Der Vertragssaldo ist insolvenzsicher und zählt nicht zum verfügbaren Vermögen von Hartz IV. Das bedeutet, dass während der instabilen Phase (Hartz 4 & Grundsicherung) das im Riestervertrag gehaltene Vermögen nicht berücksichtigt wird. Wenn Sie beispielsweise 50 Jahre alt sind und 70.000 Euro in Ihrer normalen Rente angespart haben, kann der Staat (je nach Freigrenze) darauf bestehen, dass dieses Geld (teilweise) verbraucht wird, bevor Sie Anspruch auf staatliche Leistungen haben.