2024
FAQ Gebäudeversicherung

FAQ zur Ge­bäude­ver­si­che­rung


Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung!

Wer braucht eine Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 Jeder Hausbesitzer sollte eine Ge­bäude­ver­si­che­rung haben. In den meisten Fällen ist es so, dass das komplette private Vermögen im Haus steckt und bei Verlust würde es einen großen finanziellen Schaden bedeuten. Daher ist eine Ge­bäude­ver­si­che­rung sehr empfehlenswert.

 

Welche Risiken sind versichert?

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Die daraus entstandenen Schäden und Kosten, wie z. B. die Miete für eine notwendige Übergangswohnung (bis zu zwölf Monate) oder die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten übernimmt die Versicherung ebenfalls.

 

Was ist nicht durch eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt?

 Bei den meisten Versicherungen sind folgende Leistungen nicht mitinbegriffen, aber es gibt die Möglichkeit diese hinzuzubuchen:

  • Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben
  • Sengschäden, außer wenn diese durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen, wenn sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht wurden
  • Schäden durch Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen
  • Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder eine Unbewohnbarkeit aufgrund von Umbauarbeiten

 

Wie setzt sich der Beitrag zusammen? Wie hoch ist dieser?

Aus folgenden Faktoren wird der Beitrag individuell berechnet: 

  • der gewählte Leistungsumfang
  • der ermittelte Wert Ihres Gebäudes
  • die Bauweise der Immobilie: am preiswertesten sind Massivbauhäuser mit Hartdach. Häuser in Leichtbauweise, aus Holz oder mit Reetdach sind teurer
  • die Region und den damit verbundenen Risiken durch Leitungswasserhärte und Sturmhäufigkeit

 

 

Ist die grobe Fahrlässigkeit ebenfalls abgedeckt?

 

Grundsätzlich ist die grobe Fahrlässigkeit kein Bestandteil des Versicherungsschutzes. Bedeutet für Sie, wenn Sie bewusst die Kerzen beim Verlassen der Wohnung anlassen und daraus ein Feuer entsteht, kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verwehren, da in diesem Fall, bewusst fahrlässig gehandelt wurde.

Mittlerweile bieten einige Versicherer eine Zusatzklausel an. Der sogenannte „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Diese Zusatzklausel gewährleistet Ihnen eine zuvor festgelegte und begrenzte Summe im Fall einer groben Fahrlässigkeit.

 

Worauf sollten Sie im Schadensfall achten?

  • Versuchen Sie nach Möglichkeit den Schaden zu begrenzen. Zum Beispiel könnten Sie einen Wasseraustritt mittels Barriere versuchen einzugrenzen.
  • Versuchen Sie den Ort des Schadens nicht oder nur gering zu verändern. Andernfalls hat ein Gutachter unter Umständen nicht mehr die Möglichkeit, den Schaden sachgemäß aufzunehmen
  • Versuchen Sie Ihre Versicherung möglichst zeitnah zu informieren
  • Versuchen Sie den entstandenen Schaden möglichst detailliert zu dokumentieren. Foto- oder Videoaufnahmen können dabei sehr hilfreich sein
  • Versuchen Sie eine Liste der Beschädigungen zu erstellen

Wann erhalten Sie ihr Geld?

In der Regel können Sie sich auf eine Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungsanspruch* verlassen. Achten Sie allerdings unbedingt darauf, Ihre Angaben wahrheitsgetreu zu übermitteln. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

*Leistungsanspruch; definiert die Abnahme eines Schadens, welcher im Tarif enthalten ist, durch die Versicherung oder Gutachter und stellt somit Ihren Anspruch auf Leistungserfüllung dar.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausrat- und Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung schützt in erster Linie Ihren Hausrat. Das schließt hauptsächlich Ihr Mobiliar sowie Ihre Einrichtungsgegenstände ein. Lediglich Schäden an Türen und Fenstern nach einem Einbruch werden mitunter von der Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt. Das bedeutet für Sie, dass äußerliche Schäden an der Immobilie nicht Bestandteil einer Haus­rat­ver­si­che­rung sind. Jedoch ist der Hausrat oftmals ebenso wenig Bestandteil der Ge­bäude­ver­si­che­rung. Demnach ist ratsam, eine Ge­bäude­ver­si­che­rung unbedingt mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung zu ergänzen.


Beitragsrechner zur Ge­bäude­ver­si­che­rung

Allgemeine Infos zur Ge­bäude­ver­si­che­rung


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