2024
Häufige Fragen zur privaten Kranken­ver­si­che­rung

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Häufige Fragen zur privaten Kranken­ver­si­che­rung!

Wer kann sich privat krankenver­sichern?

Ab einem Jahreseinkommen (inkl. Sonderzahlung wie z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) von 62.550 € kann man eine private Kranken­ver­si­che­rung abschließen. Und Beamte können sich natürlich privat ver­sichern, da sie nicht versicherungspflichtig sind.

 

Gibt es auch für die private Kranken­ver­si­che­rung noch den Arbeitgeberzuschuss?

Ja! Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der BBG zur Kranken­ver­si­che­rung und zur Pflege­ver­si­che­rung dazu. Auch für die Mitversicherte, wie Ehepartner und Kinder.

 

Wie bezahle ich meine Beiträge, wenn ich arbeitslos werde?

Im Normalfall ist es so, dass ein zurück in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht mehr geht. Allerdings ist Arbeitslosigkeit oder ein Verdienst unter der Grenze ein Grund wieder in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zu kommen.

 

Wird für mein Retenalter etwas vom Beitrag zurückgelegt?

Es gibt verschiedenste Rückstellungsarten. Den gesetzlichen Zuschlag, die beitragsunabhängigen Rückstellungen und die beitragabhängigen Rückstellungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit weitere Rückstellungen zu bilden. Bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gibt es allerdings keine Rücklagen!


War Ihre Frage zur privaten Kranken­ver­si­che­rung nicht dabei?

 

Gern helfen wir Ihnen weiter!

 

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