflichtet:

  • Ärzte
  • Juristen
  • Steuerberater
  • und weitere

Diese Form der Haft­pflicht wird dringend für beratende und prüfende Berufe empfohlen. Im Versicherungsschutz sind Schäden an Dritte durch die gewerbliche Tätigkeit Versicherung. Auch hierbei sind die Kosten stark abhängig von der Art der gewerblichen Tätigkeit.


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von Pascal – zuletzt aktualisiert am 05.09.2024

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