2024
Gebäude Vergleich

Gebäude­versicherung

Die eigenen 4 Wände ideal absichern (2023)

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Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Gebäude­­versicherung, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten.

Inhalt dieser Seite

  1. Die ideale Gebäude­­versicherung

  2. Leistungen und Deckungs­summe

  3. Gebäude­­versicherung Pflicht?

  4. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)

  5. Aktuelle Testergebnisse

  6. Gebäude­­versicherungen ver­gleichen

  7. Fazit 

 Das Wichtigste in Kürze
 
Die Gebäude­versicherung sichert Sie finanziell bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.

 Sinnvolle Erweiterungen sind etwa der Schutz bei Elementarschäden oder Glasbruch.

 In der Wohngebäude­versicherung ist grundsätzlich nicht nur das Hauptgebäude abgesichert, sondern auch Nebengebäude, Anbauten sowie fest verbaute Teile innerhalb des Hauses.

 Vorteil für Vermieter: Die Kosten für die Gebäude­versicherung können auf Mieter umgelegt und steuerlich abgesetzt werden.

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1. So sieht die ideale Gebäude­versicherung aus


 

Gebäudeversicherung Deckungssumme

 

Richtige Deckungs­summe

Eine Gebäude­versicherung soll Ihnen im Fall der Fälle genug Geld auszahlen, damit Sie Ihr Haus neu errichten beziehungsweise die entstandenen Schäden decken können. Doch das kann sie nur, wenn die vertraglich vereinbarte Deckungs­summe hoch genug ist! Die ideale Deckungs- oder auch Versicherungssumme sollte dem Neuwert der Immobilie entsprechen. Wie diese am besten kalkuliert wird und wie Sie bereits bei Vertragsabschluss vorsorgen, dass Sie später nicht unterversichert sind, lesen Sie in den nächsten Kapiteln.

Individueller Leistungsumfang

Die ideale Gebäude­versicherung ist auf Sie und Ihr Haus individuell angepasst. Dies bedeutet: Haben Sie eine Solaranlage auf dem Dach, so ist diese im Versicherungsumfang enthalten. Haben Sie sich ein Carport gebaut oder einen hochwertigen Pool im Garten stehen, so sind diese mitversichert. Steht Ihr Haus in einer hochwassergefährdeten Region, enthält Ihre Versicherung den Zusatzbaustein “Elementarschäden”. Achten Sie beim Abschluss einer Gebäude­versicherung also nicht nur auf den Preis, sondern auch darauf, dass der Leistungsumfang zu Ihnen passt.

 

 

 

Gebäudeversicherung Leistungsumfang



Die Vorteile einer guten Gebäude­versicherung

 

 Ihr eigens gebautes Haus oder Ihr vermietetes Gebäude ist finanziell bei Schäden gesichert

 

 Automatische Absicherung bei den Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel

 

 Leistungsumfang kann individuell mit Zusatzbausteinen erweitert werden

 

 Fest verbaute Gebäudebestandteile sind mitversichert

 

 Versicherer leisten in der Regel ohne Wartezeit

 

 Vermieter können Kosten auf Mieter umlegen


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Warum ist eine Gebäude­versicherung so wichtig?

 

Eine Gebäude­­versicherung beziehungsweise eine Wohngebäude­­versicherung ist immer dann ratsam, wenn mögliche Schäden nicht mit finanziellen Eigen- oder Fremdmitteln behoben werden können. Eine Pflicht für eine Gebäude­­versicherung besteht zwar nicht, ist aber beispielsweise abzusehen, dass ein Hausbesitzer die Reparaturkosten eines Wasserschadens weder mit eigenen Rücklagen noch mit einem Bankkredit begleichen kann, ist eine Gebäude­­versicherung dringend ratsam.

 

Beachten Sie: Die größten Schäden verursachen zusammengerechnet Leitungswasserschäden in Verbindung mit Frost.



Schadensregulierung durch Wohngebäude­­versicherung

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. teilt sich die Schadenregulierung durch Wohngebäude­versicherer je nach Gefahren für die letzten Jahre folgendermaßen auf:

Gefahr Schadenhöhe 2021 Schadenhöhe 2020
Feuer 1.230 Mio. € 1.240 Mio. €
Leitungswasser 3.810 Mio. € 3.370 Mio. €
Sturm/Hagel 1.130 Mio. € 920 Mio. €
Elementar 4.330 Mio. € 170 Mio. €


Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Stand: 2023)



Ideale Gebäude­versicherung finden: So gehen Sie vor

 

  1. Überlegen Sie, ob die Absicherung von Nebengebäuden (also Garagen, Schuppen und so weiter) für Sie wichtig ist. Bei einigen Tarifen kann diese Absicherung einen deutlichen Preisunterschied ausmachen.

  2. Reichen Ihnen die Basisleistungen oder benötigen Sie Zusatzbausteine?

  3. Regionale Unterschiede können beim Preis eine große Rolle spielen! Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um das beste und zugleich das günstigste Angebot zu finden.


2. Leistungen und Deckungs­summe der Ge­bäude­ver­si­che­rung


Diese Gefahren sind versichert

Gebäudeversicherung Feuer
Feuer

  • Inklusive Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung

  • Übernahme der Kosten bei Schäden durch Löschwasser und Ruß

 


Gebäudeversicherung LeitungswasserLeitungswasser

  • Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen (Rohre zur Wasserver- und entsorgung, Heizrohre, Waschmaschinen, Klimapumpen)

  • Wasserschäden durch Wasserbetten und Aquarien versicherbar

 

 

Gebäudeversicherung SturmSturm/Hagel

  • Sturmschäden versichert ab Windstärke 8 (Achtung: Nachweispflicht liegt bei Ihnen!)

  • Hagelschäden unabhängig von Windstärke


Alle Leistungen der Gebäude­versicherung im Detail

 

Einbruch Feuer Leitungswasser
Sturm Wasserschaden Vandalismus

Diese Gebäudeteile sind mitversichert

 

Der Versicherungsschutz einer Gebäude­versicherung umfasst nicht nur das Haus, sprich das Bauwerk an sich (vom Fundament über sämtliche Wände bis zum Dach), sondern auch fest verbaute Gebäudebestandteile, wie etwa:

 

  • Terrasse, Balkon, Wintergarten

  • Carports, Garagen, Schuppen

  • Ladestationen für E-Autos

  • Gewächshaus

  • Einbaumöbel, zum Beispiel Einbauküche

  • Fahrstuhl

  • Treppenlift

  • Mülltonnen, Briefkästen


Anbauten melden und mitver­sichern

Achtung: Sollten Sie nach Abschluss solche Gebäudeteile Ihrem Haus hinzufügen, wie etwa ein Nebenhaus anbauen oder eine Garage, so teilen Sie dies der Versicherung umgehend mit, damit diese im Versicherungsschutz erfasst werden kann und Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind.



Leistungsumfang mit Zusatzbausteinen erweitern

 

 

Gebäudeversicherung Elementarschaden

 

Absicherung gegen Elementarschäden

Die Erweiterung um eine Elementarschaden­versicherung lohnt sich immer dann, wenn die Immobilie von Naturgewalten bedroht ist. Eine Absicherung ist möglich gegen zum Beispiel:

 

  • Überschwemmungen durch Hochwasser
  • Schneelawinen
  • Erdrutsch und Erdbeben

Mitunter werden von den Versicherern verschiedene Sicherheitsvorkehrungen verlangt, um den vollen Versicherungs­schutz zu erhalten. Dies kann zum Beispiel der Einbau von Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungen sein. Mehr zur Absicherung gegen Elementarschäden lesen Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

 Elementarschaden­versicherung sinnvoll?

 

 

 

Gebäudeversicherung Glasbruch

 

Glasbruch­versicherung

Schnell ist es passiert, dass eine Scheibe im Haus kaputt geht. Wichtig zu wissen: Glasbruchschäden sind in der regulären Wohngebäude­versicherung nicht versichert! Dazu benötigen Sie den Zusatzbaustein Glasbruch. Mit dieser erhalten Sie eine Kostenübernahme der Schadenkosten bei Glasbruch – unabhängig von der Ursache.

Versicherbar sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas, darunter:

  • Glasplatten auf Tischen, in Vitrinen oder anderen Möbeln
  • Spiegel
  • Fenster
  • Wintergärten
  • Profilbaugläser und Glasbausteine

 Scheibe kaputt: Wer zahlt?

 

 

 

Gebäudeversicherung Photovoltaik

 

Photovoltaik­anlage mitver­sichern

Wer eine Solarthermie- beziehungsweise Photovoltaik­anlage besitzt, kann diese in der Gebäude­versicherung mitver­sichern. Damit ist die Anlage gegen die gleichen Gefahren versichert wie das Gebäude. Wer eine technisch umfangreiche Anlage besitzt oder mit dieser Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist mit einer separaten Versicherung unter Umständen besser bedient. Ob dies für Sie zutrifft, können Sie hier nachlesen:

 Photovoltaik­anlage separat ver­sichern

 

 

 


Diese Gebäudetypen können versichert werden

 

Bungalow Doppelhaushälfte Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus Ferienhaus Gewerbe
Haus­verwaltung Holzhaus Hotel

 


 

Experten-Tipp:

 

„Versicherungsnehmer sollten beachten, dass es für die Gebäude­­versicherung einen Unterschied macht, ob die Immobilie regelmäßig genutzt wird oder nicht. So spricht man beispielsweise bei Ferienhäusern von einem Sonderrisiko, das mit höheren Prämien verbunden ist. Die Rücksprache mit einem Experten ist hier dringend ratsam, um wirklich das richtige Leistungspaket zu ermitteln.“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


Was zahlt die Gebäude­versicherung?

 

Im Schadensfall erstattet Ihnen der Gebäude­versicherer folgende Kosten:

 

 Kosten, die durch die Schäden durch versicherte Gefahren entstehen

 Abbruch- und Aufräumkosten nach einem Schadensfall

 Kosten für die Entsorgung von belastetem (verseuchtem) Boden

 Kosten für die Sicherung des Grundstücks



Was bekomme ich im Falle eines Totalschadens?

 

Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Neuwert der Immobilie erstattet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Haus durch ein Feuer komplett abbrennt. Erstattung zum Neuwert bedeutet, dass Sie mit der ausgezahlten Versicherungssumme ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen (berechnet nach den Preisen unmittelbar vor dem Schaden) errichten können. In den meisten Tarifen erhalten Sie außerdem die Kosten für eine alternative Unterbringung im Hotel oder die Erstattung für Mietausfall.

 

Wichtig zu wissen: Sie müssen mit dem Wiederaufbau innerhalb drei Jahre nach Schadensfall beginnen.


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Gebäudeversicherung Deckungssumme
 

Wie hoch sollte die Deckungs­summe sein?

 

Die Deckungs­summe sollte dem Neuwert des Hauses entsprechen. Das bedeutet: hoch genug sein, um ein gleichartiges Haus nach einem Schaden wiederaufzubauen. Dafür gibt es verschiedene Varianten, wie die Deckungs- beziehungsweise Versicherungssumme für Ihre Wohngebäude­versicherung bestimmt werden kann.

 

1. Nach dem gleitenden Neuwert

Mit der Berechnung nach dem gleitenden Neuwertfaktor ist sichergestellt, dass auch zukünftige Wertsteigerungen des Hauses mitversichert sind. In der Regel wird dazu der fiktive Wert 1914 herangezogen – also der Preis in Mark, den der Bau Ihres Hauses im Jahr 1914 gekostet hätte. Wichtiger Faktor hierbei ist der aktuelle Baupreisindex. Auf diese Art wird die Versicherungssumme jährlich angepasst und Sie sind zu jeder Zeit ausreichend abgesichert.

 Wie der Wert 1914 berechnet wird

2. Nach der Wohnfläche

Eine andere Methode, um die Versicherungssumme zu bestimmen, ist nach der Wohnfläche Ihrer Immobilie. Dies ist beispielsweise in der Hausrat­versicherung die Regel. Streng genommen gibt es auf diese Weise keine Versicherungssumme, sondern eine sogenannte Höchstentschädigungsgrenze oder einfach eine “unbegrenzte Deckung”. Der Versicherer bestimmt diese Höchstgrenze beziehungsweise diese maximale Versicherungssumme anhand von Größe und Ausstattung der Immobilie. Deshalb ist es auch so wichtig, dem Versicherer jeden Um- oder Ausbau beziehungsweise jede Gefahrerhöhung mitzuteilen.

Was fällt unter “Gefahrerhöhung”?

  • Anbauten
  • Umbauten
  • Vorübergehender Leerstand
  • Generelle Nichtnutzung
  • Einzug von Gewerbe


 

Gebäudeversicherung

Deckungs­summe regelmäßig überprüfen

 

Prüfen Sie regelmäßig – idealerweise jedes Jahr – ob die Deckungs­summe Ihrer Gebäude­versicherung noch ausreicht. Gerade, wenn die Berechnung nach dem Wohnflächenmodell erfolgt ist! Denn liegt die Summe unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie, liegt eine Unter­versicherung vor und Sie erhalten im Schadensfall weniger Geld von der Versicherung.


Experten-Tipp:


„Räumt die Versicherung einen so genannten Unter­versicherungsverzicht ein, verzichtet der Versicherer bei einem Schadensfall darauf, eine eventuelle Unter­versicherung zu ermitteln. Für Sie ist dies ein enormer Vorteil, denn gerade bei einer Gebäude­versicherung, die in aller Regel Werte im sechs- bis siebenstelligen Eurobereich absichert, kann eine Unter­versicherung teuer werden. Achten Sie also darauf, einen Tarif inklusive Unter­versicherungsverzicht zu wählen. So bleiben Sie im Schadensfall nicht auf dem Großteil der Kosten sitzen, falls Ihre Versicherungssumme nicht hoch genug war.“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


Was ist nicht in der Gebäude­versicherung versichert?

 

  • In der Feuer­versicherung: Schäden durch Erdbeben, Nutzwärme, Sengschäden
  • In der Leitungswasser­versicherung: Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
  • In der Sturm­versicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen, durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
  • Vorsatz, Krieg, Kernenergie


Was ist mit grober Fahrlässigkeit?

 

Grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit ebenfalls nicht versichert – zumindest gibt es in aller Regel eine Leistungskürzung. Das heißt, wenn ein Feuer in Ihrem Haus ausbricht, weil Sie Kerzen unbeaufsichtigt haben brennen lassen, dann fällt das unter grobe Fahrlässigkeit. In einem solchen Fall kann der Versicherer die Zahlung ablehnen oder stark kürzen.

In vielen neuen Tarifen gibt es jedoch den Punkt “Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit”. Mit einem solchen Tarif erhalten Sie trotzdem Leistungen vom Versicherer – meist jedoch begrenzt auf eine bestimmte Summe (beispielsweise bis zu 10.000 Euro).

 

 Welche Pflichten Sie in der Gebäude­versicherung noch haben?


 

Gebäudeversicherung Hausrat

Unterschied zwischen Hausrat­versicherung und Gebäude­versicherung

 

Der Hausrat ist in der Gebäude­versicherung nicht versichert. Es ist daher empfehlenswert, den Hausrat über eine separate Hausrat­versicherung abzusichern. In der Regel wird der Hausrat mit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert. Was von der Hausrat-Police übernommen wird sind zum Beispiel Schäden an Türen und Fenstern nach einem Einbruch. Ansonsten ist diese Versicherung in erster Linie für das Mobiliar und andere Einrichtungsgegenstände sowie für elektronische Geräte und Kleidungsstücke zuständig. Damit ist die Hausrat als Ergänzung zur Gebäude­versicherung dringend ratsam.

 

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Darauf sollten Sie im Schadensfall achten

 

Wenn eine Notsituation eingetreten ist, zum Beispiel durch einen Wassereinbruch, verschwendet man in der Regel zunächst keinen Gedanken an die Formalitäten. Damit es später allerdings keine Probleme mit der Wohngebäude­­versicherung gibt, sollte man dennoch ein paar Dinge im Blick behalten.

 

  • Sorgen Sie dafür, dass der Schaden möglichst gering bleibt – zum Beispiel durch Sicherung von unbeschädigten Gegenständen oder durch Verhinderung von weiterem Wassereintritt (bei akutem Wassereinbruch).
  • Verändern Sie die Schadenstelle so gering wie möglich, um später die Schadensursache möglichst eindeutig feststellen lassen zu können. Halten Sie hier im Zweifelsfall kurz Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
  • Informieren Sie möglichst zeitnah Ihren Versicherer.
    Dokumentieren Sie für die Wohngebäude­­versicherung den Schaden idealerweise anhand von Fotos oder Videos.
  • Erstellen Sie gegebenenfalls eine Liste mit den Beschädigungen für die Versicherung.

 

Wann bekomme ich mein Geld?

Hat die Versicherung Ihren Leistungsanspruch festgestellt, können Sie oft innerhalb von 14 Tagen mit der Auszahlung rechnen. Um den vollen Versicherungs­schutz der Wohngebäude­­versicherung zu erhalten, ist es wichtig, bereits bei Antragstellung sämtliche Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Ansonsten ist der Versicherungs­schutz gefährdet.

 

 Weitere wichtige Hinweise für den Schadensfall + Schadenbeispiele


3. Ist die Ge­bäude­ver­si­che­rung eigentlich Pflicht?


Früher Pflicht, heute nicht mehr

 

Bis 1994 war in einigen Bundesländern eine Feuer­­versicherung für Gebäude ­gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung wurde bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen, die den Status von Monopol­­versicherungen besaßen. Dieses Monopol wurde im Zuge der Einführung des EU-weiten Binnenmarktes und der damit verbundenen Liberalisierung des Versicherungsmarktes aufgehoben. Hausbesitzer können seitdem wählen, ob und wie sie ihre Immobilie ver­sichern wollen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wann Sie eine Gebäude­versicherung doch ver­pflichtend abschließen müssen.

 

 

Indirekte Pflicht zur Gebäude­­versicherung bei Immobilienfinanzierung

 

Beim Neubau eines Hauses oder dem Kauf einer Immobilie kann eine Gebäude­­versicherung durch die Anforderungen der Banken jedoch zur Pflicht­­versicherung werden. Baufinanzierungen und Immobilienkredite werden in der Regel durch eine Grundschuld abgesichert. Wenn der Darlehensnehmer den Kredit nicht mehr bedienen kann, ist die Bank zur Zwangsversteigerung des Gebäudes berechtigt, um ihre Kosten ganz oder teilweise zu decken. Damit die Banken auch bei gravierenden Gebäudeschäden oder einem Totalverlust des Hauses ihr Geld zurückerhalten, ver­­pflichten sie ihre Kunden bei einer Immobilienfinanzierung dazu, eine Gebäude­­versicherung abzuschließen.


 

Gebäudeversicherung Eigentümer

Pflicht für Eigentümer­gemeinschaften

 

Ist man Teil einer Eigentümer­gemeinschaft, so unterliegt man dem Wohnungseigentums­gesetz (WoEigG). Darin ist auch geregelt, dass eine Wohnungseigentümer­gemeinschaft (WEG) mindestens eine Feuer­versicherung für das Gemeinschaftseigentum zum Neuwert abschließen muss. Eine einzelne Feuer­versicherung macht heutzutage nur noch wenig Sinn, da das Risiko ohnehin in der Gebäude­versicherung abgedeckt ist – samt vieler weiterer Risiken.

 

 Wer muss sich in der WEG um die Gebäude­versicherung kümmern?


Ist die Gebäude­­versicherung für Vermieter Pflicht?

 

Auch Vermieter sind nicht ­gesetzlich verpflichtet, eine Gebäude­­versicherung abzuschließen. Sie ist jedoch sehr zu empfehlen, da es im Schadensfall sonst zu schweren finanziellen Folgen kommen kann. Zudem können Vermieter die Kosten für die Gebäude­­versicherung komplett auf die Mieter umlegen. Diese zahlen die Gebäude­­versicherung dann über die Betriebskosten.


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4. Was kostet eine Ge­bäude­ver­si­che­rung?

Als groben Richtwert kann man festhalten: Unter günstigen Umständen ist eine Versicherung für
Wohngebäude bei einem seriösen Anbieter schon unter 200 Euro pro Jahr zu haben.

 


Rechenbeispiel: Gebäude­versicherung Einfamilienhaus

 

Bauartklasse massive Bauweise mit harter Dachung (BAK I)
Baujahr 2000
Anzahl Geschosse 3
Wohnfläche 120 m²
Basis-Tarif 14,89 € mtl.
Komfort-Tarif 17,64 € mtl.
Premium-Tarif 25,86 € mtl.


 


Was kostet eine Ge­bäude­ver­si­che­rung?


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Wovon hängen die Kosten ab?

 

Die Kosten einer Gebäude­­versicherung sind abhängig von mehreren Faktoren:

  • Gewünschter Leistungsumfang beziehungsweise Tarifstufe

  • Wert der Immobilie

  • Größe des Gebäudes

  • Anzahl der Stockwerke

  • Anzahl sowie Beschaffenheit eventueller Nebengebäude (Schuppen, Garagen, Carports und so weiter)

  • Standort der Immobilie

 

Regionale Unterschiede bei den Kosten der Gebäude­­versicherung

 

In den verschiedenen Bundesländern spielen die einzelnen Naturgefahren jeweils eine unterschiedlich große Rolle. Als Faustregel gilt: Je größer das Risiko eines Naturschadens in einer bestimmten Region, desto höher die Kosten der Gebäude­­versicherung.

Die Versicherungsgesellschaften können für jede Postleitzahl und in Ballungsgebieten sogar für einzelne Straßenzüge eine eigene Risikoeinstufung vornehmen. Eigentümer sollten sich bei der Suche nach einer passenden Gebäude­­versicherung über die für sie relevanten Naturgefahren informieren. Dann gibt es keine unangenehme Überraschung, wenn die Kosten der angebotenen Tarife durchweg höher ausfallen als gedacht.

 Die häufigsten Naturgefahren (nach Bundesländern)

 

Stiftung Warentest: Unterschiedliche Regionen, unterschiedliche Preise

 

2021 hat Stiftung Warentest im Rahmen des Testberichts zu Gebäude­versicherern aufgezeigt, wie groß die preislichen Unterschiede je nach Region und Gebäudealter sein können:

 

  Am günstigsten (Dresden)  Am teuersten (Düsseldorf)
Neubau     270 € 349 €
Bestandsimmobilie (20 Jahre) 518 € 581 €
Bestandsimmobilie (50 Jahre) 629 € 709 €


Exemplarische Preisaufteilung anhand vom Testsieger; Kosten pro Jahr. Quelle


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Nur Vermieter können Gebäude­­versicherung steuerlich geltend machen

 

Beim selbst genutzten Eigenheim kann weder die Gebäude- noch die Elementarschaden- oder die Hausrat­­versicherung steuerlich geltend gemacht werden. Denn es handelt sich nicht um Vorsorgeaufwendungen. Bei Mietimmobilien sieht das anders aus: Als Vermieter kann man die Gebäude­­haftpflicht steuerlich geltend machen, denn es handelt sich um Kosten, die im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung stehen.

 

 Gebäude­versicherung steuerlich absetzen


5. Ge­bäude­ver­si­che­rung: Testsieger 2023


 

Gebäudeversicherung Test

Die Anbieter der Gebäude­versicherung und ihre Tarife werden in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Instituten getestet. Auf dem Prüfstand stehen dabei vor allem der Leistungsumfang und das Preis-Leistungs-Verhältnis, aber auch die Kundenorientierung der Versicherungs­unternehmen. Wir haben für Sie alle aktuellen Testergebnisse zusammengetragen und übersichtlich aufbereitet. So können Sie alle Testsieger der Gebäude­versicherung unkompliziert und schnell miteinander ver­gleichen.

 Alle Gebäude­versicherer im Test (2023)


 

6. Ge­bäude­ver­si­che­rung ver­gleichen und beste Angebote finden

 


Unser Online-Tarifrechner zur Gebäude­versicherung zeigt mit wenigen Eingaben, welcher Versicherer den passenden Tarif mit der günstigsten Prämie bietet. Hier bietet sich bereits großes Einsparpotential! Beachten Sie zudem die unterschiedlichen Leistungen der Angebote. Für ein und denselben Monatsbeitrag erhalten Sie mitunter zwei deutlich unterschiedliche Leistungspakete. Sind Ihnen bestimmte Leistungspunkte besonders wichtig, können Sie hier bereits viel Geld sparen, wenn Sie von vornherein den richtigen Tarif wählen. Ansonsten muss der Basisschutz womöglich später mit zusätzlichen Leistungs­bausteinen ergänzt werden. Und dies sorgt schließlich dafür, dass ein vormals günstiges Angebot plötzlich doch recht teuer ist.



 

Gebäudeversicherung Tarifvergleich

So hilft Ihnen der unabhängige Tarifvergleich

 

Mit einem eingehenden Vergleich verschiedener Angebote ermitteln Sie, welcher Tarif welche Leistungen bietet – und zu welchem Preis der Tarif zu haben ist. Machen Sie dafür einfach die notwendigen Angaben im Vergleichsrechner und lassen sich die verschiedenen Angebote anzeigen. Die Nutzung des Rechners ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

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Gebäude­versicherung kündigen und wechseln

 

Wenn Sie eine bestehende Wohngebäude­­versicherung kündigen möchten, um zum Beispiel zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, können Sie dies wie auch bei anderen Verträgen innerhalb der Kündigungsfrist problemlos tun. Die Kündigungsfrist bei vielen Wohngebäude­­versicherungen beträgt häufig drei Monate zum Ende des Vertragsjahres. Schauen Sie hierzu in Ihre Versicherungsunterlagen.

Unter Umständen kann eine Gebäude­­versicherung auch außerordentlich gekündigt werden. Dieses ist zum Beispiel möglich:

 

  • Nach einem regulierten Schadensfall

  • Nach einem Eigentümerwechsel der Immobilie

  • Nacheiner Beitragserhöhung der Wohngebäude­­versicherung

 

 So gehen Sie bei einer Kündigung vor (Inkl. Musterschreiben)


7. Fazit


Auch ohne Versicherungspflicht ist eine Gebäude­­versicherung für alle Hausbesitzer sinnvoll. Ohne entsprechenden Versicherungs­schutz können die finanziellen Risiken durch die Beschädigung oder Zerstörung eines Hauses sehr schnell existenzbedrohend werden. Die Gebäude­­versicherung übernimmt nicht nur alle Reparatur- und Renovierungskosten, die durch die versicherten Risiken entstehen, sondern kommt – beispielsweise nach einem Brand – auch für den Abriss des Gebäudes und seinen kompletten Neubau auf. Ebenso werden in der Regel die Kosten für die Sicherung des Grundstücks, für Aufräumarbeiten sowie für die Miete eines Ersatzquartiers während der Bauarbeiten übernommen. Ausschlaggebend für die Erstattung von Gebäudeschäden ist der Neuwert des Gebäudes, in dessen Berechnung der aktuelle Marktwert einfließt.

Um den passenden Tarif zum besten Preis für Ihr Gebäude zu finden, nutzen Sie gern unseren unabhängigen Tarifrechner – kostenfrei und unverbindlich.


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Die häufigsten Fragen zur Ge­bäude­ver­si­che­rung

 

Was ist in der Ge­bäude­ver­si­che­rung versichert?

Der Grundschutz der Gebäude­versicherung umfasst Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusatzleistungen wie Überschwemmung, Hochwasser, Glasbruch oder Vandalismus können optional mitversichert werden. Der Versicherer erstattet im Schadensfall die Kosten für Reparaturen oder den kompletten Wiederaufbau.

 

Wie teuer ist eine Ge­bäude­ver­si­che­rung im Jahr?

Eine Gebäude­versicherung kostet im Jahr im Schnitt 200 Euro. Je nach Größe, Wert und Lage der Immobilie kann eine Gebäude­versicherung aber auch über 1.000 Euro im Jahr kosten.

Wie hoch sollte die Ge­bäude­ver­si­che­rung sein

Die Deckungs­summe der Gebäude­versicherung sollte so hoch sein, dass im Falle eines Totalschadens ein gleichartiges, neues Haus zu aktuellen Preisen wieder aufgebaut werden könnte. Am besten ist es, die Berechnung nach dem gleitenden Neuwertfaktor zu wählen. So passt sich die Versicherungssumme jährlich an den Baupreisindex an und es droht Ihnen keine Unter­versicherung wegen einer zu niedrigen Versicherungssumme.

Auf was muss ich bei der Ge­bäude­ver­si­che­rung achten?

Achten Sie bei der Gebäude­versicherung besonders auf folgende Punkte:

  • Erstattung nach gleitendem Neuwertfaktor
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
  • Unter­versicherungsverzicht
  • Ausreichender Leistungsumfang (zum Beispiel Zusatzschutz gegen Elementarschäden, falls nötig)

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von Pascal – zuletzt aktualisiert am 21. ersicherung

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