2024
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Haus­rat­ver­si­che­rung im Vergleich 

 

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Kurz & knapp

 

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst

  • Sicherlich haben Sie über all die Jahre jede Menge an Wertgegenständen investiert, sei es in Form von Sachgeständen, Mobiliar oder die Immobilie selbst. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Sie vor finanziellen Schwierigkeiten, falls Ihnen Schäden durch einen Sturm, ausgetretenem Wasser, Feuer, Vandalismus oder auch Einbruchdiebstahl und Raub, zugefügt wird.
  • Sinnvoll ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung immer dann, wenn Sie die finanziellen Schäden durch einer der o.g. Szenarien nicht mehr eigenständig tragen können oder möchten.
  • Dennoch gibt es einiges zu beachten. Besonders hinsichtlich der Klauseln einer Haus­rat­ver­si­che­rung sollten Sie sich besser informieren. Keine Sorge, wir wären nicht Finanzgewissen, wenn wir Sie darüber nicht nachfolgend aufklären würden. 

Scrollen Sie also gerne weiter und eignen Sie sich das Wissen an, welches Ihnen schlussendlich weiterhilft!

 

 

Hausratversicherung

 

 

Und so gehen Sie am besten vor

  • Die ersten Gedanken rund um die Haus­rat­ver­si­che­rung sollten Sie sich in erster Linie um den Wert machen und ob Sie im Zweifelsfall dafür aufkommen möchten. Eins ist zweifelslos klar, bei beschädigten oder gestohlen Sachen, werden Sie sicherlich nicht drum rumkommen diese durch eine Neuanschaffung zu ersetzen. Je nach Ausmaß können auch viele kleine Wertgegenstände bereits zu einem hohen Verlust führen.
  • Sie sollten sich in diesem Ratgeber, zum Thema Haus­rat­ver­si­che­rung, unbedingt den Abschnitt über die wichtigen Punkte eines Versicherungsvertrags anschauen. In besonderen Fällen ist nämlich ein besonderer Schutz notwendig, wie etwa bei einer Überschwemmung.
  • Lassen Sie sich von uns telefonisch oder persönlich beraten. Wir haben das Wissen um Sie optimal, persönlich abgestimmt, auf Ihr Privatleben, zu beraten.
 
 

Was ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung?

 

Sie mögen Kerzenlicht? – Wir auch! Aber bereits ein schönes Kerzenlicht birgt Gefahren. Eine vergessene Kerze entzündet sich in Ihren Möbeln, der Brand weitet sich aus und beschädigt Ihren gesamten Hausrat. Anderes Beispiel, Sie haben eine Immobilie aus einem älteren Baujahr erworben? – Dann könnten die alten Rohre durchaus verschließen sein und zu einem Rohrbruch führen und somit zu einer Überschwemmung führen. Oder sind Sie etwas Opfer eines Einbruchs geworden? In jedem der genannten Fälle, steht eines sicher fest, Ihr habt und Gut ist mit einem Mal weg oder unbrauchbar. All die Investitionen der letzten Jahre sind wertlos geworden.

Doch genau an dieser Stelle kommt die Haus­rat­ver­si­che­rung zum Einsatz.

Während Sie noch heute Morgen über die Folgen des Schadens nachdenken und Ihre Nerven auf eine Probe gestellt wurden, geht Ihnen zumeist eine spezielle Frage durch den Kopf: Wie soll ich diese finanziellen Schäden nur ersetzen? An diesem Punkt springt die Haus­rat­ver­si­che­rung für Sie ein und ist somit ganz sicher die Rettung in der Not. Je nach Ihrem Hausrat Wert und Umfang des entstandenen Schadens, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung die entstandenen Kosten ab.

 Ist es aber wirklich so einfach? Nein, leider nicht! Einfach ist es nur, wenn Sie die richtige Versicherung gewählt haben. Am Ende ist, das nämlich entscheidend, ob Ihnen im Ernstfall eine Versicherungssumme zusteht oder nicht. Zusätzlich, variiert, Je nach Art des Schadenfalls, der Leistungsumfang. Verpassen Sie also nichts und lesen Sie weiter!


Für wen lohnt sich eine Haus­rat­ver­si­che­rung?

 

In erster Linie liegt das in Ihrem eigenen Ermessen. Anders als bei der Kfz-Versicherung sind Sie nicht versicherungspflichtig. Vermutlich haben Sie sich alles oder einen Großteil der Einrichtung in Ihren vier Wänden selbst angeschafft. Demnach können Sie am besten beurteilen, wie viel Geld Sie investiert haben. Fällt das besonders gering aus oder kann aus eigener Tasche nochmal angeschafft werden, ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung nicht unbedingt erforderlich.

Sie sind sich unsicher oder haben nicht das Kleingeld, um Sie für den Ernstfall doch abzusichern? Dann sollten Sie den Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung möglicherweise in Betracht ziehen. Im Schadensfall stehen Sie dann nicht alleine da und Ihnen werden alle Kosten, betreffend Ihrer Einrichtung, erstattet. Das schließt, Möbel, Teppiche, Bekleidung, Elektronik, Sammlerstücke oder sogar die Einbauküche ein, sofern es Ihr Eigentum ist. Eben alles was sich in Ihren vier Wänden, jedoch nicht fest am Haus verbaut ist, befindet.

Demnach ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung immer dann sinnvoll, wenn Sie viel Geld in Ihre Einrichtung gesteckt haben und Sie diese Einrichtung nach einem Schadensfall nicht mehr aus eigener Tasche erneut beschaffen können.

Abschließend zu dieser Frage möchten wir Sie allerdings auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung Sie vor allem vor dem finanziellen Ruin absichern soll und nicht vor Kleinstanschaffungen. 

 

Hausratversicherung

 

Mit dem Thema Hausrtaversicherungen hat sich auch Test.de beschäftigt.

Lesen Sie hier mehr dazu!

 


Leistungen einer Haus­rat­ver­si­che­rung

 

In der Theorie sind Schäden an Ihrem Hausrat in der Haus­rat­ver­si­che­rung versichert. Jedoch wird die Übernahme der Schäden in den Vertragsbedingungen geregelt. In diesen Bedingungen werden zum Beispiel, die Höhe und die Art der Gegenstände definiert. Nicht jeder Anbieter deckt jeden Schaden an all Ihren Gegenständen ab. Für die Versicherer ist insbesondere, dass „Wo der Schaden entstanden ist“ und „Woran“, wichtig.

 

Der Versicherungsort

Geschützt wird Ihr Wohnsitz. Dabei ist es völlig egal, ob Sie Eigentümer einer Immobilie oder Mieter sind, der Versicherungsschutz ist gültig, sofern Ihr Wohnsitz, bei Vertragsabschluss, korrekt angegeben worden ist. Darüber hinaus gehören zur Wohnung auch die Terrasse, etwaige Anbauten, Kellerräume, sowie privat genutzt Räume und Garagen in der Nähe der Wohnung.

Für ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzte Räume gilt der Versicherungsschutz allerdings nicht, wenn sie über einen separaten Eingang verfügen. Wenn Sie, zum Beispiel als Kfz-Mechaniker, gewerblich Ihre Dienste von der angebundenen Werkstatt anbieten, gilt kein Versicherungsschutz. Arbeiten Sie allerdings beruflich in einem Arbeitszimmer innerhalb des Hauses, zählt dies mit in den Versicherungsschutz.

Selbstverständlich verbringen Sie sicherlich auch mal einen Urlaub außerhalb Ihrer eigenen vier Wänden. Wenn Sie, zum Beispiel in einem Hotel untergebracht sind, haben Sie dort in der Regel ebenfalls ein Teil Ihres Hab und Guts mit. Werden diese entwendet, durch Diebstahl zum Beispiel, dann ist dies von der Haus­rat­ver­si­che­rung ebenfalls gedeckelt. ABER: In den meisten Fällen greift eine solche Außenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum. Bei vielen Versicherern entspricht das einem maximalen Zeitraum von drei Monaten, sofern Sie oder eine mitversicherte Person auf Reisen sind.

Die Außenversicherung ist ebenfalls aktiv, falls Sie eigene Kinder haben, welche ebenfalls in Ihrem Wohnsitz wohnhaft sind und derzeit eine Ausbildung oder ein freiwilliges Jahr absolvieren. Deren Hausrat wird demnach ebenfalls abgesichert.

Bankschließfächer sind nicht automatisch versichert. Heutzutage existieren allerdings einige Versicherer, welche eine Deckungserweiterung für Wertsachen in Bankgewahrsam anbieten oder sogar enthalten. Grundsätzlich sollte die spezielle Deckungserweiterung keinen großen Kostenfaktor mit sich bringen.

Nachfolgend listen wir Ihnen die Schadensereignisse auf, welche von allen Haus­rat­ver­si­che­rungen gedeckt werden

 

Um die Versicherungssumme zu erhalten, muss eines der vordefinierten Ereignisse zur Beschädigung Ihres Hausrats führen. Dazu zählen die folgenden Ereignisse:

  • Naturgewalten wie Hagel oder Sturm
  • Blitzschlag und die Überspannung, die daraus resultiert, Brand, Explosion sowie Implosion
  • Einbruchdiebstahl sowie der bloße Versuch und Vandalismus
  • Leitungswasser, welches wegen eines Rohrbruches zum Beispiel austritt

Wir hoffen natürlich nicht, dass bei Ihnen der Blitz einschlägt. Falls dies allerdings der Fall sein sollte und Ihre elektronischen Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden, etwa durch die entstandene Überspannung, dann ist dies ein Fall für Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung. Ebenso wenn Tennisball große Hagel vom Himmel fallen und Ihre Markise in Ihre Einzelteile zerlegt oder die alte Wasserleitung zu Bruch geht und die umliegenden Holzmöbel, durch die Überschwemmung, beschädigt werden. All das sind weitere Fälle für Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung.

In Fällen eines Einbruchs sind Sie auch dagegen abgesichert. Ihre gestohlenen Eigentümer sind selbstverständlich von der Versicherung gedeckt. Darüber hinaus werden auch die entstandenen Einbruchsschäden, wie zum Beispiel ein aufgebrochenes Schloss, übernommen. Falls Ihnen Ihr Haustürschlüssel geklaut worden ist und Sie daraus resultierend, Opfer eines Einbruchs geworden sind, wird auch dies von der Versicherung erstattet. Gleiches gilt natürlich, auch wenn sich der Diebstahl unter Gewaltandrohung ereignet.

Zusammenhängend mit den vorherigen Szenarien, sind ebenfalls Fälle von Vandalismus gedeckt, welche oft aus einem Einbruch durch mutwillige Zerstörung des Einbrechers hervorgeht.

Nachfolgend alles was zum Hausrat gehört

Der Umfang der zum Hausrat gehört, beinhaltet unter anderem:

  • Möbel
  • Allerlei Haushaltsgegenstände und -geräte
  • Kleidung

Sogar geliehene Gegenstände sind mitversichert. Eine Einbauküche hingegen ist nur dann Teil des Hausrats, wenn Sie die Küche selbst eingebaut oder dafür bezahlt haben. Selbiges gilt übrigens auch für Laminat, welchen Sie möglicherweise als Mieter neu verlegt haben.

Im Umfang einer Haus­rat­ver­si­che­rung sind ebenfalls Schäden an privat genutzten Antennen sowie Markisen enthalten. Inwiefern Ihre Gartenmöbel mitversichert sind, ist abhängig von Ihrem Anbieter und den vereinbarten Bedingungen. 

Wie viel erstattet die Haus­rat­ver­si­che­rung?

Im Fall der Fälle ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung Ihnen den Neuanschaffungspreis des betroffenen Gegenstandes. Wenn Sie sich zum Beispiel vor 3 Jahren einen teuren Fernseher geholt haben und dieser durch einen Blitz verursachten Kurzschluss kaputtgeht, wird Ihnen die volle Anschaffungssumme, ausbezahlt.

Im Gegensatz dazu, übernehmen Versicherungen für Wertgegenstände, wie Schmuck oder Bargeld nur 20-25% des Anschaffungspreises. Um die volle Summe des Anschaffungspreises zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie etwa die Unterbringung in einem Tresor. Die Bedingungen sollten Sie in den Vertragsvereinbarungen finden.

 

Welche Kosten ersetzt die Versicherung ebenfalls?

Nicht nur der Anschaffungspreis wird von der Versicherung ersetzt. Auch alle Kosten, die im Zuge des Schadensfalls entstanden sind, wie Reparaturkosten, Aufräumarbeiten, sogar die Unterbringung in einem Ersatz Wohnsitz, variiert tariflich und ist meist zeitlich begrenzt, werden übernommen.

Sofern Sie sich für eine Form der Selbstbeteiligung entschlossen haben, müssen Sie den vereinbarten Betrag als maximalen Betrag, im Schadensfall, selbst tragen. In der Regel kürzt Ihnen die Versicherung einfach die Auszahlungssumme um die Selbstbeteiligungssumme. 

 
 
 

Was wird von einer Haus­rat­ver­si­che­rung nicht abgedeckt?


Die Vase

Sie sind gerade gemütlich am Staubsagen und merken nicht, dass der Staubsauger kurz davor ist, die Kommode, mit der wertvollen Vase darauf, anzustoßen. Nach einem lauten Knall drehen Sie sich um und stellen fest, Ihre geliebte Vase ist in viele kleine Teile zersprungen. In solch einem Fall deckt die Versicherung nicht den Schaden ab, da dieser eigenverantwortlich verursacht wurde. Gleiches gilt, wenn Sie ohne jegliche Gewaltanwendung auf der Straße bestohlen worden sind. Auch in Zeiten von allgegenwärtigen Kriegen werden die Folgen des entstandenen Schadens ebenfalls nicht übernommen.

Fahrraddiebstahl

Wenn Sie leidenschaftlicher Radfahrer, sind sollten Sie bei der Tarifwahl ganz genau den Deckungsbereich nachlesen. Wird Ihnen das Fahrrad außerhalb der eigenen vier Wände geklaut, ist dies meistens nicht mit abgedeckt. Aber auch innerhalb der eigenen vier Wände wird in der Regel nur bis zu 1% der Versicherungssumme abgesichert. Einige Versicherungen bieten allerdings spezielle Zusatzvereinbarungen für Fahrräder an. Diese Zusatzvereinbarung wird im Fachjargon auch „Fahrradklausel“ genannt. Logischerweise erhöht sich für Sie dadurch auch der Beitrag. Wie hoch die Erhöhung dabei ausfällt, ist abhängig vom Wert des Fahrrads.

Wasser & Hitze

Ein Großteil der Versicherer deckt im Grundtarif ebenfalls nicht die sogenannten Sengschäden ab. Sengschäden sind Schäden welche durch Hitze, allerdings ohne den Einfluss von Feuer, entstanden sind. Des Weiteren werden auch Wasserschäden, verursacht durch Reinigungs- oder Planschwasser nicht mitversichert. Ein Schaden entstanden durch Ihr Heimaquarium ist ebenfalls nicht Teil des Grundtarifs und bedarf einer speziellen Versicherung wie zum Beispiel eine Glasversicherung.


Elementarschäden

Überschwemmungen, Hochwasser oder Erdbeben sind besonders in Zeiten der globalen Erwärmung immer wiederkehrende Begriffe. Die sogenannten Elementarschäden sind nicht im Grundtarif enthalten. Ihre Versicherung kann allerdings um die Absicherung der Elementarschäden erweitert werden. Sie müssen allerdings mit einer beachtlichen Erhöhung Ihres Beitrags rechnen. Seien Sie sich also gewiss, ob Sie wirklich eine Zusatzvereinbarung für Elementarschäden benötigen.

Cyberkriminalität

Zu guter Letzt fehlt im Grundtarif der Haus­rat­ver­si­che­rung, der Schutz vor Schäden durch Internetnutzung und Cyberkriminalität. Sofern Sie einen solchen Schutz benötigen, sind Sie gezwungen sich nach einem entsprechenden Tarif umzuschauen. Der mögliche Umfang an Leistungen bezieht sich oftmals auf Schäden durch Phishing, Datenklau oder der Wiederbeschaffung Ihrer gestohlenen Daten.


Worauf sollten Sie bei der Tarifauswahl besonders achten?

 

Tarife und Anbieter stehen Ihnen massenhaft zur Auswahl, gibt es jedoch Zusatzbausteine, welche Sie bei der Wahl berücksichtigen sollten?

Ja, definitiv. Wir werden Ihnen nachfolgend einige Zusatzbausteine nennen, welche Sie vor bösen Überraschungen schützen sollen.

 

Die grobe Fahrlässigkeit – Geben Sie der Versicherung so wenig Spielraum wie möglich. Spielraum steht hier zweckmäßig für „Ihr Handeln oder Ihre Fehler“ können zu Konsequenzen führen und von der Versicherung als „grob fahrlässig“ deklariert werden. 

 

Beispiel: Sie haben Ihre Fenster sperrangelweit offen und fahren kurz Einkaufen. Die offenen Fenster ermöglichen einen Dieb das einfache, unbemerkte, eindringen in Ihre Wohnung / Ihr Haus.

Im Fall einer groben fahrlässigen Handlung kann die Versicherung die Zahlung ganzheitlich einbehalten oder situativ die Leistungen kürzen. In manchen Verträgen können Sie allerdings einen Zusatz finden, welcher einen „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ beinhaltet. Dann zahlt der Versicherer auch in grob fahrlässigen Situationen.

 

Die Erweiterung des Brandbegriffs – Brandschaden, ist nicht gleich Brandschaden. Demnach werden im Grundtarif nicht zwangsläufig alle Brandarten abgedeckt. Mit der Erweiterung des Brandbegriffs werden Schäden durch: Rauch und Ruß, Seng- und Schmorschäden und Überspannungsschäden, wahlweise, abgedeckt.

Die Elementarschadenversicherung – Diese Form der Versicherung greift bei Naturkatastrophen. Wenn Sie also in einem Risikogebiet wohnhaft sind, sollten Sie diese Erweiterung definitiv in Betracht ziehen. Sie müssen aufgrund der potenziell hohen Schadenskosten allerdings mit deutlich erhöhten Beiträgen rechnen. Zudem müssen Sie oftmals bei einem Elementarschaden einen Selbst­behalt von 10% des Schadens oder bis 500€ zahlen. Leider kann es zusätzlich der Fall sein, dass Ihnen für Ihre Adresse keine Angebote zur Verfügung stehen, aufgrund des hohen Risikos.

Die Fahrradversicherung – Für Diebstahl Ihres Fahrrads haftet die Haus­rat­ver­si­che­rung, in den meisten Fällen nur dann, wenn es sich dabei um Diebstahl aus verschlossen Räumen handelte. Demnach sollten Sie nach der sogenannten „Fahrradklausel“ Ausschau halten, welches Ihr Fahrrad auch bei einem Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände absichert.

Die Wasserschadenversicherung – Wenn Sie im Besitz eines Aquariums oder eines Wasserbettes sind, lohnt sich ggf. eine Wasserschadenversicherung für Sie. Im Schadensfall deckt Sie die entstandenen Wasserschäden.

Wertsachen – Falls ein Schadenfall Ihren Schmuck, Ihre Kunst oder Ihre Antiquitäten betrifft, übernimmt die Versicherung in der Regel nur 20 – 25 % der Versicherungssumme. Falls Ihnen die Versicherungssumme nicht genügt, sollten Sie sich für eine höher Deckung entscheiden.

 

Unser Tipp: Denken Sie über die letzten 5 Jahre nach und versuchen Sie sich daran zu erinnern, mit welchen Schäden Sie regelmäßig in Berührung kamen. Rechnen Sie die dadurch entstanden Kosten durch und wägen Sie mithilfe dessen ab, welche Zusatzbausteine Ihnen diese Kosten erspart hätten. 


Wann zahlt eine Haus­rat­ver­si­che­rung?

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Sie vor finanziellen Schwierigkeiten, verursacht durch Schäden von einen Sturm, ausgetretenem Wasser, Feuer, Vandalismus oder auch Einbruchdiebstahl und Raub.

Kurz und bündig: Welche Vorteile bietet eine Haus­rat­ver­si­che­rung?

 
    • Ihr Hab und Gut ist abgesichert
    • Auch Anbauten sowie Terrasse, Kellerräume, Garagen sind mitversichert
    • Die Versicherung geht über Ihren Wohnsitz hinaus. Wenn Sie im Zuge Ihrer Urlaubsreise ein Hotelzimmer gebucht haben, sind Ihre Wertgegenstände auch vor Ort versichert
    • und vieles mehr 

Der richtige Zeitpunkt für eine Haus­rat­ver­si­che­rung

 

Wann immer Sie den Schaden nicht mehr aus eigener Tasche tragen können, sollten Sie sich Gedanken über eine Haus­rat­ver­si­che­rung machen. Nur dann ist im Schadenfall sichergestellt, dass Sie nicht auf einem Schuldenberg sitzen bleiben.


Warum ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung sinnvoll?

 

Wie bereits kurz angeschnitten in Kapitel 2. Für wen lohnt sich eine Haus­rat­ver­si­che­rung, ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung sinnvoll, sofern es einen für Sie messbaren Wert gibt, welchen Sie aus eigener Tasche nicht erneut aufbringen können. Das bedeutet, dass nicht für jeden eine Haus­rat­ver­si­che­rung unbedingt sinnvoll ist. Ist Ihr Hausrat insgesamt weniger wertvoll, abgesehen vom emotionalen Wert, muss eine Haus­rat­ver­si­che­rung nicht zwangsweise sinnvoll für Sie sein.

Wenn Sie sich allerdings im Laufe der Jahre eine beachtliche Sammlung an Möbeln, Sachgegenständen oder anderweitigen Wert angeschafft haben, ist es sinnvoll sich Gedanken über eine Haus­rat­ver­si­che­rung zu machen. All die erworbenen Dinge hatten bei der Anschaffung einen Preis. Je höher die ausgegebenen Summen ausgefallen sind, desto mehr muss im Schadensfall erneut aufgewendet werden. Die Haus­rat­ver­si­che­rung bieten Ihnen genau das! Eine Möglichkeit trotz des Schadensfalls, sich erneut einzurichten und das völlig sorglos, denn die bezahlten Summen werden Ihnen von der Versicherung vollständig erstattet.

Unserer Meinung nach, ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung immer sinnvoll, denn wie Sie im Kapitel 7. Was kostet eine Haus­rat­ver­si­che­rung im Durchschnitt, feststellen werden, fallen die Beträge nicht sonderlich hoch aus und sollten für den Großteil zu bewältigen sein.

Ein kleiner Preis für einen Schutz, welcher Sie alltäglich begleitet, klingt für uns mehr als fair und sinnvoll.

 

Hausratversicherung


Welche Vorteile hat eine Haus­rat­ver­si­che­rung?

 

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung bringt viele nennenswerte Vorteile mit sich. Eine Übersicht der Vorteile listen wir nachfolgenden für Sie auf:

  • Ihr Hab und Gut ist abgesichert
  • Auch Anbauten sowie Terrasse, Kellerräume, Garagen sind mitversichert
  • Die Räumlichkeiten Ihrer Kinder sind ebenfalls mitversichert, auch wenn sich diese aktuell auf Reisen befinden
  • Die Versicherung geht über Ihren Wohnsitz hinaus. Wenn Sie im Zuge Ihrer Urlaubsreise ein Hotelzimmer gebucht haben, sind Ihre Wertgegenstände auch vor Ort versichert
  • Im Falle eines Einbruchs, werden auch die Kosten der Einbruchsschäden übernommen
  • Übergangsweise werden die Kosten einer Unterkunft übernommen, falls Sie aufgrund eines Brandes nicht mehr dort wohnen können (der Zeitraum wird in den Vertragsbedingungen festgelegt)
  • Volle Erstattung des Anschaffungspreises, unabhängig von Alter und Zustand
  • Geringe Beitragssätze

Wie Sie nach der Übersicht sicherlich feststellen, birgt die Haus­rat­ver­si­che­rung eine Menge von Vorteilen ohne wirklich nennenswerten Nachteil.

Gibt es auch Nachteile?

Aus unserer Sicht gibt es keine nennenswerten Nachteile, über die wir Sie aufklären sollten.


Wann sollten Sie eine Haus­rat­ver­si­che­rung abschließen?

 

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung ist nicht pauschal zu benennen. Letzten Endes muss Sie den Entschluss getroffen haben, dass Ihr Hausrat einen bestimmten Wert erreicht hat, welcher besser durch eine Versicherung abgesichert werden sollte. Wir können Ihnen diesen Wert auch nicht konkret mitteilen. Für den einen sind bereits 10.000€ Warenwert eine lohnenswerte Summe, für den anderen mögen das erst 50.000€ sein. 

 

Dennoch möchten wir Ihnen mögliche Szenarien vorstellen:

  1. Ein richtiger Zeitpunkt könnte der Erwerb einer eigenen Immobilie sein, denn oftmals werden im Zuge dessen viele neue Einrichtungsgegenstände gekauft. Sollten die durch ein unglückliches Ereignis zum Beispiel abbrennen, wären Sie mit der Versicherung vor dem entstandenen Schaden geschützt.
  2. Ein weiterer Zeitpunkt könnte der Erwerb von Sammlerstücken sein. Wenn Sie sich zum Beispiel eine Sammlung wertvoller Schallplatten angeschafft haben, sollten diese in irgendeiner Form versichert sein.
  3. Sie wohnen zur Miete, allerdings war eine Küche nicht im Mietvertrag enthalten, sodass Sie sich eigenständig um eine Küche kümmern mussten? – Auch dann ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung durchaus sinnvoll. Es ist in den meisten Fällen unmöglich kostengünstig eine passende Küche einbauen zu lassen, um die Küche vor Schadensfällen zu schützen, ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung demnach angebracht.

 

Als Faustregel gilt: Wann immer Sie den Schaden nicht mehr aus eigener Tasche tragen können, sollten Sie sich Gedanken über eine Haus­rat­ver­si­che­rung machen. Nur dann ist im Schadenfall sichergestellt, dass Sie nicht auf einem Schuldenberg sitzen bleiben.


 

 

Wichtig zu wissen              Risiko LV Rechner

Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, welche Entschädigungsgrenze eingesetzt wird, welche Fälle genau abgedeckt sind und ob auch außerhalb des Hauses gehaftet wird!


Was kostet eine Haus­rat­ver­si­che­rung?

 

Wie bereits in Kapitel 6 Welche Vorteile hat eine Haus­rat­ver­si­che­rung angemerkt, sind die Kosten einer Haus­rat­ver­si­che­rung überschaubar.

In unserem Beispiel sind die Tarife allerdings ohne Selbstbeteiligung, ohne Elementarversicherung und Fahrradklausel sowie einer Laufzeit von einem Jahr abgebildet.

Bitte beachten Sie also, dass der Jahresbeitrag sich für zusätzliche Leistungen erhöht.


Hier Beispielberechnungen der Top-Angebote:

 

Anbieter

VS / Wohnfläche / Hausart

 

mtl. Beitrag
R+V  unbegrenzt / 160 m2 / EFH 9,17 €
Basler Versicherungen 104.000 € / 160 m2 / EFH 16,58 €
R+V  unbegrenzt / 350 m2 / MFH 20,06 €
DOMCURA 500.000 € / 350 m2 / MFH 32,62 €

Fazit

 

Was lässt sich nun abschließend festhalten? – Im Grunde genommen gibt es weder die Verpflichtung einer Haus­rat­ver­si­che­rung noch unbedingt den richtigen Zeitpunkt, wann diese abgeschlossen werden sollte. Fakt ist jedoch, wenn Ihnen die Kostenübernahme Ihrer Wertgegenstände wichtig ist, sollten Sie eine Haus­rat­ver­si­che­rung in Betracht ziehen. 

Wir von Finanzgewissen sind der Meinung, dass sobald Sie über einen eigenen Hausrat verfügen, welcher nicht mal „ebenso“ wieder erworben werden kann, Sie sich eine Haus­rat­ver­si­che­rung beschaffen sollten. Es gibt wenig nennenswerte Nachteile und die Beitragssätze sind auf das Jahr gerechnet im zweistelligen Bereich. Demnach sollte es für jeden Interessenten möglich sein, den Beitrag neben den restlichen Ausgaben problemlos zu zahlen. Die Vorteile überwiegen deutlich und im Schadensfall, können Sie unbesorgt sein. Sofern alle Kriterien erfüllt sind und der Schadensfall die versicherten Dinge abdeckt, erhalten Sie Ihr Geld, welches Sie zur Anschaffung ausgegeben haben, bis auf den letzten Cent wieder.


Weitere Informationen zur Haus­rat­ver­si­che­rung zum downloaden

Allgemeine Haus­rat­ver­si­che­rungsbedingungen
Quelle: https://www.gdv.de

FAQ Haus­rat­ver­si­che­rung

Worauf sollte ich beim Vertragsabschluss achten?

Vermeiden Sie eine Unterversicherung. Bedeutet im Klartext, achten Sie bis zur welcher Höhe Ihr Hausrat versichert ist. 

Beispiel: Ihr Hausrat weist einen Wert von 80.000€ auf, doch Sie haben aus finanziellen Gründen, zum Beispiel sparen, entschieden den Beitrag zu reduzieren, in dem Sie als Versicherungssummer nur 40.000€ vereinbart haben.

Kommt es dann zum Schadensfall, erhalten Sie schlussendlich nur die Hälfte Ihres Hausrat Wertes wieder zurück.

Ziehen Sie eine Selbstbeteiligung in Betracht. Diese senkt den Beitrag und zumeist ist die Summe der Selbstbeteiligung jederzeit zu entrichten.

 

Worauf sollte ich während der Vertragslaufzeit achten?                                                                                             

  • Heben Sie unbedingt die Kaufbelege auf. Im Schadensfall kann so der Anschaffungswert bewiesen werden. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie ebenfalls eine Fotografie des Aufenthaltsortes, innerhalb der Wohnung machen.
  • Überaus teure Anschaffungen sollten mit der Versicherungssumme angepasst werden. Darüber hinaus sollten diese sofort der Versicherung gemeldet werden.
  • Wenn Sie im Besitz einer eigenen Immobilie sind, sollten Sie neben der Haus­rat­ver­si­che­rung am besten eine Ge­bäude­ver­si­che­rung beim selben Anbieter abschließen.

 

Muss ich meinen Umzug der Versicherung melden?

Auf jeden Fall! Wenn Sie umziehen und den Umzug der Versicherung nicht melden, ist im Schadensfall in der neuen Wohnung, der Hausrat nicht versichert.

 

Wie gehe ich im Schadenfall am besten vor?

Zunächst einmal sollten Sie die Ruhe bewahren. Als allererstes sollten Sie umgehend Ihre Versicherung über den Schadensfall informieren. Dokumentieren Sie penibel den Schaden und wie er möglicherweise zustande gekommen ist. Je mehr Sie vorweisen können, desto besser. Als Nächstes sollten Sie die Kaufbelege zusammensuchen, sodass Sie den Schadensersatz geltend machen können. Sie sind nämlich stets in der Beweis- und Darlegungspflicht.

 


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Frederik Lohmann

 

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Von Pascal Bolus – zuletzt aktualisiert am 16

sachlich geprüft durch Frederik Lohmann


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