2024
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Die Hinterbliebenen werden finanziell abgesichert

Sicherheit für Kredite im Todesfall

Bereits ab 50 € pro Jahr, können schon Risiko­lebens­ver­si­che­rungen abgeschlossen werden.


Kurz & knapp

 

Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung, was genau verbirgt sich dahinter?

Gerne würde ich diese Frage mit einem kurzen Szenario erläutern. Uns allen fällt es sicherlich schwer über tragische Ereignisse zu sprechen, dennoch sind diese allgegenwärtig und oft Realität.

Heute Mittag noch zum Kaffee mit der Oma kann es bereits auf dem Rückweg zu einem tödlichen Verkehrsunfall kommen. Tiefe Trauer trifft die Familie und alle Beteiligten und dennoch muss man sich der unangenehmen Realität stellen und vor allem die Frage:

 

Welche finanziellen Folgen das frühe Ableben zukünftig für die Hinterbliebenen darstellt? Um den Trauernden zumindest diese Frage zu ersparen, bieten Versicherungsgesellschaften eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung an. Im Falle eines plötzlichen Abtretens soll diese die Liebsten vor finanziellen Krisen und somit Sorgen, schützen.

 
 
Risikolebensversicherung

   

Was wird geschützt?

 

In erster Linie stellt der wohl wichtigste Vorteil, die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen dar. Denn zu wissen, dass man im Fall der Fälle, keine Schulden, sondern finanzielle Abhilfe hinterlässt, lässt einen wesentlich sorgloser leben.

Wer benötigt die Versicherung?

 

Grundsätzlich ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung besonders für Familien attraktiv. Wir sind uns sicher, dass Ihnen viel daran liegt, dass Ihre Familie im Fall der Fälle finanziell abgesichert ist. Wenn der Ernstfall eintritt, wird die vereinbarte Summe ausgezahlt und Ihre Familie kann die anstehenden Kosten problemlos abzahlen.


Leistungen einer Risiko-Lebensversicherung

 

Auch Banken bieten oftmals eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung zu Ihrem Kreditangebot an. Im Falle eines plötzlichen Abtretens greift die Versicherung und sichert die Hinterbliebenen vollständig ab. Dabei ist der Zeitpunkt völlig irrelevant. Verstirbt zum Beispiel der Ehemann kurz nach Abschluss eines Kredits, stellt die Versicherung dennoch die volle Kreditsumme zur Ablösung des Kredits. Demnach trägt das Risiko nicht der Versicherungsnehmer, sondern stets der Versicherungsgeber.

 
 

Leistungen:

Versicherte Per­sonen:

 Auszahlung der Versicherungssumme

 Kreditnehmer
 Kombination mit anderen Tarifen möglich

 Familien

 Sofortleistungen möglich  Extremsportler

Wieso ist eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung so wichtig?


Wann zahlt eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

  • den Verlust des Einkommens der verstorbenen Person kompensieren,
  • laufende Kredite für das Haus tilgen und Leasingverträge bedienen (Auto, Konsumgüter, etc.) oder
  • die Ausbildung der Kinder weiterfinanzieren.

Kurz und bündig: Welche Vorteile bieten Risiko­lebens­ver­si­che­rungen?

 
  • Niedrige Beiträge bei hoher Versicherungssumme.
  • Schützt Hinterbliebene vor existenzbedrohenden finanziellen Belastungen.

Der richtige Zeitpunkt für eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung

 
  • beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, oder
  • bei der Geburt eines Kindes. 

 


Für wen lohnt sich eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

 

Grundsätzlich ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung besonders für Familien attraktiv. Wir sind uns sicher, dass Ihnen viel daran liegt, dass Ihre Familie im Fall der Fälle finanziell abgesichert ist. Wenn der Ernstfall eintritt, wird die vereinbarte Summe ausgezahlt und Ihre Familie kann die anstehenden Kosten problemlos abzahlen. Auch wenn Sie keine eigene Familie haben, lohnt es über die Risiko­lebens­ver­si­che­rung nachzudenken.

Sicherlich haben Sie noch Eltern, welche Sie genauso wenig belasten möchten wie eine potenziell eigene Familie. Möglicherweise haben Sie aber auch Eigentum in der Form einer Immobilie und sind verheiratet, auch dann kann im Fall der Fälle Ihrem Ehepartner finanzielle Unterstützung zugesichert werden.

Einige Versicherungsgesellschaften versuchen auch immer wieder Studenten oder Auszubildenden eine Versicherung anzudrehen, wir sind jedoch der Meinung, dass sich eine solche Versicherung in den Fällen nicht zwingend lohnt.


Wann ist der richtige Zeitpunkt, um eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abzuschließen?

 

Im Grunde genommen ist der richtige Zeitpunkt Ihrer Entscheidung nach zu beurteilen. Wir können Ihnen lediglich sinnvolle Lebensabschnitte aufzeigen, in denen, der Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung durchaus sinnvoll ist.

Wenn Sie sich zum Beispiel frisch vermählt haben, teilen Sie Ihr Hab und Gut fortan mit Ihrem Lebenspartner. Im Ernstfall ist auch nach Ihrem Tod für die finanzielle Unterstützung Ihres Ehepartners gesorgt. Die Geburt Ihres Kindes wäre ebenfalls ein guter Zeitpunkt, sich über den Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung Gedanken zu machen. Sinnvoll ist der Abschuss auch, wenn Sie sich kürzlich zum Erwerb einer Immobilie entschieden haben. Eine Rate für eine Immobilie kann fortan als alleinstehende Person durchaus sehr schwer werden.

 

Wenn Sie jedoch lägst Erwachsene, selbständige Kinder und eine abbezahlte Immobilie haben, sollten Sie eher darüber nachdenken, ob der Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung wirklich sinnvoll ist.


 

 

Wichtig zu wissen              Risiko LV Rechner

Eine Versicherungsgesellschaft prüft zunächst Ihre Lebensumstände. Besteht ein erhöhtes Risiko, so wird aller Regel nach, der Versicherungsbeitrag, höher ausfallen. 


Was kostet eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

 

Die Kosten einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung setzen sich aus mehreren Punkten zusammen:

  •  Versicherungssumme
  •  Beruf
  •  Alter
  •  Hobby
  •  Laufzeit
  • Gesundheitszustand

Kostenbeispiel:

Für 200.000 Euro Versicherungssumme lag der Preis für verschiedene Laufzeiten, Berufe, Alter und Hobbys meist zwischen 100 und 300 Euro im Jahr, in einigen Fällen verlangten die Anbieter jedoch über 1.000 Euro im Jahr. Für den Preis spielen persönliche Merkmale eine große Rolle.

Hier Beispielberechnungen der Top-Angebote:

 

Versicherer

Abzahlung

 

 Versicherungssumme

monatlicher Beitrag
Hannoversche linear fallend 300.000 € 7,23 €
EUROPA konstant 100.000 € 12,09 €
Dialog linear fallend 500.000 € 24,11 €

Wobei handelt es sich um eine verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

 

Bei dieser Form der Risiko­lebens­ver­si­che­rung handelt es sich um Versicherung für zwei Per­sonen. Möchte sich ein Ehepaar beispielsweise gegenseitig finanziell absichern, so könnte man über eine verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung nachdenken. Hierbei ist die Besonderheit, dass beide Parteien gleichzeitig abgesichert werden.

 

Was gibt es hierbei zu beachten?

Auch wenn zwei Parteien versichert sind, wird die Versicherungssumme, nur einmalig ausgezahlt, und zwar in dem Moment, in der einer der Parteien verstirbt. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass dies auch gilt, wenn beide Parteien gleichzeitig versterben.

 

Unter welchen Umständen ist Risiko­lebens­ver­si­che­rung sinnvoll?

Pauschal lässt sich dies nicht einfach beantworten, denn jeder Mensch denkt individuell und betrachtet die Versicherungsform aus einem anderen Blickwinkel. Dennoch, greifen viele Ehepaare ohne Kinder zu dieser Form von Versicherung, denn letzten Endes müssen keine weiteren Familienmitglieder, wie Kinder, finanziell unterstützt werden. Des Weiteren können die monatlichen Beiträge weniger hoch ausfallen, was für den ein oder anderen ebenfalls interessant ist. Schlussendlich sollten Sie jedoch im Hinterkopf behalten, dass die Summe nur einmalig ausgezahlt wird und nach Auszahlung der Versicherungsschutz auch für die zweite Partei erlischt.

 

 

Stellt die Risiko­lebens­ver­si­che­rung eine Absicherung für die Baufinanzierung dar?

 

Definitiv! Falls Sie sich für den Bau eines Hauses entschieden haben, mussten Sie vermutlich einen sehr hohen Kredit für die Finanzierung aufnehmen. Ein sehr hoher Kredit erfordert zumeist einen sehr hohen monatlichen Abzahlungsbeitrag. Sofern Sie sich nicht absichern, steht Ihre Familie nach Ihrem Versterben vor hohen Schulden.

Falls Sie jedoch eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abgeschlossen haben, kann die Versicherungssumme im Idealfall den Kreditbetrag abdecken. Mit ganz viel Glück bleibt der Familie sogar noch etwas für den Lebensunterhalt. In erster Linie sollte jedoch die Abzahlung des Kredits im Vordergrund stehen.

Wie Sie sicherlich bereits herauslesen konnten, macht eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung bei einer Baufinanzierung absolut Sinn. „Bei Erwerb“ ist hier auch schon das perfekte Stichwort, um über den Zeitpunkt einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung zu sprechen. Wenn Sie nicht bereits über eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung verfügen, sollten Sie spätestens beim Erwerb einer Immobilie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen.

Dies ist auch deswegen besonders ratsam, weil oftmals der Beitrag abhängig vom Eintrittsalter und der Gesundheit ist. Zumeist wird eine Baufinanzierung für 25 bis 30 Jahre abgeschlossen, aus diesem Grund sollten Sie unbedingt darauf achten, welcher Versicherungszeitraum Sie bei Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung festlegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei Ihrem Tod für Ihre Familie bestmöglich gesorgt wird. 

Auch wenn Sie den Kredit regelmäßig abzahlen und somit die Restschuld sinkt, sollten Sie die Laufzeit der Risiko­lebens­ver­si­che­rung nicht zu kurz wählen. Angenommen Sie legen den Versicherungszeitraum auf 4 - 6 Jahre fest, versterben aber nach 7 Jahren, bleiben abhängig von dem Finanzierungszeitraum Ihrer Baufinanzierung noch unter Umständen mehr als 15 Jahre übrig. Sie haben dann zwar eine bereits hohe Summe des Kredits abbezahlt, hinterlassen aber Ihrer Familie weiterhin einen hohen Schuldenberg. 

Welcher Zeitraum für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie am besten durch eine persönliche Beratung von uns. Wir stellen sicher, dass Sie nicht nur vor allen Eventualitäten geschützt sind, sondern auch vor horrenden Beitragssätzen und völlig überzogenen Laufzeiten.


Weitere Informationen zur Risiko­lebens­ver­si­che­rung zum downloaden

Allgemeine Bedingungen für die Risiko­lebens­ver­si­che­rung
Quelle: https://www.gdv.de

FAQ Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Was für Nachteile hat eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

Wo immer es Vorteile gibt, gibt es zumeist auch Nachteile. Wie die Gewichtung dessen ausfällt, ist letztendlich von Ihnen selbst abhängig. Dennoch möchten wir Sie auch auf die Nachteile hinweisen.

Zu Beginn sollte Ihnen klar sein, dass Sie eine feste Bindung mit der Versicherungsgesellschaft eingehen, dennoch steht es Ihnen jederzeit frei den Vertrag zu kündigen. Aus diesem Zusammenhang ergibt sich allerdings auch schon der erste Nachteil. Sollten Sie vor Ablauf der festgelegten Vertragslaufzeit den Vertrag kündigen, so werden Ihnen die geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet. Ein weiterer Nachteil ergibt sich im Falle eines Selbstmordes. Die Hinterbliebenen erhalten hier die vereinbarte Summe erst nach einer Wartefrist. Hier noch mehr erfahren. 

Der letzte Nachteil regt Sie vermutlich schon eher zum Nachdenken an. Sofern der Versicherte bis zum Vertragsablauf nicht verstirbt und die Vertragslaufzeit offiziell ausgelaufen ist, erhalten Sie in der Regel keine Zahlungen von der Versicherungsgesellschaft. Bedeutet, die von Ihnen geleisteten Beiträge sind quasi verbraucht und werden in keiner Form von Leistungen an Sie abgetreten

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abzuschließen?                                                                                             

Wir können Ihnen lediglich sinnvolle Lebensabschnitte aufzeigen, in denen, der Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung durchaus sinnvoll ist.

  • Heirat
  • Geburt Kinder
  • Immobilie Erwerb
  • Selbständigkeit
  • Große Reisen oder längere Außendienst im Ausland
  • Berufe mit erhöhter Gefahr
  • Hohe Verbindlichkeiten 

Wenn Sie jedoch lägst Erwachsene, selbständige Kinder und eine abbezahlte Immobilie haben, macht eine Risiko LV immer weniger Sinn.

 

Bin ich verpflichtet, mich von einem Arzt untersuchen zu lassen?

Sofern die Versicherungsgesellschaft es fordert, sind Sie als Kunde dazu verpflichtet, ärztlich untersucht zu werden. Dies muss nicht zwangsläufig der Fall sein, jedoch halten sich Versicherungsgesellschaften diese Option offen. Mithilfe der ärztlichen Untersuchung möchte sich die Versicherungsgesellschaft vor unwissenden Risiken schützen. Das können zum Beispiel chronische Krank­hei­ten, ein gesundheitsschädigender Beruf, der Konsum von Zigaretten oder sogar ein gefährliches Hobby sein. In manchen Fällen können gesundheitliche Erkenntnisse zur Ablehnung führen.

In der Regel werden jedoch lediglich allgemeine Fragen zur Gesundheit gestellt. Ob Raucher oder Nichtraucher ist in den meisten Fällen bereits ein erstes Kriterium der Versicherungsgesellschaften. Als Raucher wird der Beitrag aller Regel nach für Sie erhöht werden. Aber auch Fragen über Vorerkrankungen oder aktuellen Erkrankungen werden Ihnen gestellt.

Sofern Sie gezwungen sind eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, sollte Sie sich allerdings in acht vor Unterschlagungen nehmen. Denn wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie gelogen haben, kann dies die Auszahlung der vereinbarten Summe, im Todesfall verhindern.

 

Aus welchem Grund werden Raucher anders eingestuft als Nichtraucher?

Im Grunde ist die Antwort relativ logisch. Als Raucher, gefährden Sie bewusst Ihre Gesundheit. In vielen Fällen versterben Raucher früher, wie zum Beispiel an Lungenkrebs. Das wissen auch die Versicherungsgesellschaften und wollen sich entsprechend vor frühzeitigen Todesfällen schützen. Aus diesem Grund wird der Beitragssatz höher ausfallen als bei einem Nichtraucher. 

Aber aufgepasst! Manche Versicherungsgesellschaften bewerten den Status „Nichtraucher“ nach Ihrem eigenen Ermessen. Das bedeutet, gemessen an dem rauchfreien Zeitraum entscheidet der Anbieter, ob Sie als Nichtraucher eingestuft werden. Unter Umständen kann auch dies einen Einfluss auf den Beitrag haben.

 

Werden Erbschaftssteuer auf die Auszahlung erhoben?

Dass im Falle Ihres Versterbens finanziell für Ihre Hinterbliebenen gesorgt wird, ist nach Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung, für Sie selbstverständlich. Aber was passiert nach der Auszahlung der vereinbarten Summe? Müssen Ihre Hinterbliebenen Steuer zahlen oder können Sie frei über den vollen Umfang der Summe verfügen?

Als Erstes sollten Sie wissen, dass Sie für die ausgezahlte Summe keine Einkommensteuer entrichten müssen. Dennoch können Steuern in einer anderen Form anfallen, und zwar in Form der Erbschaftssteuer. Ob sie gezahlt werden muss, ist in erster Linie davon abhängig, ob der ausgezahlte Betrag bestimmte Freibeträge überschreitet. Falls diese Freibeträge nämlich überschritten werden, erhebt der Staat die Erbschaftssteuer. Ob und wie viel letztendlich gezahlt werden muss, ist abhängig von einigen Faktoren.

Um auf die Faktoren einzugehen, sollten Sie zunächst verstehen, welche Parteien Teil einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung und somit involviert sind. Zuerst haben wir den Versicherungsnehmer und die versicherte Person. In der Regel sind dies eine und dieselbe Person. Als Nächstes haben wir den Bezugsberechtigten, welcher nach dem Tod die Auszahlungssumme erhält und zu guter Letzt haben wir noch den Beitragszahler.

Kurz gesagt, sind Sie der Versicherte und Sie versterben während der Vertragslaufzeit, muss die Bezugsberechtigte Person auf die Auszahlung eine Erbschaftssteuer zahlen.

Gibt es eine Möglichkeit, in der keine Erbschaftssteuer entrichtet werden muss?

Ja, die gibt es. Sie könnten zum Beispiel Ihren Ehepartner darum bitten, eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung auf Ihr Leben abzuschließen. Versterben Sie während der Vertragslaufzeit, erhält Ihr Ehepartner die Auszahlung steuerfrei. In diesem Szenario ist Ihr Ehepartner schließlich der Versicherungsnehmer und erhält daher das Geld direkt von der Versicherung.

Sie sollten allerdings beachten, dass auch nach einer Scheidung, Ihr Ehepartner nach Ihrem Ableben innerhalb des Versicherungszeitraumes, die Auszahlung erhalten würde. Dies ist dann möglich, wenn Ihr die Versicherung Ihres Ehepartners auch über die Trennung hinaus weiterhin Bestand hat. Daher ist es hier ratsam, sich mit seinem Ehepartner zuvor zu besprechen und sich entsprechend darüber einig zu sein.

 

Ist es sinnvoll, eine Unfall­ver­si­che­rung mit einer Risiko-LV zu kombinieren?

Ob zusätzlich eine Unfall­ver­si­che­rung sinnvoll ist, ist grundsätzlich abhängig von Ihrem Alltag. Arbeiten Sie zum Beispiel als Handwerker, ist die Chance eines Arbeitsunfalls deutlich höher als, wenn Sie nur im Büro arbeiten. Oder sind Sie als Außendienstler / Pendler unterwegs, existiert auch dort ein erhöhtes Unfallrisiko. Kurz gesagt, wo immer ein erhöhtes Unfallrisiko existiert, ist es sinnvoll über eine zusätzliche Unfall­ver­si­che­rung nachzudenken. 

Falls Sie nämlich an einem Unfall versterben sollten, würden Ihre Hinterbliebenen nicht nur eine Auszahlung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung erhalten, sondern auch eine Auszahlung der Unfall­ver­si­che­rung erhalten. Quasi, ein doppelter Schutz für Ihre Familie.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Beitrag der Risiko­lebens­ver­si­che­rung sich leicht erhöht, sofern Sie eine Unfall­ver­si­che­rung zusätzlich abschließen.

Abschließend, lässt sich also festhalten, dass Sie diese Entscheidung nur individuell unter Berücksichtigung Ihrer Umstände getroffen werden kann.

 

Ist es möglich, die Berufs­unfähig­keitsversicherung mit der Risiko­lebens­ver­si­che­rung zu kombinieren?

Das ist nicht nur möglich, sondern durchaus sinnvoll. Sie können nie wissen, ob Sie zu einem Zeitpunkt in Ihrem Leben in die Situation einer Berufs­unfähig­keit geraten. Tritt dieser unglückliche Fall ein, können Sie ohne Absicherung, weder Ihre Familie versorgen, noch die Beiträge der Risiko­lebens­ver­si­che­rung eigenständig tragen. Demnach ist der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sogar ratsam. Im Falle der Fälle kommt die Versicherung zum Tragen und übernimmt die Beiträge der Risiko­lebens­ver­si­che­rung. Sofern die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können, wird auch die vereinbarte Auszahlungssumme nach Ihrem Tod nicht mehr ausgezahlt. Dementsprechend wichtig ist die Vorsorge der regelmäßigen Beitragszahlungen. Am Ende können Sie und Ihre Familie sich entspannt zurücklehnen, da Sie wissen, dass im Falle einer Berufs­unfähig­keit auch fortan die Zahlungen der Beiträge gewährleistet sind.

Das ist allerdings nicht der einzige Vorteil, die der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung mit sich bringt. Ein weiterer großer Vorteil ist, die Übernahme von einer Teillohnfortzahlung. Das bedeutet im Klartext, dass im Falle einer Berufs­unfähig­keit, die Versicherung Ihnen einen Teil Ihres zuvor erhaltenen Lohns weiterzahlt. Das ermöglicht Ihnen bereits vor Ihrem potenziellen Ableben, etwas sorgloser durchzuatmen. Denn letzten Endes ist bereits ab dem Punkt zumindest geringfügig eine finanzielle Abhilfe für Ihre Familie geschaffen. Sofern Sie die Berufs­unfähig­keitsrente ausreichend hoch vereinbart haben, ist die Fortzahlung im Übrigen auch für laufenden Kredite und Finanzierungen gültig.

Als kleiner Nachteil lässt sich abschließend sagen, dass die Kombination der Berufs­unfähig­keitsversicherung mit der Risiko­lebens­ver­si­che­rung zu erhöhten Beiträgen der Risiko­lebens­ver­si­che­rung führt.

 

 

 


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Von Pascal Bolus – zuletzt aktualisiert am 

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