Leider kann es immer mal was passieren.
Um sich in diesem Fall nicht auch noch mit finanziellen Dingen auseinandersetzen zu müssen, ist es sinnvoll hier vorzusorgen!
Verantwortungsvolle Dienst- und Amtstätigkeiten erfordern viel Aufmerksamkeit und ein hohes Konzentrationsvermögen. Wer diesen Ansprüchen gerecht werden will, schafft mit einer dienstlichen Risikoabsicherung wichtige Voraussetzungen, um sich auf seine Pflichterfüllung voll und ganz konzentrieren zu können.
Dienst- & Amtshaftpflichtversicherung speziell für Beamte!
1.1. Ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte sinnvoll?
1.2. Leistungen einer Diensthaftpflichtversicherung für Beamte
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst notwendig! "Normale" Arbeitnehmer haften nicht für Schäden während Ihrer Dienstzeit, der Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes dagegen schon. Für Schäden an Dritten während der Dienstzeit müssen Beamte selbst haften. Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) und §839 BGB besagen, dass Arbeiter des öffentlichen Dienstes und Beamte für Schäden haftbar gemacht werden, die im Zuge einer Dienstpflichtverletzung entstehen. Sollte bei dem Vergehen fahrlässig gehandelt worden sein, drohen seitens des Dienstherren Regressforderungen. Die Diensthaftpflichtversicherung kann eigentlich von allem Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden, außer für Ärzte, Hebammen und Rettungssanitäter.
Der Verlust eines Dienstschlüssels kann zu einem kostenintensiven Austausch der Schließanlage führen, wodurch eine zusätzliche Absicherung des Dienstschlüssels empfohlen wird.
Anders bei der normalen Privathaftpflichtversicherung lässt sich bei einer Diensthaftpflichtversicherung der Leistungsumfang mittels individueller Vereinbarungen auf die persönlichen Bedürfnisse anpassen. So sollte in einer Diensthaftpflichtversicherung der Verlust von Dienstschlüsseln mit abgesichert sein. Denn bei der Schließanlage eines größeren Gebäudes kann der Verlust des Schlüssels schnell einen finanziellen Schaden von mehreren Tausend Euro verursachen. Bei einer guten Diensthaftpflichtversicherung sollte deshalb der Dienstschlüsselverlust bis 15.000 Euro Schadenssumme abgesichert sein. Gegen einen Zuschlag lassen sich ebenfalls die Haftpflichtansprüche mitversichern, die aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenstände) entstehen.
Besonders für Polizisten, Soldaten und Beamte/Angestellte des Zolls ist dieser Zusatz empfehlenswert. Auch Vermögensschäden sollten in dem Versicherungsschutz mit eingeschlossen sein. Denn die meisten Schäden, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung verursacht werden, sind nicht Personen- und Sachschäden, sondern reine Vermögensschäden. Gerade bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, insbesondere Richtern und Amtsleitern, sollte der Versicherungsschutz die Vermögensschadenshaftpflicht unbedingt mit abdecken. Ist ein Schaden entstanden, ist Diensthaftpflichtversicherung ist zunächst immer auf der Seite des entsprechenden Beamten/Angestellten. Bei einer Schadensersatzforderung prüft sie, ob die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer tatsächlich gerechtfertigt sind. Kann der Beamte/Angestellte nicht dafür haftbar gemacht werden, also liegt kein fahrlässiges Verschulden seitens des Beamten/Angestellten vor, werden die Schadensersatzansprüche von der Versicherung abgewehrt.
Stellenangebote für Beamte finden Sie hier.
Die Betriebshaftpflichtversicherung oder Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für alle Beamte des öffentlichen Dienstes. Sie schützt Sie vor hohen Ansprüchen aufgrund von Schäden bei der Ausübung Ihrer Dienstpflichten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist Teil der privaten Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Sie deckt betriebsbedingte Personen- und Sachschäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro pro Schadensfall ab.
Ja, die gibt es. Es sind Ausbildungskonditionen, bei denen Sie aber folgende Vorraussetzungen beachten müssen:
Bei grober Fahrlässigkeit haften Beamte, Lehrer und sonstige Berufstätige für Schadensersatzansprüche Dritter selbst. Diese Ansprüche können nicht angerechnet oder von vornherein ausgeschlossen werden.
Sarah Kampschulte |
Frederik Lohmann |
Vera Keberloh |
Ihr Versicherungsmakler für das Thema Diensthaftpflichtversicherung für Beamte im Kreis Warendorf (Ostbevern, Sassenberg, Telgte, Harsewinkel, Beelen, Oelde, Drensteinfurt, Sendenhorst, Freckenhorst, Ennigerloh, Enniger, Ahlen, Vorhelm, Beckum, Neubeckum, Wadersloh, Lippetal).