2024
FAQ Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

FAQ zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung


Häufige Fragen zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung!

Wozu eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

 Mit der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bekommt man nur Leistungen der Regelversorgung erstattet. Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung deckt man Übernahmen oder Zuschüsse (je nach Tarif) für eine optische Zahnsarnierung, die die gesetzliche Versicherung nicht übernommen hätte.

Für wen ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ratsam?

 Sinnvoll ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für dienigen, die zur Abdeckung der Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung auch / zusätzlich ästhetische Zahnsarnierungen bevorzugen.

In welchem Alter sollte man abschließen?

 Empfehlenswert ist in der Regel ein Abschluss in den Dreißigern oder frühen Vierzigern, da in der Regel noch kein akuter Handlungsbedarf besteht, jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass in Zukunft teure Maßnahmen erforderlich sind , höher ist.

Ein Abschluss macht aber auch für Kindergartenkinder Sinn, da diese später bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen Rechnungen übernehmen.

Wie wird der Beitrag berechnet?

 Setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Alter
  • Zahngesundheitszustand
  • gewünschter Tarif

Welche Behandlungen bezahlt meine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung?

 Der Punkt der Regelversorgung ist die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme. Vollständig kommt diese für folgende Maßnahmen auf:

  • halbjährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt
  • Kariesentfernung
  • Füllungen
  • Paradontose- und Wurzelkanalbehandlungen

Keramik- oder Kunststofffüllungen gehören nicht zur Regelversorgung.

Auch Implantate gehören nicht zur Regelversorgung, gezahlt wird nur der Festkostenzuschuss für die Lücke oder Brücke. 

Manche Krankenkassen beteiligen sich freiwillig an bestimmten Maßnahmen, dies ist immer individuell abzuklären.


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