Gesundheit & Vorsorge

Krebsversicherung
Jetzt mit dem Vorsorgeschutzbrief für meine Familie vorsorgen

Eine Krebsversicherung kostet je nach Eintrittsalter zwischen 9,90 € und 29,90 € im Monat. Die Krebsversicherung ist ein relativ neues Produkt auf dem Versicherungsmarkt.

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Illustration: Krebsversicherung
fachlich geprüft durchDennis Becker
zuletzt aktualisiert4. September 2026
Illustration: Glühbirne über einem aufgeschlagenen Buch als Symbol für verständlich erklärtes Wissen
Verständlich erklärt: die wichtigsten Grundlagen auf einen Blick.

1. Was ist eine Krebsversicherung?

Warum ist eine Krebsversicherung so sinnvoll? Ob eine Krebsversicherung sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Es gibt ein Risiko zu erkranken — man kann natürlich auch umsonst einzahlen. Wir hoffen natürlich für jeden, dass Letzteres eintritt. Vielen geht es so, dass sie besser schlafen können, wenn sie wissen, für den Fall der Fälle abgesichert zu sein. Andere gehen vom Optimalfall aus und vertrauen darauf, nicht zu erkranken — beides nachvollziehbar!

Für den Fall einer Krebsdiagnose ist eine Krebszusatzversicherung natürlich sinnvoll, um finanziell für die Zeit der Erkrankung abgesichert zu sein. Es ist auch möglich, sich generell gegen eine Berufsunfähigkeit zu versichern — auch bei anderen Erkrankungen (mehr dazu bei der Berufsunfähigkeitsversicherung).

Die Vorteile einer guten Krebsversicherung

  • Finanzielle Unterstützung: Bei einer Krebsdiagnose wird ein bestimmter, vorher festgelegter Betrag ausgezahlt, der den Betroffenen bzw. die Betroffene entlasten und unterstützen soll. Die Verwendung ist jedem frei überlassen.
  • Mehr Komfort im Krankenhaus: Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen und Wahlleistungen
  • Bessere Vorsorgemöglichkeiten: Von den Krankenkassen werden präventive Leistungen nur beschränkt oder unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen. Die Krebszusatzversicherung übernimmt je nach Tarif weitere Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (ungeachtet des Alters).

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Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„Die Menschen werden immer älter, deswegen nehmen die Krebspatienten auch zu! Auch wenn natürlich viele Krebserkrankungen mittlerweile aufgrund der guten Vorsorge rückläufig sind — eine Versicherung für den Fall der Fälle ist auf jeden Fall sinnvoll!“
Illustration: Schutzschild mit Checkliste als Symbol für den Leistungsumfang
Der Leistungsumfang entscheidet: Prüfen Sie genau, welche Schäden der Tarif abdeckt.

2. Leistungen einer Krebsversicherung

Welche Leistungen bietet eine Krebsversicherung?

  • Diagnosegeld — zur freien Verfügung
  • Medizinische Assistance (medizinische Zweitmeinung)
  • Kosten für psychologische Betreuung
  • Kosten für Stilberatung — für ein selbstsicheres Auftreten

Rein statistisch gesehen muss jeder zweite Mensch damit rechnen, im Laufe seines Lebens an Krebs zu erkranken. In Deutschland leiden derzeit rund 1,6 Millionen Patienten unter Krebs; pro Jahr erhalten über 460.000 Menschen diese Diagnose. Zwar kann die moderne Medizin viele Krebserkrankungen heute mit Erfolg bekämpfen, trotzdem ist Krebs für die Betroffenen und ihre Angehörigen ein tiefer Einschnitt. Durch Verdienstausfälle und höhere Kosten kann es auch zu finanziellen Engpässen kommen — eine Krebsversicherung hilft dabei, dass solche Schwierigkeiten im Krankheitsfall gar nicht erst entstehen.

Versicherte, die einen Krebs-Schutzbrief abgeschlossen haben, erhalten im Krankheitsfall eine Einmalzahlung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem gewählten Tarif. Die Zahlung ist nicht zweckgebunden — Versicherungskunden entscheiden folglich selbst, wofür sie dieses Geld verwenden wollen. Beispielsweise lassen sich durch die Einmalzahlung alternative Therapien oder plastische Operationen finanzieren, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Auch die regelmäßige Beschäftigung einer Haushaltshilfe ist durch die Leistungen der Krebsversicherung leichter finanzierbar.

Voraussetzungen — die Gesundheitsfragen: Wie bei vielen anderen Versicherungen müssen Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten. Im Falle einer Krebsversicherung sind oft die folgenden zwei Fragen relevant: Hatten Sie bereits eine Krebsdiagnose? Gab es bei Ihrer Großmutter, Mutter oder Schwester bereits eine Krebserkrankung? Wenn die erste Frage mit „Ja“ beantwortet wird, ist eine Versicherungsdeckung nicht möglich. Ein „Ja“ auf die zweite Frage ist hingegen kein automatisches Ausschlusskriterium — allerdings führt dies oft zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge, manchmal um bis zu 50 Prozent oder sogar mehr.

Wann zahlt die Versicherung? Die Versicherung zahlt, wenn eine Krebserkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen eindeutig diagnostiziert und durch einen histologischen Befund bestätigt wird. Wann eine Krebserkrankung im Sinne des Versicherers vorliegt, wird in den Versicherungsbedingungen festgehalten — beispielsweise mit Definitionen wie: „Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein invasiv wachsender Krebs, der sich durch ein eigenständiges Wachstum auszeichnet und bereits in das umliegende Gewebe eingedrungen ist oder Metastasen (Fernableger) gebildet hat, eindeutig festgestellt wurde. Unter dem Begriff ‚Krebs‘ verstehen wir auch bösartige Tumore des Blutes (Leukämien), der blutbildenden Organe und des Lymphsystems (Morbus Hodgkin, maligne Lymphome).“

Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„Darüber hinaus erbringen einige Versicherer auch Leistungen, wenn die Krebserkrankung auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch zurückzuführen ist oder auf der Einnahme von Giftstoffen basiert.“

Wann zahlt eine Krebsversicherung nicht?

Es gibt spezifische Krankheitsbilder, bei denen eine Krebsversicherung keine Leistungen erbringt. Allerdings variieren diese Ausschlüsse von Anbieter zu Anbieter und sind detailliert in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Es ist daher ratsam, vor Vertragsabschluss immer sorgfältig nachzulesen. Beispiele für nicht versicherte Krankheitsfälle sind:

  • Krebsvorstufen und Frühformen wie Carcinoma in situ (CIS) oder Zervixdysplasie (CIN I–III, PAP 1–4)
  • Chronisch lymphatische Leukämie mit einem Schweregrad unter RAI-Klasse I oder Binet-Klasse A1
  • Hautkrebs, der nicht dem malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs) zugeordnet werden kann
  • Frühe Stadien (T1 und T2) des malignen Melanoms (schwarzer Hautkrebs)
  • Prostatakrebs im Stadium T1
  • Schilddrüsenkrebs, wenn er als papillär eingestuft wurde und die Stadien T1–T3 aufweist
  • Harnblasenkarzinom im Stadium T1
  • Non-Hodgkin-Lymphome im Stadium 1 (gemäß Ann-Arbor-Klassifikation)

Laufzeit & Wartezeit einer Krebsversicherung

Die Laufzeiten von Krebsversicherungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Einige Anbieter vereinbaren beispielsweise ein pauschales Laufzeitende mit dem Erreichen des 70. oder 75. Lebensjahres. Bei einigen Tarifen gibt es zudem eine Wartezeit: Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht leistet, wenn die Krebsdiagnose in dieser Zeit gestellt wird. Häufig beträgt die Wartezeit 3 oder 6 Monate.

3. Kosten einer Krebsversicherung

Interessenten für eine Krebsversicherung müssen in ihrem Versicherungsantrag zunächst einige Gesundheitsfragen beantworten. Jedoch ist der Gesundheitsfragebogen für die Krebsabsicherung in der Regel deutlich weniger umfangreich als für eine private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Versicherungsunternehmen wollen vor allem wissen, ob der Antragsteller bereits an Krebs erkrankt war — in diesem Fall ist kein Versicherungsschutz durch einen Krebs-Schutzbrief möglich. Bei Frauen spielt auch eine Rolle, ob bei ihrer Mutter, Großmutter oder Schwester bereits eine Krebserkrankung festgestellt wurde. Ein Ausschlusskriterium für die Aufnahme sind solche familiären Krankheitsfälle nicht, jedoch erhöhen sich hierdurch die Versicherungsbeiträge — dieser Aufschlag kann bis zu 50 Prozent betragen.

Rechenbeispiel: Krebsversicherung

Monatlicher Beitrag bei der Würzburger Versicherung nach Eintrittsalter:

Würzburger — 18 bis 29 Jahre 9,90 € monatlicher Beitrag Angebot anfragen
Würzburger — 30 bis 39 Jahre 13,90 € monatlicher Beitrag Angebot anfragen
Würzburger — 40 bis 49 Jahre 21,90 € monatlicher Beitrag Angebot anfragen
Würzburger — 50 bis 65 Jahre 29,90 € monatlicher Beitrag Angebot anfragen
Experten-TippDennis Becker · Geschäftsführer & Berater
„Die Laufzeit einer Krebsversicherung? Der Vertrag wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen. Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Krebs-Schutzbrief automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Krebsabsicherung bieten die meisten Versicherungsunternehmen bis zur Vollendung des 64. Lebensjahres an.“

4. Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Krebsversicherung eine wichtige Ergänzung zu einer umfassenden Absicherung im Falle einer Krebserkrankung sein kann. Die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, wie die Beantwortung von Gesundheitsfragen, spielen eine entscheidende Rolle bei der Beantragung. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um die genauen Leistungsumfänge und Ausschlüsse zu verstehen.

Die Versicherung zahlt in der Regel, wenn eine eindeutige Krebsdiagnose vorliegt und durch einen histologischen Befund bestätigt wurde, wobei die genaue Definition von Krebs in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Es können jedoch bestimmte Krankheitsbilder ausgeschlossen sein, und die Leistungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Die Laufzeit und die mögliche Wartezeit der Versicherung sind ebenfalls wichtige Aspekte: Die Laufzeit kann je nach Tarif variieren, während die Wartezeit den Zeitraum darstellt, in dem der Versicherer keine Leistungen erbringt, wenn die Krebsdiagnose innerhalb dieser Zeit gestellt wird.

Eine Krebsversicherung kann daher eine wertvolle finanzielle Unterstützung bieten, um medizinische Kosten, Behandlungen und zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung abzudecken. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Bedürfnisse, die Gesundheitsvorgeschichte und die finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen, um die richtige Krebsversicherung auszuwählen.

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Die häufigsten Fragen zur Krebsversicherung

Welche Art der Versicherung wird angeboten?
Angeboten wird Versicherungsschutz für definierte Krebserkrankungen. Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Krebsversicherung, die Besonderen Bedingungen sowie alle weiteren im Antrag genannten Bedingungen und Vereinbarungen, soweit sie für das gewählte Produkt anwendbar sind.
Wer ist versichert?
Versicherbar sind alle Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres mit Erstwohnsitz in Deutschland, bei denen in den letzten zehn Jahren vor Versicherungsbeginn weder eine Krebserkrankung diagnostiziert noch behandelt wurde.
Was ist versichert?
Versichert ist die erstmalige Diagnose einer der definierten Krebserkrankungen. Bei Kindern gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr alle Krebserkrankungen als mitversichert — darunter auch die bösartigen Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie (Blutkrebs) und Lymphome. Bei Frauen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: Mammakarzinom (Brustkrebs), Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs), Tubenkarzinom (Eileiterkrebs), Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs), Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs), Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs), Vulvakarzinom sowie Chorionkarzinom (Plazentakrebs). Bei Männern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: Prostatakarzinom, Peniskarzinom, Hodenkarzinom, Nierenkarzinom, Nierenbeckenkarzinom, Harnleiterkarzinom, Harnblasenkarzinom sowie Larynxkarzinom (Kehlkopfkrebs). Die Leistungen: Diagnosegeld (einmalige Geldleistung bei erstmaliger Diagnose in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme), medizinische Assistance (Kostenübernahme für eine medizinische Zweitmeinung durch ein neutrales Ärzteteam), Kosten für psychologische Betreuung sowie Kosten für Stilberatung (Hilfestellung zur Verbesserung des äußerlichen persönlichen Auftretens) — jeweils unter Abzug der Leistungen eines gesetzlichen oder privaten Kostenträgers.
Was ist nicht versichert?
Es können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden, denn sonst müsste ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden. Nicht versichert sind für Frauen und Männer (die das 18. Lebensjahr vollendet haben) insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Krebserkrankungen. Nicht versichert sind weiterhin Tumorrezidive (Rückfälle) der versicherten Krebserkrankungen sowie nicht-invasive Carcinoma-in-situ (Frühstadium eines Tumors ohne invasives Tumorwachstum), duktale Carcinoma-in-situ (Vorstufen eines frühen Brustkrebses), Zervixdysplasie (Vorstufe des Gebärmutterhalskrebses) CIN-1 bis CIN-3 sowie prämaligne (Gewebsveränderung mit erhöhtem Risiko für eine bösartige Entartung) oder semimaligne („halb bösartige“) Tumoren.
Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Die Höhe Ihres Beitrages können Sie dem Antrag entnehmen; ändern sich Angaben im Antrag, kann sich auch der Beitrag ändern. Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, die Folgebeiträge zu dem im Versicherungsschein genannten Termin. Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Eine schuldhafte, unpünktliche Zahlung des ersten Beitrags führt dazu, dass Ihr Versicherungsschutz erst zum Zeitpunkt der Beitragszahlung beginnt; außerdem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange Sie mit der Zahlung im Rückstand sind. Die unpünktliche Zahlung eines Folgebeitrages führt nach einer mindestens zweiwöchigen Zahlungsfrist zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes; auch kann der Vertrag nach Fristablauf gekündigt werden.
Was müssen Sie bei Vertragsschluss beachten?
Bitte beantworten Sie die Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig. Sollten Sie dies nicht tun, kann sich der Versicherer vorzeitig vom Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können auch die Versicherungsbeiträge angepasst werden.
Was haben Sie bei einem Schadenfall zu tun?
Nach einer erstmaligen Diagnose einer versicherten Krebserkrankung ist der Versicherer unverzüglich zu informieren. Danach wird Ihnen ein Fragebogen zur Verfügung gestellt, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich zurücksenden müssen. Wird diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, kann dies zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Ab wann und für wie lange haben Sie Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie Ihren Beitrag rechtzeitig zahlen. Der Versicherungsvertrag endet mit dem Zeitpunkt Ihres Todes bzw. zur Hauptfälligkeit des Kalenderjahres, in dem Sie das 70. Lebensjahr erreichen. Darüber hinaus endet der Vertrag, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus der Bundesrepublik Deutschland verlegen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform kündigen.
Was müssen Sie tun, um Ihren Vertrag zu beenden?
In Ergänzung zu den regulären Kündigungsmöglichkeiten können Sie oder der Versicherer den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben.

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