2024
FAQ KFZ-Versicherung

FAQ zur KFZ-Versicherung


Die häufigsten Fragen zur KFZ-Versicherung!

 

Welchen Schutz beinhaltet meine KFZ-Versicherung?

 Die Pflichtversicherung bei uns in Deutschland ist die KFZ-Haft­pflichtversicherung, die im In- und Ausland Sach- und Per­sonenschäden bei Dritten abdeckt.

Es gibt die Möglichkeit Teil- oder Vollkasko aufzustocken, die zusätzlich für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommen.

Es gibt auch noch Zusatz-Versicherungen wie den Autoschutzbrief oder die Rechtschutzversicherung, die zusätzlich abgeschlossen werden können.

Wie setzt sich der Versicherungsbetrag zusammen?

 Der wichtigste Punkt ist dabei Ihre Schadenfreiheitsklasse, die sich aus Ihren unfallfreien Jahren ergibt. Je länger Sie schadenfrei gefahren sind, desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag.

Ein Wechsel mit eventuellem günstigerem Versicherungsbeitrag ist immer zum Jahreswechesel möglich – eine Kündigung muss bis zum 30.11. erfolgen.

Weitere Faktoren zur Berechnung Ihres Versicherngsbetrages sind Ihre Typklasse (Autotyp) und Ihre Regionalklasse (Zulassungsbezirk). Die Typklasse und die Regionalklasse werden jährlich erneut berechnet und angepasst.

Zusätzlich beeinflussen natürlich noch Punkte wie Anzahl der Fahrer, die eingetragen werden, ob das Fahrzeug in einer Garage steht oder wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren. Zudem gibt es natürlich auch verschiedene Versicherungsmodelle mit jeweiligem Leistungsumfang, die den Beitrag beeinflussen.

Wer ist Halter eines Fahrzeugs?

Halter eines Fahrzeugs ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.

Für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.).

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

 In folgenden Fällen gilt für Sie ein Sonderkündigungsrecht:

  • Erhöhung des Beitrages bei gleich gleichbleibenden Leistungen.
  • Abmeldung, Verkauf oder Wechsel Ihres KFZ
  • Nach einer Schadensregulierung.

Beiträge, die bis dahin gezahlt wurden, werden zurückerstattet.

Übertragung von Schadenfreiheitsklassen?

 Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sollte gut überlegt sein, da dies nicht widerrufen werden kann. Unter folgenden Bedingungen ist eine Übernahme möglich:

  • Nur an Verwandte  Großeltern, Eltern, Geschwister, (Ehe-) Partner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder
  • Empfänger muss regelmäßig mit KFZ der Person gefahren sein
  • Person verliert alle Schadenfreiheitklassen und Rabatte
  • Die Jahre der Schadenfreiheitklassen darf die Jahre des Besitzes des Führerscheins nicht überschreiten
  • Todesfall

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

 Diese Versicherung kostet einen geringen Mehrbeitrag und versichert damit Ihr eigenen PKW bei diversen Schäden – was eine Haft­pflichtversicherung hingegen nicht leistet. Mitversichert sind hier Diebstahl, Glasbruch, Schäden durch Sturm, Hagel, Fluten oder Blitzschlag, Schäden durch Brand oder Explosionen und Zusammenstöße mit Haarwild, während der Fahrt (z. B. Wildschweine, aber keine Wildkatzen). Natürlich variieren Leistung und Preis je nach Anbieter.

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

 Mit dieser Versicherung sind Sie komplett abgedeckt – ob Schäden durch Eigenverschulden beim eigenen KFZ oder nicht zu ermittelnde /nicht zahlungsfähige Unfallverursacher, Fahrerflucht oder Tierschäden, die die Teilkasko nicht trägt. Zudem sind Sie auch gegen Vandalismus geschützt.

Hier lohnt sich ein Vergleich der Versicherer.

Was ist ein Autoschutzbrief?

 Wenn Sie viel Zeit im Auto im Auto verbringen ist dieser Autoschutzbrief eine gute Sache. 

Der Schutzbrief beinhaltet, dass dem Pkw und allen Insassen bei Unfällen, Pannen und im Krankheitsfall im Inland und europäischen Ausland geholfen wird. Je nach Tarif umfasst er den Krankenrücktransport, Übernachtungskosten, Ersatzteilversand, Mietwagen- und Abschleppkosten.

 

Ist mein Auto im Ausland versichert?

 Generell sollte man bei Fahrten ins Ausland einen Autoschutzbrief mit abschließen, da man sonst nur eine Haft­pflichtversicherung hast. Mit diesem Autoschutzbrief greift dann auch ein umfänglicher Versicherungsschutz im Ausland. Hierzu beraten wir Sie gern näher.

 


Beitragsrechner zur KFZ-Versicherung!


Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies · Vertriebspartner · Partnerprogramm · Sponsoring · Referenzen

Finanzgewissen UG (haftungsbeschränkt) hat 4,87 von 5 Sternen 462 Bewertungen auf ProvenExpert.com