Der aktuelle allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Hinzu kommen versicherungsspezifische Zusatzbeiträge, die durchschnittlich 1,3 % betragen, aber je nach Krankenkasse variieren. Damit entsprechen 15,9 % des Bruttoeinkommens dem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zur GKV.
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Pflichtmitglieder der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen unter der jährlich angepassten Versicherungspflichtgrenze (5.362,50 € monatlich im Jahr 2021) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 € monatlich im Jahr 2021) liegt.
Wenn Sie unversichert sind und daher keine Versicherungsbeiträge zahlen, müssen Sie mit einigen Konsequenzen rechnen: Beitragsschulden bauen sich auf. Im Zweifel holt der Zoll sie ein – etwa durch Beschlagnahme von Konten. Darüber hinaus erheben Versicherungen Verspätungszuschläge.
Ja, in Deutschland werden Sie auch behandelt, wenn Sie einen Arzt ohne Krankenversicherung aufsuchen – zumindest in schweren oder sogar lebensbedrohlichen Fällen oder wenn Sie starke Schmerzen haben. Wenn Sie jedoch zum Beispiel einen Hausarzt wegen einer weniger schweren Erkrankung aufsuchen möchten, müssen Sie dafür selbst bezahlen.
Gern helfen wir Ihnen weiter!
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