2024
Riester-Check - jetzt die volle Riester-Förderung nutzen!

 

Riester Check

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Vertrag durch Riester-Check ver­gleichen

 
Die Riester-Rente wird oft als die effizienteste Rentenform angepriesen. Wenn Sie einen guten Riester-Vertrag abschließen, können Sie tatsächlich ohne hohe Kosten eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rente erhalten. Zusätzlich wird diese private Alters­vorsorge durch Freibeträge und Steuervergünstigungen unterstützt.
 
Prüfen Sie Ihre persönlichen Anforderungen und Wünsche mit einem ausführlichen Riester-Vergleich und finden Sie das beste Angebot für Sie.
 
Allerdings sollten Sie einen Riester-Check und Riester-Vergleich immer einem Profi anvertrauen. Als Ahlener Ver­sicherungs­makler sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für Riester-Vergleiche. Zusätzlich bieten wir Ihnen mit regelmäßigen Riester-Checks eine zusätzliche Vergleichs- und Langzeitvorsorge für Ihre Riester-Rente.
 

Was ist die Riester-Rente?

 

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Alters­vorsorge, die im Rahmen der Rentenreform 2002 auf den Markt kam. Der sogenannte Eckrentner – eine fiktive Person, die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und in dieser Zeit ein durchschnittliches Einkommen erzielte – hat seinerseits erlebt, wie sein Rentenniveau von 70 % seines letzten Einkommens auf 67 % gesunken ist. 

 

Riester

 

 

Mit der Riester-Pension will der Gesetzgeber Anreize für Arbeitnehmer schaffen, eine private Alters­vorsorge einzurichten. Daher wird diese Rente durch Steuern und staatliche Zulagen subventioniert. 2018 hatte der Deutsche knapp 16,6 Millionen Riester-Verträge. Man kann aus fünf Varianten wählen:

  • Klassische Riester-Rente
  • Riester Bank-Sparplan
  • Riester-Fonds-Sparplan
  • Wohn-Riester 
  • Depot Lösung z.B über DWS

 


 


Die Riester-Rente: lohnt sich das für mich?

 

Die Riesterrente wurde 2002 eingeführt, um die durch die Rentenreform 2000/2001 verursachte Kürzung des künftigen Rentenniveaus auszugleichen. Die staatlich geförderte Riester-Rente kann daher nur die bereits entstandene Versorgungslücke schließen. Daher ist Riester definitiv keine „freie Wahl“ für die private Alters­vorsorge, sondern ein Muss.

Freibeträge und Steuervorteile:

 154 Euro pro Jahr für Erwachsene (ab 2018 beträgt der Grundfreibetrag 175 Euro)

 300 Euro pro Jahr für Kinder (185 Euro pro Jahr, wenn vor 2008 geboren)

 Für Young Professionals (unter 25 Jahren) einmalig 200 Euro

 Außerdem gibt es Steuerrückerstattungen durch Sonderausgabenabzüge (besonders interessant für Gutverdiener). 


Merkmale


Insolvenzsicher

Der Vertragssaldo ist insolvenzsicher und zählt nicht zum verfügbaren Vermögen von Hartz IV. Das bedeutet, dass während der instabilen Phase (Hartz 4 & Grundsicherung) das im Riestervertrag gehaltene Vermögen nicht berücksichtigt wird. Wenn Sie beispielsweise 50 Jahre alt sind und 70.000 Euro in Ihrer normalen Rente angespart haben, kann der Staat (je nach Freigrenze) darauf bestehen, dass dieses Geld (teilweise) verbraucht wird, bevor Sie Anspruch auf staatliche Leistungen haben.

ein Leben lang

Rentenzahlungen gelten lebenslang. Von den Risiken Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit bis hin zum Tod haben Sie sicher schon gehört. Aber wussten Sie, dass Sie auch für die Langlebigkeit gefährdet sind? Sie werden älter und haben nicht genug Geld? Auch wenn Sie über 100 Jahre alt werden, zahlt Ihnen Riester eine lebenslange Rente.

Eckpfeiler setzen

Zu Rentenbeginn können 30 % des Vermögens aktiviert werden. Zu Beginn Ihrer Alters­vorsorge können Sie 30 % Ihres Vermögens beziehen, ohne dass Ihre Leistung beeinträchtigt wird. Das bedeutet, dass Sie 30.000 Euro abheben können, wenn Sie beispielsweise die restlichen 70.000 Euro im Rentenalter vollständig erhalten möchten, müssen Sie die bereits erhaltenen Freibeträge und Steuervorteile zurücküberweisen. Wahrscheinlich kein gutes Geschäft. Riesters Hauptzweck ist es daher, als Eckpfeiler einer zusätzlichen monatlichen Rente zu dienen.

frühstmögliche Auszahlung

Der früheste Beginn der Renten- bzw. Listerzahlungen ist ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr (je nach Vertragsabschluss). Die Riester-Rente kann natürlich nur bei Bezug der gesetzlichen Rente bezogen werden. Das geht natürlich erst mit 67 oder 70. Je mehr Sie jedoch über private Ersparnisse verfügen, desto leichter wird es Ihnen finanziell fallen, aus dem Berufsleben auszusteigen.


Zulagen und Förderungen sind jedoch das eine – individuelle Vertragskonditionen das andere!

 

Wie eine gute Ehe soll auch der Riester-Vertrag "ewig" halten. An erster Stelle steht die Ansparphase, gefolgt von der Entnahmephase. Ein junger Mann kann normalerweise einen Vertrag über 60 oder 70 Jahre abschließen. Das „Kleingedruckte“ ist hier sehr wichtig.

Angenommen, Sie zahlen derzeit 100 EUR ein. Dies ist der „Ist-Zustand“. Was aber, wenn Sie Ihre Spende plötzlich erhöhen, verringern oder beitragsfrei machen wollen? Bei den meisten Anbietern am Markt verlieren Sie die eigentliche Grundlage Ihrer Kalkulation. Niemand kann sagen, ob er seine bisherigen Beiträge behalten kann und will. Oder zahlen/möchten Sie derzeit maximal 162,17 € monatlich zahlen, um diesen Betrag steuerlich geltend machen zu können? Es gibt eine starke Tendenz der Länder, ihre subventionierten Beiträge von 2.100 € auf 2.100 € zu erhöhen.

 

Dann erhöhen Sie auch Ihren Beitrag – was aber für viele Anbieter negativ ist, da die neue Berechnungsgrundlage und die neuen Vertragsbedingungen gelten. Freundlichkeit wird oft nicht gut gemacht. Mit der Vertragsunterzeichnung geben Sie an, dass Sie mit 65 Jahren in Rente gehen (wollen). Was aber, wenn Sie Ihren Rentenvertrag mit 62 oder erst mit 67 oder gar 70 nutzen wollen?

Sie haben es erraten – die neuen Grundlagen der Computertechnik. Sicherlich nicht zu Ihren Gunsten. Sie sparen nun schon seit Jahrzehnten und zählen auf die Ihnen versprochene feste Rente. Da Sie nun ein anderes Eintrittsalter haben, wirkt sich das Ganze negativ auf Ihre Rente aus. Aber nehmen wir mal an, die Kalkulationsgrundlage ist besser als bei Vertragsabschluss? Ändert sich Ihr Vertrag? Wir beraten wir Sie gern!

 

Riester

 


Welche Fördersummen zahlt der Staat?

 

Sie erhalten die volle staatliche Förderung Ihrer Riester-Rente, wenn Sie den jährlichen Mindestbeitrag zahlen. Sie errechnet sich aus dem Einkommen der Rentenbeiträge des Vorjahres – diese Summe teilen Sie durch 100, multiplizieren Sie mit dem Faktor 4 und ziehen dann Ihren individuellen Riester-Zuschlag ab.

Für sehr geringe Einkommen gibt es eine Alternative: In diesem Fall können Sie den Zuschuss voll ausschöpfen, indem Sie einen Jahresgrundbeitrag von 60 Euro zahlen. Konkret umfasst dieser Zuschuss:

- Eine Grundpauschale von 174 Euro pro Jahr. Sie wird dem Riesterkonto von der Zentralen Versorgungsstelle für Alterseinkünfte gutgeschrieben.

- Kindergeld je nach Geburtsjahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die nach 2008 geboren sind, erhalten Sie eine Riesterpauschale von 300 € pro Jahr.

- Sie können als Berufsanfänger in jungen Jahren bereits einen Riester-Vertrag abschließen und werden mit einem Starterbonus (200 €) belohnt. 

Mit Riester Steuern sparen

Die jährliche Steuerlast ist höher als die Zulagen für Ihre Riester-Rente? Dann können Sie mit einem Riester-Vertrag abzüglich der Zulagen einen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro im Jahr geltend machen.

 


Riester-Vertrags-Check mit uns

 

Ihr Ver­sicherungs­makler in Ahlen - kompetenter Partner für Riester-Vergleich und Riester-Check

Auf dem Markt befindet sich inzwischen eine kaum noch überschaubare Anzahl von Riester-Angeboten. Wenn Sie die Vorteile der Riester-Rente in optimaler Weise nutzen wollen, benötigen Sie einen umfassenden Riester-Vergleich und einen professionellen Riester-Check.

Als Ver­sicherungs­makler in Ahlen mit langjähriger Erfahrung sorgen wir mit einem Riester-Vergleich und einem umfassenden Riester-Check dafür, dass Sie einen Vertrag abschließen, der Ihren persönlichen Anforderungen an diese Alters­vorsorge Rechnung trägt.


Zu unseren Leistungen rund um die Riester-Rente zählen:
 

  • Ausführlicher Riester-Check im Hinblick auf Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche
  • Ausführlicher Riester-Vergleich, um das beste Angebot für Sie zu finden
  • Riester-Vergleich zur Auswahl des passenden Angebots unter den fünf Riester-Varianten
  • Auswahl einer Riester-Rente, für die Sie nur geringe Verwaltungskosten zahlen
  • Nachhaltige Betreuung Ihrer Riester-Rente/regelmäßiger Riester-Vergleich und Riester-Check.

 

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FAQ Riester

Wie viele Riester-Verträge können abegschlossen werden?

Man kann für 2 Verträge im Jahr die Zulage bekommen. Diese wird dann verhältnismäßig auf beide verträge verteilt.

 

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Gefördert werden alle die, die Pflichtbeitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Dies sind Arbeitnehmer, Versicherte während der Kinderbetreuung, Betreuer, Behinderte in Werkstätten, versicherte geringfügig Beschäftigte, Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld und versicherungspflichtige Selbständige. Ein Ehegatte hat abgeleitetes (mittelbares) Sorgerecht, wenn einer der Ehegatten Anspruch auf die Leistung oder (im Todesfall) die Leistung hat. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und aktive Beamte werden ebenfalls in die Förderung einbezogen. Keinen Anspruch haben beispielsweise die freiwilligen Teilnehmer an der gesetzlichen Rentenversicherung und die Pflichtversicherten in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

 

Ist eine Obergrenze der Förderung angegeben?

Die Höchstgrenze liegt bei 2.100 € (inkl. der Zulagen), die jährlich als Sonderausgaben bei der Steuererklärung abgezogen werden können.

 

Lohnt eine Riester-Rente auch bei niedrigem Einkommen?

Ja. Die Riester-Rente lohnt sich vor allem für „Geringverdiener“, weil sie nicht nur älteren Menschen die Möglichkeit gibt, auf staatliche Transferleistungen zurückzugreifen. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die vor 2008 geboren sind, arbeitet in Teilzeit mit einem Jahresgehalt von 15.000 Euro. Sie müssen nur einen Grundbetrag von 60 Euro pro Jahr zahlen, um einen Jahresfreibetrag von 545 Euro zu erhalten.

 

Wann beginnt die Auszahlung?

Der Beginn der Auszahlung ist im Pensionsvertrag festgelegt. Muss vorsehen, dass Leistungen erst ab dem 62. Lebensjahr erbracht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Renten für Sparer oder wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit der gesetzlichen Alterssicherung als Startschuss für Auszahlungen anzulaufen.


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