jetzt vor Schadenersatzforderungen schützen!
ein Muss für Hauseigentümer
für Immobilie und Grundtsücke
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für jeden Hausbesitzer ein Muss!
So schnell ist etwas passiert, was wir in den meisten Fällen nicht verhindern können. Seien Sie auf der sicheren Seite und schließen Sie Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab.
Folgende Schäden Grundbesitzer sollten diese Versicherung abschließen:
Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, die Sie als Hausbesitzer persönlich zu verantworten haben, sondern auch die, die von beauftragten Personen verursacht wurden: z. B. Hausmeister, Verwalter oder Reinigungspersonal.
Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung empfehlenswert: immerhin zahlt sie auch bei Ansprüchen einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaft oder bei Abwasserschäden.
Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer ein Muss: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – schließlich schützt Sie vor Millionenschäden, die schnell aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstehen. So sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowohl Personenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden ab, die Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht sind. Das kann ein Unfall auf der nicht vom Schnee befreiten Stufe vor der Haustür sein oder der Schaden an ei
nem gparkten Auto, das von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wurde.
Herr Frederik Lohmann
Die Vermieterhaftpflichtversicherung ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Sie ist laut Stiftung Warentest, genau wie die Privathaftpflicht, im privaten Bereich sehr wichtig für Vermieter und Verpächter.
Neben der normalen Gebäudeversicherung ist eine zusätzliche Absicherung für jeden Grundbesitzer empfehlenswert:
Als Eigentümer eines Einfamilienhauses sollten Sie Ihre Privathaftpflicht zunächst überprüfen. In den meisten Fällen, ist die Absicherung Ihres selbstgenutzten – nicht vermieteten – Einfamilienhauses in der Privathaftpflicht enthalten. Sie brauchen hierbei also keine zusätzliche Haushaftpflicht abschließen.
Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhaus oder eines Mehrfamilienhaus benötigen für diese Gebäude eine Grundbesitzerhaftpflicht. Das ist auch der Fall, sollten Sie einen Teil selbst bewohnen!
Wenn Sie eine Hausverwaltung mit der Verwaltung Ihres Gebäudes beauftragt haben, wird diese häufig eine solche Versicherung für Sie abschließen. Dies sollte im Vorfeld abgeklärt werden.
Sie sind Eigentümer einer Eigentumswohnung und es sind noch weitere Eigentumswohnungen in Ihrem Gebäude, gibt es neben Ihrem Eigentum auch immer noch Gemeinschaftseigentum. Dies sind z. B. Zuwege, Treppenhäuser oder Außenanlagen. Für dieses Gemeinschaftseigentum wird eine Haushaftpflicht wärmstens empfohlen. Sehr häufig übernimmt auch eine Hausverwaltung die Eindeckung des Versicherungsschutzes, da diese dazu verpflichtet sind.
Auch von unbebauten Grundstücken kann eine Gefahr ausgehen. Hier können Bäume umstürzen oder Gehwege im Winter nicht geräumt sein. Daher sollten Sie auch für diese Grundstücke eine Haftpflicht für Grundbesitzer abschließen.
Als Hauseigentümer sind Sie verpflichtet, Ihre Immobilie regelmäßig zu kontrollieren.
Sie sollten darauf achten, dass es keine Gefahren gibt, die Mieter oder andere Personen schädigen können.
Beispiel hierfür:
Haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht verletzt, haftet die Haus- und Grundhaftpflicht.
Sie tritt jedoch nicht ein, wenn gegen die Pflichten vorsätzlich verstoßen wurde.
Ein Gebäude steht nun mal draußen und ist daher dem Wetter und vielen anderen Gefahren ausgesetzt. Es kann immer zu Mängeln kommen, die schnellstens beseitigt werden müssen, wenn sie eine Gefahr für andere darstellen.
Bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht wird die Grundbesitzerhaftpflicht den entstandenen Schaden übernehmen, wenn Ihnen ein Verschulden anzulasten ist.
Ihr Versicherungsmakler für das Thema Haus- und Grundhaftpflichtversicherung im Kreis Warendorf (Ostbevern, Sassenberg, Telgte, Harsewinkel, Beelen, Oelde, Drensteinfurt, Sendenhorst, Freckenhorst, Ennigerloh, Enniger, Ahlen, Vorhelm, Beckum, Neubeckum, Wadersloh, Lippetal).