Leistung ab dem 1. Tag
Sie möchten Ihre Zahnversicherung sofort ab Versicherungsbeginn nutzen und eine Kostenübernahme erhalten? Dann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit die richtige Wahl. Bei diesen Tarifen müssen Sie keine drei bis acht Monate abwarten. Diese Tarife übernehmen die Kosten ab dem 1. Tag der Versicherung.
Vorteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit:
Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.
Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.
Achten Sie im Vergleichsrechner auf die richtige Auswahl. Wählen Sie den Verzicht auf Wartezeit.
Bei der Anbieterübersicht erscheinen dann die Versicherer mit dem Verzicht.
Der Verzicht auf die Wartezeit bedeutet jedoch nicht, dass zum Vertragsabschluss bereits angeratene und laufende Behandlungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden können.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Viele Versicherungsgesellschaften haben in ihren Tarifbestimmungen festgelegt, dass ab Beginn der Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit von mehreren Monaten besteht. Erst dann können Sie die tarifliche Leistungen in Anspruch nehmen. Hintergrund dieser Bedingungen ist: Die Wartezeit zu Beginn der Vertragslaufzeit ist ein Schutzmechanismus der Versicherung.
Es soll verhindert werden, dass Menschen die Zahnversicherung abschließen, bei denen die Zahnbeschwerden naher Zukunft mit Zahnersatz- oder Zahnbehandlungsmaßnahmen rechnen. Die Versicherungsgesellschaft schützt dadurch die Gesamtheit der Versicherten davor, dass zu viele ‚Kranke‘ in die Versichertengemeinschaft eintreten und die Schadenquote durch sofortige Leistungsbeanspruchung erhöhen.
Der große Vorteil von Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit ist die Regelung, dass Leistungen unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden können. Besonders für Menschen, die regelmäßig Zahnvorsorge betreiben und eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, ist das interessant.
Ebenso empfehlenswert ist ein Tarif ohne Wartezeit, wenn bereits vermutet wird, dass in naher Zukunft Zahnbeschwerden auftreten werden. Aber Vorsicht: Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen keine Maßnahmen bereits angeraten oder beabsichtigt sein – denn hierfür zahlt auch die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit nicht mehr.
Für einen bis in die Tiefe entzündeten Zahn ist eine Wurzelbehandlung häufig die letzte Rettung. Ursache für einen geschädigten Zahnnerv (Pulpa) ist zumeist Karies. Diese weit verbreitete Zahnerkrankung führt zu einer Schwellung des Gewebes, welche wiederum auf den Nerv drückt. Oftmals ist auch zusätzlich die Zahnwurzel vereitert und auch der Kieferknochen von Bakterien befallen.
Mit der privaten Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz sparen Sie sich bis zu 100 % Ihrer Eigenbeteiligungen bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen.
Die Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Zahnkrankheiten. Besonders die Kariesprophylaxe bildet einen Schwerpunkt der zahnärztlichen Tätigkeit. Dazu gehören z. B. Fluoridierungsmaßnahmen. Auch die Grübchen- und Fissurenversiegelung bildet eine vorbeugende Maßnahme, welche an den kariesgefährdeten Stellen der Zähne zum Einsatz kommt. Die bekannteste Prophylaxemethode bildet wohl die „professionelle Zahnreinigung“. Die Kosten hierfür werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.
Wenn z. B. durch Karies oder Parodontitis die Zähne stark oder sogar ganz zerstört wurden, hält die moderne Zahnmedizin eine Reihe von Versorgungsmöglichkeiten bereit, um Teile des Zahnes oder den ganzen Zahn zu ersetzen. Eine Zahnkrone ersetzt z. B. den zerstörten Teil des natürlichen Zahnes, während der darunter liegende Teil erhalten bleibt. Bei Brücken werden die als Pfeiler dienenden Zähne überkront und die dazwischenliegende Lücke mit einem Brückenglied versorgt.
Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen lediglich festgelegte Zuschüsse. Für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehrkosten - ohne Zahnzusatzversicherung - demnach selbst.
Eine richtige Zahn- und Kieferstellung sorgt nicht nur für eine harmonische Gesichtsästhetik, sondern wird auch für eine gute Funktion der Kauorgane benötigt. Auch für Erwachsene gibt es eine ganze Bandbreite von kieferorthopädischen Behandlungsmethoden, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz übernimmt für Sie bei KFO-Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) 1 bis 5 – je nach gewählter Variante – bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten.
Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnerhalt. Dazu zählen Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays) aus Edelmetall oder Keramik, Eingliederung von Provisorien, Kunststofffüllungen und Kompositfüllungen (dentin-adhäsive Füllungen), CEREC-Verfahren, Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit dem Zahnerhalt verbundenen zahntechnischen Material-und Laborkosten.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
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Sarah Kampschulte |
Frederik Lohmann |
Vera Keberloh |
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