Rufen Sie uns einfach zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser Expertenteam ist für Sie da - unverbindlich und ohne Kosten.
Das erwartet Sie hierWas Mieter bei der Gebäudeversicherung zahlen müssen, was Vermieter abrechnen dürfen – und was nicht.
Inhalt dieser Seite |
Das Wichtigste in Kürze
|
|
Wenn im Mietvertrag vereinbart, dürfen Mieter die Gebäudeversicherung über die Nebenkosten mitfinanzieren. Typisch umlegbar sind:
Der Umlagebetrag richtet sich nach der Wohnfläche und wird anteilig auf alle Mieter im Haus verteilt. |
Mit uns die ideale Gebäudeversicherung für Mieter finden
Schnell und unkompliziert Immer einen direkten Ansprechpartner Im Versicherungsfall für Sie da |
Hier vergleichen und online
|
Die Gebäudeversicherung schützt das Gebäude vor den häufigsten Schäden. Dazu gehören:
Diese Schäden betreffen das Gebäude selbst – nicht das Inventar der Mieter. Für Möbel & Co. ist die Hausratversicherung zuständig, die Mieter selbst abschließen.
Berechnen Sie jetzt individuell und kostenfrei Ihren Vertrag.
Nicht umlegbare Kosten sind z. B.:
Nur der Teil, der unmittelbar dem Sachschutz des Gebäudes dient, ist umlagefähig.
Ja, wenn es im Mietvertrag steht – allerdings nur den Anteil, der laut Betriebskostenverordnung umlagefähig ist.
Nein – persönliche oder wirtschaftliche Risiken des Eigentümers (z. B. Mietausfall, Rechtsschutz) gehen nicht zu Lasten der Mieter.
Fordern Sie eine Kopie oder Aufschlüsselung der Versicherungsabrechnung an – Vermieter sind dazu verpflichtet.
Ja – bei Fehlern oder Zweifeln sollten Sie Einspruch einlegen, ggf. mit Hilfe von Mieterschutzvereinen oder rechtlicher Beratung.
Berechnen Sie jetzt individuell und kostenfrei Ihren Vertrag.
Lesen Sie auch
Für wen macht es Sinn? Was kostet sie?
Lesen Sie auch
Was ist eine Hausratversicherung? Lohnt sie sich? Was kostet sie mich?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
|
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
|