2024
🥇 Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

 durch Vergleich Beiträge sparen

 Erstattung von Therapie- und Behandlungskosten

 optionale Zusatzversicherungen möglich

Jetzt anfragen!


Jetzt Ihre gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ver­gleichen!

Mit der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ist abgesichert, dass jeder Bürger, unabhängig vom Einkommen, medizinisch versorgt wird! Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom Einkommen der Versicherten. Aber auch bei den gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen gibt es Unterschiede.

Der Leistungskatalog ist im Großen und Ganzen ähnlich, unterscheidet sich nur in Bonusprogrammen und Zuschüssen.

Vergleichen Sie jetzt: es lohnt sich!

gesetzliche Krankenversicherunggesetzliche Krankenversicherunggesetzliche Krankenversicherung


Warum ist eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ist natürlich nicht nur sinnvoll, sondern auch eine Pflichtversicherung, es sei denn man ist privat versichert.

Eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung hat folgende Aufgaben: 

  • Gesundheitszustand erhalten
  • Gesundheitszustand verbessern oder
  • Gesundheitszustand wiederherstellen

Die Kranken­ver­si­che­rung ist die erste und wichtigste Säule des deutschen Gesundheitssystems.

Sie dient der Absicherung des Versicherten vor Krankheitsrisiken und damit verbundenen Kosten. Aufgabe der Krankenkassen ist es daher, den Versicherten bedarfsgerechte medizinische Leistungen zu erbringen und die Gesundheit durch Aufklärung und Beratung sowie Rehabilitationsmaßnahmen zu fördern. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen hat die Kranken­ver­si­che­rung keinen einheitlichen Versicherungsträger. Deutsche Staatsbürger können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen. Einige von ihnen haben einen speziellen Fokus, wie zum Beispiel die Ausrichtung auf eine bestimmte Berufsgruppe oder Branche. 2018 gab es in Deutschland 110 verschiedene Krankenkassen. Der Leistungskatalog einer Krankenkasse ist gesetzlich geregelt, also grundsätzlich gleich.

Es ist möglich alle 18 Monate seine Krankenkasse zu wechseln!

Vergleichen Sie daher die Beiträge und freiwilligen Leistungen und wechseln Sie bei Bedarf. Es darf sogar auch zur alten Versicherung zurückgewechselt werden, wenn die Konditionen hier wieder passen oder die neue Versicherung Ihre Beiträge erhöht hat.
 

Freiwillige Leistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind gesetzlich vorgeschrieben und zu ca. 95 % gleich. Die Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzleistungen an, die sich von Kasse zu Kasse unterscheiden.

Diese Zusatzleistungen können z. B. Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen für Alternativmedizin beinhalten. Manche Krankenkassen bezuschussen auch die professionelle Zahnreinigung oder bieten einen vergünstigten Zahnersatz an.

Hier müssten Sie ver­gleichen und das beste Angebot für sich heraussuchen.

Oder wir helfen Ihnen dabei :)


Kundenstimmen

4.5
5
149

mehr ]

L.S. aus Eisfeld im Mai 2022
Themen: Rechts­schutz­ver­si­che­rung

mehr ]

Gunther Schimpf aus Marburg im Mai 2022
Themen: Kleingartenversicherung

Beratung für eine Versicherung meiner Hörgeräte erhalten. War bisher alles OK. mehr ]

U.M. aus Baden im Februar 2022

  Info

Die Festleistung der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz beträgt in der Regel 50 % der Regelleistung. Mitglieder, die in den letzten fünf Jahren mindestens eine zahnärztliche Kontrolle hatten, erhalten einen pauschalen Zuschuss von 70 %. Diese erhöht sich auf 80 %, wenn in den letzten zehn Jahren ununterbrochen jährliche Inspektionen durchgeführt wurden.


Die wichtigsten Infos

Gesetzliche Krankenversicherung

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich.

Die Grundlagen

Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 5.212,50 Euro (oder 62.550 Euro im Jahr / Stand 2020), müssen Sie sich gesetzlich krankenver­sichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr ang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.

Kassen dürfen Zusatzbeitrag erheben
Seit 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Kranken­ver­si­che­rung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz reicht allerdings nicht aus, um die Ausgaben der Kassen zu decken. Die gesetzlichen Krankenversicherer dürfen deshalb einen Zusatzbeitrag erheben. Die Finanzierung des Zusatzbeitrages erfolgt seit 2019 wieder paritätisch, also hälftig von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Verlangt die Kasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 1,0 %, behält der Arbeitgeber 7,8 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil ein und überweist diesen Betrag zusammen mit dem fixen Arbeitgeberanteil von 7,3 % plus dem hälftigen Anteil am Zusatzbeitrag (0,5 %) an den Krankenversicherer.

Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Kranken­ver­si­che­rung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.

Freie Kassenwahl

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich ver­sichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen.

Bei höherem Zusatzbeitrag können Sie sofort kündigen
Als Versicherter können Sie die gesetzliche Krankenkasse problemlos wechseln, die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Falls die Kasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder die ausgezahlte Prämie senkt, haben Sie außerdem ein Sonderkündigungsrecht und können sogar innerhalb eines Monats kündigen. Über eine Änderung des Zusatzbeitrags muss die Kasse Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie zu einem anderen gesetzlichen Krankenversicherer wechseln können, bevor der neue Beitrag fällig wird.

Leistungsunterschiede

Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten.

Die Kassen bieten unterschiedliche Extras
Für Kassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen von Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Kassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt. 

Jetzt Preisunterschiede nutzen

Seit 2015 gilt in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttogehalts, davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen müssen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.

Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2020 bei 4.687,50 Euro im Monat, das entspricht einem Jahres-Bruttoeinkommen von 56.250 Euro.

Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 4.950 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent bis zu Höhe der aktuellen Bemessungsgrenze, das sind 684,38 Euro. Diese Summe - plus ein ggf. fälliger (kassenindividueller) Zusatzbeitrag - wird zur Hälfte von Ihrem Bruttogehalt einbehalten.

So wechseln Sie

Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Beispiel: Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein, dann müssen Sie zum 31. März kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse also bis zum 31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie Ihre Kündigung im Zweifel nachweisen können.

Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt.

Ergänzung: Zusatzversicherung

Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die medizinische Grundversorgung. Wenn Sie erstklassige Leistungen wollen, entscheiden Sie sich als Kassenpatient am besten für eine private Kranken-Zusatzversicherung.

Gestalten Sie den Zusatzschutz nach Ihrem persönlichem Bedarf
Welche Leistungen Sie in Ihrer Kranken-Zusatzversicherung absichern, entscheiden Sie nach persönlichem Bedarf. Je nach Tarif versicherbar sind ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z.B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) und Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).

Wichtig: Die Leistungen Ihrer privaten Kranken-Zusatzversicherung können Sie in aller Regel nicht sofort nach Abschluss der Police in Anspruch nehmen. Bis Ihr Zusatzversicherer etwa teuren Zahnersatz oder eine hochwertige Brille bezahlt, müssen Sie mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Informieren Sie sich also rechtzeitig.

Alternative: Privat ver­sichern

Die Private Kranken­ver­si­che­rung bietet viele Vorteile. Als Arbeitnehmer müssen Sie nur dann gesetzlich krankenversichert bleiben, wenn Sie nicht mehr als 5.212,50 Euro im Monat verdienen (oder 62.550 Euro im Jahr / Stand 2020). Sobald Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das kann sich vor allem lohnen, wenn Sie gesund sind und keine Familienangehörigen mitver­sichern müssen. 

Auch wenn Sie nicht in die Private wechseln können oder wollen, sollten Sie auf ein Plus an Leistungen nicht verzichten: Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung verbessern Sie Ihre medizinische Versorgung entscheidend und passen Ihren Versicherungsschutz an Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse an.


Hier Beispielberechnungen der Top-Angebote:

 

 

Versicherer Jahresbruttoeinkommen monatlicher Beitrag
Barmer Arbeitnehmer - 60.000 € 389,38 €
Bahn BKK Selbstständiger - 85.000 € 764,25 €
IKK Auszubildender - 20.000 € 132,50 €

Ihre gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung im Check!

Das Wichtigste in Kürze:
 
  • Bei den meisten Leistungen beim Arzt oder Krankenhaus spielt es keine Rolle, bei welcher Krankenkasse Sie sind.
  • Dennoch macht ein Wechsel der Krankenkasse Sinn: Im besten Fall zahlt man weniger Beiträge, bekommt viele freiwillige Boni und bessere Leistungen.
  • Im Januar 2022 haben 19 Krankenkassen ihre Beiträge erhöht.
  • Sie können Ihre Mitgliedschaft nach zwölf Monaten jederzeit kündigen, auch wenn keine Erhöhung erfolgt.

 

So gehen Sie vor:

 
  • Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, gehen Sie zu einer Versicherung, die Ihnen einen guten Gesamtservice, freiwillige Zusatzleistungen und niedrige Prämien bietet.
  • Jetzt mit uns die beste Versicherung finden!

 

Jetzt auf der sicheren Seite / unserer Seite sein und Versicherung checken:

 

Jetzt ver­gleichen & sparen!

 

Auch test.de setzt sich mit dem Thema gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung auseinander. Mehr dazu hier:

Krankenkassenvergleich 2022: Die beste GKV für Sie | Stiftung Warentest


  Info

Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse!


Anfrageformular zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung

Häufige Fragen zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung


FAQ gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Wie viel kostet eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung?

Der aktuelle allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Hinzu kommen versicherungsspezifische Zusatzbeiträge, die durchschnittlich 1,3 % betragen, aber je nach Krankenkasse variieren. Damit entsprechen 15,9 % des Bruttoeinkommens dem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zur GKV.

 

Muss man gesetzlich krankenversichert sein?

Es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Pflichtmitglieder der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen unter der jährlich angepassten Versicherungspflichtgrenze (5.362,50 € monatlich im Jahr 2021) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 € monatlich im Jahr 2021) liegt.

 

Was passiert, wenn man nicht krankenversichert ist?

Wenn Sie unversichert sind und daher keine Versicherungsbeiträge zahlen, müssen Sie mit einigen Konsequenzen rechnen: Beitragsschulden bauen sich auf. Im Zweifel holt der Zoll sie ein – etwa durch Beschlagnahme von Konten. Darüber hinaus erheben Versicherungen Verspätungszuschläge.

 

Kann man ohne Versicherung zum Arzt gehen?

Ja, in Deutschland werden Sie auch behandelt, wenn Sie einen Arzt ohne Kranken­ver­si­che­rung aufsuchen – zumindest in schweren oder sogar lebensbedrohlichen Fällen oder wenn Sie starke Schmerzen haben. Wenn Sie jedoch zum Beispiel einen Hausarzt wegen einer weniger schweren Erkrankung aufsuchen möchten, müssen Sie dafür selbst bezahlen.

 


Der Ver­sicherungs­makler für Ihre gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung!

 

Versicherungsmakler Ahlen Versicherungsmakler Ahlen Versicherungsmakler Ahlen

 

Sarah Kampschulte 

 025284189797

 Anfrage per Mail

 

Frederik Lohmann 

 025284189797

 Anfrage per Mail

 

Vera Keberloh 

 025284189797

 Anfrage per Mail

 

 

Ihr Ver­sicherungs­makler für das Thema gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung im Kreis Warendorf (Ostbevern, Sassenberg, Telgte, Harsewinkel, Beelen, Oelde, Drensteinfurt, Sendenhorst, Freckenhorst, Ennigerloh, Enniger, Ahlen, Vorhelm, Beckum, Neubeckum, Wadersloh, Lippetal).


Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies · Vertriebspartner · Partnerprogramm · Sponsoring · Referenzen

Finanzgewissen UG (haftungsbeschränkt) hat 4,87 von 5 Sternen 462 Bewertungen auf ProvenExpert.com