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Das erwartet Sie hierErfahren Sie, in welchen Fällen Sie die Beiträge zur Gebäudeversicherung steuerlich geltend machen können – und worauf Sie dabei achten sollten:
Inhalt dieser Seite |
Das Wichtigste in Kürze
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Versicherungen zur Absicherung von Sachwerten (also Gebäude, Eigentum) zählen im Steuerrecht grundsätzlich nicht zu den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Anders ist es bei Personenversicherungen (z. B. Krankenversicherung), die steuerlich begünstigt sind.
Deshalb wird eine pauschale steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudeversicherung vom Gesetzgeber ausgeschlossen – außer in speziellen Fällen. |
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In folgenden Situationen kann zumindest ein Teil der Gebäudeversicherung steuerlich relevant werden:
Wenn Sie das Haus selbst bewohnen und in einem klar definierten Raum ein häusliches Arbeitszimmer betreiben, können Sie anteilige Versicherungskosten geltend machen.
Bei einer vermieteten Immobilie können Sie die Beiträge zur Gebäudeversicherung unter Werbungskosten ansetzen – sofern sie direkt mit der Vermietung zusammenhängen.
Wird das Gebäude als Geschäftssitz oder in einem betrieblichen Zusammenhang genutzt, lassen sich die Versicherungskosten oft als Betriebsausgaben verbuchen.
Bei einer Immobilie, die noch im Bau ist und später vermietet werden soll, kann eventuell die Feuer- bzw. Rohbauversicherung steuerlich absetzbar sein.
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Je nach Situation und steuerlicher Einstufung wird der Betrag in unterschiedlichen Anlagen und Zeilen angegeben:
Nutzung / Situation |
Steuerformular / Anlage |
Zuordnung / Zeile |
---|---|---|
Eigennutzung mit Arbeitszimmer |
Anlage N (Arbeitnehmer) / Werbungskosten |
Zeile für Arbeitszimmer |
Vermietung |
Anlage V (Einkünfte aus Vermietung) |
Werbungskosten, v. a. Versicherungen |
Gewerbliche Nutzung |
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) / Bilanz |
Betriebsausgaben |
Das Finanzamt verlangt in der Regel detaillierte Nachweise:
Um die Absetzbarkeit korrekt zu berechnen, brauchen Sie:
die Gesamtfläche der Immobilie
die genutzte Fläche, z. B. Arbeitszimmer oder vermietete Wohnungseinheit
den Jahresbeitrag der Gebäudeversicherung
→ Absetzbar: 200 € × (20 ÷ 120) = 33,33 €
→ Absetzbar über Anlage V: 150 € (anteilig für vermieteten Bereich)
Tipp:
Achten Sie darauf, dass der Verwendungszweck eindeutig dokumentiert ist – insbesondere bei Mischformen (z. B. Büro + Wohnen).
Nein – nur, wenn Teile der Immobilie beruflich (z. B. Arbeitszimmer) oder zur Vermietung genutzt werden.
In der Regel das Zahlungsjahr, also wann der Betrag tatsächlich von Ihrem Konto abgebucht wurde.
Mit Beitragsrechnung, Versicherungsvertrag und ggf. Grundriss zur Flächenaufteilung.
Die Hausratversicherung ist privat und daher in der Regel nicht steuerlich absetzbar.
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