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Versicherungsschutz bereits in 30 Tagen
Ob Sie Vielfahrer sind oder Ihr Fahrzeug nur gelegentlich bewegen: Fahrzeugreparaturen werden immer teurer und treten meist dann ein, wenn man überhaupt nicht damit rechnet.
Durch eine Reparaturkostenversicherung können Werkstattbesuche in der Zukunft kostenfreundlicher ausfallen, denn sie bietet finanziellen Schutz vor Defekten und verschiedener Schäden am Fahrzeug. Somit kann entspannt ohne finanzielle Sorgen der Alltag gemeistert werden.
Die Reparaturkostenversicherung wirkt, wenn die Herstellergarantie oder weitere Gewährleistungen für das Auto ausgelaufen sind. Dies wird von verschiedenen Versicherern angeboten. Eine Reparaturversicherung lohnt sich also nicht nur für ältere Neuwagen, sondern auch genauso für
Gebrauchtwagen.
Kurzer Überblick:
Eine Reparaturkostenversicherung ist sinnvoll, da die hohen Reparaturkosten im Schadenfall nicht vom Versicherungsnehmer übernommen werden müssen. Diese werden von der Versicherung übernommen. Somit muss sich der Fahrzeughalter keine Gedanken um finanzielle Probleme machen, wenn es zu einem Schaden kommt.
Die Kosten einer Reparaturkostenversicherung können unterschiedlich ausfallen. Dabei spielen unter anderem das Alter und auch Laufleistung des Fahrzeuges eine wichtige Rolle. Natürlich gibt es auch noch Kostenunterschiede je nach Tarif. Umso umfangreicher der Versicherungsschutz gewählt wird, umso höher fällt in der Regel der Preis dieses Tarifes aus.
Die Vorteile:
Die Reparaturkostenversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor hohen Reparaturkosten im Schadensfall. Somit ist gewährleistet, dass das versicherte Auto vom Inhaber lange gefahren werden kann. Besonders sinnvoll ist die Reparaturkostenversicherung, wenn Sie sich beim Autokauf gegen einen Neuwagen und für einen Gebrauchtwagen entschieden haben. Dazu kommt, dass im Fall eines Verkaufes des versicherten Autos ein höherer Verkaufspreis gewonnen werden kann, da die erworbene „Garantie“ auf den Käufer übertragen wird.
Die Nachteile:
Die einzigen Nachteile der Reparaturkostenversicherung sind, dass unter Umständen nicht die gesamten Reparaturkosten übernommen werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die Versicherung mit einer Obergrenze der Kosten abgeschlossen worden ist. Dies kann aber bei der Tarifwahl festgelegt oder sogar ganz umgangen werden.
Mit der Reparaturkostenversicherung decken Sie anfallende Reparaturkosten für fast jedes Fahrzeug ab. Der Leistungsumfang beinhaltet die wichtigsten und teuersten Baugruppen Ihres Fahrzeuges und sichert Sie somit rundum ab.
Wie bereits erwähnt sind verschleißbedingte Reparaturen nicht in der Versicherung mit inbegriffen. Dazu zählen Autoteile wie Scheibenwischer, Bremsscheiben oder auch Ölfilter. Aber ansonsten werden Reparaturkosten von allen serienmäßig verbauten mechanischen Teilen und elektronischen Teilen von der Versicherung übernommen. Also die Autoteile die nicht so oder so regelmäßiger ersetzt werden müssen.
Die Versicherung übernimmt an dieser Stelle nicht nur die Kosten der Ersatzteile, sondern auch den Stundenlohn der Reparatur. Somit werden die Werkstattkosten, im Regelfall, von der Reparaturkostenversicherung komplett übernommen.
An dieser Stelle muss noch erwähnt werden, dass hierbei von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif Unterschiede vorkommen können. Dabei spielen auch die maximale Laufleistung und der Höchstschalter des Fahrzeuges eine Rolle. So ergeben sich je nach Vereinbarung Einschränkungen.
In den häufigsten Reparaturkostenversicherungen werden Schalt- und Automatikgetriebe, Motor und das Achsengetriebe abgedeckt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit weiteres ebenfalls mit in die Versicherung zu integrieren. Folgendes kann mit abgedeckt werden:
Um den Versicherungsschutz sicherzustellen, müssen vereinbarte oder vorgegebene Wartungstermine eingehalten werden.
Außerdem kann die Höchstleistung für Reparaturen durch die Versicherung begrenzt sein. Dies ist allerdings nicht in jedem Fall so und wird beim Versicherungsabschluss abgesprochen. Somit können die Reparaturkosten auch keine Rolle spielen, wenn eine Versicherung ohne Obergrenze abgeschlossen wurde. Der Fahrzeughalter hat in diesem Fall keinen finanziell begrenzten Versicherungsschutz.
Nicht alle Autos können durch eine Reparaturkostenversicherung versichert werden. Fahrzeuge mit Fahrwerktuning oder auch eingebauten Leistungssteigerungen können nicht in dieser Form versichert werden. Wenn es sich nur um äußere Veränderungen des Autos handeln, stellen diese kein Hindernis für einen Versicherungsschutz dar. Äußeren Veränderungen stellen zum Beispiel
besondere Felgen, breitere Reifen oder ähnliche optischen Veränderungen des Fahrzeuges dar. Motorräder können nicht durch eine Reparaturversicherung versichert und geschützt werden.
Außerdem schließt die Versicherung Fahrzeuge aus, die gewerblich für Personen- oder Sachbeförderungen genutzt werden. Dazu zählen Fahrzeuge wie Taxis, Mietwagen, Kurierfahrzeuge, aber auch Fahrschulautos und Abschleppwagen können nicht durch eine Reparaturkostenversicherung geschützt werden. Auch nicht dann, wenn diese Beschäftigung nur zeitweise ausgeübt wird.
Ebenfalls Autos, die durch alternative Brennstoffe wie zum Beispiel Pflanzenöl oder Gas betrieben werden, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Während der Nutzung einer Reparaturkostenversicherung müssen, die von der Versicherung vorgeschriebenen Wartungen eingehalten, durchgeführt und dokumentiert werden. Dies erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit. Sollte eine Wartung fehlen, muss der Versicherungsnehmer das Defizit übernehmen. Mehr zu den Vor- und Nachteilen erfahren Sie bei Test.de
Die meisten Reparaturkostenversicherungen bieten Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. In der Regel gilt die Versicherung dann in ganz Europa, wenn sich das Fahrzeug dort nur kurzfristig aufhält (nicht länger als drei Monate).
Versicherer |
Fabrikat / Leistung / Aufbau
|
monatlicher Beitrag |
GAV | Audi A3 / 184KW/250PS / Kombi | 39,50 € |
GAV | Ford Kuga / 134KW/182PS / SUV | 33,25 € |
GAV | Mini Cooper / 85KW/115PS / Limousine | 27,92 € |
Das beschädigte Auto muss für die Reparatur in die Werkstatt gebracht werden. Die anfallenden Kosten dieser Reparatur werden dann, je nach Tarif, von der Versicherung übernommen. Es kann auch im Tarif festgelegt worden sein an welche Werkstattkette sie sich wenden müssen. Das ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Wenn die Werkstatt frei wählbar ist, muss lediglich eine Voraussetzung erfüllt werden. Es muss sich um eine Werkstatt handeln, die die benötigten Reparaturen sachgerecht und fachgerecht durchführt. Der Schaden muss allerdings bereits vor dem Beginn der Schadensprüfung oder Reparatur an die Versicherung gemeldet werden. Erst wenn eine Bestätigung oder eine Freigabe für die Reparatur seitens der Versicherung vorliegt, darf mit den Reparaturarbeiten begonnen werden.
Verschiedene haben sich als Anbieter für Reparaturkostenversicherungen auf dem deutschen Markt durchgesetzt. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Versicherung zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug passt.
Lesen Sie hier gerne mehr zu diesem Thema: Stiftung Warentest
Wenn der PKW noch Garantie hat, werden Schäden, die von einem Dritten verursacht werden oder dadurch anfallende Kosten nicht von der Versicherung übernommen. Damit sind Problem, wie zum Beispiel ein Serienfehler oder ein Fahrzeugrückruf, gemeint. In diesen Fällen leistet die Versicherung keine Entschädigung.
Ja, Fahrzeuge mit Fahrwerktuning oder auch eingebauten Leistungssteigerungen können nicht in Form einer Reparaturkostenversicherung versichert werden. Wenn es sich nur um äußere Veränderungen des Autos handeln, stellen diese kein Hindernis für einen Versicherungsschutz dar. Äußeren Veränderungen stellen zum Beispiel besondere Felgen, breitere Reifen oder ähnliche optischen Veränderungen des Fahrzeuges dar.
Motorräder können nicht durch eine Reparaturversicherung versichert und geschützt werden.
Außerdem schließt die Versicherung Fahrzeuge aus, die gewerblich für Personen- oder Sachbeförderungen genutzt werden. Dazu zählen Fahrzeuge wie Taxis, Mietwägen, Kurierfahrzeuge aber auch Fahrschulautos und Abschleppwägen können nicht durch eine Reparaturkostenversicherung geschützt werden. Auch nicht dann, wenn diese Beschäftigung nur zeitweise ausgeübt wird. Ebenfalls Autos die durch alternative Brennstoffe wie zum Beispiel
Pflanzenöl oder Gas betrieben werden, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Reparaturkostenversicherung für Kraftfahrzeuge leistet anteilig Entschädigung gemäß der Bedingungen bei technischen Defekten an versicherten Bauteilen (kein Unfall).
Für gewöhnlich wird der Versicherungsvertrag für eine Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Dies verlängert sich im Anschluss der Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, solange keine Kündigung vorliegt. Eine Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende dieser Jahreslaufzeit eingereicht werden. Es kann auch zu einer Kündigung von der Versicherung aus kommen, wenn der Versicherungsschutz vor mehr als 10 Jahren begonnen hat oder das Auto die Laufleistung von 200.000 km erreicht hat.
Insgesamt lohnt sich die Reparaturkostenversicherung einen Neuwagen und einen Gebrauchtwagen. Der Versicherungsnehmer ist finanziell gestützt oder sogar komplett abgesichert und braucht sich keine Sorgen im Falle eines Schadens zu machen. Mit dem Versicherungsschutz stehen Fahrzeughalter auf der sicheren Seite.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zur Seite.
Wenn Sie Ihren aktuellen Pkw ohne hohe Reparaturkosten-Risiken noch länger fahren möchten, Sie den Kauf eines Gebrauchtwagens planen und gegen Reparaturen versichert sein möchten und Sie Ihren Pkw mit „Garantie“ verkaufen möchten, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, lohnt sich diese Versicherung allemal!
Privat genutzte Pkw mit 2-6 Zylindern können versichert werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 10 Jahre ab Erstzulassung sind. Außerdem darf die Gesamtlaufleistung nicht mehr als 200.000 Kilometer und eine maximale Leistung von 225 kW
sein.
Folgende Fahrzeuge sind nicht versicherbar:
Die Reparaturkostenversicherung kann jederzeit abgeschlossen werden und ist unabhängig vom Kaufdatum.
Nein - der Vertrag endet dann nicht! Sondern erst zum Ende des laufenden
Versicherungsjahres.
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Sarah Kampschulte |
Frederik Lohmann |
Vera Keberloh |
Ihr Versicherungsmakler für das Thema Reparaturkostenversicherung im Kreis Warendorf (Ostbevern, Sassenberg, Telgte, Harsewinkel, Beelen, Oelde, Drensteinfurt, Sendenhorst, Freckenhorst, Ennigerloh, Enniger, Ahlen, Vorhelm, Beckum, Neubeckum, Wadersloh, Lippetal).
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Das war unser Beitrag zum Thema Reparaturkostenversicherung von unserer Redakteurin Lisa Honsel.