Wie auch die KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Motorradhaftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht. Sie begleicht im Schadensfall Forderungen Dritter.
Hier ist jeweils die Deckungssumme entscheidend.
Teilkaskoversicherung zahlt bei:
Die Vollkaskoversicherung zahlt bei:
Hier gibt gibt es natürlich je nach Anbieter Unterschiede und die einzelnen Bausteine variieren.
Wenn Ihr Motorrad weniger als 125 ccm Hubraum hat, müssen Sie gar keine KFZ-Steuer zahlen.
Darüb beträgt der jährliche Steuersatz pro angefangene 25 ccm je 1,84 Euro.
Wenn Ihr Versicherer die Beitragszahlungen – trotz gleichbleibender Leistungen – anhebt und die Beiträge nicht proportional zu einer besseren SF-Klasse senkt können Sie nach einem Monat kündigen. Ode rauch nach der Regulierung eines Schadens. ist eine Kündigung möglich.
Gerne beraten wir Sie dazu!
025284189797