2023
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Kurz & knapp


Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst

  • Der Erwerb einer eigenen Immobilie stellt für Sie die vermutlich wertvollste Investition dar, demnach sollten Sie Ihre Wertanlage unbedingt vor finanziellen Katastrophen schützen
  • Erweiterungen wie etwa der Schutz bei Elementarschäden oder Glasbruch sind durchaus sinnvoll
  • Profitieren Sie als Vermieter: Die Beiträge der Gebäudeversicherung können Sie auf Ihre Mieter umlegen und mit der Steuererklärung absetzen

Und so gehen Sie am besten dabei vor

  • Legen Sie die richtige Deckungs­summe fest, am Ende sollen Ihnen die Gebäudeversicherung, im Fall der Fälle, genug Mittel zur Verfügung stellen
  • Achten Sie auf einen individuellen Leistungsumfang angepasst auf Sie und Ihre Immobilie
  • Prüfen Sie, ob gemessen an Ihrem Wohnort, ein erhöhtes Risiko durch Elementarschäden besteht

Wobei handelt es sich bei einer Gebäudeversicherung?

 

Eine Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt Sie vor Schäden direkt an Ihrem Wohngebäude, verursacht beispielsweise durch Blitz-Sturm und Hagelschäden, Brand oder auch Leitungswasser.

Dabei reicht die Kostenerstattung von der Reparatur bis hin zur Instandsetzung und Wiederaufbau nach einem Totalverlust.

Wissenswert:

 

Was genau bezeichnet ein Wohngebäude? 


„Ein Gebäude zählt als Wohngebäude, wenn mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt wird. Es gibt darüber hinaus Wohnungen in sogenannten Nicht­wohngebäuden.“



Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Glossar/wohngebaeude-mz.html

 

 

GebäudeversicherungGebäudeversicherungGebäudeversicherung


Für wen lohnt sich eine Gebäudeversicherung?

 

Wie in der Einleitung dieses Artikels bereits erwähnt, stellt der Kauf einer eigenen Immobilie vermutlich Ihre wertvollste Geldanlage dar. Wäre es nicht beinahe irrational, diese Wertanlage nicht vor äußerliche Beschädigungen zu schützen? – Definitiv! In den seltensten Fällen wird Ihnen Ihr finanzielles Standbein die Möglichkeit bieten, eine Reparatur, Instandsetzung oder sogar einen Totalschaden aus eigener Tasche zu zahlen. Demnach eignet sich die Ge­bäude­ver­si­che­rung für jeden Immobilienbesitzer.

Indirekt kann sogar eine Pflicht zur Ge­bäude­ver­si­che­rung gefordert werden, nämlich immer dann, wenn die Bank im Rahmen einer Immobilienfinanzierung dies fordert. Dies trifft gleichermaßen beim Bau sowie beim Kauf einer Immobilie zu.

Achtung: Ein Schutz vor Elementarschäden muss von Ihnen allerdings oftmals extra vereinbart werden!


  Info

Eine Ge­bäude­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten für Schäden am Gebäude. Für Schäden an Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten muss eine separate Haus­rat­ver­si­che­rung abgeschlossen werden!


Welche Leistungen bietet eine Gebäudeversicherung?

 

Kommen wir nun zu dem Kapitel, welches Sie vermutlich am meisten interessiert, den inkludierten Leistungen.

Nachfolgend eine Übersicht aller Leistungen, im Detail!

 

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Feuer

Feuer

Kurzfassung:

  • Beeinhaltet unter anderem, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Überspannung
  • Darüber hinaus wird eine Übernahme der Kosten bei Schäden durch Löschwasser und Ruß gewährleistet
  • Es besteht die Möglichkeit eines Abschlusses für eine separate Feuerversicherung

Im Detail:

Falls Sie jemals in die Situation eines Brandes geraten, ist nicht immer zwangsläufig die Gebäudeversicherung für den Schaden zuständig. Abhängig von der Ursache liegt die Verantwortung bei den folgenden Versicherungen:

  • Die Feuerversicherung, springt ein bei Schäden am Wohngebäude sowie bei Schäden an fest verbundener Einrichtung wie etwa der verlegte Boden
  • Die Haus­rat­ver­si­che­rung, springt ein bei Schäden rund um Ihren Hausrat, sprich, Ihrem Mobiliar, Kleidung und sonstige Wertgegenstände
  • Die Haft­pflichtversicherung, springt ein, wenn die Verantwortung des Feuers durch Fremdeinwirkung hervorgerufen wurde (Schadensersatzansprüche)

Die separate Feuerversicherung

  • Sie können sich im Rahmen der Gebäudeversicherung auch dafür entscheiden den Risikofaktor „Feuer“ separat bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Die Vorteile beschränken sich dabei allerdings weitestgehend nur noch für Gewerbeimmobilien. Als Privatperson sollten alle relevanten Schäden bereits in der Gebäudeversicherung abgedeckt sein.

Eine Feuerversicherung ist nicht mehr pflichtig!

Leitungswasser

Leitungswasser

Kurzfassung:

  • Abdeckung von Schäden durch wasserführende Leitungen sowie die dazugehörigen Anlagen
  • Erweiterbare Abdeckung durch Wasserschäden von Wasserbetten und Aquarien

Lassen Sie uns mit etwas Positiven beginnen. In der klassischen Gebäudeversicherung sind Schäden durch Leitungswasser grundsätzlich im Basistarif inkludiert. Jedoch müssen Sie auch hier differenzieren, denn wie so oft kommt es am Ende auf die Details an.

Doch was genau ist nun mit Details gemeint?

  • Die Versicherer behalten sich grundsätzlich vor, welche Leitungen letztendlich Gegenstand des Versicherungsschutzes sind. Insbesondere wo das Wasser ausgetreten ist und wo es zu einem Schaden gekommen ist, ausschlaggebend für die Versicherer. 

 

Tipp: Achten Sie darauf, ob Sie in Ihrem Vertrag einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit inkludiert haben. Mit diesem Zusatz wird der Schutz zusätzlich angehoben.

Im Zuge eines klassischen Rohrbruches deckt die Gebäudeversicherung die entstandenen Schäden ab. Rohre verschleißen und bei zu hohen Minusgraden können die ohnehin porösen Rohre auch mal platzen. Die Folgeschäden eines Rohrbruches können je nach Ausmaß bis zur Unbewohnbarkeit der Immobilie führen. Demnach ist der Schutz vor Leitungswasser definitiv nicht zu unterschätzen.


Sturm & Hagel

Sturm & Hagel

Kurzfassung:

  • Versicherungsschutz gültig erst ab einer Windstärke von 8 (Beweispflicht muss dabei von Ihnen erbracht werden)
  • Hagelschäden sind unabhängig von der Windstärke abgedeckt

Ebenso wie Feuer und Leitungswasserschäden, sind Sturm und Hagelschäden grundsätzlich im Basisschutz einer Gebäudeversicherung inkludiert. Jedoch kommen mit einem Sturm- / Hagelschaden einige Pflichten auf Sie zu, welche wir im Verlauf noch näher erörtern.

In der Vergangenheit kannte man Tornados und heftige Stürme beinahe nur aus den Nachrichten, wenn wiederholt amerikanische Bundesstaaten betroffen waren. Mit der globalen Erwärmung ist dies allerdings nicht mehr nur abseits von Europa der Fall. Sowohl in vielen anderen Ländern als auch in Deutschland sind Sturm- und Hagelschäden keine Seltenheit mehr. Insbesondere deswegen können je nach Ihrem Wohnort und dem damit verbundenen Risiko die Beiträge massiv erhöht ausfallen. In Anbetracht der anhaltenden globalen Erwärmung ist dennoch ratsam, mit Blick auf die Zukunft frühzeitig in solch einen Schutz zu investieren.

Die folgenden Leistungen sind Inhalt des Sturm & Hagel Schutzes:

  • Schäden an fest verbauten Gebäudeteilen (z. B. Rollläden)
  • Zerbrochene Fensterscheiben
  • Schäden an versicherten Nebengebäuden
  • Generelle Schäden am Haus selbst (Dach, Mauerwerk etc.)
  • Brände durch Blitzschlag sowie abhängig vom Tarif, Schutz bei Gewitterschäden wie z. B. Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss

Grundsätzlich klingt das erst einmal, für Sie durchweg positiv, jedoch gibt es bei der Deckung von Sturm- und Hagelschäden eine spezielle Besonderheit.

Als Versicherungsnehmer sind Sie nur dann versichert, wenn der Schaden, nachweislich, durch eine Windstärke von 8 oder höher und einer Geschwindigkeit von mindestens 63 km/h entstanden ist. Darüber hinaus sind Sie als Versicherungsnehmer in der Beweispflicht, dass die genannten Voraussetzungen eingetroffen sind.

Absicherung von Gebäudeteilen

Absicherung von Gebäudeteilen

Inhalt der Gebäudeversicherung ist nicht nur das Haus selbst, sondern auch fest verbaute Gebäudebestandteile. Dazu zählen die folgenden:

  • Wintergarten, Balkon und Terrasse
  • Schuppen, Carports und Garagen
  • Eine Ladestation für E-Autos
  • Ein Gewächshaus
  • Einbaumöbel, wie zum Beispiel eine Einbauküche
  • Der Fahrstuhl
  • Der Treppenlift
  • Sowie Mülltonnen und Briefkästen

 

Welche Leistungen sind nicht in der Gebäudeversicherung abgedeckt?

Unter all den bereits genannten Leistungen existieren allerdings auch Leistungen, welche nicht grundsätzlich inkludiert sind. Nachfolgend möchten wir Sie über die fehlenden Leistungen informieren.

 

Feuerversicherung:

  • Nicht enthalten sind: Schäden entstanden durch ein Erdbeben, Nutzwärme oder Sengschäden

Leitungswasserversicherung:

  • Nicht enthalten sind: Schäden entstanden durch Plansch- und Reinigungswasser sowie aus Schwamm und Regenwasser aus Fallrohren

Sturmversicherung:

  • Nicht enthalten sind: Schäden entstanden durch Lawinen, Sturmflut, Hagel, Schnee, dem Eindringen von Regen oder Schmutz durch unsachgemäße Öffnung von Fenstern, Außentüren oder etwaigen anderen Öffnungen

Welche Erweiterungen könnten für Sie möglicherweise sinnvoll sein?

 

In diesem Kapitel möchten wir Sie über interessante Erweiterungen zum Basisschutz informieren. Möglicherweise ist es speziell in Ihrem Fall, beispielsweise aufgrund Ihres Wohnortes, sinnvoll, weitere besondere Leistungen zusätzlich abzusichern.

Lesen Sie also unbedingt weiter!

Eine Zusatzabsicherung gegen Elementarschäden

Wann immer Sie aufgrund Ihrer wohnlichen Lage mehr wie andere betroffen sind von Naturgewalten, lohnt sich eine zusätzliche Absicherung gegen Elementarschäden.

Zu den Naturgewalten zählen dabei besonders die folgenden:

  • Erdbeben sowie Erdrutsch
  • Schneelawinen
  • Überschwemmungen durch Hochwasser

Achtung! Einige Versicherer können allerdings mitunter den Zusatz von bestimmten Sicherheitsvorkehrungen fordern, um den vollständigen Schutz zu gewährleisten. Eine beispielhafte Maßnahme dafür, ist der Einbau von Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungen.

Eine spezielle Absicherung gegen Glasbruch

Haben Sie spielende Kinder in Ihrem Haus? Dann sollten Sie unbedingt über eine Glasbruchversicherung nachdenken. Ein Ball kann schnell zu einem Bruch der Fensterscheibe führen. Glasbruchschäden sind nämlich nicht in einer generellen Ge­bäude­ver­si­che­rung mit abgedeckt. Möchten Sie also dagegen ebenfalls geschützt sein, sollten Sie sich genauer über diese Erweiterung informieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Im Leistungsumfang enthalten sind fertig eingesetzte sowie montierte Scheiben und Platten aus Glas. Dazu zählen unter anderem die folgenden:

  • Wintergärten
  • Fenster
  • Spiegel
  • Glasplatten in Vitrinen, auf Tischen oder anderen Möbeln
  • Glasbausteine sowie Profilbaugläser

Eine Absicherung der Photovoltaikanlage

Sofern Sie über eine Photovoltaikanlage verfügen, sollten Sie über eine extra Absicherung der Anlage nachdenken. In dieser separaten Erweiterung ist die Anlage gleichermaßen wie das Gebäude von Gefahren geschützt.


Welche Gebäudearten können versichert werden?

 

Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihr Gebäude ebenfalls ver­sichern können? Dann können wir Ihnen vermutlich diese Unsicherheit schnell nehmen, denn die meisten Gebäudearten können problemlos versichert werden. Nachfolgend haben wir Ihnen alle zu ver­sichernden Gebäudetypen aufgelistet:

 

 


Einfamilienhaus

Einfamilienhaus

Doppelhaushälfte

Doppelhaushälfte

Bungalow

Bungalow

Fachwerkhaus

Fachwerkhaus


Ferienhaus

Ferienhaus

Gewerbe

Gewerbe


Hausverwaltung

Hausverwaltung

Holzhaus

Holzhaus

Hotel

Hotel

Mehrfamilienhaus

Mehrfamilienhaus


 

Unsere Empfehlung! Vor Abschluss einer Ge­bäude­ver­si­che­rung sollten Sie unbedingt die Nutzung des Gebäudes bewerten. Wenn Sie beispielsweise ein Ferienhaus besitzen, welches Sie allerdings nur einmal im Jahr besucht wird, so wird von einem Sonderrisiko gesprochen. Daraus resultierend, ergeben sich höhere Beiträge. Sofern Sie sich hierbei unsicher sein sollten, ist eine professionelle Beratung dringend ratsam.

 

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Warum ist eine Gebäudeversicherung sinnvoll?

 

Wenn wir von Finanzgewissen uns über eins einig sind, dann das jedem und damit sind explizit Sie als Leser gemeint, etwas am Wert der Investition liegt. Zweifellos stellt für Sie und die breite Masse der Bürger- / Bürgerinnen, der Erwerb einer Immobilie, die größte Investition im Leben dar. Den Sinn einer solchen Versicherung infrage zu stellen, ist demnach beinahe rhetorisch.

Wir sind absolut sicher, dass wann immer wir über den Erwerb einer Immobilie sprechen, Sie eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abschließen sollten. Lediglich mit Hinblick auf die tatsächliche Nutzung ist der Sinn einer solchen Versicherung zu hinterfragen. 

Am Ende können Sie nur von einem umfangreichen Schutz profitieren. Obgleich welcher Schadenskategorie Fall X entspricht, sind die damit anfallenden Kosten, für Reparaturen oder Neuanschaffungen, enorm hoch und können unter Umständen nicht von heute auf morgen gezahlt werden.

Demnach schützen Sie nicht nur Ihre Investition selber, sondern auch in erster Linie Sie selbst. Der Schaden muss ohne Versicherung von Ihnen getragen werden.

Schützen Sie sich und Ihre Immobilie und lassen Sie sich von uns beraten! Wir helfen Ihnen, das richtige Maß an Leistungsumfang zu ermitteln!


Welche Vorteile bietet eine Gebäudeversicherung?

 

Die Vorteile einer Ge­bäude­ver­si­che­rung sind klar und kurz definiert. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung aller Vorteile.

 


Der wohl wichtigste Vorteil: Der finanzielle Schutz bei Schäden an Ihrer Immobilie

Als Vermieter können Sie die Kosten durchaus auf den Mieter umlegen

Einige Versicherer leisten die vereinbarte Deckungs­summe bereits ohne Wartezeit


Gebäudebestandteile, welche fest verbaut sind, sind ebenfalls abgesichert

Ihr Basistarif kann jederzeit, flexibel, mit weiteren Bausteinen erweitert werden

Zu guter Letzt: Eine automatische Absicherung der Grundgefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel


Wann sollten Sie eine Gebäudeversicherung abschließen?

 

Der Großteil der Schadensfälle entspricht eher zufälligen Ereignissen. Ein Feuer oder einen Sturm planen Sie aller Regel nach nicht. Demnach haben Sie keinerlei Einfluss in Bezug auf den Zeitpunkt. Sie können sich eine Immobilie angeschafft haben und morgen trifft Sie bereits ein unerwartetes Unwetter. 

Genau aus diesen Gründen, empfiehlt es sich, sich bereits vor Erwerb einer Immobilie, schlau zu machen. Dabei ist es wichtig, dass Sie den Faktor „Wo die Immobilie künftig steht“ und „Wie oft die Immobilie genutzt wird“, zu berücksichtigen. Möglicherweise sind Ihnen die erhöhten Beiträge, wegen eines erhöhten Risikos einer Überschwemmung zum Beispiel, zu hoch und Sie entscheiden sich letztendlich gegen die Immobilie.

Wie auch immer Sie sich dann entscheiden, unterschreiben Sie den Kaufvertrag und sind somit von Rechtswegen der Eigentümer, empfiehlt es sich eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abzuschließen. Je nach Kaufvertrag besteht möglicherweise noch ein anhaltendes Mietverhältnis. Oft haben Sie auf die Fahrlässigkeit der Mieter keinen Einfluss, daher sollten Sie sich so schnell wie möglich schützen, ob mit Mietern oder ohne. Zu einem Schadensfall kann es jederzeit kommen!


Was kostet eine Gebäudeversicherung im Schnitt?

 

Bevor wir mit Ihnen in beispielhafte Rechenbeispiele gehen möchten wir Ihnen zunächst einen Richtwert an die Hand geben.

Der aktuelle Richtwert unter günstigen Umständen beläuft sich bei seriösen Anbietern auf unter 200€ im Jahr.

Letzten Endes sind die Kosten aber von einigen Faktoren abhängig wie:

  • Wohnlage
  • Deckungs­summe
  • Baujahr
  • Wohnfläche
  • Leistungsumfang

Hier Beispielberechnungen der Top-Angebote:

Risiken:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Elementar

 

Versicherer

Hausart / Wohnfläche

 

monatlicher Beitrag
Waldenburger Versicherung Einfamilienhaus / ca. 180 m2 38,00 €
Allsafe casa - Konzept & Marketing Gruppe Einfamilienhaus / ca. 180 m2 72,96 €
Interlloyd Versicherungs AG Mehrfamilienhaus / 3 Parteien 51,58 €
AXA Mehrfamilienhaus / 6 Parteien 53,00 €

Fazit

 

Gebäudeversicherung

 

In unserem Fazit möchten wir noch einmal auf die Wichtigkeit dieser Versicherung hinweisen. Wie bereits mehrfach erwähnt sind die Kosten im Schadensfall in den meisten Fällen zu hoch, um sie – mal ebenso – aus eigener Tasche zu zahlen. Um Ihre Investition in ein Eigenheim oder als Geldanlage zu schützen ist eine Ge­bäude­ver­si­che­rung unerlässlich. Die meisten Schäden sind bereits im Grundtarif umfassend abgedeckt.

Doch auch für alle weitere denkbaren Schäden bieten die Versicherer in der Regel umfassende Erweiterungspakete an. Damit können Sie nicht nur die grundlegenden Fälle schützen, sondern den Leistungsumfang, speziell auf Ihre Lebensumstände erweitern. Das bietet Ihnen maximale Flexibilität, um Ihr Eigentum optimal vor Schäden zu schützen.

Darüber hinaus lohnt sich die Ge­bäude­ver­si­che­rung nicht nur bei Eigennutzung, denn zum einen können die Schäden umgelegt werden auf den Mieter und zum anderen können die Beiträge mit der Steuererklärung abgesetzt werden.

Als Fazit lässt sich also kurz und knapp zusammenfassen:

Sind Sie Eigentümer einer Immobilie? – Dann lassen Sie sich von uns umfassend beraten, damit zukünftig Ihnen und Ihrer Immobilie jeder notwendiger Schutz zuteilwird!

Wir freuen uns auf Sie!

 

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Beitragsrechner zur Ge­bäude­ver­si­che­rung

Häufige Fragen zur Ge­bäude­ver­si­che­rung!


FAQ Gebäudeversicherung

Wer braucht eine Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 Jeder Hausbesitzer sollte eine Ge­bäude­ver­si­che­rung haben. In den meisten Fällen ist es so, dass das komplette private Vermögen im Haus steckt und bei Verlust würde es einen großen finanziellen Schaden bedeuten. Daher ist eine Ge­bäude­ver­si­che­rung sehr empfehlenswert.

 

Welche Risiken sind versichert?

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Die daraus entstandenen Schäden und Kosten, wie z. B. die Miete für eine notwendige Übergangswohnung (bis zu zwölf Monate) oder die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten übernimmt die Versicherung ebenfalls.

 

Was ist nicht durch eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt?

 Bei den meisten Versicherungen sind folgende Leistungen nicht mitinbegriffen, aber es gibt die Möglichkeit diese hinzuzubuchen:

  • Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben
  • Sengschäden, außer wenn diese durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen, wenn sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht wurden
  • Schäden durch Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen
  • Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder eine Unbewohnbarkeit aufgrund von Umbauarbeiten

 

Wie setzt sich der Beitrag zusammen? Wie hoch ist dieser?

Aus folgenden Faktoren wird der Beitrag individuell berechnet: 

  • der gewählte Leistungsumfang
  • der ermittelte Wert Ihres Gebäudes
  • die Bauweise der Immobilie: am preiswertesten sind Massivbauhäuser mit Hartdach. Häuser in Leichtbauweise, aus Holz oder mit Reetdach sind teurer
  • die Region und den damit verbundenen Risiken durch Leitungswasserhärte und Sturmhäufigkeit

 

 

Ist die grobe Fahrlässigkeit ebenfalls abgedeckt?

 

Grundsätzlich ist die grobe Fahrlässigkeit kein Bestandteil des Versicherungsschutzes. Bedeutet für Sie, wenn Sie bewusst die Kerzen beim Verlassen der Wohnung anlassen und daraus ein Feuer entsteht, kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verwehren, da in diesem Fall, bewusst fahrlässig gehandelt wurde.

Mittlerweile bieten einige Versicherer eine Zusatzklausel an. Der sogenannte „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Diese Zusatzklausel gewährleistet Ihnen eine zuvor festgelegte und begrenzte Summe im Fall einer groben Fahrlässigkeit.

 

Worauf sollten Sie im Schadensfall achten?

  • Versuchen Sie nach Möglichkeit den Schaden zu begrenzen. Zum Beispiel könnten Sie einen Wasseraustritt mittels Barriere versuchen einzugrenzen.
  • Versuchen Sie den Ort des Schadens nicht oder nur gering zu verändern. Andernfalls hat ein Gutachter unter Umständen nicht mehr die Möglichkeit, den Schaden sachgemäß aufzunehmen
  • Versuchen Sie Ihre Versicherung möglichst zeitnah zu informieren
  • Versuchen Sie den entstandenen Schaden möglichst detailliert zu dokumentieren. Foto- oder Videoaufnahmen können dabei sehr hilfreich sein
  • Versuchen Sie eine Liste der Beschädigungen zu erstellen

Wann erhalten Sie ihr Geld?

In der Regel können Sie sich auf eine Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungsanspruch* verlassen. Achten Sie allerdings unbedingt darauf, Ihre Angaben wahrheitsgetreu zu übermitteln. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

*Leistungsanspruch; definiert die Abnahme eines Schadens, welcher im Tarif enthalten ist, durch die Versicherung oder Gutachter und stellt somit Ihren Anspruch auf Leistungserfüllung dar.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausrat- und Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung schützt in erster Linie Ihren Hausrat. Das schließt hauptsächlich Ihr Mobiliar sowie Ihre Einrichtungsgegenstände ein. Lediglich Schäden an Türen und Fenstern nach einem Einbruch werden mitunter von der Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt. Das bedeutet für Sie, dass äußerliche Schäden an der Immobilie nicht Bestandteil einer Haus­rat­ver­si­che­rung sind. Jedoch ist der Hausrat oftmals ebenso wenig Bestandteil der Ge­bäude­ver­si­che­rung. Demnach ist ratsam, eine Ge­bäude­ver­si­che­rung unbedingt mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung zu ergänzen.

 


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Frederik Lohmann

 

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Von Pascal Bolus – zuletzt aktualisiert am 08

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