2024
🥇 Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Kranken­ver­si­che­rung

 

 für Angestellte und Selbstständige

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Die private Kranken­ver­si­che­rung: wichtiger Baustein eines leistungsfähigen Gesundheitssystems

 

  • Gesetzliche und private Kranken­ver­si­che­rung stehen in Deutschland im dualen System nebeneinander.
  • Private Krankenversicherer ermöglichen hochwertige, flächendeckende ärztliche Versorgung und medizinischen Fortschritt.
  • Beitragskalkulation nach individuellem Risiko und vertragliche Leistungsgarantie machen die PKV zukunftssicher.

 

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Das Wichtigste in Kürze

 

  • Die Kranken­ver­si­che­rungspflicht in Deutschland kann durch Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder durch Abschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung erfüllt werden.
  • Die private Vollversicherung steht nur bestimmten Berufsgruppen offen. Wer nicht vollständig in die PKV darf, kann Lücken im GKV-Schutz durch eine private Zusatzversicherung schließen.
  • Während die GKV Beiträge einkommensabhängig nach einem Umlageverfahren erhebt, kalkuliert die private Kranken­ver­si­che­rung nach individuellem Risiko. Die Kapitaldeckung der Gesundheitskosten – auch im Alter – macht die PKV unabhängig von demografischen Einflüssen.
  • Der Leistungskatalog der GKV ist fast vollständig gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren bereits wesentliche Einschnitte vorgenommen. Weitere Kürzungen scheinen angesichts der Altersstruktur in der Bevölkerung unausweichlich. In der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist der Versicherungsumfang vertraglich garantiert und kann nicht einseitig geändert werden.
  • Ein PKV-Vertrag passt sich flexibel an Lebensphasen an und bleibt bei vorausschauender Gestaltung auch im Rentenalter bezahlbar.

Kundenstimmen

4.5
5
149

mehr ]

L.S. aus Eisfeld im Mai 2022
Themen: Rechts­schutz­ver­si­che­rung

mehr ]

Gunther Schimpf aus Marburg im Mai 2022
Themen: Kleingartenversicherung

Beratung für eine Versicherung meiner Hörgeräte erhalten. War bisher alles OK. mehr ]

U.M. aus Baden im Februar 2022

  Info

Der Beitrag für eine private Kranken­ver­si­che­rung setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:

  • gewünschte Leistungen
  • Eintrittsalter
  • Vorerkrankungen

Jeder, der länger als sechs Monate in Deutschland lebt, muss hier auch eine Kranken­ver­si­che­rung haben. Das ist seit 2009 Gesetz. Viel älter sind die Grundlagen, auf denen das heutige duale System unserer Kranken­ver­si­che­rung basiert. Die Gründung des ältesten noch existierenden privaten Kranken­ver­si­che­rungsunternehmens geht auf das Jahr 1843 zurück. Erst vierzig Jahre später traten die Sozialreformen in Kraft, mit denen Otto von Bismarck – nicht ganz uneigennützig – eine bessere Versorgung der Arbeiterklasse erreichen und so „in der großen Masse der Besitzlosen die konservative Gesinnung erzeugen“ wollte, die seinen politischen Zielen nützlich war. Der Plan ging nicht auf. Statt des beabsichtigten Staatssozialismus schuf er die Grundlagen unseres Sozialstaats und der Sozialversicherung. Klar war damit aber auch: Wer nicht Lohn- oder Gehaltsempfänger ist, bleibt außen vor. Im Großen und Ganzen ist das auch heute noch die Trennung zwischen GKV und PKV.

 


Die zwei Säulen unseres Gesundheitssystems

 

private Krankenversicherung

 

Mehr als siebzig Millionen Versicherte zählt die GKV, während die PKV auf knapp neun Millionen Kunden kommt. Die Berechtigung des historisch gewachsenen dualen Systems aus GKV und PKV wird immer wieder in Frage gestellt – zuletzt im Vorfeld der Bundestagswahl 2021. Andere Länder kennen eine private Vollversicherung gar nicht – private Policen gibt es zum Beispiel in Frankreich, Österreich und Portugal nur als Zusatzversicherungen zur (teilweise steuerfinanzierten) GKV.

Wer Bürgerversicherung und Kopfpauschale für besser und gerechter hält, sollte einige Punkte überdenken:

 

  • Wettbewerb sichert freie Arztwahl, kurze Wartezeiten und niedrige Einstiegshürden. Andere Länder kennen Wartelisten, obligatorische Zuzahlungen oder beschränkten Zugang zu Fachärzten.
  • Die private Kranken­ver­si­che­rung stabilisiert mit dem Geld der Versicherten die medizinische Infrastruktur und die Innovationskraft der Pharmaindustrie.
  • Das Gesundheitssystem ist einer der bedeutendsten Wirtschaftssektoren sowohl hinsichtlich der Wertschöpfung als auch als Arbeitgeber. Bei fünf Millionen Beschäftigten fallen die 43.000 Angestellten der privaten Kranken­ver­si­che­rung fast schon nicht mehr ins Gewicht.

 

Der vielleicht wichtigste Punkt: PKV bedeutet Generationengerechtigkeit. Beiträge werden nach Risiko berechnet, die Leistungsausgaben sind kapitalgedeckt. Zu diesem bedeutenden Unterschied zwischen GKV und PKV lesen Sie später mehr.

 

Wesentlicher Finanzierungsbeitrag aus der privaten Kranken­ver­si­che­rung

Von Privatpatienten bzw. ihren Versicherern fließen rund 38 Milliarden Euro jährlich in das deutsche Gesundheitssystem (Stand 2019). Diese Zahl allein sagt noch nicht viel aus, erst der Vergleich mit der GKV macht sie greifbar. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Institut der Privaten Kranken­ver­si­che­rung (WIP) hätten die gesetzlichen Kassen für solche Leistungen nur etwas zwei Drittel dieses Betrags bezahlt. Damit bleiben etwa 15 Milliarden Euro, die von der PKV als zusätzliche Wertschöpfung kommen und die nach Analysen des Darmstädter Wirtschaftsforschungsinstitut WifOR 325.000 Arbeitsplätze im Gesundheitswesen sichern. Oder etwas plastischer gesagt: Das Geld aus der PKV reicht in jeder ambulanten Praxis für das Gehalt von 1,75 medizinischen Fachangestellten. Der für viele Bundesländer bereits veröffentlichte PKV-Regionalatlas zeigt die besondere Bedeutung der privat Versicherten für die ärztliche Versorgung in ländlichen Räumen.


Hier Beispielberechnungen der Top-Angebote:

 

Versicherer

Selbstbeteiligung

 

weltweit

monatlicher Beitrag
Die Continentale 450 € zzgl. 6 € / monatlich 382,03 €
AXA 300 € zzgl. 6 € / monatlich 664,50 €
Hanse Merkur 0 € unbegrenzt 671,68 €

Krankheitskosten-Vollversicherung nur für bestimmte Per­sonengruppen

 

Die Gestaltung der Kranken­ver­si­che­rung nicht dem Gesetzgeber zu überlassen, sondern durch einen Vertragsabschluss selbst in die Hand zu nehmen, erfordert Eigenverantwortung und auch ein gewisses finanzielles Polster. Die private Kranken­ver­si­che­rung erlaubt in Grenzen, Risiken selbst zu tragen. Außerdem muss der Versicherte Arztrechnungen kontrollieren und in Vorleistung gehen – die Erstattung der Versicherung kommt abhängig von Zahlungsfristen vielleicht erst später. Die Zugangsbeschränkungen zur privaten Vollversicherung sind also nicht nur historisch gewachsen.

 

Konkret ver­sichern können oder müssen sich im Wesentlichen:

 

  • Selbstständige und Freiberufler (mit einigen Ausnahmen, zum Beispiel Künstler, Publizisten und Landwirte)
  • Beamte und Richter für den Teil der Gesundheitskosten, der nicht durch den Anspruch auf Beihilfe abgedeckt ist
  • Angestellte, die ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen (2022: 64.350 Euro pro Jahr)

 

Zusätzlich gibt es noch einige Möglichkeiten, sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien zu lassen. Das sind zum Beispiel Studierende oder PKV-Kunden, die Arbeitslosengeld beziehen oder deren Einkommen durch Anhebung der Versicherungspflichtgrenze unter die neue Grenze fällt.

 

Privatpatient trotz GKV – die Zusatzversicherung macht es möglich

Sie sind überzeugt von der Leistungsfähigkeit der privaten Kranken­ver­si­che­rung, fallen aber nicht unter den oben skizzierten Per­sonenkreis? Mit einer privaten Zusatzversicherung bleiben Sie GKV-Mitglied, profitieren aber trotzdem von der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen. Es gibt Tarife zum Beispiel für Zahnmedizin, ambulante und stationäre Behandlungen.

 

Private Krankenversicherung


Nachhaltige Beitragskalkulation

Die GKV erhebt Beiträge nach einem Umlageverfahren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen einen Anteil des Arbeitseinkommens. Das scheint sozial gerecht – wer viel verdient, zahlt auch viel für seine Kranken­ver­si­che­rung. Partner und Kinder ohne Einkommen genießen die beitragsfreie Familienversicherung. Allerdings erkauft sich die GKV diese soziale Komponente mit schwerwiegenden Nachteilen: Ihre Einnahmen sind nämlich abhängig von

 

  • konjunkturellen Einflüssen,
  • der Höhe der Arbeitseinkommen bzw. Renten,
  • der Arbeitslosenquote,
  • der demografischen Entwicklung.

 

Historisch ist das Solidaritätsprinzip dadurch zu erklären, dass die Leistung der GKV in ihrer Anfangszeit hauptsächlich aus Krankengeld bestand. Heute dominiert die medizinische Versorgung die Ausgaben der GKV – und die ist unabhängig vom Arbeitsmarkt. Mit der längeren Lebenserwartung steigen die Gesundheitskosten sogar, während die Beiträge abnehmen. Leistungseinschränkungen per Gesetz sind praktisch vorprogrammiert.

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Sozialversicherung kalkuliert die private Versicherungswirtschaft ihre Beiträge individuell für jeden Versicherten nach dem Risiko. Dies wird insbesondere bestimmt durch

 

  • Eintrittsalter und
  • Gesundheitszustand

 

bei Vertragsbeginn. An die Stelle eines Umlageverfahrens tritt die Kapitaldeckung. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind in der PKV vertraglich vereinbart und damit nicht einseitig abzuändern.

 

Bilden von Alterungsrückstellungen

Maßgeblich für die Vertragsgestaltung ist das Risiko bei Vertragsabschluss. Die Kranken­ver­si­che­rung darf nicht teurer werden, nur weil der einzelne Versicherte älter wird und vielleicht nicht mehr ganz gesund ist. Damit die Beitragskalkulation wirklich nachhaltig ist, muss die private Kranken­ver­si­che­rung diese Effekte von Anfang an berücksichtigen. Dazu wird aus den gezahlten Beiträgen eine Alterungsrückstellung gebildet und verzinslich angelegt. Eine Alterungsrückstellung ist auch im Gesetz vorgeschrieben.

 

  • Das Handelsgesetzbuch verlangt Altersrückstellungen als zwingenden Teil der Deckungsrückstellungen ( 341f HGB).
  • Seit dem Jahr 2000 muss nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ein Beitragszuschlag von 10 % für Versicherte ab dem 22. bis zum 60. Lebensjahr ( 149 VAG) erhoben werden. Ab dem 66. Lebensjahr wird die Alterungsrückstellung schrittweise aufgelöst (§ 150 VAG).

 

Die Gesamthöhe der Alterungsrückstellungen nähert sich 2022 der Marke von 300 Milliarden Euro – ein gewaltiges Volumen, das von den neun Millionen PKV-Vollversicherten aufgebracht wurde und der Generationengerechtigkeit zugutekommt.

 

Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

Aber kann der Versicherer eine Kranken­ver­si­che­rung nicht einfach kündigen, wenn die Leistungen zu teuer werden? Das geht zwar nach dem Versicherungsvertragsgesetz zum Beispiel in einer Hausrat- oder einer Auto­ver­si­che­rung. In der sogenannten substitutiven Kranken­ver­si­che­rung (die den Versicherungsschutz in der GKV ersetzt) ist dem Versicherer die ordentliche Kündigung aber verboten (§ 206 VVG). Auch deshalb sind Alterungsrückstellungen so wichtig.

 

Private Krankenversicherung


Leistung und Gegenleistung: so gelingt die PKV-Tarifauswahl

Maximale Leistung zum minimalen Preis – das funktioniert nirgends, auch nicht in der PKV. Wenn Sie doch ein solches Angebot sehen, seien Sie skeptisch, prüfen Sie zum Beispiel Preisanpassungen bei diesem Versicherer in der Vergangenheit. Ist der Tarif nicht auskömmlich kalkuliert, drohen künftig massive Beitragssprünge.

 

Nichtsdestotrotz gibt es eine Vielzahl an PKV-Versicherern und -Tarifen mit unterschiedlichen Leistungskatalogen und Beitragskosten. Ein Vergleich der privaten Kranken­ver­si­che­rungen am Markt ist also in jedem Fall sinnvoll.

 

Entscheiden Sie sich, was Ihnen Ihre Versorgung im Ernstfall wert ist, wieviel Kranken­ver­si­che­rung Sie sich leisten können und möchten. Manchmal gibt es bei Leistungsfreiheit einen oder mehrere Monatsbeiträge zurück.

 

  • Einsteigertarife gibt es schon – je nach Eintrittsalter – für rund 200 Euro im Monat. Der Leistungsumfang bewegt sich mindestens auf dem Niveau der GKV, kann in Einzelfällen aber auch schlechter sein. Die günstigsten Tarife haben eine Selbstbeteiligung pro Versicherungsjahr.
  • Komforttarife kosten mehr, gehen dafür aber über die GKV-Leistungen hinaus, zum Beispiel bei alternativen Heilmethoden oder in der Psychotherapie. Sie haben oft ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Auch hier lässt sich mit einer Selbstbeteiligung erheblich sparen.
  • Premiumtarife haben den größten Deckungsumfang, sind aber auch entsprechend teuer. Ab etwa 500 Euro im Monat sind Sie dabei. Bedenken Sie: Der Höchstbeitrag für gesetzliche Versicherte beträgt 2022 stolze 769,16 Euro (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Die Pflege­ver­si­che­rung kommt in GKV und PKV jeweils hinzu.

 

Darauf kommt es wirklich an

Viele private Kranken­ver­si­che­rungen – Voll- und Zusatzversicherungen – werden beworben mit Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und anderen Wahlleistungen im Krankenhaus. Das ist prima, wenn Sie im Krankenhaus geduldig darauf warten müssen, dass ein Knochenbruch heilt. Wenn Sie nach einem Herzinfarkt auf der Intensivstation liegen oder nach einer Krebsdiagnose eine lebensrettende Behandlung benötigen, verschieben sich die Prioritäten sehr deutlich.

 

Für die GKV gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (§ 12 SGB V). Aber private Versicherungen sind keine Wohlfahrtsorganisationen, sondern denken und handeln wirtschaftlich. Auch die Versicherungsaufsicht verpflichtet sie zu einer soliden Kalkulation. Alte und einfache Verträge sind oft unzureichend. Prüfen Sie also, was Ihre PKV oder der ins Auge gefasste Vertrag außer dem Händedruck vom Chefarzt und dem besseren Essen im Krankenhaus im Ernstfall wirklich leisten:

 

  • Herz- und Atemmonitor, Herzschrittmacher
  • Dialysegerät
  • Hüftprothese
  • Behandlung durch Ergotherapeuten oder Logopäden nach einem Schlaganfall
  • Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls zum Erhalt der Mobilität trotz Querschnittslähmung
  • Blindenhund

 

Es geht nicht um ein Geschäft mit der Angst. Mit einiger Wahrscheinlichkeit werden Ihnen solche Schicksalsschläge erspart bleiben. Aber wenn Sie ernsthaft erkranken oder einen Unfall erleiden, dürfen Überleben und Lebensfreude keine Frage des Geldes bzw. der Kranken­ver­si­che­rung sein.

 

Private Krankenversicherung


Private Kranken­ver­si­che­rung – facettenreich wie Ihr Leben

Viele Menschen, die vor der Entscheidung GKV oder PKV stehen, machen sich Gedanken über Zeiten mit geringem oder ohne Einkommen. Ja, die Beitragskalkulation nach Risiko bringt hier Nachteile mit sich. Aber die private Kranken­ver­si­che­rung hat selbstverständlich Antworten auf solche Fragen. Sie passt sich Ihrem Leben an. Hier vier Beispiele:

 

  • Berufseinstieg nach dem Studium: Nur wenige Studenten erzielen unmittelbar nach Studienabschluss ein Einkommen, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Werden sie in der GKV versicherungspflichtig, wird die studentische PKV aufgehoben. Das geht ohne Verlust, denn die studentische PKV bildet keine Alterungsrückstellungen. Wer nach dem Studium sofort viel verdient, Beamtenanwärter wird oder sich selbstständig macht, passt seine PKV entsprechend an.
  • Einkommensverlust und Arbeitslosigkeit: Sinkt das Einkommen eines Angestellten unter die Versicherungspflichtgrenze, etwa wegen Teilzeitarbeit, oder verliert ein PKV-Versicherter seine Arbeit und bezieht Arbeitslosengeld, darf er (altersabhängig) meist in die GKV wechseln. Das ist aber nicht immer die beste Option. Alternativ kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben. Ist das zu teuer, wandelt er seine PKV in eine Anwartschaftsversicherung um. Das sichert eine spätere Rückkehr zu günstigen Konditionen und ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Selbstständigkeit: Ist das Einkommen anfangs niedrig oder unsicher, wählt der Selbstständige einen PKV-Optionstarif. Optionstarife sind gekennzeichnet durch niedrige Beiträge bei eingeschränkten Leistungen, sie bieten aber die Chance, später ohne Gesundheitsprüfung in einen hochwertigen Tarif zu wechseln. Oder Sie beginnen mit einer Selbstbeteiligung, die später wegfällt oder reduziert wird.
  • Familienzuwachs: Das Versicherungsvertragsgesetz ( 198 VVG) gibt PKV-versicherten Eltern das Recht, ein Kind ab Geburt zu ver­sichern, und zwar ohne die sonst üblichen Wartezeiten, bis der Versicherungsschutz in Kraft tritt, und auch ohne Risikozuschläge, falls das Kind nicht gesund zur Welt kommt. Die Versicherung darf aber nicht umfassender sein als die der bereits versicherten Mutter oder des Vaters. Außerdem gibt es eine wichtige Frist: Spätestens zwei Monate nach der Geburt muss die Versicherung des Kindes beantragt werden.

 

Private Kranken­ver­si­che­rung auch im Alter bezahlbar

Nach den guten kommen die besten Jahre. Über die Vorteile von Alterungsrückstellung und Ausschluss der ordentlichen Kündigung wissen Sie schon Bescheid. Was hat die PKV noch im Köcher, um Sie auch in dieser Lebensphase zu begleiten?

 

Private Krankenversicherung

 

  • Baustein zur Beitragsentlastung: Vereinbaren sie frühzeitig eine Beitragsentlastungskomponente. Das ist eine zusätzliche, freiwillige Alterungsrückstellung. Sie zahlen in jungen Jahren mehr, mit dem Renteneintritt ermäßigt sich der Beitrag und gleicht so den Unterschied zwischen dem höheren Arbeitgeberzuschuss und dem niedrigeren Zuschuss der Rentenversicherung zum PKV-Beitrag aus. Besonders lohnend ist so ein Baustein, wenn Sie mit dem normalen Beitrag den höchstmöglichen Arbeitgeberzuschuss nicht ausschöpfen. Dann beteiligt sich nämlich der Chef auch an der PKV-Finanzierung im Rentenalter.
  • Tarifwechsel beim selben Versicherer: Das Versicherungsvertragsgesetz ( 204 VVG) gibt Ihnen das Recht, beim selben Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln. Das kann sinnvoll sein, wenn der Tarif bereits seit längerer Zeit nicht mehr verkauft wird und deshalb „überaltert“ – die Versicherten werden älter, es rücken keine jungen Leute nach. Beim Tarifwechsel nehmen Sie Ihre Alterungsrückstellung komplett mit, müssen keine Wartezeiten einhalten und auch keine gesundheitsbedingten Risikozuschläge fürchten – vorausgesetzt, der neue Tarif beinhaltet nicht mehr als der alte Versicherungsschutz. Wurde Ihr Vertrag lange nicht überprüft und sind Sie eventuell bereit, auf Leistungen zu verzichten, sind durch den Tarifwechsel Ersparnisse von bis zu 40 % des Beitrags möglich. Wenn Sie genügend Rücklagen haben, um auch eine größere Rechnung aus eigener Tasche zu zahlen, kann eine erhöhte Selbstbeteiligung die regelmäßige Belastung reduzieren.
  • Wechsel zu einem anderen Anbieter: Dieser Schritt will gut überlegt sein. Alterungsrückstellungen können nur zum Teil oder gar nicht mitgenommen werden. Der neue Versicherer kalkuliert nach aktuellem Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Das führt in aller Regel zu einer Verteuerung. Dennoch kann der Wechsel im Ausnahmefall der richtige Schritt sein – besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
  • Wechsel in den Basistarif: Der Basistarif (Standardtarif) darf nicht teurer sein als der Höchstbeitrag, den Sie in der GKV zahlen müssten. Dafür gibt es aber auch nur Leistungen auf GKV-Niveau. Der Basistarif steht allen PKV-Kunden offen, die entweder ihren Vertrag 2009 oder später abgeschlossen haben oder die mindestens 55 Jahre alt sind oder einen gesetzlichen Rentenanspruch haben (zum Beispiel auf Erwerbsminderungsrente). Bezieht der Versicherte Grundsicherung wegen Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe, gibt es den Basistarif sogar zum halben Preis. Der private Krankenversicherer muss nach dem Gesetz außerdem verschiedene Selbst­behalte anbieten. Aber Vorsicht – der Beitrag wird dadurch nicht automatisch billiger.

 

Ganz ohne Versicherungsschutz lässt Sie Ihr privater Krankenversicherer nie zurück. Selbst wenn Sie den Beitrag nicht mehr bezahlen können, sichert der Notlagentarif die wichtigsten medizinischen Versorgungen.


Anfrageformular zur privaten Kranken­ver­si­che­rung

Häufige Fragen zur privaten Kranken­ver­si­che­rung


FAQ Private Kranken­ver­si­che­rung

Wer kann sich privat krankenver­sichern?

Ab einem Jahreseinkommen (inkl. Sonderzahlung wie z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) von 62.550 € kann man eine private Kranken­ver­si­che­rung abschließen. Und Beamte können sich natürlich privat ver­sichern, da sie nicht versicherungspflichtig sind.

 

Gibt es auch für die private Kranken­ver­si­che­rung noch den Arbeitgeberzuschuss?

Ja! Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der BBG zur Kranken­ver­si­che­rung und zur Pflege­ver­si­che­rung dazu. Auch für die Mitversicherte, wie Ehepartner und Kinder.

 

Wie bezahle ich meine Beiträge, wenn ich arbeitslos werde?

Im Normalfall ist es so, dass ein zurück in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht mehr geht. Allerdings ist Arbeitslosigkeit oder ein Verdienst unter der Grenze ein Grund wieder in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zu kommen.

 

Wird für mein Retenalter etwas vom Beitrag zurückgelegt?

Es gibt verschiedenste Rückstellungsarten. Den gesetzlichen Zuschlag, die beitragsunabhängigen Rückstellungen und die beitragabhängigen Rückstellungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit weitere Rückstellungen zu bilden. Bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gibt es allerdings keine Rücklagen!


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Das war unser Beitrag zum Thema Private Kranken­ver­si­che­rung von unserer Redakteurin Lisa Honsel.

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