Es sind so gut wie alle Instrumente versicherbar. Es kann allerdings von
Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Häufig werden folgende
Instrumente versichert:
- Blasinstrumente (z. B. Klarinette, Trompete, Flöte, Horn, Saxofon, …)
- elektronische Instrumente (z.B. Keyboards, E-Gitarre, E-Bass, …)
- Zupfinstrumente (z. B. Ukulele, Gitarre, Banjo, …)
- Streichinstrumente (z. B. Geige, Violine, Cello, Bratsche, …)
- Balginstrumente (z. B. Mundharmonika, Melodica, Akkordeon, …)
- Tasteninstrumente (z. B. Klavier, Piano, Flügel, …)
- Schlaginstrumente (z. B. Pauken, Schlagzeug, Glockenspiel, Tam-Tam, …)
Viele Schäden sind in der Instrumentenversicherung inbegriffen. In der Regel sind Folgende nicht inbegriffen:
- optische Schäden wie Kratzer
- Verschleiß
- Produktionsfehler
- vorsätzliche Schäden
Die Länge des Versicherungsschutzes ist vertraglich festgelegt und kann er individuell sein. In der Regel liegt eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten vor. Wenn dieser nicht wie im Vertrag vereinbart gekündigt wird, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch erneut um 12 Monate.