Das erwartet Sie hierWas kostet die ideale Hundehaftpflichtversicherung, welche Schäden sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten. Inhalt dieser Seite |
Das Wichtigste in Kürze
Durch den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sind Sie vor den finanziellen Konsequenzen geschützt, die durch Schäden aufgrund ihres Hundes entstehen können. Für diese Schäden können Sie haftbar gemacht werden und müssen möglicherweise die hohen Kosten für Schadensersatz und Rechtsstreitigkeiten tragen. Vergleichen Sie Tarife gründlich! Prüfen Sie den Umfang der Leistungen hinsichtlich der Hundehaftpflicht!
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Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?
Die Hundehaftpflicht ist eine Versicherung, die den Hundehalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor finanziellen Folgen und Schäden schützt, die der eigene Hund versursachen könnte. Für diese Schäden können Sie haftbar gemacht werden und müssen möglicherweise die hohen Kosten für Schadensersatz und Rechtsstreitigkeiten selbst tragen. |
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Schutz vor Schäden, die Ihr Hunde anderen zufügen könnte. Das können Verletzungen von Personen, anderen Tieren oder Sachschäden sein.
Schutz vor anfallenden Kosten z.B: rechtliche Vertretung, Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren.
Schutz wenn Fremde auf den Hund aufpassen und es dann zu einem Unfall kommt.
Schutz vor Unfällen im Ausland, wenn Sie Ihren Hund auf Reisen mitnehmen.
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Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter sinnvoll, da der Hundehalter für alles Schäden haftet, die sein Tier verursacht - auch dann, wenn sie selbst keinerlei Schuld trifft. Diese Versicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse schützen, die in der Regel nicht durch herkömmliche Versicherungen wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hundehalter aller Rassen eine wichtige und unverzichtbare Versicherung, denn Sie bietet Schutz vor anfallenden Kosten und übernimmt Schadensersatzforderungen, die von Ihnen als Hundebesitzer gefordert werden.
Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu prüfen, welche Hundehaftpflicht für Ihre spezifischen Umstände und Bedürfnisse sinnvoll ist. Sie sollten auch die verschiedenen Policen und Tarife von Versicherungsunternehmen vergleichen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Deckung zu einem vernünftigen Preis erhalten. Es ist auch ratsam, die Bedingungen und Einschränkungen sorgfältig zu lesen, um sicherzustellen, dass Sie genau verstehen, was die Versicherung abdeckt und was nicht.
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Pflichtversicherung?Die Hundehaftplicht ist in manchen Bundesländern Pflicht, in anderen abhängig von Größe und Rasse des Hundes. In den folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben:
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunde (z.B. große Hunde) oder Hunderassen (sogenannte Listenhunde) Pflicht.
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Sonderregelungen:In vielen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, die es ermöglichen, die Hundehaftpflicht für Listenhunde zu umgehen. Sie können den Hund einem Wesenstest zu unterziehen, um zu beweisen, dass er nicht aggressiv ist. In anderen Bundesländern gibt es keine verordnete Pflicht einer Hundehaftpflichtversicherung - Gemeinden und Landkreise können eigene Regeln dazu treffen. Das einzig deutsche Bundesland welche keine Hundeversicherung fordert, ist Mecklenburg-Vorpommern. |
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„Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie auf den Informationsseiten des jeweiligen Bundeslandes oder beim Ordnungsamt ihres Wohnortes finden. Alle Hundebesitzer müssen Ihren Hund bei der örtlichen Kommune anmelden um die Hundesteuer (dabei handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer) einmal im Jahr an diese Kommune, in der sie wohnhaft sind, zu entrichten.“
Was ist genau versichert?
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden, die durch den eigenen Hund verursacht werden. Sie übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die ihr Hund gegenüber Dritter verursacht.
dazu zählen verschiedene Kosten, wie Arzt-, Krankenhaus- und Reha-Kosten, Schmerzensgeld, Umschulungen und Verdienstausfälle. Auch Kosten für behindertengerechte Umbauten von Haus und Wohnung können als Folge eines Schadensfalls entstehen.
sind Schäden, die Ihr Hund an fremdem Eigentum verursacht hat, z.B: wenn Ihr Hund einen Gegenstand zerstört oder beschädigt hat, eine Sache verunreinigt hat oder in dem Garten des Nachbarn gebuddelt hat. Auch enthalten sind Mietsachschäden z. B. angenagte Türen und an beweglichen Objekten z. B. dem Inventar Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands.
sind Schäden, die durch den Hund verursacht werden und sich auf das Vermögen (finanzielle Verluste) einer Person auswirken. Zum Beispiel, wenn Ihr Hund eine Person verletzt und diese arbeitsunfähig wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für den Verdienstausfall der betroffenen Person. |
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Verzicht auf Leinen- und Maulkorbzwang: Generell muss ein Hund im öffentlichen Raum, in Fußgängerzonen, in Wohngebieten oder auf Veranstaltungen per Gesetz angeleint sein, andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einem Unfall wenn Ihr Hund nicht angeleint ist, haften Sie selbst dafür. Es sei denn, Sie haben einen Tarif bei einer Versicherungsgesellschaft gewählt, der auch dann einspringt, wenn Ihr Hund nicht angeleint war.
Mietsachschäden: Das sind Schäden die an gemieteten Objekten (Wohnungen, Mietauto etc.) entstehen. Wenn diese in Ihrer Haftpflicht mitversichert sind, sind die Schäden die Ihr Hund verursacht hat, inbegriffen.
Auslandsschäden: Wenn Sie häufig ins Ausland reisen und Sie Ihren Vierbeiner gern mitnehmen, benötigen Sie eine Abdeckung von Auslandsschäden. In einigen Hundehaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Deckung für Auslandsreisen enthalten. Unterschiede gibt es aber bei den Leistungen im europäischen Ausland (EU) und beim Aufenthalt außerhalb Europas.
Ungewollter Deckakt: Sollte Ihr Hund unkastriert sein und Ihr Hund deckt ungewollte eine Hündin, so haftet Ihre Hundehaftpflicht für die anfallenden Kosten, die durch die Trächtigkeit der Hündin entstehen.
Welpenmitversicherung: Wenn Ihre Hündin Welpen bekommt und sie noch nicht kastriert ist, ist es ideal, diese Zusatzleistung in Ihrer Hundehaftpflichtversicherung zu haben. Auf diese Weise sind die Welpen bis zu einem Alter von zwölf Monaten mitversichert.
Forderungsausfalldeckung: Sollten Sie einmal selbst zu Schaden kommen und der andere Hundehalter hat keine Hundehaftpflichtversicherung und den Schaden nicht bezahlen kann, dann springt Ihre eigene Hundehaftpflicht ein. Wichtig ist, dass Sie genau wissen wer Sie geschädigt hat.
Hier kommt es natürlich auf den Leistungskatalog der verschiedenen Versicherungsgesellschaften an, aber kurz zusammengefasst:
Auch andere Versicherungen wie die Privathaftpflicht oder Hausratversicherung übernehmen diese Kosten in der Regel nicht und die Kosten müssen Sie selbst tragen. Die Versicherungsgesellschaft prüft die Umstände und den Sachverhalt genau und zahlt nur, wenn Sie auch zahlen muss.
Tipp:
Prüfen Sie den Leistungskatalog der Hundehaftpflicht immer vor dem Abschluss und vergleichen Sie diesen gründlich!
Bei der Wahl einer Hundehaftpflichtversicherung ist neben den Vertragsbedingungen und Ausschlüssen, die Versicherungssumme von größter Bedeutung. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Deckungssumme bei mindestens 5 Millionen Euro liegt. Für Schäden an Mietobjekten sollte eine Deckung von mindestens 300.000 Euro und für Vermögensschäden eine Deckung von mindestens 50.000 Euro eingeplant werden. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist notwendig, um auch bei schweren Personenschäden oder Verkehrsunfällen, wie beispielsweise beim Transport von Gefahrgut, abgesichert zu sein.
Versicherer |
Selbstbeteiligung / Deckungssumme / Mietsachschäden |
monatlicher Beitrag |
Neodigital – XL Optimal GK |
keine / 50.000.000 € / 20.000.000 € |
3,65 € |
BavariaDirekt – Komfort L |
keine / 50.000.000 € / 50.000.000 € |
3,76 € |
AndSafe – XL |
keine / 50.000.000 € / 50.000.000 € |
4,55 € |
Adam Riese XXL |
keine / 50.000.000 € / 50.000.000 € |
6,09 € |
Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung sind überschaubar und beginnen bei ca. 44 Euro pro Jahr. Je nach Rasse und Größe des Hundes sowie den gewählten Leistungen und der Höhe der Deckungssumme variiert der jährliche Beitrag. Besonders bei Listenhunden sind die Beiträge hoch, daher ist eine korrekte Angabe der Rasse unerlässlich, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die meisten Hundehaftpflichtversicherungen bieten Tarife mit einer Selbstbeteiligung an, die zwischen 100 und 500 Euro liegt. Durch die Übernahme eines Teilbetrags im Schadensfall können die Beiträge gesenkt werden.
Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung können im Allgemeinen steuerlich berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass auch die Beiträge für Ihre Hundehaftpflicht für Ihren Hund von der Steuer abgesetzt werden können. Sie müssen sie einfach in ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung mit angeben
Berechnen Sie jetzt individuell und kostenfrei Ihren Vertrag.
Bei der Hundehaftpflicht gibt es ein weiteres wichtiges Thema: das Fremdhüter-Risiko.
Die Versicherung deckt Schäden ab, die entstehen, wenn Sie als Hundehalter oder jemand aus ihrem Haushalt den Hund ausführen. Wenn Fremde sich zusätzlich um das Tier kümmern, müssen sie auch in der Haftpflichtversicherung des Hundes mitversichert sein. Das gilt zum Beispiel für Freunde oder Bekannte, die Ihnen einen Gefallen tun, indem sie den Hund während ihres Urlaubs betreuen oder gelegentlich mit ihm spazieren gehen.
Wenn jemand Ihren Hund kommerziell betreut und dafür Geld erhält, muss er oder sie selbst angemessen versichert sein. Dafür benötige die Betreuung eine Betriebshaftpflichtversicherung, die einspringt, wenn Ihr Hund unter der Fremdaufsicht Dritte schädigt. Es ist wichtig, sich den Versicherungsschutz des Betreuers zeigen zu lassen. Falls Ihr Hund unter der Aufsicht des Betreuers einen Schaden verursacht, können Sie beide haftbar gemacht werden. Ihre Hundehaftpflicht könnte in diesem Fall eine Zahlung ausschließen, da der Betreuer zu diesem Zeitpunkt als Tierhalter gilt und nicht unter Ihre Fremdhüter-Versicherung fällt.
Sollte Ihr Hund allerdings in einer Hundepension, ein Hundebett zerstören, sind Sie selbst dafür haftbar und Sie sollten sich an Ihre Hundehaftpflichtversicherung wenden.
Die Hundehaftpflichtversicherung sollte optimal zu ihren persönlichen Umständen passen. Dabei sollte es wichtiger sein, die Versicherungsdetails zu beachten, anstatt nur nach einem günstigsten Preis zu suchen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie das Kleingedruckte sorgfältig lesen. Die Kostenunterschiede sind zu gering, um später Probleme bei der Abwicklung im Schadensfall zu haben. Man kann Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen mithilfe von Vergleichsportalen vergleichen oder mit einem unserer Versicherungsberater besprechen, damit Sie die passende Versicherung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis finden. Der Vorteil einer Zusammenarbeit mit einem unserer Versicherungsberater ist, dass man das Kleingedruckte nicht selbst erarbeiten muss und im Schadensfall einen Ansprechpartner hat, der die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt.
Sie haben nun für Sie die richtige Hundehaftpflichtversicherung gefunden, nun ist es wichtig, genaue und korrekte Angaben zum Hund zu machen, wie z.B. Größe, Rasse und Herkunft. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Vertrag ungültig wird. Arbeitshunde benötigen eine spezielle Versicherung, die sich von der normalen Hundehaftpflicht unterscheidet. Wenn der Hund als Schul- oder Therapiehund eingesetzt wird, sollte man dies mit der Versicherung besprechen und sich schriftlich zusichern lassen, dass diese Tätigkeiten mit abgedeckt sind.
Tipp:
Wenn man gleichzeitig eine Hundehaftpflicht- und eine Krankenversicherung für den Hund abschließen möchte, ist eine Tierversicherung die richtige Wahl, da diese Versicherung beide Arten (Hundehaftpflicht- und Hundekrankenversicherung) in einer Police abdeckt.
Schauen Sie sich dazu auch gern unsere Hunde-Op-Versicherung oder unsere Hundekrankenversicherung an.
„Die gesetzlichen Vorgaben zur Hundehaftpflicht ändern sich von Jahr zu Jahr. Deshalb sollten Sie sich zu diesem Thema regelmäßig bei Ihrer Stadt informieren und auch hier jährlich Ihre Versicherung vergleichen, um Preis-Leistungs-technisch immer optimal versichert zu sein.“
Am wichtigsten ist es den Schaden zeitnah zu melden, auch wenn man noch nicht weiß, ob Forderungen auf einen zukommen werden. Die Schadensmeldung kann entweder über eine Hotline bei der Versicherung oder das Versicherungsbüro erfolgen. Korrekte Angaben zu machen und den möglichen Schaden ausführlich darzulegen, ist sehr wichtig. Falls man unsicher ist, kann man sich Hilfe bei einem unserer Versicherungsexperten holen. Man sollte nicht abwarten, ob später Forderungen gestellt werden, da man sonst wichtige Fristen verpassen und auf dem Schaden sitzen bleiben könnte.
Tipp:
Es fallen keine Kosten durch die Meldung an und die Beiträge bleiben unverändert. Erst nachdem alle Informationen eingeholt und der Schaden bestimmt wurde, muss man entscheiden, ob man die Versicherung in Anspruch nimmt oder den Schaden selbst begleicht!
Die verschiedenen Versicherungsunternehmen bieten die unterschiedlichsten Tarif- und Vertragsmöglichkeiten für eine Hundehaftpflichtversicherung an. Die meisten Verträge haben eine Gültigkeit von einem Jahr und in der Regel ist es üblich, dass man bei einem Wechsel die Frist einhalten muss. Sollte jedoch der Hund versterben, gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das in der Regel durch einen kurzen Anruf oder eine E-Mail ausgeführt werden kann. Die bereits gezahlten Beiträge werden normalerweise zurückerstattet. Wenn der Hund abgegeben wird, endet der Versicherungsvertrag in den meisten Fällen aus Kulanz und ohne lange Kündigungsfrist. In diesem Fall wenden Sie sich an unser Versicherungsbüro oder direkt an die Versicherungsgesellschaft.
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Die Hundeversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die ein Hund bei Dritten verursacht.
Eine Hundehaftpflicht macht für jeden Hundebesitzer ausnahmslos Sinn!
In manchen Bundesländern ist diese Versicherung sogar Pflicht.
Man sollte immer im Hinterkopf haben, dass der Halter für jeden Schaden oder Folgeschaden aufkommt und mit seinem Vermögen haftet.
Dies hängt vom Tarifumfang, der Anzahl der Hunde, der Hunderasse und ihrer Selbstbeteiligung ab.
Gerne rechnen wir dies für Sie aus!
Wichtig ist, dass die Deckungssumme hoch genug ist. Diese sollte ca. 5 Millionen betragen. Hört sich im ersten Moment immens hoch an – hat man aber schnell erreicht. Man darf Folgeschäden (z. B. nach einem Unfall) nicht vergessen. Falls der Betrag des Schadens über der Deckungssumme liegt, muss die Differenz selbst gezahlt werden.
Dies kommt natürlich immer auf den Anbieter an. Was bei einigen ein Zusatzbaustein ist, ist bei anderen im Vertrag enthalten. Man sollte auf den Zusatz "Fremdhüterrisiko" achten, der besagt, dass mein Hund auch versichert ist, wenn jemand anderes mit ihm spazieren geht. Auch der Zusatz "kein Leinenzwang" ist wichtig, da der Hund auch dann – ohne Leine – in einem leinenpflichtigen Bereich versichert ist. Auch der nicht gewollte "Deckakt" kann zusätzlich versichert werden. Hierzu lassen Sie sich am besten beraten.
Es gibt ein Sonderkündigungsrechte in folgenden Fällen:
Nach Abschluss des Vertrages ist der Hund direkt versichert! Es gibt keine Wartezeit!
Dies muss bei der Versicherungsgesellschaft angefragt werden und ist immer unterschiedlich.
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