2024
Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Wartezeit

Was ist der Unterschied zwischen einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit Wartezeit gegenüber einer ohne Wartezeit?

 

Der Wortlaut lässt schon vermuten, was genau der Unterschied zwischen einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit Wartezeit und einer ohne Wartezeit ist. Wie auch bei Haft­pflichtversicherungen für Tiere üblich, greift bei Versicherungen mit Wartezeit, der Leistungsumfang und somit die Kostenerstattung, erst nach Ablauf einer festgelegten Frist. In der Regel bewegen sich die Wartezeiten zwischen drei und acht Monaten. Schließen Sie eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab und Sie haben einen zahnärztlichen Eingriff vor Ablauf dieser Frist, dann wird Ihnen die Versicherung keine Kosten erstatten.

Ausnahmesituationen, welche die Wartezeit unter Umständen nichtig machen:

  • Notwendige Zahnbehandlung in Folge eines unvorhersehbaren Unfalls
  • Professionelle Zahnreinigung

Es gibt allerdings auch einige Tarifangebote, welche den vollen Schutz, zumindest auf den ersten Blick, auch ohne Wartezeit anbieten. Der Haken dahinter ist nämlich, dass diese Tarife oftmals an eine sogenannte Zahnstaffel gebunden sind. Das bedeutet für Sie, dass die Kostenübernahme in den ersten Jahren auf einen bestimmten Betrag limitiert ist. Angenommen Sie schließen eine Versicherung ohne Wartezeit ab und haben einen festgelegten Betrag von 1000€ im Jahr, dann erstattet Ihnen die Versicherung alle inkludierten Leistungen bis zu einer maximalen Summe von 1000€. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten müssen Sie in Eigenleistung tragen.

Aus diesem Grund, sollten Sie sich unbedingt Gedanken machen, ob eine Versicherung für Sie zwingend ohne Wartezeit abgeschlossen werden muss oder ob Sie einige Monate mit Wartezeit auskommen, dafür aber anschließend den vollen Umfang genießen können.


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