Kurzfassung:
- Versicherungsschutz gültig erst ab einer Windstärke von 8 (Beweispflicht muss dabei von Ihnen erbracht werden)
- Hagelschäden sind unabhängig von der Windstärke abgedeckt
Ebenso wie Feuer und Leitungswasserschäden, sind Sturm und Hagelschäden grundsätzlich im Basisschutz einer Gebäudeversicherung inkludiert. Jedoch kommen mit einem Sturm- / Hagelschaden einige Pflichten auf Sie zu, welche wir im Verlauf noch näher erörtern.
In der Vergangenheit kannte man Tornados und heftige Stürme beinahe nur aus den Nachrichten, wenn wiederholt amerikanische Bundesstaaten betroffen waren. Mit der globalen Erwärmung ist dies allerdings nicht mehr nur abseits von Europa der Fall. Sowohl in vielen anderen Ländern als auch in Deutschland sind Sturm- und Hagelschäden keine Seltenheit mehr. Insbesondere deswegen können je nach Ihrem Wohnort und dem damit verbundenen Risiko die Beiträge massiv erhöht ausfallen. In Anbetracht der anhaltenden globalen Erwärmung ist dennoch ratsam, mit Blick auf die Zukunft frühzeitig in solch einen Schutz zu investieren.
Die folgenden Leistungen sind Inhalt des Sturm & Hagel Schutzes:
- Schäden an fest verbauten Gebäudeteilen (z. B. Rollläden)
- Zerbrochene Fensterscheiben
- Schäden an versicherten Nebengebäuden
- Generelle Schäden am Haus selbst (Dach, Mauerwerk etc.)
- Brände durch Blitzschlag sowie abhängig vom Tarif, Schutz bei Gewitterschäden wie z. B. Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss
Grundsätzlich klingt das erst einmal, für Sie durchweg positiv, jedoch gibt es bei der Deckung von Sturm- und Hagelschäden eine spezielle Besonderheit.
Als Versicherungsnehmer sind Sie nur dann versichert, wenn der Schaden, nachweislich, durch eine Windstärke von 8 oder höher und einer Geschwindigkeit von mindestens 63 km/h entstanden ist. Darüber hinaus sind Sie als Versicherungsnehmer in der Beweispflicht, dass die genannten Voraussetzungen eingetroffen sind.