Welche Leistungen bietet eine Unfallversicherung?
Als die wohl wichtigste Leistung der Unfallversicherung zählt die sogenannte Invaliditätsleistung. Diese Form der Leistung zahlt an Sie an einmaligen Geldbetrag aus. Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere Leistungen zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem eine Unfallrente oder ein Todesfallschutz.
Nachfolgend präsentieren wir Ihnen zunächst eine Übersicht der Leistungen bevor wir gemeinsam, weiter ins Detail gehen:
- Bergungskosten
- Unfallrente
- Übergangsleistungen
- Hinterbliebenenschutz
- Tagesgeld / Krankenhausgeld
- Kosmetisch Operationen
- Invaliditätsleistung / Einmalzahlung
Bergungskosten
Gehen Sie gerne Wandern in den Bergen? Ein falscher Schritt und hoch oben in den Bergen kann das fatale Konsequenzen haben. In solch beispielhaften Situationen werden von der Unfallversicherung die Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen übernommen. Das schließt ein Transport per Helikopter ins nächstgelegene Krankenhaus ein.
Unfallrente
Falls Sie einen schweren gesundheitlichen Schaden nach einem Unfall erleiden, zahlen einige Versicherer eine monatliche Unfallrente. Das Besondere dabei ist, dass dies ein Leben lang gilt. Allerdings tritt die Zahlung der Unfallrente erst ein, wenn ein Invaliditätsgrad von 50% festgestellt wurde.
Übergangsleistungen
Die Auszahlung der vereinbarten Summe kann unter Umständen einige Monate Wartezeit mit sich bringen. In der Regel steht es den Versicherern zu, sich bis zu einem Jahr Zeit mit der Auszahlung zu lassen. Um die Zeit zu überbrücken, bieten einige Versicherungen eine Zwischenlösung in Form einer Einmalzahlung an. Hierbei gilt allerdings zu beachten, dass Sie bereits seit 6 Monaten zu meist 50% gesundheitlich eingeschränkt sind.
Hinterbliebenenschutz
Falls Sie eine Familie haben, könnte eine Unfallversicherung alleine schon wegen des Hinterbliebenenschutzes sinnvoll. Versterben Sie an den Folgen des Unfalls innerhalb von einem Jahr, erhalten Ihre Hinterbliebenen die Versicherungssumme.
Tagesgeld / Krankenhausgeld
Einige der Tarife heutzutage bieten Ihnen die Möglichkeit Sie auch bei einer „kurzweiligen“ Arbeitsunfähigkeit zu unterstützen. Das sogenannte Krankentagegeld soll Ihnen bis zu einem Jahr, nach dem Unfall, den Lohn ersetzen. Falls Sie aufgrund des Unfalls an einen längerfristigen Krankenhausaufenthalt gebunden sind, unterstützt Sie das Krankenhausgeld für bis zu zwei Jahre.
Kosmetische Operationen
Falls Sie durch den Unfall unter anderem Schäden kosmetischer Natur erleiden mussten, zahlen Ihnen einige Versicherungen die Operationskosten.
Invaliditätsleistung / Einmalzahlung
Zu guter Letzt die wohl wichtigste Leistung der Unfallversicherung, die Invaliditätsleistung. Nach einem Unfall zahlt Ihnen die Versicherung einmalig einen bestimmten Betrag aus. Der Betrag soll Ihnen helfen, nachträglich alle weiteren anfallenden Kosten zu tragen. Ein Beispiel für weitere Kosten könnte der behindertengerechte Umbau Ihrer Wohnung / Hauses sein oder auch anfallende Kosten für eine benötigte Therapie.
Der Auszahlungsbetrag ist abhängig von der zuvor vereinbarten Versicherungssumme und dem Ausmaß Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Der Invaliditätsgrad wird nach der sogenannten Gliedertaxe ermittelt. Die Gliedertaxe wird dabei in einer Tabelle dargestellt, mit der Versicherungen den Grad der Beeinträchtigung verschiedener Gliedmaßen bestimmen können. Die Tabelle ist fester Bestandteil des Versicherungsvertrags. Kurz gesagt: Je Höhe Ihre Versicherung Ihren Invaliditätsgrad einstuft, desto höher fällt der ausgezahlte Betrag für Sie aus.
Eine Unfallversicherung ist sinnvoll für jedermann und jedes Alter, da Unfälle jedem passieren können!
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