2024
Häufige Fragen zur Musikinstrumenten-Versicherung

FAQ zur Musikinstrumenten-Versicherung


Die häufigsten Fragen zur Musikinstrumenten-Versicherung!

Welche Instrumente sind versicherbar?

Es sind so gut wie alle Instrumente versicherbar. Es kann allerdings von
Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Häufig werden folgende
Instrumente versichert:
- Blasinstrumente (z. B. Klarinette, Trompete, Flöte, Horn, Saxofon, …)
- elektronische Instrumente (z.B. Keyboards, E-Gitarre, E-Bass, …)
- Zupfinstrumente (z. B. Ukulele, Gitarre, Banjo, …)
- Streichinstrumente (z. B. Geige, Violine, Cello, Bratsche, …)
- Balginstrumente (z. B. Mundharmonika, Melodica, Akkordeon, …)
- Tasteninstrumente (z. B. Klavier, Piano, Flügel, …)
- Schlaginstrumente (z. B. Pauken, Schlagzeug, Glockenspiel, Tam-Tam, …)

Was ist nicht in der Instrumentenversicherung inbegriffen?

Viele Schäden sind in der Instrumentenversicherung inbegriffen. In der Regel sind Folgende nicht inbegriffen:
- optische Schäden wie Kratzer
- Verschleiß
- Produktionsfehler
- vorsätzliche Schäden

Wie lange hält der Versicherungsschutz?

Die Länge des Versicherungsschutzes ist vertraglich festgelegt und kann er individuell sein. In der Regel liegt eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten vor. Wenn dieser nicht wie im Vertrag vereinbart gekündigt wird, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch erneut um 12 Monate.


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