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Ge­bäude­ver­si­che­rung

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung & Steuern (2025)

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Das erwartet Sie hier

Erfahren Sie, in welchen Fällen Sie die Beiträge zur Ge­bäude­ver­si­che­rung steuerlich geltend machen können – und worauf Sie dabei achten sollten:

 

Inhalt dieser Seite

  1. Kann man die Beiträge zur Ge­bäude­ver­si­che­rung steuerlich absetzen?

  2. Ausnahmen & Sonderfälle

  3. Wo tragen Sie den Betrag in der Steuererklärung ein

  4. Beispiele & praktische Hinweise

  5. Häufige Fragen 

 Das Wichtigste in Kürze

 

  • Im Regelfall sind Beiträge zur Ge­bäude­ver­si­che­rung nicht steuerlich absetzbar.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen – je nach Nutzung der Immobilie (z. B. Vermietung, betriebliche Nutzung, Arbeitszimmer).
  • Möchten Sie den Abzug geltend machen, verlangt das Finanzamt Nachweise wie Versicherungsverträge und Flächenangaben.
  • Die Einordnung (Wohnimmobilie, Mietobjekt, Unternehmensgebäude) entscheidet, ob und wie viel absetzbar ist.

1. Ge­bäude­ver­si­che­rung - steurlich absetzbar?


 

Gebäudeversicherung für Mieter

 

Versicherungen zur Absicherung von Sachwerten (also Gebäude, Eigentum) zählen im Steuerrecht grundsätzlich nicht zu den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Anders ist es bei Per­sonenversicherungen (z. B. Kranken­ver­si­che­rung), die steuerlich begünstigt sind. 

 

Deshalb wird eine pauschale steuerliche Absetzbarkeit der Ge­bäude­ver­si­che­rung vom Gesetzgeber ausgeschlossen – außer in speziellen Fällen.

 


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2. Ausnahmen & Sonderfälle


In folgenden Situationen kann zumindest ein Teil der Ge­bäude­ver­si­che­rung steuerlich relevant werden:

 

  • Eigennutzung mit Arbeitszimmer

Wenn Sie das Haus selbst bewohnen und in einem klar definierten Raum ein häusliches Arbeitszimmer betreiben, können Sie anteilige Versicherungskosten geltend machen. 

  • Vermietung

Bei einer vermieteten Immobilie können Sie die Beiträge zur Ge­bäude­ver­si­che­rung unter Werbungskosten ansetzen – sofern sie direkt mit der Vermietung zusammenhängen. 

  • Gewerbliche Nutzung / Unternehmensnutzung

Wird das Gebäude als Geschäftssitz oder in einem betrieblichen Zusammenhang genutzt, lassen sich die Versicherungskosten oft als Betriebsausgaben verbuchen. 

  • Rohbau- bzw. Bauphase mit Vermietungsabsicht

Bei einer Immobilie, die noch im Bau ist und später vermietet werden soll, kann eventuell die Feuer- bzw. Rohbauversicherung steuerlich absetzbar sein.


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3. Wo tragen Sie den Betrag in der Steuererklärung ein?


Je nach Situation und steuerlicher Einstufung wird der Betrag in unterschiedlichen Anlagen und Zeilen angegeben:

Nutzung / Situation

Steuerformular / Anlage

Zuordnung / Zeile

Eigennutzung mit Arbeitszimmer

Anlage N (Arbeitnehmer) / Werbungskosten

Zeile für Arbeitszimmer

Vermietung

Anlage V (Einkünfte aus Vermietung)

Werbungskosten, v. a. Versicherungen

Gewerbliche Nutzung

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) / Bilanz

Betriebsausgaben

 

Das Finanzamt verlangt in der Regel detaillierte Nachweise:

  • Gesamtfläche der Immobilie
  • Fläche des Arbeitszimmers oder des vermieteten Teils
  • Versicherungsvertrag / Beitragsnachweise

 

4. Beispiele & praktische Hinweise

 


Um die Absetzbarkeit korrekt zu berechnen, brauchen Sie:

  • die Gesamtfläche der Immobilie

  • die genutzte Fläche, z. B. Arbeitszimmer oder vermietete Wohnungseinheit

  • den Jahresbeitrag der Ge­bäude­ver­si­che­rung

 

Beispiel 1: Selbstnutzung mit Arbeitszimmer

 

  • Wohnfläche: 120 m²
  • Arbeitszimmer: 20 m²
  • Versicherungsbeitrag: 200 €

Absetzbar: 200 € × (20 ÷ 120) = 33,33 €

 

Beispiel 2: Teilvermietung

 

  • Zwei Wohnungen im Haus: EG selbst genutzt (80 m²), OG vermietet (80 m²)
  • Versicherungskosten: 300 €

Absetzbar über Anlage V: 150 € (anteilig für vermieteten Bereich)

 

Tipp:

Achten Sie darauf, dass der Verwendungszweck eindeutig dokumentiert ist – insbesondere bei Mischformen (z. B. Büro + Wohnen).


5. Häufige Fragen (FAQ)


Die häufigsten Fragen zur Ge­bäude­ver­si­che­rung & Steuer

 

Kann ich die Ge­bäude­ver­si­che­rung für mein Eigenheim absetzen?

Nein – nur, wenn Teile der Immobilie beruflich (z. B. Arbeitszimmer) oder zur Vermietung genutzt werden.

 

Was zählt bei der Absetzbarkeit – das Rechnungsdatum oder das Versicherungsjahr?

In der Regel das Zahlungsjahr, also wann der Betrag tatsächlich von Ihrem Konto abgebucht wurde.

 

Wie weise ich die Absetzbarkeit nach?

Mit Beitragsrechnung, Versicherungsvertrag und ggf. Grundriss zur Flächenaufteilung.

 

Was ist mit der Haus­rat­ver­si­che­rung?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist privat und daher in der Regel nicht steuerlich absetzbar.

 


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