Versicherungsschutz für Ihr Hörgerät
Tarife im Vergleich & Test
Ersatzbeschaffung, Instandhaltung, Diebstahl u. v. m.
Es gibt viele verschiedene Gründe für ein geschwächtes Gehör. So können zum Beispiel regelmäßige Belastung der Ohren durch Geräusche wie Bauarbeiten oder laute Musik zu einer Schwächung des Gehörs führen. Dann hilft nur noch ein Hörgerät. Dies ist heute keine Seltenheit mehr. Immer mehr Menschen leiden unter einer Hörminderung und Hörverlust. In Deutschland sind es allein schon rund 15 Millionen betroffene Menschen. Doch Hörgeräte können ganz schön teuer sein. Vor allem die neusten und besten Technologien für das möglichst beste Hörvermögen. Dazu kann es schnell mal zu Schäden an den sensiblen Geräten kommen. Aus diesem Grund gibt es die Hörgerätversicherung.
Kurzer Überblick:
1.1. Ist eine Hörgeräteversicherung-Versicherung sinnvoll?
1.2. Vorteile Hörgeräteversicherung
1.3 Leistungen Hörgeräteversicherung
1.5 Kosten Hörgeräteversicherung
1.5 Hörgeräteversicherung im Check
1.6 Wissenswertes Hörgeräteversicherung
1.7 Dokumente Hörgeräteversicherung
Hörgeräte sind bereits in der Anschaffung bereits häufig schon sehr teuer. Doch Schäden bleiben auch bei Hörgeräten nicht aus. Dies kann zu weiteren hohen Kosten führen. Durch die Hörgeräteversicherung sind diese Kosten keine Probleme mehr.
Anfallenden Reparaturkosten werden dann zum Großteil oder sogar komplett von der Versicherung übernommen. Auch in weiteren Bereichen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme oder Teilkostenübernahme. Welche Leistungen genau mit inbegriffen sind, kommt auf den ausgewählten Tarif an.
Die Hörgeräteversicherung ist also sinnvoll, da in verschiedene Kosten von der Versicherung übernommen werden können und die Privatperson vor hohen Kosten durch zum Beispiel Reparaturen geschützt ist. Besonders sinnvoll ist die Hörgeräteversicherung Geräte die den Krankenkassenpreis übersteigen und der Nutzer mit hohen Zuzahlungen rechnen kann.
Durch die Hörgeräteversicherung ist der Versicherungsnehmer vor hohen Kosten im Schadensfall geschützt. Somit bestehen keine Probleme, wenn auch mal aufwendigere Reparaturen vorgenommen werden müssen.
Und es sind in der Regel nicht nur ausschließlich Reparaturkosten durch die Versicherung abgedeckt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei den meisten Hörgeräteversicherungen keine Entscheidung direkt mit dem Kauf eins Hörgeräts erforderlich ist. Häufig können diese auch noch nachträglich innerhalb eines gewissen Zeitraums nach dem Kauf abgeschlossen werden. Dazu bieten verschiedene Versicherungen auch noch weiterer vorteilhafte Leistungen an.
Die Krankenkasse bezuschusst Hörgeräte mit einem festen Satz von 784,94 €.
Welche Leistungen genau in der Versicherung inbegriffen ist, kommt auf die Versicherung und den Tarif des Versicherungsnehmers an. Es kann bei Kostenübernahmen zum Beispiel auch Preislimits geben oder eine komplette Kostenübernahme garantiert werden. In der Regel sind folgende Leistungen in einer Hörgeräteversicherung enthalten:
Außerdem bekommen Hörgeräteträger alle 6 Jahre Zuschüsse von der Krankenkasse. Viele Hörgeräteversicherungen haben sich angeschlossen und bieten in demselben Zeitabstand weitere Kostenübernahmen bei der Anschaffung neuer Hörgeräte an.
Welche Versicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mit welchen Leistungen möchten sie Ihr Hörgerät versichern? Wolle Sie eine komplette Kostenübernahme bei anfallenden Reparaturkosten oder mit einem bestimmten Preislimit? Wollen sie ein oder zwei Hörgeräte in die Versicherung integrieren? Wir stellen Ihnen die Versicherungen einmal genauer vor.
Versicherer |
Gerätepreis / Selbstbehalt
|
monatlicher Beitrag |
WÜRZBURGER Versicherungs-AG | 1.000 € / 35 % | 4,98 € |
WERTGARANTIE AG | 1.000 € / 0 € | 10,00 € |
WERTGARANTIE AG | 2.500 € / 0 € | 16,00 € |
In der Regel gibt es Kostenunterschiede je nach Hörgerät.
Hörgeräte können bis zu 2.500 € je Seite kosten! Daher macht es wirklich Sinn, eine Hörgeräteversicherung abzuschließen.
Der Preis berechnet sich nach dem Gerätepreis des Hörgeräts und nach dem Kaufdatum.
Es gibt verschiedene Versicherungen, die die Hörgeräteversicherung anbieten. Wir helfen Ihnen gerne zu ermitteln, welche Versicherung zu Ihnen passt.
Mehr zum Thema Hörgeräteversicherung können Sie hier nachlesen:
Hörgeräteversicherungen - Versicherungsangebote im Check - Stiftung Warentest
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für benötigte Hörgeräte nur einen bestimmten Festpreis. Häufig übersteigen die Hörgeräte mit neuen Technologien diesen Festpreis. Dazu kommt oft der Wunsch nach möglichst unauffälligen Hörgeräten. Somit kommt es oft zu hohen Zuzahlungen, die selbst übernommen werden müssen. Auch an dieser Stelle kann die Hörgeräteversicherung den Versicherungsnehmer unterstützen. Es werden dann zum Beispiel wie bei der Krankenkasse alle 6 Jahre Zuschüsse für neue Hörgeräte von der Hörgeräteversicherung zur Verfügung gestellt.
Es gibt viele Wegen, wie Hörgeräte Schaden nehmen können und Reparaturkosten anfallen. Diese werden in der Regel von der Hörgeräteversicherung übernommen. Es folgen einige Beispiele, wie ein Hörgerät im Alltag Schaden nehmen kann.
Der Versicherungsschutz sollte am besten möglichst umfassend sein. Es sollten also viele Schäden abgedeckt sein. Außerdem sollte der Versicherungswert bestenfalls am Neuwert orientiert sein und nicht am Zeitwert. Für den Versicherungsnehmer ist es am besten, wenn der Versicherungszeitraum oder die Versicherungsdauer um die fünf bis sechs Jahre umfasst.
Grade für Kinder lohnt sich eine Versicherung kostspieliger Hörgeräte, da diese im Normalfall nicht grade sorgsam damit umgehen.
Ja, Hörgeräteversicherungen können eine Selbstbeteiligung haben. Dies ist allerdings vom Tarif abhängig und nicht immer der Fall.
Nein, die Hörgeräteversicherung kann nicht steuerlich abgesetzt werden, da es eine Sachversicherung ist. Das ist zum Beispiel vergleichbar mit einer Fahrradversicherung. Ausnahmen können allerdings bestehen, wenn das Hörgerät zum Beispiel zur Ausübung des Berufes benötigt wird.
Die meisten Versicherungen Übernehmen in der Regel fast alle Schäden, die nicht mutwillig verursacht worden sind. Zum Beispiel beschädigte Elektronik durch Kondenswasser. Aber auch Schäden durch versehentliches Eigenverschulden wie zum Beispiel durch eine Fehlbedienung kann von der Versicherung übernommen werden.
Wenn das Hörgerät nicht aus dem eigenen Haus / Wohnung gestohlen worden ist oder durch einen Haus/Wohnungsbrand beschädigt worden ist, greift die Hausratsversicherung nicht. Also sind Schäden, die durch Personen verursacht wurden, nicht inbegriffen.
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Sarah Kampschulte |
Frederik Lohmann |
Vera Keberloh |
Ihr Versicherungsmakler für das Thema Hörgeräteversicherung im Kreis Warendorf (Ostbevern, Sassenberg, Telgte, Harsewinkel, Beelen, Oelde, Drensteinfurt, Sendenhorst, Freckenhorst, Ennigerloh, Enniger, Ahlen, Vorhelm, Beckum, Neubeckum, Wadersloh, Lippetal).
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Das war unser Beitrag zum Thema Musikinstrumentenversicherung von unserer Redakteurin Lisa Honsel.